Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anmelden muss man beim Gewerbeamt. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, bei denen man die Gewerbeanmeldung durchführen kann. Daher sollte man erst einmal recherchieren, bei welchem zuständigen Gewerbeamt man erscheinen muss.
Kleingewerbe anmelden: Mit Termin oder vor Ort?
Einige Ämter verlangen eine Terminvereinbarung, ansonsten kann man nicht vor Ort einfach erscheinen. Das kann manchmal ärgerlich sein, weil Termine bis zu zwei drei Wochen dann voll sind. Jedoch muss man dann nicht solange warten und kann direkt das Gewerbe anmelden.
Andere Ämter wollen keinen Termin, dort reicht aus es aus, wenn man einfach erscheint. Die Gefahr besteht dann allerdings, dass man etwas länger im Wartezimmer warten muss. Daher wäre es ratsam, so früh wie möglich beim Gewerbeamt zu erscheinen.
Nachdem man dann in das Büro eintritt, muss man zunächst eine Gebühr für die Bearbeitung der Anmeldung bezahlen. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Anschließend muss man folgende Dinge vorzeigen. Diese sind essentiell für die Gewerbeanmeldung.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Dokumente vorgewiesen hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Auf diesem Fragebogen müssen Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb gemacht. Bereits da wird die Frage gestellt, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte. Als Hauptgewerbe muss man nämlich die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen das Formular ausgefüllt worden ist, wird dieser unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann als Gewerbeschein. Jedoch ist dieser Nachweis noch nicht ausreichend, um die gewerbliche Tätigkeit zu beginnen und mit dieser Gewinne zu erzielen. Das darf man nämlich erst dann, nachdem man die Anmeldung beim Finanzamt hatte.
Wann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden?
Ein Gewerbe muss man sofort oder zeitnah zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit anmelden. Sofern man dies nicht tut, kann ein Bußgeld verhängt werden von bis zu 1000 Euro und mehr. In München ist es gar so, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Damit ist nicht zu spaßen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Gewerbeanmeldung so früh wie möglich vornimmt. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.
Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, den Service der Online Gewerbeanmeldung zu etablieren. Dies wäre ein enormer Gewinn für alle beteiligten.
Man müsste nicht mehr im Wartezimmer bleiben, man muss sich an keine Öffnungszeiten richten und sich auch nicht mal auf den Weg zum Gewerbeamt machen. Das ist ein enormer Zeitgewinn und bequem ist es dazu auch noch.
Einziges Manko: noch wird dieser Service nicht überall flächendeckend angeboten. In einigen Großstädten, sowie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens findet man diese Art der Gewerbeanmeldung.
Alles man bei dieser Anmeldung tun muss, ist, die selben Dokumente als Kopie hochzuladen, die auch das Gewerbeamt von einem verlangt. Anschließend bezahlt man die Kosten für die Gebühr und füllt das Gewerbe Formular aus. Daraufhin verarbeitet man die Daten beim Gewerbeamt und informiert die anderen Ämter, namentlich Finanzamt, Industrie und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Unterschied zwischen Gewerbeschein und Kleingewerbeschein?
Der Unterschied zwischen einem Gewerbeschein und einem Kleingewerbeschein liegt … im nichts. Beides ist das gleiche. Es wird aber fälschlicherweise so angenommen, als wenn man beim Gewerbeamt unterschiedliche Formulare erhält.
Das stimmt so nicht. Jeder Gründer erhält den selben Formular. Mit einem Kleingewerbeschein werden vielmehr Gewerbetreibende genannt, die unter der Kleinunternehmerregelung gründen. Ansonsten gibt es nichts, was beides unterscheidet.
Wer braucht ein Gewerbe?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Es gibt allerdings auch Leute, die zwar Selbstständig sind, aber die Gewerbeanmeldung gar nicht brauchen. Dann gibt es nur eine kleine Randgruppe, die unter die Hobbyregelung fällt.
Diese dürfen bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne eine Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen. Außerdem müssen Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem dazu:
- Ärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Fotografen,
- und viele mehr.
Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Wann meldet sich das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung?
Das Finanzamt braucht in der Regel sieben bis zehn Tage, bis es sich meldet. Falls man innerhalb dieser Zeitspanne keine Rückmeldung erhalten sollte, sollte man selbst aktiv werden und einmal beim Amt des Gewerbes nachfragen.
