Ein Gewerbe anzumelden ist der erste Schritt in Richtung Selbstständigkeit. Viele fragen sich allerdings, wann genau muss über die Gewerbeanmeldung stattfinden? Muss auch wirklich jeder ein Gewerbe anmelden? Und wie viel muss man für ein Gewerbe im Jahr bezahlen? Lohnt sich die Gewerbeanmeldung überhaupt? In diesem Ratgeber wirst du alles nützliche rund um diese Fragen erhalten.
Inhalt
Wo muss man Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei denen man die Gewerbeanmeldung durchführen kann. Daher sollte man erst einmal recherchieren, bei welchem zuständigen Gewerbeamt man erscheinen muss.
Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten kann man nicht vor Ort einfach erscheinen. Das kann manchmal ärgerlich sein, weil Termine bis zu zwei drei Wochen dann voll sind. Jedoch muss man dann nicht solange warten und kann direkt das Gewerbe anmelden.
Andere Ämter wollen keinen Termin, dort reicht aus es aus, wenn man einfach erscheint. Die Gefahr besteht dann allerdings, dass man etwas länger im Wartezimmer warten muss. Daher wäre es ratsam, so früh wie möglich beim Gewerbeamt zu erscheinen.
Was kostet Gewerbeanmeldung?
Nachdem man dann in das Büro eintritt, muss man zunächst eine Gebühr für die Bearbeitung der Anmeldung bezahlen. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Welche Unterlagen brauct man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Formular zur Gewerbeanmeldung beachten?
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht.
Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.
Wann muss man Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragen?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr.
In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung machen?
Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können. Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden.
Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf. Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus.
Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Kann man auch online Gewerbeanmeldung machen?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Was ist Nachteile online Gewerbeanmeldung?
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung. Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt.
Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Da die meisten Leser noch erst vor der Gründung stehen, wissen diese in der Regel gar nicht, wie so ein Gewerbeschein überhaupt aussieht. Doch keine Bange: GewerbeAnmeldung.com ist dafür da, um all deine Fragen zu beantworten 😉
Damit du dich besser auf das Gewerbeamt vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du unter anderem Angeben:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Unterschied zwischen Gewerbeschein und Kleingewerbeschein?
Der Unterschied zwischen einem Gewerbeschein und einem Kleingewerbeschein liegt … im nichts. Beides ist das gleiche. Es wird aber fälschlicherweise so angenommen, als wenn man beim Gewerbeamt unterschiedliche Formulare erhält. Das stimmt so nicht.
Jeder Gründer erhält den selben Formular. Mit einem Kleingewerbeschein werden vielmehr Gewerbetreibende genannt, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Ansonsten gibt es nichts, was beides unterscheidet.
Ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Es gibt allerdings auch Leute, die zwar Selbstständig sind, aber die Gewerbeanmeldung gar nicht brauchen. Dann gibt es nur eine kleine Randgruppe, die unter die Hobbyregelung fällt.
Diese dürfen bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen. Außerdem müssen Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem dazu:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Fotografen,
- und viele mehr.
Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wann meldet sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung?
Das Finanzamt braucht in der Regel sieben bis zehn Tage, bis es sich meldet. Falls man innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erhalten sollte, sollte man selbst aktiv werden und einmal beim Amt des Gewerbes nachfragen.
Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen. Beim Fragebogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls man diese nicht möchte, kann man diese bis zu fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe als Option ziehen. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Auch muss man bei diesem Fragebogen ausfüllen, wie genau die gewerbliche Tätigkeit denn nun aussieht.
Wichtige Punkte zur Gewerbeanmeldung: Beschreibung gewerbliche Tätigkeit
Gewerbliche Tätigkeit sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich stimmen. Falls nicht, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld vom Finanzamt drohen.
Um dir ein Beispiel zu geben, damit du es besser verstehen kannst: wenn man angibt, das man Handys verkauft, dann ist das erstmal passend. Wenn man allerdings als Gewerbe wächst und in das Aufgebot auch noch Tablets mit rein nimmt, dann stimmt die vorherige Beschreibung nicht mehr.
Daher ist es wichtig, auch für die kommende Zukunft schon bereits zu überlegen, was alles genau mit dem Gewerbe passieren kann und welche Richtung man einschlagen möchte. Solange man dies so früh wie möglich bescheid gibt, sollte man sich nicht allzu große Sorgen machen.
Bei dem Thema Finanzamt haben die meisten Angst, weil man immer wieder Dinge hört wie, dass zusätzliche Kosten entstanden sind etc. Doch in der Regel geschieht dies nur in Ausnahmefällen und ist nicht die Norm. Mache dir daher keine allzu großen Sorgen, beschreibe deine gewerbliche Tätigkeit dennoch so genau wie möglich.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Man kann die Kleinunternehmerregelung als eine Art Geschenk des Amtes ansehen. Denn Steuern zahlen wir alle ungern und es ist uns viel lieber, wenn mehr vom Brutto übrig bleibt. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss man diese zunächst einmal beantragen.
Anschließend muss folgendes gegeben sein, damit diese Regelung auch greift: man muss versuchen, im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss man keine Gewerbesteuern abgeben. Ein Beispiel: in Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abgeben zu müssen.
Doch wenn dies bereits im ersten Jahr der Fall ist, dann greift die Regelung für das nächste Jahr nicht mehr. Die erforderlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Regelung profitieren zu können.
Wie sieht ein Nebengewerbe aus?
Die meisten von uns haben in erster Linie das Ziel, neben dem Job ein Gewerbe anzumelden. Das ist auch gut so, denn die Sicherheit steht für viele im Vordergrund, vor allem dann, wenn man eine Familie zu ernähren hat. Daher eignet es sich ideal, wenn man nebenbei eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt. Diese hat immense Vorteile, die man für sich nutzen kann.
Zunächst einmal muss man die eigene Krankenkasse nicht selbst bezahlen und spart somit eine Menge Geld. Solange man eben noch einen Hauptjob verfolgt. Da man einen Hauptjob hat, steht man nicht unter Druck, um direkt Ergebnisse liefern zu müssen und hat somit genug Zeit, um zu schauen, ob das Gewerbe ein Potenzial aufweißt.
Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst. Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe im Jahr?
Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen.
Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.
Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Was hat es mit der IHK auf sich?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die IHK informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt.
Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region. Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen.
Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK. Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat.
Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, du hast richtig gelesen. Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Wie viel darf man mit einem kleinem Gewerbe verdienen?
Auch wenn man es im ersten Moment nicht glauben mag, doch mit einem Kleingewerbe kann man jede Menge Geld verdienen. Das geht sogar soweit hinaus, das die meisten sogar weit mehr verdienen können, als bei ihrem eigentlichen Hauptjob.
Man darf nämlich im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz oder bis zu 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Diese unfassbare Zahl ist gemessen an dem Verwaltungsaufwand eines Kleingewerbes, sowie den niedrigen Markthürden ein echtes Schnäppchen.
Sollte man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.
Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.
Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.
Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Fazit:
Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.