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Kann man ein Gewerbe ummelden?
So wie man das Recht zur Gewerbefreiheit hat, hat man auch ebenfalls das Recht sein Gewerbe umzumelden. Doch um sein Gewerbe umzumelden, braucht man auch dafür ein Grund. Eine Gewerbeummeldung kann ich verschiedenen Situationen in Frage kommen.
Wann muss man ein Gewerbe ummelden?
Es gibt verschiedene Situationen wann eine Ummeldung in Frage kommen kann. Diese könnten sein:
- beim Umzug des Betriebes
- wenn sich die Tätigkeit ändert
- wenn eine weitere Tätigkeit ausgeübt werden soll
- die Rechtsform ändert sich
- Geschäftsführer ändert sich
Die Gewerbeummeldung muss auch wie bei der Anmeldung des Gewerbes sofort erfolgen. Bei mehreren Gesellschaftern bzw. Geschäftsführenden müssen alle damit einverstanden sein und auch dementsprechend das Formular zur Gewerbeummeldung unterschreiben. Wenn sich die Rechtsform eine Gewerbes ändert, reicht es nicht das Gewerbe nur umzumelden. In diesem Fall muss zunächst der Betrieb abgemeldet werden und erneut angemeldet werden. Angenommen die Rechtsform ändert sich von einer GbR in eine GmbH. Dann muss man noch andere Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss man einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, welches bei der GbR nicht notwendig war und auch beim Notar diese beurkunden lassen. Bei der Änderung oder Erweiterung der Dienstleistungen reicht die Ummeldung aus.
Wie meldet man ein Gewerbe beim Umzug um?
Falls das Gewerbe umziehen sollte, aber immer noch innerhalb der selben Stadt seinen Sitz hat, reicht es die neue Adresse bei der Ummeldung anzugeben. Falls aber das Gewerbe in eine andere Stadt umzieht, sieht es anders aus. Dafür muss man zuerst in der alten Stadt das Gewerbe anmelden und in der neuen jeweiligen Stadt anmelden. Da dann ein anderes Gewerbeamt für das Gewerbe zuständig ist, reicht die einfache Ummeldung nicht.
Wo meldet man ein Gewerbe um?
Das Gewerbe muss man auch wie bei der bei der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ummelden. Das Gewerbeamt, wo man der Anmeldung nachgekommen ist, ist auch dementsprechend zuständig für die Ummeldung. Bei der Gewerbeummeldung muss man beim Gewerbeamt das Formular zur Gewerbeummeldung ausfüllen. Das Gewerbe Ummeldung Formular ist das selbe wie auch bei der Anmeldung. Hierbei macht man die selben Angaben auch und gibt dann die neuen Angaben statt die alten an. Wenn sich z b die Tätigkeit ändert, gibt man direkt die neue Tätigkeit an. Zusätzlich muss man auch die notwendigen Unterlagen einreichen. Unterlagen, die benötigt werden, sind:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern ein gültiger Aufenthaltstitel
- der alte Gewerbeschein
Das Ummelden erfolgt in der Regel sofort, in dem der Beamte es bearbeitet. Dafür muss man die entsprechende Gebühr bezahlen. Die Bearbeitungsgebühren hängen von der jeweiligen Stadt ab, kosten aber in der Regel genauso viel wie bei der Gewerbeanmeldung. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 20 bis 60 Euro.
Kann man ein Gewerbe verspätet ummelden?
Die Ummeldung des Gewerbes sollte unverzüglich vorgenommen werden. Es herrscht in Deutschland nach der GeWo Anzeigepflicht. Das heißt, dass zum einen eine gewerbliche Tätigkeit angezeigt werden muss und somit auch alle anderen Informationen, die mit der Tätigkeit zusammenhängen. Falls man die Gewerbeummeldung zu spät vornimmt, kann es sein, dass es zu Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euro kommen kann. Falls man nicht wusste, dass man einer Gewerbeummeldung nachkommen musste, sollte man dies schleunigst nachholen. Ein Gewerbe kann nur maximal innerhalb von drei Monaten rückwirkend angemeldet werden.
Kann man ein Gewerbe online ummelden?
Inzwischen bieten auch viele Städte eine Online Plattform an, wo man einer Gewerbeanmeldung nachkommen kann. Wenn die jeweilige Stadt dies anbietet, kann man der Gewerbeummeldung auch online nachkommen. Auch hier muss man alle notwendigen Unterlagen einreichen und die Bearbeitungsgebühr zahlen. Nach dem die Ummeldung bearbeitet worden ist, kriegt man auch eine Bestätigung. Der Vorteil hierbei ist, dass man nicht erst einen Termin machen oder vor Ort erscheinen muss. Man kann der Gewerbeummeldung jeder Zeit bequem von Zuhause aus nachkommen. Da man sich schon mit der Anmeldung auskennt, kennt man sich auch mit dem Formular aus und kann es ohne Probleme ausfüllen. Nach dem man die Bestätigung bekommen hat, ist die Ummeldung offiziell.
Muss man auch zu den weiteren Behörden?
In der Regel erhalten die weiteren Behörden automatisch die Informationen der Gewerbeummeldung vom Gewerbeamt. Zu den Behörden gehören: das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, eventuell Handwerkskammer (je nach Tätigkeit), Arbeitsagentur und wo die Ummeldung des Gewerbes noch erfolgen muss.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ummeldung eines Gewerbes sofort erfolgen muss. Eine Gewerbeummeldung kann in verschiedenen Situationen in Frage kommen. Der Ummeldung eines Gewerbes muss man nachkommen, wenn der Betrieb umzieht, sich die Tätigkeit ändert oder mehrere Dienstleistungen angeboten werden sollen, der Geschäftsführer sich ändert oder die Rechtsform. In jedem Fall muss die Änderung angezeigt werden. Dies macht man beim zuständigen Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt muss man das Formular zur Gewerbeummeldung ausfüllen. Im Prinzip ist es das selbe Formular, wie auch bei der Anmeldung. Neben dem Formular muss man auch die erforderlichen Unterlagen einreichen. Dazu gehört der Personalausweis oder Reisepass und der alte Gewerbeschein. Eventuell können auch andere Unterlagen gefordert werden. Je nach Stadt kann man sogar der Gewerbeummeldung von Zuhause aus nachkommen mit dem Onlineverfahren. Es ist das selbe wie auch bei der Ummeldung vor Ort. Nach dem man der Ummeldung nachgekommen ist erhält man auch eine Bestätigung. Andere Behörden, die von de Gewerbeummeldung betroffen sind, werden automatisch vom zuständigen Gewerbeamt informiert. Die Ummeldung des Gewerbes sollte man nicht vor sich hinschieben, sondern schnell erledigen. Ansonsten kann einem Bußgeld drohen und kann teurer enden, als es eigentlich ist.