Du bist heiß darauf dein Gewerbe anzumelden und als Kleinunternehmer voll durchzustarten. Sind wir Mal ehrlich, unabhängig davon, welchen Umsatz man erzielt, welche Form das Gewerbe am Ende auch haben wird, dieses wird in den Augen anderer immer als Unternehmen wahrgenommen.
Das ist auch gut so. Als Land der Dichter und Denker gehören wir zu den Pionieren. Unser Land steht für Technologie und Fortschritt. Unsere Unternehmen garantieren uns diesen Fortschritt. Vielleicht in Zukunft ja auch du. Um durchstarten zu können, benötigen wir auch ein gewisses Startkapital. Nicht bei allen Geschäftsmodellen, doch bei den meisten.
Das weiß auch der Staat. Daher gibt es auch die Kleinunternehmerregelung für Kleinunternehmer, die erst am Anfang ihrer Karriere stehen. Durch diese Regelung kann man einiges an Geld sparen, da dann die Gewerbesteuer weg fällt. Was die genauen Voraussetzungen dafür sind, wirst du im Laufe des Textes erfahren. Sei daher gespannt.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Um die Kleinunternehmerregelung überhaupt in Anspruch nehmen zu können, benötigt man erst einmal ein Gewerbe. Ein Gewerbe kann man im Gewerbeamt eröffnen. In einigen Städten kann man die Anmeldung auch beim Ordnungsamt oder bei der Handelskammer tätigen.
Es kann sein, vor allem in Großstädten, das es mehrere Ämter gibt. Daher wäre es ratsam erst einmal herauszufinden, welches Amt denn für einen zuständig ist. In manchen Gewerbeämtern kann man ohne Termin vor Ort erscheinen, dann hat man allerdings eine kleine Wartezeit vor sich.
Bei anderen geht dies nur mit Terminen, die aber erst in ein oder zwei Wochen realisierbar sind. Beim Gewerbeamt nun angekommen, zahlt man erst einmal eine Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein, den man am Ende der Sitzung erhält. Diese Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Was braucht man als Kleinunternehmer für die Anmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Ausländer einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes können noch weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. Diese kosten ebenfalls einen Betrag, der sich von Stadt zu Stadt ändern kann. Die Kosten bleiben allerdings moderat.
- Als Minderjähriger braucht man eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Man erhält im Gewerbeamt ein Formular, welches man ausfüllen muss. Dort müssen einige Angaben zum Kleinunternehmer und seinem Gewerbe gemacht werden. Unter anderem auch, ob das Gewerbe im Haupt- oder Nebengewerbe gegründet wird. Beides hätte seine Vor- und Nachteile.
Doch eins sei bereits vorne hinweg gesagt, das man bei einem Hauptgewerbe die Krankenkasse selbst bezahlen muss. Für den ein oder anderen Kleinunternehmer kann dies sehr ärgerlich sein, weil Kosten für Neuanschaffungen dadurch erschwert werden.
Nachdem man dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben hat, wird dieser gestempelt und eine Kopie erstellt. Diese Kopie erhält man dann selbst und fungiert von nun an als Gewerbeschein.
Fälschlicherweise wird angenommen, das dieser Gewerbeschein bereits ausreicht, um mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Dem ist nicht so. Das kann erst dann, wenn man vom Finanzamt die neue Umsatzsteuer Identifikationsnummer und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hat.
Wer ist verpflichtet ein Gewerbe anmelden zu müssen?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, das jeder, der ein Gewerbe in Deutschland gründen möchte, dies auch tun kann. Es gibt auch einige Voraussetzungen, die erst einmal erfüllt müssen, um ein Gewerbe anmelden zu können.
Es ist erst einmal so, das man bei einer erwirtschafteten Summe von 410 Euro im Jahr nicht das Gewerbeamt aufsuchen muss. Diese Leute sind nicht dazu verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Auch gibt es einige Berufsgruppen, die als Freiberufler gelten und auch nicht die Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Zu diesen Berufen gehören die Katalog- und die Katalogähnlichen Berufen. Dazu zählen:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Ingenieure,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler.
Diese Berufsgruppen müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sich auch beim Finanzamt anmelden. Bei allen anderen Berufsgruppen gilt, wenn diese eine Tätigkeit wiederholt ausüben, die einen wirtschaftlichen Gewinnzweck erfüllt, dann müssen diese eine Gewerbe verpflichtend eröffnen.
Wann muss man als Kleingewerbe anmelden?
Unabhängig vom Gewerbe, bist du verpflichtet, dieses sofort anzumelden. Für all diejenigen, die bereits einer gewerblichen Tätigkeit als Kleinunternehmer nachgehen, aber gänzlich vergessen haben dafür ein Gewerbe zu eröffnen, denen sei gesagt, ins Gefängnis kommt ihr nicht!
Aber im ernst: für Leute die das Gewerbe noch nicht angemeldet haben, gilt, dass dies sofort nachgeholt werden muss. Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend noch eröffnen und hat dafür bis zu 60 Monate Zeit.
Das Problem hierbei könnte sein, das man dann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr Zahlen muss. Zwar lassen Ämter vor allem bei Kleinunternehmern und bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen und die Gewerbeanmeldung in Angriff nehmen.
Was muss ich als Kleinunternehmer dem Finanzamt melden?
In erster Linie musst du dem Finanzamt erst einmal gar nichts melden. Vielmehr ist es so, dass das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid gibt und die Informationen weiterleitet.
Man erhält in der Regel innerhalb von einer Woche und bis zu zehn Tage dann den Fragebogen und die Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Falls innerhalb dieser Frist sich keiner meldet, dann erst sollte man selbst aktiv werden und sich beim Finanzamt anmelden.
