Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Noch bevor man die Unternehmensgründung beim Gewerbeamt vornimmt, muss man erst einmal recherchieren, ob die Tätigkeit, die man ausübt, eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist. Denn je nachdem, wo muss man nämlich erst gar nicht das Gewerbeamt aufsuchen.
Leute, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, müssen kein Gewerbe anmelden. Auch Freiberufler benötigen kein Gewerbe. Zu den Freiberuflern gehören die freien Berufe. Darunter gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- Fotografen,
- Journalisten,
- und viele mehr.
Diese Personen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Außerdem sind Freiberufler von der Pflicht befreit, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Im Handelsregister eintragen lassen?
Nachdem man geklärt worden ist, um was für eine Selbstständigkeit es sich hierbei handelt, geht es wie folgt weiter. Gewerbetreibende, die Beispielsweise eine GmbH gründen möchten, bereits wissen, dass sie die doppelte Buchführung benötigen oder sehr viele Mitarbeiter einstellen werden, diese sollten ohnehin bzw. müssen sogar den Handelsregistereintrag vornehmen.
Kleinere Gewerbe haben jedoch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen möchten. Grundsätzlich wird man als Kleingewerber nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, die einen dazu veranlasst. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Wo kann man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter, bei denen man sich anmelden kann, unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer. Deshalb ist es wichtig zu schauen, welches Gewerbeamt für einen zuständig ist.
Mit Termin oder vor Ort?
Man muss in der Regel einen Termin vereinbaren. Einige Ämter erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint und die Anmeldung so durchführt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung innerhalb von einem Tag abschließen, müsste dann aber wahrscheinlich auch den ganzen Tag damit verbringen, im Wartezimmer verharren.
Bei der Terminvereinbarung kann es sein, dass man über mehrere Wochen und Monate hinweg keinen Platz findet, man an dem Tag allerdings die Anmeldung dann schnell hinter sich gebracht hat. Unabhängig davon, was man präferiert, muss man zunächst einmal schauen, wie die Anmeldung beim Gewerbeamt aussieht und welche Option dieses je nach Stadt anbietet.
Wenn man dann beim Gewerbeamt einmal erschienen ist, wird man in das Büro hinein gebeten. In der Regel dauert die Gewerbeanmeldung rund 30 bis 40 Minuten, je nachdem, wie viele Fragen am Ende noch bleiben. Am des des Textes hoffentlich für dich keine mehr 😉
Zunächst zahlt man eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem muss man enige Unterlagen bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
- als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Wen man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet.
Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse. Fälschlicherweise wird angenommen, dass man bei dem Formular bereits angeben kann, ob man ein Kleingewerbe anmelden kann. Dies ist allerdings nicht der Fall.
Ein Kleingewerbe gibt es als solches gar nicht als Rechtsform. Es ist vielmehr ein normales Gewerbe. Mit einem Kleingewerbe sind viel mehr die Unternehmen gemeint, die von der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten. Das kann man allerdings erst dann, nachdem man vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hat.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, der IHK bzw HWK und der Berufsgenossenschaft.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Viele der meisten Leser sind noch völlig im Unklaren darüber, was einen eigentlich genau beim Gewerbeamt erwartet. Genauso sieht es auch mit dem Gewerbeformular aus. Dieser ist für viele ein Mysterium und eine Sorge zugleich. Eine Sorge daher, da man annimmt, das man bereits bei dem kleinsten Fehler hohe Kosten zu decken hat und Bußgelder zahlen muss.
Um dir diese Angst zu nehmen, erhälst du hier einen genaueren Überblick auf das Formular. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wenn man bereits von vorneherein weiß, dass man eine nebenberufliche Tätigkeit beginnen möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbeamt aufsuchen.
Jeder, der eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Gewerbeanmeldung durchzuführen.Wann genau man anfangen möchte, ist ebenfalls klar geregelt.
Was wird wenn man nicht anmeldet?
Man sollte die Gewerbeanmeldung vor dem Start der gewerblichen Tätigkeiten anmelden. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. Beispielsweise ist es sogar in München so, das Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden können. Das würde für viele nicht nur den absoluten Worst Case bedeuten, sondern auch den finanziellen Ruin. Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeldern.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden lassen. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Dann müsste man die bisher nicht gezahlten Steuern nachzahlen und zusätzlich darauf würde dann noch ein gewisser Zinssatz dazukommen. Bei eher kleineren Beträgen drücken die meiste Ämter noch ein Auge zu und verhängen dann keine Strafe, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung so schnell wie möglich beantragen bzw. vornehmen.
