Kann man ein Gewerbe ummelden?
Ja, man kann ein Gewerbe ummelden. Doch dafür braucht man einen Grund. Wenn dieser vorhanden ist, hat man auch das Recht zur Ummeldung so wie bei der Anmeldung auch. Man hat nicht nur das Recht zur Ummeldung, sondern auch die Pflicht.
Wann muss man ein Gewerbe ummelden?
Wann man ein Gewerbe ummelden muss, kann in verschiedenen Fällen in Frage kommen. Sobald eine Änderung innerhalb des Betriebes vorliegt, muss dies auch bei der zuständigen Gemeinde gemeldet werden, denn es gibt eine Anzeigepflicht. Das heißt jede Änderung muss unverzüglich mitgeteilt werden. Die Gewerbeummeldung muss erfolgen, wenn:
- die Adresse sich ändert
- die Tätigkeit sich ändert bzw. erweitert wird
- der Geschäftsführer sich ändert
- die Rechtsform sich ändert
- Hauptgewerbe sich in Nebengewerbe ändert oder umgekehrt
Nicht in jedem Fall reicht nur die Ummeldung aus. Eine Ummeldung reicht aus, wenn sich z b die Tätigkeit ändert oder erweitert wird. Wenn aber das Gewerbe in eine neue Stadt umzieht, sieht es anders aus.
Da das Gewerbe sich dann in einer neuen Stadt befindet, ist auch das alte Gewerbeamt nicht mehr zuständig dafür. In diesem Fall muss das Gewerbe abgemeldet und in der neuen Stadt angemeldet werden. Falls aber das Gewerbe innerhalb der selben Stadt umzieht, reicht die Ummeldung aus.
So ähnlich sieht es auch bei der Rechtsform aus. Bei einer Änderung der Rechtsform muss auch erst eine Abmeldung erfolgen, denn bei manchen Rechtsformen sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, die zur Anmeldung erfüllt werden müssen.
Angenommen man entscheidet sich die Rechtsform zu einer GmbH zu ändern. Bei einer GmbH muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag machen und diese beim Notar beurkunden lassen. In der Regel müssen Änderungen sofort beim Gewerbeamt gemeldet werden.
Man hat maximal drei Monate Zeit der Ummeldung nachzukommen. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros auf einen zukommen. Also sollte man die Änderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen und sofort melden.
Wo macht man die Gewerbeummeldung?
Die Gewerbeummeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt, wo man auch der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist. Wie auch bei der Anmeldung muss man bei der Ummeldung ein Formular ausfüllen.
Hierbei macht man die ganz normalen Angaben zum Gewerbe und gibt auch dabei die Änderungen an. Wenn es sich zum Beispiel um einen neuen Standort handelt, gibt man die neue Adresse an. Neben dem Formular muss man auch die notwendigen Unterlagen einreichen. Dazu gehören:
- der gültige Personalausweis oder Reisepass
- bei nicht EU-Bürgern eine gültiger Aufenthaltstitel
- der alte Gewerbeschein
- eventuell Nachweise oder Qualifikationen
Falls es mehrere Geschäftsführer gibt, müssen alle das Formular unterschreiben. Wenn einer nicht dabei ist, wird die die Zustimmung benötigt. Nach dem die Unterlagen und das Formular zur Ummeldung eingereicht worden sind, wird es von dem Beamten vor Ort bearbeitet. In der Regel erfolgt die Ummeldung sofort und man bekommt seine Bestätigung.
Was kostet die Gewerbeummeldung?
Die Kosten der Gewerbeummeldung sind recht kostengünstig, hängen jedoch von der jeweiligen Stadt ab. In der Regel betragen die Kosten genauso viel wie auch bei der Anmeldung. Diese belaufen sich in der Regel zwischen 20 bis 60 Euro.
Muss man persönlich zu den weiteren Behörden?
Über die Ummeldung des Gewerbes werden die weiteren Gemeinden vom Gewerbeamt informiert. Das heißt, dass man nicht persönlich die Gemeinde aufsuchen muss, sondern sie werden vom Gewerbeamt benachrichtigt. Welche Gemeinden es sind, hängt davon ab, wo das Gewerbe auch schon zuvor angemeldet war. Dazu gehören unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer (abhängig von der Tätigkeit) und Bundesagentur für Arbeit.
Kann man auch Online ein Gewerbe ummelden?
Heut zu Tage bieten viele Städte das Online-Verfahren an. Dies nimmt den Gesellschaftern eine große Last ab, weil man nicht erst noch einen Termin bei der Gemeinde machen muss oder überhaupt vor Ort erscheinen muss.
Durch das Online-Verfahren hat man jeder Zeit die Möglichkeit bequem von Zuhause aus der Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung nachzukommen. Dadurch kann man sich sehr viel Zeit ersparen. Auch beim Online-Verfahren muss man wie vor Ort das Formular ausfüllen und die notwendigen Unterlagen einreichen. Danach erhält man die Bestätigung und es ist somit offiziell.
Fazit
Ein Gewerbe ummelden muss man in verschieden Fällen. Wenn zum Beispiel: die Adresse, Rechtsform, Geschäftsführer und die Tätigkeit sich ändert. In jedem Fall muss diese Änderung unverzüglich angegeben, denn dies ist Pflicht. So wie man eine gewerbliche Tätigkeit angeben muss, muss man auch jede Änderung mitteilen. Ansonsten kann es sein, dass ein Bußgeld drohen kann und es somit teurer wird, als überhaupt ist.
Aus diesem Grund sollte man die Änderung schon rechtzeitig mitteilen. Dazu muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt melden. Beim Gewerbeamt füllt man das Formular aus und reicht die notwendigen Dokumente ein. Unterlagen, die benötigt werden sind der Personalausweis oder Reisepass und der alte Gewerbeschein.
Es kann auch sein, dass man Nachweise oder Qualifkationen erbringen muss, wenn sich beispielsweise die Tätigkeit ändert. Die Ummeldung vor Ort erfolgt sofort und man bekommt auch eine Bestätigung. Nach dem man die Bestätigung bekommen hat, braucht man sich keine Sorgen mehr machen. Als selbstständiger kann es immer sein, dass man wenig Zeit hat.
Doch dafür bietet sich das Online-Verfahren sehr gut an. Viele Städte bieten dies inzwischen an. Das heißt man kann von Zuhause bequem und jeder Zeit der Ummeldung nachkommen. Es ist das selbe Prinzip wie vor Ort. Nach dem man der Gewerbeummeldung beim Amt des Gewerbes nachgekommen ist, werden die weiteren Behörden wie das Finanzamt, die IHK und andere, die betroffen sind, darüber informiert. Dafür muss man selbst nicht zur Gemeinde gehen.