Inhalt
Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei der man die Anmeldung beantragen kann.
Der erste Schritt ist also erst einmal, herauszufinden, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist. Nachdem dies geklärt ist, folgt bereits die nächste Frage: benötigt man einen festen Termin oder kann man einfach vor Ort erscheinen?
Dies kann man nicht wirklich selbst entscheiden, sondern man muss einfach schauen, was das Gewerbeamt selbst angibt. Auch gibt es mittlerweile die Online Anmeldung. Da kann man bequem von Zuhause aus die Anmeldung eines Gewerbes beantragen. Aber auch hier muss man schauen, ob dies das zuständige Amt anbietet.
Ist dieser Schritt allerdings auch erledigt und man nun am Punkt angelangt, wo man beim Gewerbeamt erschienen ist, dann geht es wie folgt weiter: man zahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Daraufhin muss man einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötige ich bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man allerdings beim Finanzamt vorstellig werden und dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt haben.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wann man das Gewerbe anzumelden hat, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man genau weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann muss man bereits sofort oder kurz vor dem Start ein Gewerbeamt aufsuchen.
Unabhängig davon gilt die Definition: wenn man eine Tätigkeit bewusst und mehrere Male ausüben möchte, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen.
Falls man dies allerdings nicht tun sollte, dann warten saftige Bußgelder auf einen. Bis zu 1000 Euro und mehr können für dieses Vergehen verhängt werden.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man allerdings die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet werden.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Um die gewerbliche Tätigkeit eines kleinen Gewerbes anmelden zu können, muss man zunächst abwarten, dass man Post vom Finanzamt erhält. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man den Bogen vom Finanzamt erhält.
Dieser Bogen ist mit sieben Seiten ein kleiner Brocken und sollte daher mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem muss man hier angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls man diese Option nicht beanspruchen sollte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun.
Also wann, wenn nicht sofort? Auch müssen Unternehmer Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Tätigkeiten so ausführlich wie möglich beschrieben werden sollten, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch alles passend angegeben wurde.
Falls sich was an der Tätigkeit ändern sollte, müssen Gewerbetreibende dies sofort dem Amt der Finanzen melden. Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man mit dem Unternehmen beginnen, Gewinne zu erzielen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist grundsätzlich eine Hilfe, für selbstständige, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz überschreiten.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Hier geht es auch nicht um die Frage, wann man dies anmelden sollte, da man keine lange Bedenkzeit hat. Wenn man die Regelung nicht beansprucht, dann kann kann dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr tun.
Wie viel kann man mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Kleingewerbetreibende recherchieren natürlich vor der Kleingewerbe Anmeldung, wie viel man überhaupt mit einem solchen Gewerbe im Jahr verdienen kann. Die Angaben im Internet sind jedoch schwammig, haben jedoch eines Gemeinsam: sie sind weit höher, als es sich die meisten vorstellen.
Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Diese Summe dürfte sogar das aktuelle Gehalt des ein oder anderen Lesers übertreffen und sollte einem klar aufzeigen, dass ein Kleingewerbe sehr wohl dafür geeignet ist, damit sehr gutes Geld zu verdienen.
Wenn man dann noch überlegt, dass man, sofern man die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung eingehalten hat, keine Umsatzsteuer zahlen muss, dann ist diese Summe umso erstaunlicher.
Und noch erstaunlicher wird sie mit dem Fakt, dass man in Deutschland, unabhängig von der Art des Gewerbes, bis zu 24.500 Euro verdienen kann, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen.
Wer muss überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Doch in manchen Fällen muss man dies gar nicht. Beispielsweise dann, wenn man zu den Freiberuflern zählt oder in der Land und Forstwirtschaft aktiv ist. Zu diesen gehören unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Ingenieure,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele mehr.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Das ist gesetzlich so verpflichtend und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen. Wofür die IHK gut ist? Das wissen die wenigsten Gründer, nachdem das Gewerbe angemeldet wurde. Was man allerdings weiß, ist, dass man einige Gebühren hat, die aufgrund der IHK entstehen.
Diese Gebühren sehen wie folgt aus: Kleingewerbe zahlen im Jahr rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro. Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls der Umsatz unter 5200 Euro liegen sollte, dann muss man auch keine Gebühren bezahlen.
Doch das war es noch lange nicht. Denn wenn die IHK mal eine Beitragsrechnung schickt, dann können bei dem einen oder anderen Gründer die Bäume lichterloh brennen. Denn eine solche Rechnung kann es in sich haben. Das schlimmste dabei: diese können bereits innerhalb des ersten Jahres auftauchen und dann auch noch unangekündigt!
Geplante Neuanschaffungen oder Koorperationen können somit fürs erste auf ad acta gelegt werden. Doch wir können dir dabei helfen, diese Kosten zu Händeln. Dafür kannst du unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.
Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wann man die Anmeldung eines Gewerbes beantragen muss, ist in Deutschland festgelegt. Sofern man die Absicht verfolgt, einen Gewinn durch eine mehrmalige Tätigkeit zu erhalten, dann ist man dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden.
Ausgenommen von dieser Regel sind Leute, die als Freiberufler gelten und lediglich beim Amt der Finanzen vorstellig werden müssen. Auch müssen Leute, die durch ein Hobby bis zu 410 Euro Gewinn im Jahr verdienen, grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung beantragen. Alle anderen sind dazu verpflichtet.