Vom Finanzamt erhält man zum einen die Steuernummer und zum anderen den steuerlichen Erfassungsbogen. Beim Fragebogen muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Was wird wen man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nicht nimmt?
Falls man nicht nimmt, kann man diese bis zu fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe als Option ziehen. Die Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Fragenbogen: gewerbliche Tätigkeit
Auch muss man bei diesem Fragebogen ausfüllen, wie genau die gewerbliche Tätigkeit denn nun aussieht. Diese sollte man so umfassend wie möglich beschreiben, da das Finanzamt später genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch wirklich stimmen. Falls nicht, kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld vom Finanzamt drohen.
Um dir ein Beispiel zu geben, damit du es besser verstehen kannst: wenn man angibt, das man Handys verkauft, dann ist das erstmal passend. Wenn man allerdings als Gewerbe wächst und in das Aufgebot auch noch Tablets mit rein nimmt, dann stimmt die vorherige Beschreibung nicht mehr.
Daher ist es wichtig, auch für die kommende Zukunft schon bereits zu überlegen, was alles genau mit dem Gewerbe passieren kann und welche Richtung man einschlagen möchte. Solange man dies so früh wie möglich bescheid gibt, sollte man sich nicht allzu große Sorgen machen.
Bei dem Thema Finanzamt haben die meisten Angst, weil man immer wieder Dinge hört wie, dass zusätzliche Kosten entstanden sind etc. Doch in der Regel geschieht dies nur in Ausnahmefällen und ist nicht die Norm. Mache dir daher keine allzu großen Sorgen, beschreibe deine gewerbliche Tätigkeit dennoch so genau wie möglich.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Man kann die Kleinunternehmerregelung als eine Art Geschenk des Amtes ansehen. Denn Steuern zahlen wir alle ungern und es ist uns viel lieber, wenn mehr vom Brutto übrig bleibt. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss man diese zunächst einmal beantragen.
Anschließend muss folgendes gegeben sein, damit diese Regelung auch greift: man muss versuchen, im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz zu bleiben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss man keine Gewerbesteuern abgeben.
Ein Beispiel: in Deutschland darf man einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Umsatz erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abgeben zu müssen. Doch wenn dies bereits im ersten Jahr der Fall ist, dann greift die Regelung für das nächste Jahr nicht mehr. Die erforderlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Regelung profitieren zu können.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe im Jahr?
Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Kleingewerbe: Die Gebühre von Industrie und Handelskammer
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.
Kleingewerbe: Welche Kosten gibt es noch?
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Was hat es mit der IHK auf sich?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, wird die IHK informiert. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Es gibt diesbezüglich keine Ausnahmen und man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen.
Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 300 Euro, je nachdem ob das Gewerbe im Handelsregister ist und in welcher Stadt man sich aufhält. Man ist nur dann befreit von den Beiträgen, wenn der jährliche Umsatz unter 5200 Euro bleibt. Auch wenn diese Kosten im ersten Moment unnötig erscheinen, so sollte man auch nicht die Vorteile der IHK vergessen. Denn die IHK hilft den Gewerbetreibenden in ihrer Region.
Außerdem bietet die IHK viele Weiterbildungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Zertifikate an, um dem Unternehmen und einem selbst dabei zu helfen, zu wachsen. Diese Zertifikate steigern die Seriosität und durch die Weiterbildungen kann man sich das nötige Know-How aneignen, welches man benötigt, um mit dem Unternehmen voranzukommen. Dann gibt es noch eine nicht ganz so schöne Seite der IHK.
Es kann sein, dass man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat. Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können. Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen!
Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist.
Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wann man ein Gewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Man muss dies zeitnah oder so früh wie möglich vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit tun. Um das Gewerbe anmelden zu können, muss man zunächst zum zuständigen Gewerbeamt in der Stadt. Dort benötigt man folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Kleingewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Ein Gewerbe anmelden kann man auch rückwirkend bis zu 60 Monaten machen. Dann muss man allerdings die fälligen Steuern nachzahlen. Zusätzlich darauf kommen dann noch Zinssätze dazu. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man eventuell auch ein Bußgeld begleichen muss.