Was ist ein ruhendes Gewerbe?
Ein ruhendes Gewerbe ist ein Gewerbe, welches wirtschaftlich stillgelegt ist.
Ein Gewerbe ruhen zu lassen, macht dann Sinn, wenn nicht direkt sein Gewerbe abmelden möchte oder es überhaupt nicht abmelden möchte, aber auch der Tätigkeit nicht nachkommen kann. Dann hat man die Möglichkeit ein Gewerbe still zu legen. Es kann als Übergangslösung dienen.
Wann kann man ein Gewerbe ruhen lassen?
In verschiedenen Fällen kann es sein, dass man das Gewerbe ruhen lassen muss. Angenommen man kann der Tätigkeit des Gewerbes nicht nachkommen, weil man erkrankt ist und dies viel Zeit in Anspruch nimmt durch eine Operation.
Oder aber das Gewerbe bringt im Moment keine Einnahmen. Dann soll nicht die einzige Lösung die Gewerbeabmeldung sein. Um ein Gewerbe ruhen lassen zu können, muss man nicht zum Gewerbeamt, sondern zum Finanzamt.
Nach dem der Mitarbeiter beim Finanzamt den Antrag gestellt hat, wird dies in der Regel sofort bearbeitet und man kriegt eine Bestätigung über das Ruhen. Diese Bestätigung muss aufbewahrt werden, weil es bei der Aufnahme des Betriebes benötigt wird. Bei der Industrie- und Handelskammer muss man trotzdem den jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag zahlen, doch man kann diesen später als Betriebsausgabe angeben.
Der Vorteil beim Ruhen lassen des Gewerbes ist, dass man währenddessen keine jährliche Umsatzsteuererklärung machen und keine Einkommenssteuer zahlen muss, weil das Gewerbe in der Zeit kein Gewinn erwirtschaften kann und auch nicht darf.
Wenn das Unternehmen ruhen zu lassen nötig ist, sollte man diese Möglichkeit auch nutzen, um keine unnötigen Kosten zu tragen. Falls man privat versichert ist, sollte man sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und eventuell nach einer anderen Lösung suchen oder den Tarif wechseln lassen.
Wie lange kann das Ruhen von einem Gewerbe dauern?
Es gibt keine bestimmte Zeit, die vorgegeben ist zum Ruhen. Man kann diese Möglichkeit so lange nutzen, wie lange es man braucht. Wenn man den Betrieb wieder aufnehmen möchte, muss man dies wieder bei dem Finanzamt anmelden. Man kann jeder Zeit den Betrieb wieder aufnehmen.
Fazit
Wer nicht in der Lage ist für eine längere Zeitraum sein Unternehmen zu leiten, hat die Möglichkeit das Gewerbe ruhen lassen zu können. Die Gewerbeabmeldung sollte in so einem Fall nicht die einzige Lösung sein, sondern das Stilllegen soll als Übergangslösung dienen.
Dies kann jeder Zeit erfolgen. Dafür muss man zum zuständigen Finanzamt und den Antrag stellen. Danach erhaltet man eine Bestätigung, welche man aufbewahren muss, weil sie bei Aufnahme wieder benötigt wird. Währenddessen kann man sich Kosten ersparen.
Den Mitgliedschaftsbeitrag bei der IHK muss man trotzdem bezahlen, welche man aber später als Betriebsausgabe absetzen kann. Man sollte beachten, dass das Gewerbe währenddessen keine Einnahmen erzielen darf.
Wie lange es andauern soll, kann sich der Gewerbetreibende selbst aussuchen. Es gibt keinen Zeitraum, der vorgeschrieben ist. Das heißt auch, dass man den Betrieb aufnehmen kann, wann man möchte.