Kann man ein Gewerbe ummelden?
Ein Gewerbe kann man jeder Zeit ummelden beim Gewerbeamt. Je nach Stadt muss man entweder persönlich zum zuständigen Gewerbeamt oder man hat die Möglichkeit es online zu tun. In der Regel sollte man zur Ummeldung zum Gewerbeamt, wo man auch sein Gewerbe angemeldet hat.
Kann man online Gewerbe anmelden?
Man kann online Gewerbe anmelden. Durch die Online-Anmeldung kann man viel Zeit sparen, vor allem als Selbstständiger kann man schwer die Zeit finden. Zur Ummeldung muss man das selbe Formular ausfüllen, wie auch bei der Anmeldung. Beim Ausfüllen gibt man allerdings dann die Änderungen vom Gewerbe an.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten der Gewerbeummeldung können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden, belaufen sich aber auf rund 20 bis 60 Euro.
Wann muss man ein Gewerbe ummelden?
Die Ummeldung eines Gewerbes kann in verschiedenen Situationen notwendig sein. Die Gewerbe Ummeldung muss dann erfolgen, wenn:
- es einen neuen Inhaber vom Gewerbe gibt
- das Gewerbe einen neuen Standort bekommt
- sich die Tätigkeit des Gewerbes sich ändert
- eine weitere Tätigkeit dazu kommt
Worauf muss man Formular zur Gewerbeummeldung beachten?
Um das Gewerbe umzumelden muss man das Formular wie auch bei der Gewerbeanmeldung ausfüllen. Wenn sich der Inhaber ändert, muss man bei Punkt 25 als Grund die Übernahme ankreuzen.
Die neue Adresse gibt man auch bei dem Punkt Angaben zum Betrieb an. Falls das Gewerbe in eine andere Stadt zieht, muss man in diesem Fall das Gewerbe abmelden und in der neuen Stadt beim Gewerbeamt anmelden.
Wenn es nur innerhalb der Stadt umzieht, reicht die Gewerbeummeldung aus. Nach der Ummeldung werden die weiteren Behörden darüber benachrichtigt. Behörden, die benachrichtigt werden, wären zum Beispiel das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer.
Die Gewerbeummeldung muss sofort erfolgen, wenn eine Änderung vorliegt. Kommen die Gesellschafter der Gewerbeummeldung nicht rechtzeitig nach, kann zur Bußgeldstrafe von mehrere Tausende von Euro kommen. Deshalb sollte man schon vorzeitig für einen Termin bei der Gemeinde sorgen, falls eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, damit es nicht zu Problemen kommt.
Was benötigt man für die Gewerbeummeldung?
Zum Gewerbe ummelden müssen neben dem Formular zur Ummeldung noch weitere notwendige Unterlagen eingereicht werden. Unterlagen, die benötigt werden, sind:
- der Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern die gültige Aufenthaltsgenehmigung
- der Gewerbeschein
- falls vorhanden der Handelsregisterauszug
- Zustimmung der weiteren Gesellschafter
- Nachweise oder Qualifikationen
Diese und die Bearbeitungsgebühr müssen bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden, damit der Antrag auch von der Gemeinde bearbeitet werden kann.
Kann man Hauptgewerbe in ein Nebengewerbe ummelden?
Die Ummeldung eines hauptberuflichen Gewerbes in ein Nebengewerbe ist möglich und andersrum genauso. Auch hier muss man sich bei der zuständigen Gemeinde ummelden lassen.
Fazit
Wann eine Gewerbeummeldung notwendig ist, ist immer abhängig von der jeweiligen Situation. Einer Gewerbeummeldung muss man zum Beispiel nachkommen, wenn sich der Geschäftsführer des Gewerbes ändert, die Adresse des Gewerbes sich ändert, die Tätigkeit innerhalb des Gewerbes sich ändert oder eine neue hinzukommt.
Wenn eines davon der Fall ist muss man beim Gewerbeamt eine Gewerbeummeldung machen. Dies macht man in dem man, wie auch bei der Anmeldung, das Formular ausfüllt und die jeweilige Änderung angibt.
Zusätzlich müssen weitere Unterlagen eingereicht werden, wie den Personalausweis oder Reisepass, bei nicht EU-Bürgern die gültige Aufenthaltsgenehmigung, den Gewerbeschein, Zustimmung der weiteren Gesellschafter, Nachweise und/oder Qualifikationen und falls vorhanden der Handelsregisterauszug.
Die Kosten der Gewerbeummeldung hängen immer von der jeweiligen Stadt ab. In der Regel betragen die Kosten der Gewerbeummeldung zwischen 20 bis 60 Euro. Nach dem man die Gewerbeummeldung gemacht hat, werden die weiteren Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt benachrichtigt.
Falls das Gewerbe in eine andere Stadt zieht, muss man zuerst es abmelden und in der jeweiligen Stadt erneut anmelden. In diesem Fall kann man nicht einfach einer Gewerbeummeldung nachkommen. In manchen Städten hat man heut zu Tage die Möglichkeit die Gewerbeummeldung online zu machen.
Dies hat den Vorteil, dass man es jeder Zeit von Zuhause aus erledigen kann. Falls eine Änderung bei einem Gewerbe vorliegt, muss sofort die Gewerbeummeldung folgen. Ansonsten kann es zur Bußgeldstrafe führen. Deshalb sollte man rechtzeitig für einen Termin bei dem Amt des Gewerbes sorgen.