Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn feststeht, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies sofort oder kurz vor vor dem Start beim Gewerbeamt anmelden.
In Deutschland ist es außerdem festgelegt, dass jeder, der eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, dazu verpflichtet wird, die Gewerbeanmeldung zu beantragen. Falls man dieser Pflicht nicht nachkommt, dann drohen harte Konsequenzen. Konsequenzen in Form von Bußgeldern.
Die Bußgelder betragen rund 1000 Euro und mehr und können sich je nach Stadt auch noch unterscheiden. Beispielsweise muss man in München für das härteste Vergehen bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen. Das würde für die meisten Gründer den finanziellen Ruin bedeuten, nur aufgrund eben der Tatsache, weil man zu spät oder gar nicht das Gewerbe angemeldet hat.
Kann ich rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, noch rückwirkend das Gewerbe anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern käme dann noch ein gewisser Zinssatz drauf, der ebenfalls gezahlt werden müsste. Zudem bedeutet das nachzahlen der Steuern nicht, das somit das Bußgeld entfällt.
Dieses kann trotzdem noch anfallen. Zwar lassen die meisten Ämter vor allem bei eher kleineren Beträge noch eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man sich nicht. Daher ist es sehr wichtig, rechtzeitig das Gewerbe anzumelden.
Welche Kosten verursacht ein Gewerbe im Jahr?
Wenn man die Anmeldung eines Kleingewerbes beantragen möchte, dann fragt man sich unter anderem auch, welche Kosten eigentlich auf einen zukommen werden.
Eins sei bereits hier gesagt: ein kleines Gewerbe ist unter anderem auch deshalb so beliebt bei den Deutschen, weil dieses nicht nur hohe Einnahmen verspricht, sondern auch nur geringe Kosten vorweist.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten, die bereits sofort anfallen, sind die, beim Gewerbeamt für die Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und zahlt man nur einmalig während der Anmeldung. Die Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Weitere Kosten, die bei einem Gewerbe anfallen, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe führt. Dann müsste man die private Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Hier fangen die Kosten ab 200 Euro monatlich an und können, je nach Einnahmen, auch weiter ansteigen.
Doch man hat die Möglichkeit, die Ausgaben der der Krankenversicherung als Betriebsausgabe anzugeben. So kann man bis zu 1900 Euro im Jahr von der Einkommensteuer absetzen.
Was kostet Mitgliedschaft bei der IHK?
Weitere Kosten, die anfallen, nachdem man sein Gewerbe angemeldet hat, entstehen durch die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK. Ein Kleingewerbe zahlt rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro im Jahr. Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die dauerhaft über das Jahr verteilt auftauchen. Nicht so schlimm, wie gedacht, oder?
Wie viel kann ich mit einem kleinen Gewerbe verdienen?
Kleingewerbetreibende recherchieren natürlich vor der Kleingewerbe Anmeldung, wie viel man überhaupt mit einem solchen Gewerbe im Jahr verdienen kann.
Die Angaben im Internet sind jedoch schwammig, haben jedoch eines Gemeinsam: sie sind weit höher, als es sich die meisten vorstellen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften.
Diese Summe dürfte sogar das aktuelle Gehalt des ein oder anderen Lesers übertreffen und sollte einem klar aufzeigen, dass ein Kleingewerbe sehr wohl dafür geeignet ist, damit sehr gutes Geld zu verdienen.
Wenn man dann noch überlegt, dass man, sofern man die Bedingungen der Kleinunternehmerregelung eingehalten hat, keine Umsatzsteuer zahlen muss, dann ist diese Summe umso erstaunlicher.
Und noch erstaunlicher wird sie mit dem Fakt, dass man in Deutschland, unabhängig von der Art des Gewerbes, bis zu 24.500 Euro verdienen kann, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen.
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Wir leben in Deutschland. Einem Land, welches die kompliziertesten Steuerregeln überhaupt hat. Als ob man da von den Steuern wegkommen kann… auch ein Kleingewerbe muss sich diesen ganzen Regeln, Rechnungen und Einnahmen beugen.
Doch man kann sagen, das Kleingewerbetreibende nahezu keine Steuern zahlen müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann.
Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen. Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen.
Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer. Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren. Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen. Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Laut der Gewerbeordnung GeWo kann jeder ansässige Bürger Deutschlands die Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen. Doch es gibt einige wenige Personengruppen, die gar nicht dazu verpflichtend sind, die Gewerbeanmeldung zu beantragen.
Dazu gehören zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einem Hobby bis zu 410€ im Jahr verdienen, ohne dabei ein Gewerbe anmelden zu müssen. Auch müssen Freiberufler keine Gewerbeanmeldung beantragen, sowie Leute, die in der Land und Forstwirtschaft tätig sind. Zu diesen Leuten zählen unter anderem Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen,
- und viele mehr.
Wo muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt anmelden. In einigen Gemeinden kann es sein, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann.
Wenn man nun vor Ort erscheint, zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60€ kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem müssen Gründer unter anderem Folgende Unterlagen dabei haben:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man Gewerbeanmeldung Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt.
Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man allerdings beim Finanzamt vorstellig werden und dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt zurückgeschickt haben.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um die gewerbliche Tätigkeit eines kleinen Gewerbes anmelden zu können, muss man zunächst abwarten, dass man Post vom Finanzamt erhält. Nachdem man das Unternehmen angemeldet hat, dauert es in der Regel rund sieben bis zehn Tage, bis man den Bogen vom Finanzamt erhält.
Dieser Bogen ist mit sieben Seiten ein kleiner Brocken und sollte daher mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Unter anderem muss man hier angeben, dass man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls man diese Option nicht beanspruchen sollte, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe tun. Also wann, wenn nicht sofort? Auch müssen Unternehmer Angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass die Tätigkeiten so ausführlich wie möglich beschrieben werden sollten, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch alles passend angegeben wurde. Falls sich was an der Tätigkeit ändern sollte, müssen Gewerbetreibende dies sofort dem Amt der Finanzen melden. Nachdem man den Bogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man mit dem Unternehmen beginnen, Gewinne zu erzielen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist grundsätzlich eine Hilfe, für selbstständige, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Bedingungen erfüllt worden sind.
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz überschreiten. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. Hier geht es auch nicht um die Frage, wann man dies anmelden sollte, da man keine lange Bedenkzeit hat. Wenn man die Regelung nicht beansprucht, dann kann kann dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr tun.
Muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer antreten?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Z B sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.
Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung müssen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr bezahlen. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen.
Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann.
Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.
Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Für weitere Informationen rund um die IHK Gebührenberatung, klicke hier ->
Fazit:
Die Anmeldung eines Gewerbes sollte sofort erfolgen, wenn man weiß, dass man eine Tätigkeit ausüben möchte. Falls man dies nämlich nicht tut, dann kann man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000€ und mehr rechnen. Allerdings gibt es einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung beantragen müssen.