Was passiert beim Finanzamt?
Das Gewerbe anzumelden reicht nicht aus, um mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Man muss auch zum einen eine neue Steuernummer erhalten, zum anderen auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken. Diese Unterlagen muss man allerdings nicht selbst anfordern, sondern wird vom Finanzamt geschickt.
Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann Post vom Amt der Finanzen erhält. Im ersten Schritt erhält man den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden, da man hier sehr leicht Fehler begehen kann, die einem teuer zu stehen kommen können.. Beispielsweise muss man hier angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Die Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuer zu zahlen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Wenn man diese Option nicht zieht, dann kann man es für die kommenden fünf Jahre für dieses Gewerbe auch nicht mehr nutzen.
In der Regel ist es sinnvoll, zunächst einmal die Option in Anspruch zu nehmen und dann im weiteren Verlauf zu schauen, wie es mit dem Gewerbe weitergeht. Verlieren tut man durch das in Anspruch nehmen nämlich nichts. Auch muss man angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Man sollte versuchen, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu erklären, da das Finanzamt im nachhinein sehr genau kontrolliert, ob auch alles angegebene richtig eingehalten wird.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer verpflichtend?
Ja. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Industrie und Handelskammer (kurz IHK) Mitglied zu werden.
Ist die Mitgliedschaft bei IHK verpflichtend?
Jeder, der die Anmeldung beim Gewerbeamt vollzogen hat, ist auch verpflichtet bei der IHK Mitglied zu sein. Ausgenommen davon sind die Freiberufler. Man zahlt rund 30 bis 70 Euro Gebühren bei der IHK.
Auch wenn diese Kosten im ersten Moment etwas nervig erscheinen, so bietet die IHK auch viele Kurse, um sich weiterzubilden, was dann dem Unternehmen wieder zu gute kommt. Allerdings kann es auch manchmal vorkommen, das man bereits innerhalb des ersten Jahres eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich haben kann.
Tipps von GewerbeAnmeldung.com
Wenn dann Mal Neuanschaffungen getätigt werden müssen, ein wahres Desaster! Gäbe es da nicht die IHK Gebühren-Beratung.. Die was? Die IHK- Gebühren-Beratung! Wenn man eine solche Rechnung erhält, kann man dieser innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro zu senken. Ja, du hast richtig gelesen, eine Senkung bis zu 0 Euro sind durchaus möglich. Zwar gibt es dafür, wie bei vielem im Leben, keine Garantie, jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen der Nutzer eine positive Sprache. Falls du mehr darüber erfahren möchtest, klicke hier.
Welche Kosten verursacht ein kleines Gewerbe?
Die Kosten pro Jahr für ein Kleingewerbe sind recht überschaubar. Man hat die Kosten für die Bearbeitungsgebühr beim Gewerbeamt, welches rund 20 bis 60 Euro kostet. Je nach Art des Unternehmens können noch weitere Kosten hinzubekommen, weil mehr Dokumente benötigt werden.
Je nach dem, ob man ein Haupt- oder Nebengewerbe hat, zahlt man auch die eigene Krankenkasse selbst. Weitere Kosten, die anfallen, sind die Gebühren von der IHK. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und kosten im Jahr rund 30 bis 70 Euro für Kleingewerbe und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, rund 150 bis 300 Euro. Ebenfalls berücksichtigen sollte man Kosten für Mitarbeiter, die Miete, Neuanschaffungen, Verträge, Patente, Versicherungen etc. Diese sollte man ebenfalls in die Überlegen miteinbeziehen, um alle Fixkosten aufzulisten und eine monatliche Gebühr zu berechnen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Ein Kleingewerbe anmelden bedeutet auch, keine hohen Gewinne erwirtschaften zu können? Falsch gedacht! Denn auch wenn der Name nicht viel verspricht, so sind die maximalen Einnahmen bei einem Kleingewerbe absolut groß und würden bei vielen bei weitem das aktuelle Gehalt übertreffen. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro erwirtschaften. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass dann auch Gewerbesteuern anfallen, die gezahlt werden müssen.
Muss man den Arbeitgeber informieren?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben. Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten.
Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind. Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben. Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen.
Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt. Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.