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Wie schnell muss man ein Gewerbe anmelden?
Also, du musst eine Kleingewerbe Anmeldung sofort durchführen. Wenn du eine wiederholt mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführte Tätigkeit, die keine Arbeit im Angestelltenverhältnis ist, tätigst, ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und verpflichtet somit zur Gewerbeanmeldung.
Falls man jedoch nur ein Hobby damit verfolgen sollte und mit diesem unter 410 Euro im Jahr erwirtschaftet, dann fällt man unter die Hobbyregelung und muss keine Gewerbeanmeldung beantragen.
Falls man das Gewerbe nicht anmelden sollte, dann können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen. In solchen Fällen muss man mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen.
Kann ich rückwirkend Kleingewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein festgelegter Zinssatz, den man als Strafe zahlen müsste.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. Doch das klingt einfacher als es tatsächlich ist. Denn vor allem in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann.
Auch kann es in einigen Städten der Fall eintreten, dass man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer beantragen kann. Dann muss man zunächst recherchieren, welche Behörde für einen zuständig ist.
Ist dies erledigt, folgt bereits der nächste Schritt: reicht es aus, wenn man einfach vor Ort erscheint oder benötigt man einen festen Termin? Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man einfach vor Ort erscheinen darf, dann wird man sicherlich auch an dem Tag das Gewerbe anmelden können. Doch genauso kann man sich sicher sein, dass der Andrang relativ groß sein wird. Dadurch wird man einiges an Zeit im Wartezimmer verbringen müssen.
Ein kleiner Tipp: um eine solche Situation zu entgehen, sollte man so früh wie möglich, am besten zu den direkten Öffnungszeiten beim Gewerbeamt erscheinen. Solch ein Problem hätte man bei einem festen Termin nicht.
Doch da der Andrang für das gründen eines Gewerbes vor allem in unserer heutigen Zeit so groß ist, sind freie Termine meistens erst nach Wochen und Monaten möglich. Eine kleine Zwickmühle.
Für wen keine der beiden Alternativen eine Option darstellt, den kann vielleicht die Online Anmeldung interessieren. Diese ist recht neu und daher noch nicht überall in Deutschland zugänglich.
Man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten, bequem von Zuhause aus die Gewerbeanmeldung beantragen. Auch dauert die Online Anmeldung nur wenige Minuten. Der Ablauf ist derselbe, wie, als wenn man auch beim Amt des Gewerbes selbst erscheinen würde.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Zunächst einmal muss man schauen, ob die zuständige Behörde dies überhaupt anbietet. Doch ist man dann endlich soweit und kann die Anmeldung beantragen, dann muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr zahlt man immer und ist unabhängig davon, welche Rechtsform man später auswählt.
Was brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann ich Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte. Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann ich den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert. Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften.
Wie kann man nun ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man zunächst vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen Fragebogen muss man nicht selbst anfordern, sondern das Finanzamt wird vom Gewerbeamt über die Gewerbeanmeldung von dir informiert.
Innerhalb von sieben bis zehn Tagen erhält man in der Regel dann die Post. Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne niemand melden sollte, dann erst sollte man nachfragen, woran es gerade denn hakt.
Wenn man einmal den Bogen in den Händen hat, wird man schnell merken, dass dieser, im Gegensatz zum Gewerbeformular, welches nur eine Seite enthält, mit sieben Seiten ein echter Broken ist. Umso wichtiger ist daher auch, dass man sich hierfür auch entsprechend viel Zeit nimmt.
Vor allem auch deshalb, weil einige Dinge sehr kompliziert werden, doch im Endeffekt sind es immer ähnliche Fragen. Zwei der wichtigsten Felder, die man auszufüllen hat, sind zum einen die, wo man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Falls man dies nämlich nicht tut, dann darf man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als ein kleines Gewerbe anmelden.
Kann man ein Gewerbe auch online anmelden?
Willkommen im 21. Jahrhundert! In unserer heutigen digitalen Zeit ist es auch mittlerweile möglich, die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen zu können.
Man muss nicht mehr einen lästigen Termin beim Amt mehr vereinbaren oder beim spontanen erscheinen auf eine lange Wartezeit Rücksicht nehmen. Heute kann man alles ganz bequem von zu Hause aus erledigen.
Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer Arbeit immer Probleme hatten, mittags einen Termin zu vereinbaren oder persönlich zu erscheinen, ist hiermit geholfen.
Die Anmeldung dauert nicht mehr wie zehn Minuten und man benötigt die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch. Einen kleinen Haken hat die ganze Sache dann doch allerdings.
Dieser Service wird nämlich noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. In den meisten Großstädten und in einem sehr großen Teil Nordrhein-Westfalens kann man das Gewerbe im Internet anmelden.
Wer ist verpflichtet sein Kleingewerbe anzumelden?
Wir haben sehr lange und ausgiebig über Gewerbetreibende gesprochen, die verpflichtet sind, die gewerbliche Tätigkeit dem Gewerbeamt mitzuteilen. Es gibt allerdings eine Personengruppe, die von dieser Pflicht befreit sind und ihre Arbeit nur dem Finanzamt mitteilen müssen.
Das sind die sogenannten Freiberufler. Diese müssen demnach keine Gewerbesteuern abgeben und sind in dem Fall etwas freier in ihrer Arbeit, da sie nicht so viele Abgaben haben. Denn auch die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK und somit auch die Kammerbeiträge entfallen.
Zu den freien Berufe gehören die Katalogberufe, die im Laufe der Zeit noch eine Rubrik erhalten haben, der Katalog-ähnlichen Berufe. Unter diese Kategorie fallen Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Tierärzte,
- Apotheker,
- Notare,
- Rechtsanwälte,
- Patentanwälte,
- Steuerberater,
- Wirtschaftsprüfer,
- Architekten,
- beratende Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten
Es gibt natürlich noch jede Menge weitere. Diese Personengruppen müssen nur beim Finanzamt vorstellig werden.
Wann muss ich zum Amt der Finanzen?
In der Regel musst du nicht direkt zum Steueramt, sondern erhälst von diesen Per Post einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und eine Steuernummer für das Gewerbe. Die Anmeldung beim Finanzamt tritt nur in dem Fall ein, wenn es sich dabei um Freiberufler handelt.
Sofern man allerdings innerhalb weniger Tage und Wochen als Gewerbetreibender keine Rückmeldung erhält, sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen. Wenn du den Bogen ausfüllst, wirst du sehen, das nach deiner gewerblichen Tätigkeit gefragt wird.
Die gewerbliche Tätigkeit solltest du so umfassend wie möglich beschreiben, weil hier die meisten Fehler begangen werden. Wenn du das Tätigkeitsfeld nur sperrlich erklärst, kann es sein, das du im Laufe der Zeit Nachzahlungen an das Finanzamt tätigen musst, weil das angegebene nur sehr schwammig formuliert ist.
Wenn du beispielsweise das Gewerbe angemeldet hast und beginnst Handys zu verkaufen, aber im weiteren Verlauf der Jahre noch Tablets in dein Aufgebot nimmst, dann würde Handy Verkauf bereits nicht mehr richtig. Bei dem Beispiel wäre es sinnvoller Kommunikationsgeräte und weitere elektronische Sachen und mehr verkauf als Tätigkeit anzugeben.
Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Auch wirst du Mitglied bei der IHK, dies ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Die Beiträge kosten jährlich rund 30 bis 70 Euro für kleine Unternehmen und die, die im Handelsregister eintragen sind, fallen Kosten in Höhe von 150 bis 300€ an.
Auch kann es sein, das du bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhältst, die es in sich hat. Falls eine Neuanschaffung erforderlich war, kann eine solche Rechnung den Plan schnell mal ruinieren. Doch nicht verzagen, GewerbeAnmeldung.com fragen.
Oder eher die Leistung in Anspruch nehmen. Denn wir bieten eine IHK-Gebührenberatung an. Wenn man mal eine solche Beitragsrechnung erhält, kann man innerhalb einer festgelegten Frist dem widersprechen.
Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann, ob die Möglichkeit besteht, die Summe auf ein Minimum von 0€! zu reduzieren. Dafür gibt es zwar keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache.
Fazit:
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich die Gewerbeanmeldung beantragen. Ansonsten können harte Konsequenzen, in Form von Bußgeldern drohen.