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Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Institutionen, wo man sich anmelden kann, beispielsweise bei dem Ordnungsamt oder bei einer Handelskammer.
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt rein gelassen zu werden. Falls eine Terminvereinbarung nicht vonnöten ist, dann kann man sich sicher sein, dass man etwas Zeit im Wartezimmer verbringen wird.
Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?
Es gibt in immer mehr Städten die Möglichkeit, das Gewerbe auch über das Internet anzumelden. Für alle, die aufgrund der Arbeit nie wirklich dazukamen, sich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde anmelden zu können, ist dies ein immenser Vorteil. Alles bequem von Zuhause aus zu erledigen, das hat schon was.. Man müsste nur schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
- als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Bei der Anmeldung zahlt man einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Dann erhält man ein Formular gereicht, welches man füllen muss. Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie von dieser, welche dann als Gewerbeschein fungiert.
Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibendes weiter an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie an die Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen dann beim Gewerbetreibenden.
Dieser erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung, sowie eine Steuernummer, für das Gewerbe. Wenn der Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt worden ist, kann man mit dem Gewerbebetrieb beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun Kleingewerber ist oder Gesellschafter bei einer GmbH, jeder in Deutschland ansässige Gewerbetreibende ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe so zeitnah wie möglichst anzumelden.
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit wiederholt, mit der Absicht, damit Gewinne zu erzielen, muss die Gewerbeanmeldung vornehmen. Falls nicht, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr drohen. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich vornimmt.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat dafür rückwirkend bis zu 60 Wochen Zeit. Die bisher erzielten Gewinne müssen dann detailliert vorgelegt werden, damit die abzugebenen Steuern ermittelt werden können. Auf diese Steuern kommen dann noch weitere Zinsen dazu.
Im schlimmsten Fall eben dann noch ein Bußgeld und schon kann das Gewerbe als „Reinfall“ bezeichnet werden. Zwar lassen viele Ämter bei eher kleineren Summe Mal auch ein Auge gedrückt und verhängen keine Bußgelder, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Kümmere dich daher sofort um die Anmeldung.
Müssen alle gewerbliche Tätigkeit ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun kann. Dann gibt es allerdings noch einige Ausnahmen, die es gar nicht nötig haben, die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen. Darunter sind unter anderem diejenigen, die zur Hobbyregelung gehören. Das sind Leute, die mit einer gewerblichen Tätigkeit kleines Geld verdienen dürfen, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.
Die Grenze hierbei liegt bei 410 Euro im Jahr. Ebenfalls keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen die Freiberufler. Das sind Leute, die lediglich beim Finanzamt vorstellig werden müssen. Auch entfällt durch die Gewerbepflicht die Anmeldung beim IHK. Zu den freien Berufen gehören unter anderem sehr bekannte Berufe wie:
- Ärzte,
- Schriftsteller,
- Ingenieure,
- Anwälte,
- Fotografen,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- und viele mehr.
Es ist daher gar nicht so verkehrt, erst einmal zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit überhaupt die Gewerbeanmeldung benötigt.
Was folgt nach der Kleingewerbe Anmeldung?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, muss man beim Finanzamt vorstellig werden bzw. diese melden sich in der Regel innerhalb sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls keine Rückmeldung erfolgt, dann erst sollte man selbst beim Finanzamt mal nachfragen.
Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Dort müssen unter anderem Angaben gemacht werden, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Worauf muss man den Kleinunternehmerregulung für Gewerbeanmeldung beachten?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat. Die Voraussetzungen hierfür sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro zu bleiben.
Erwirtschaftet man beispielsweise im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24.000 Euro, muss man zwar keine Gewerbesteuern zahlen, da man einen Freibetrag von 24.500 Euro erzielen darf, doch die Voraussetzung wird so nicht erfüllt und man muss versuchen, im nächsten Jahr unter 22.000 Euro zu bekommen.
Wenn man diese Regelung nicht Anspruch nehmen möchte, dann darf man diese in einigen Bundesländern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Außerdem muss man beim Fragebogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es sehr wichtig, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Amt der Finanzen sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn passen. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Ein Kleingewerbe verursacht keine hohen Kosten. Das ist unter anderem ein großer Vorteil des Kleingewerbes, gegenüber anderen Gewerbeformen. Da die meisten Leser eher noch vor einer Gewerbeanmeldung stehen, sind zunächst die Bearbeitungsgebühren erwähnenswert.
Diese fallen allerdings nur bei der Gewerbeanmeldung an. Diese Kosten betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt unterscheiden. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn noch zusätzliche Dokumente verlangt werden. Sofern man ein Hauptgewerbe hat, ist es in der Regel so, dass man auch die eigene Krankenkasse selbst bezahlen muss.
Nach der Gewerbeanmeldung werden die Daten weiter geleitet, unter anderem an auch an die IHK. Auch bei der IHK muss man einige Gebühren zahlen. Diese Kosten betragen rund 30 bis 70 Euro pro Geschäftsjahr. Weitere Kosten gibt es allerdings nicht.
Es kann jedoch Mal vorkommen, dass man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, diese kann es in sich haben. Wenn Koorperationen oder Neuanschaffungen anstehen, kann es vorkommen, dass man diese auf einige Monate hinweg verschieben muss.
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Wie viel Umsatz darf man mit einem Kleingewerbe machen?
Der Name lässt etwas anderes vermuten: wer glaubt, dass man mit einem Kleingewerbe nicht vollständig leben kann, der täuscht sich. Denn mit dem Gewinn des Kleingewerbes wird so manches Hauptjob Gehalt überboten.
Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Das ist eine unfassbar hohe Summe.
Zumal der Verwaltungsaufwand und das benötigte Kapital für ein Kleingewerbe gegen Null gehen, wenn man sich die anderen Gewerbearten ansieht. Auch Kleingewerbe müssen Steuern zahlen.
Da gibt es zum einen die Gewerbe-Steuern, die Einkommenssteuern sowie die Umsatz-Steuern. Wer allerdings am hohen Limit verdient, zahlt gerne diese Steuern, dann das bedeutet nichts anderes, das man eben gut verdient.
Fazit:
Der erste Schritt für jeden Gründer ist, sich beim Gewerbeamt anzumelden. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, bekommt man langsam so ein Gefühl dafür, welche Kosten denn auf einen zukommen können.
Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst eine Gebühr von rund 20 bis 60€ begleichen. Sofern man ein Hauptgewerbe führt, muss man auch die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Zusätzlich dazu wird man bei der IHK Mitglied und muss hier jährliche Gebühren von rund 30 bis 70€ begleichen. Weitere Kosten kommen allerdings nicht auf einen zu.
Sofern man beispielsweise allerdings wächst, dann können Kosten entstehen. Diese könnten wie folgt aussehen:
- wenn man Räumlichkeiten mietet,
- Mitarbeiter einstellt und neben Lohn auch die Versicherungen begleichen muss,
- Verträge zahlt (wie Internet etc.),
- Patente anmeldet,
- Partnerschaften eingeht oder
- Neuanschaffungen anstehen.
Nichtsdestotrotz sollte man stolz auf solche Kosten sein, denn diese bedeuten nichts anderes als das das Unternehmen auf gesunden Beinen steht und sich einen solchen Aufwand leisten kann.