Kann ich ein Gewerbe mit Vollmacht anmelden?
Falls du selber mal gehindert sein solltest und trotzdem die Gewerbeanmeldung vornehmen möchtest, dann hast du in Deutschland die Möglichkeit, einer Person eine Vollmacht zu ertragen, damit diese dann für dich dann bei der zuständigen Behörde die Anmeldung vor Ort erledigen kann.
Für sehr beschäftigte Menschen gibt es auch die Möglichkeit, die Online Anmeldung durchführen zu lassen. In vielen Großstädten Deutschlands und auch im Großraum Nordrhein-Westfalens wird dieser Service angeboten.
Dies hat den Vorteil, das man nicht beim Gewerbeamt erscheinen oder die ganzen Unterlagen dabei haben muss und alles unabhängig von Öffnungszeiten bequem von Zuhause aus erledigen kann. Darüber hinaus muss man auch nicht mehr mit einer langen Wartezeit rechnen.
Es könnte allerdings auch der Fall eintreten, wie es beispielsweise in Hamburg gang und gebe ist, das die Unterschrift nicht als elektronische Form akzeptiert wird und diese dann per Post oder eben dann vor Ort abgegeben werden muss.
Wie übertrage ich eine Vollmacht für Gewerbeanmeldung?
In Deutschland gibt es keine genauen Rahmenbedingungen, wie denn eine Vollmacht genau auszusehen habe. Daher kann es manchmal irritierend sein, die ganzen Informationen zusammeln.
Ratsam wäre es, vorher bim zuständigen Amt anzurufen und nachzufragen. In der Regel werden Folgende Dinge für die Gewerbeanmeldung mit Vollmacht benötigt:
- Die Unterschrift des Gründers, das die Person die Gewerbeanmeldung durchführen kann,
- immer ein Personalausweis oder ein Reisepass des Gründers und des bevollmächtigten,
- einen gültigkeitszeitraum, für wann und bis wann die Vollmacht geht,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel.
Wann muss man ein Gewerbeanmeldung machen?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen. Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen. Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.
Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Wie lange kann man sich rückwirkend Gewerbeanmeldung machen?
Man kann eine gewerbliche Tätigkeit noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen.
Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Wer muss überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nicht jeder, der Selbstständig ist, muss auch ein Kleingewerbe anmelden. Es gibt einige Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Zum einen gibt es diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Diese Leute dürfen mit einer Tätigkeit bzw. einem Hobby bis zu 410 Euro pro Jahr verdienen, ohne dabei das Gewerbeamt aufsuchen zu müssen.
Auch kein Kleingewerbe gründen müssen Freiberufler. Diese sind genauso Selbstständig, wie Kleingewerbetreibende auch, müssen allerdings nur beim Amt der Finanzen den Bogen ausfüllen und abgeben. Zu den Freiberuflern gehören Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Designer,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- und viele weitere.
Kann ich ein Gewerbe auch ruhen lassen?
Falls du aktuell viel um die Ohren hast und nicht mehr ganz so viel Zeit in das Gewerbe stecken kannst, dieses aber nicht abmelden möchtest, dem bietet sich auch die Option an das Gewerbe einfachen ruhen zu lassen. Es ist nicht erforderlich dem Gewerbeamt bescheid zu geben, sofern dabei nicht die Stadt bzw. die Gemeinde gewechselt wird.
Allerdings müssen andere Ämter wie das IHK oder das Finanzamt informiert werden. Weitere Behörden wie die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaften sollten ebenfalls informiert werden.
Kann man ein Gewerbe abmelden?
Wer seine gewerbliche Tätigkeit aufgeben möchte, muss sein Gewerbe offiziell abmelden. Dazu ist jeder Gewerbetreibende nach § 14 Absatz 3 Gewerbeordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob du die Abmeldung für ein Kleingewerbe oder ein Vollgewerbe durchführst.
Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung sind vielfältig. Nicht immer erfolgt die Abmeldung auf Wunsch des Unternehmers. Manchmal wird er aufgrund von Schwierigkeiten zu diesem Schritt gezwungen.
Mögliche Gründe für eine Gewerbe Abmeldung:
- Wirtschaftliche Gründe: Die Firma hat finanzielle Schwierigkeiten oder rentiert sich nicht bzw. nicht mehr. Im schlimmsten Fall muss der Gewerbetreibende in Insolvenz gehen, weil er zahlungsunfähig ist.
- Gesundheitliche Gründe: Eine schwere Erkrankung macht es vielen Unternehmern unmöglich, das Gewerbe aufrechtzuerhalten. Kann der Gewerbeinhaber die Tätigkeit nicht mehr ausüben oder fällt er für längere Zeit bzw. immer wieder aus, ist die Firma oft nicht mehr zu retten. Auch das Alter sowie der Tod des Gewerbetreibenden sind Gründe für eine Gewerbe Abmeldung.
- Persönliche Gründe: Möglicherweise war der Schritt in die Selbstständigkeit doch nicht die richtige Entscheidung. Man hat sich das Leben als Unternehmer einfacher vorgestellt. Die gewerbliche Tätigkeit lässt sich nicht mit den persönlichen Bedürfnissen des Gewerbetreibenden vereinbaren.
In den folgenden Fällen musst du dein Gewerbe verpflichtend abmelden:
- Du verlegst den Sitz deiner Firma in eine andere Gemeinde.
- Du wechselst die Rechtsform deines Betriebs.
- Du verkaufst oder verpachtest dein Unternehmen.
- Du möchtest nicht mehr gewerblich tätig sein.
Egal, aus welchen Gründen du über eine Gewerbeabmeldung nachdenkst, es gibt einiges zu beachten. Je nach Region gelten andere Auflagen. In manchen Gewerbemeldestellen musst du persönlich erscheinen, damit die Abmeldung offiziell ist. In anderen Regionen kann der komplette Abmelde-Vorgang online durchgeführt werden.
Mach es dir einfach und lasse dich bei der Gewerbe Abmeldung von Dienstleistern wie Gewerbeanmeldung.com unterstützen. Die Profis in Sachen Selbständigkeit wissen genau, wie du dein Gewerbe einfach, rasch und ordnungsgemäß abmelden kannst. Alle Unterlagen werden für dich vorbereitet und dir per Post zugeschickt. Du musst nur noch unterschreiben. Ein paar Klicks und schon geht es los.
Fazit:
In Deutschland gibt es eine einfache Bürokratie, wenn es um die Übertragung der Vollmacht geht. Sofern jemand anderes das Gewerbe anmelden möchte, benötigt dieser in den meisten Fällen eine Unterschrift des Gründers, das der bevollmächtigte die Erlaubnis von ihm erhalten hat.
Den Personalausweis vom Gründer, als auch vom Bevollmächtigten. Einen Zeitraum für die Gültigkeit der Dauer der Vollmacht. Die genaue Anschrift beider Leute.