Auch müssen sich Freiberufler von selbst an das Finanzamt wenden. Der Fragebogen ist sieben Seitenlang und kann sehr anspruchsvoll sein. Dort werden auch Angaben gemacht zur Kleinunternehmerregelung.
Wie beantragt man die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, ist allerdings kein muss. Die Kleinunternehmer Regelung hilft dem Kleinunternehmer dabei Kosten zu sparen, in dem die Gewerbesteuer weg fällt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Unternehmen im ersten Geschäftsjahr den Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten darf.
Wenn dies so der Fall ist, kann man der Gewerbesteuer entgehen und als Kleinunternehmer ist dies ein enormer Vorteil. Auch den guten Willen des Staates sollte man hierbei nicht außer achten lassen, denn noch vor einem Jahr betrug der damalige Umsatz noch 17.500 Euro, den man einhalten musste, um in die Regelung zu passen.
Welche Kosten fallen pro Jahr für ein Kleingewerbe an?
Ein Kleingewerbe hat im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsformen den Vorteil, dass dieser zum einen sehr günstig ist, man viele Steuerersparnisse haben kann und dabei der Verwaltungsaufwand sehr gering ausfällt.
Beispielsweise müssen Kapitalgesellschaften eine doppelte Buchführung durchführen. Diese wird bei einem Kleingewerbe ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Grundsätzlich gilt das Kleingewerbe als nicht so kostenintensiv, wie andere Gründungsformen.
Beim Kleingewerbe kommen allerdings auf den Gründer ebenfalls einige Kosten hinzu. Zwar muss man diese Kosten nicht im jeden Geschäftsjahr bezahlen, dennoch sind die meisten Leser auf der Seite noch kurz vor der Anmeldung, daher ist dies erwähnenswert: die Kosten bei der Gewerbeanmeldung sind die ersten, die auf Gewerbetreibende kommen.
Diese kosten betragen rund 20 bis 60 Euro. Weitere Kosten können dann entstehen, wenn man ein Hauptgewerbe hat und die Krankenkasse selbst begleichen muss.
Als Gewerbetreibender in Deutschland ist man dazu verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Die Mitgliedschaft kostet rund 30 bis 70€ und muss jedes Jahr beglichen werden. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn man eine Beitragsrechnung von der IHK erhält.
Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. Eventuelle Neuanschaffungen oder kostspielige Patente müssen dann auf Monate hinweg verschoben. So ist das Worst-Case das muss allerdings nicht die Regel werden!
Man hat nämlich die Möglichkeit, als Personengesellschaft, innerhalb einer festgelegten Frist dem ganzen zu widersprechen. Wer dies nicht alleine durchstehen möchte, kann unsere IHK Gebühren Beratung in Betracht ziehen.
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Kann man als Kleinunternehmer das Gewerbe auch online anmelden?
Wir leben im digitalen Zeitalter. Immer mehr Städte bieten den Service an, das Gewerbe auch online eröffnen zu können. Vor allem für Kleinunternehmer, die bisher aufgrund der unpassenden Öffnungszeiten nicht die Gelegenheit gefunden hatten, beim Gewerbeamt zu erscheinen, ist dies eine willkommene Option.
Lästige Wartezeiten fallen weg, der Weg zu den Ämtern wird gespart und auch die Dauer der Gewerbeanmeldung ist sehr schnell erledigt und dauert keine zehn Minuten. Auch bei der Online Anmeldung benötigt man die Dokumente, die man auch dem Gewerbeamt hätte zeigen müssen.
Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin ist diese Form der Anmeldung weit verbreitet. Auch eine große Fläche Nordrhein-Westfalens hat diesen Service bereits für sich entdeckt.
Welche Steuern zahlt ein Kleinunternehmer?
Als Kleinstgewerbe steuern zahlen? Ja, das muss man auch, wäre natürlich auch zu schön um wahr zu sein, wenn denn nicht. Die Kleingewerbe Steuer bzw. die Gewerbesteuer kann umgegangen werden, wenn man unter 24.500 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet.
Dann nämlich werden keine Gewerbesteuern verlangt. Wie jeder andere auch zahlt man auch beim Kleingewerbe die Einkommen- und Umsatzsteuer. Es gibt zudem die Kleinunternehmerregelung, die Gründern hilft, mehr zu verdienen und dabei keine Gewerbesteuer zu begleichen.
Voraussetzung dafür ist, dass man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 ( früher 17.500 Euro) Euro und im zweiten Jahr unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, müssen ebenfalls keine Gewerbesteuern gezahlt werden.
Wenn man im ersten Geschäftsjahr beispielsweise einen Umsatz von 23.000 Euro hat, dann zahlt man zwar auch keine Gewerbesteuern, doch dann greift die Kleinunternehmerregelung nicht. Im folgenden Jahr müsste man dann wieder unter 22.000€ kommen, und darauf dann 50.000, damit diese Regelung aktiviert wird.
Fazit:
Um die Regelung als Kleinunternehmer in Anspruch nehmen zu können, muss man dies dem Finanzamt erst einmal so melden. Das Finanzamt möchte genau wissen, wie die gewerbliche Tätigkeit denn aussieht.
Denn das Finanzamt überprüft im Nachhinein sehr genau, ob die angegebene Tätigkeit auch der Realität entspricht. Um von der Regelung Gebrauch machen zu können, muss man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von bis zu 22.000 Euro und im zweiten Jahr von 50.000 Euro nicht überschreiten. 2019 betrug die Summe sogar nur 17.500 Euro.
Wenn dies gegeben ist, muss man die Gewerbesteuer nicht begleichen. Allerdings muss man noch die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Auch kleinere Rechnungen müssen beglichen werden.