Was ist ein ruhendes Gewerbe?
Ein ruhendes Gewerbe ist ein Gewerbe, welches wirtschaftlich stillgelegt ist. Das heißt so viel wie, dass es eine Zeit lang pausiert ist und keine Einnahmen erwirtschaftet.
Ein Gewerbe ruhen zu lassen, macht dann Sinn, wenn nicht direkt sein Gewerbe abmelden möchte oder es überhaupt nicht abmelden möchte, aber auch der Tätigkeit nicht nachkommen kann. Dann hat man die Möglichkeit ein Gewerbe still zu legen. Es kann als Übergangslösung dienen, vor allem dann, wenn man sich noch unsicher ist.
Wann kann man ein Gewerbe ruhen lassen?
Es kann verschieden Gründe geben, warum man sein Gewerbe ruhen lassen könnte. Ein Grund dafür könnte zum Beispiel die Gesundheit sein. Man ist ein Einzelunternehmer, aber ist gesundheitlich nicht in der Lage seiner Tätigkeit nachzukommen und dies kann sich in die Länge ziehen. Dann eignet sich für den Einzelunternehmer sein Gewerbe ruhen zu lassen und muss sich dabei nicht stressen. Oder aber das Gewerbe bringt im Moment keine Einnahmen. Dann soll nicht die einzige Lösung die Gewerbeabmeldung sein.
Was macht wer sein Gewerbe ruhen lassen will?
Wer sein Gewerbe ruhen lassen möchte, muss nicht zum Gewerbeamt. Dafür muss man sich an das für sich zuständige Finanzamt wenden, denn die sind dafür zuständig. Nach dem der Mitarbeiter beim Finanzamt den Antrag gestellt hat, wird dies in der Regel sofort bearbeitet und man kriegt eine Bestätigung über das Ruhen.
Diese Bestätigung muss aufbewahrt werden, weil es bei der Aufnahme des Betriebes benötigt wird. Bei der Industrie– und Handelskammer muss man trotzdem den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag zahlen, doch man kann diesen später als Betriebsausgabe angeben.
Der Vorteil beim Ruhen lassen des Gewerbes ist, dass man währenddessen keine jährliche Umsatzsteuererklärung machen und keine Einkommenssteuer zahlen muss, weil das Gewerbe in der Zeit kein Gewinn erwirtschaften kann und auch nicht darf. Wenn das Unternehmen ruhen zu lassen nötig ist, sollte man diese Möglichkeit auch nutzen, um keine unnötigen Kosten zu tragen.
Wie lange kann das Ruhen von einem Gewerbe dauern?
Der Gewerbetreibende kann selbst entscheiden, wie lange er sein Gewerbe ruhen lassen möchte. Es gibt keine bestimmte Zeit oder Frist wie lange ein Gewerbe ruhen muss. Wenn man den Betrieb wieder aufnehmen möchte, muss man dies wieder bei dem Finanzamt anmelden.
Wann kann der Gewerbetreibende sein Betrieb wieder aufnehmen?
Dem Gewerbetreibenden steht es jeder Zeit zu, sein Betrieb wieder aufzunehmen. Doch sollte man bedenken, dass das Gewerbe nicht all zu lange ruhen sollte, weil es eventuell zu Verlust führen könnte. Dies sollte man dann eventuell mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt absprechen, um eine gescheite Lösung zu finden.
Fazit
Wenn man im Moment nicht in der Lage ist sein Gewerbe zu betreiben, hat man die Möglichkeit sein Gewerbe ruhen zu lassen. Wenn dies der Fall ist muss man nicht direkt sein Gewerbe abmelden, sondern hat die Möglichkeit sein Gewerbe ruhen zu lassen.
Das Ruhen lassen ist eine Übergangslösung für den Gewerbetreibenden. Dies kann jeder Zeit erfolgen. Dafür muss man zum zuständigen Finanzamt und den Antrag stellen. Danach erhaltet man eine Bestätigung, welche man aufbewahren muss, weil sie bei Aufnahme wieder benötigt wird. Währenddessen kann man sich Kosten ersparen.
Den Mitgliedschaftsbeitrag bei der IHK muss man trotzdem bezahlen, welche man aber später als Betriebsausgabe absetzen kann. Man sollte beachten, dass das Gewerbe währenddessen keine Einnahmen erzielen darf. Die Dauer des ruhenlassen ist dem Gewerbetreibenden ist selbst überlassen. Er darf sein Gewerbe so lange Ruhen lassen wie er möchte und kann auch jeder Zeit, wann er möchte den Betrieb wieder aufnehmen.