Erfolgreich in Deutschland ein Reisegewerbe anmelden
Der Begriff Reisegewerbe wird in Deutschland für zahlreiche verschiedene Gewerbe verwendet. Während manche von ihnen einen eigenen Reisegewerbeschein benötigen, entfällt die Pflicht für einige von ihnen.
Planst du, in Deutschland Reisegewerbetätiger zu werden, musst du dein Gewerbe standardmäßig beim Gewerbeamt anmelden. Für Unternehmer, welche auf Reisen sind, gilt gleichzeitig die Pflicht, ihren Gewerbeschein immer mit sich zu führen.
Definition Reisegewerbe
Der Begriff Reisegewerbe umfasst grundsätzlich keine eigene Branche im engeren Sinne. Betreibt jemand ein Gewerbe unter dieser Bezeichnung, definiert der Begriff vielmehr die bestimmte Art und Weise, wie er oder sie seine Tätigkeit ausübt.
In der Gewerbeordnung wird das Gewerbe genau festgelegt. Unter Reisegewerbe werden folglich Gewerbetreibende verstanden, welche eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben, ohne dass davor eine Bestellung dieser Tätigkeit stattgefunden hat.
Zugleich muss die Tätigkeit außerhalb der gewerblichen Niederlassung stattfinden. Ebenfalls muss keine gewerbliche Niederlassung vorhanden sein, um Bestellungen oder Waren zu verkaufen oder anzukaufen.
Dasselbe gilt für das Anbieten oder den Bestellungen von Leistungen. Die unterhaltende Tätigkeit als Schausteller sowie nach Schaustellerart fällt gleichfalls unter diese Definition.
Zu den Reisegewerbetreibenden zählen unter anderem
Reisegewerbekarte
- Vertreter an der Haustür
- Verkäufer im Bauchladen
- Gewerbetreibende mit einem mobilen Stand
- Gewerbliche Tätigkeiten durch Herumziehen, zum Beispiel Handwerker
Folglich kommen die Kunden eines Reisegewerbetreibenden nicht zu ihm, sondern er zu den Kunden. Er ergreift selbst die Initiative und sucht seine Kunden auf, um seine Dienstleistungen und Produkte vor Ort anzubieten oder durchzuführen. Damit ein Gewerbetätiger dies legal ausüben darf, muss er über eine Reisegewerbekarte bzw. einen Reisegewerbeschein verfügen.
Tätigkeiten als Reisegewerbetätiger
Möchtest du dich als Reisegewerbetätiger selbstständig machen, kannst du dies deutschlandweit tun. Für Reisegewerbetätige gibt es keine Einschränkung bezüglich ihrer Tätigkeit, wodurch sie wie beim normalen Gewerbe eine beliebige Tätigkeit ausüben können. Jedoch existieren bestimmte Tätigkeiten, welche aus Schutz für die Gewerbetätigen verboten sind. Dazu gehört vor allem der Vertrieb von
- Edelmetalle
- Edelsteine
- Schmucksteine
- Gifte
- Wertpapiere
- Lotterielose
Möchtest du als Reisegewerbetätiger Produkte verkaufen, welche zu diesen Gruppen gehören, übst du eine illegale Tätigkeit aus. Aus diesem Grund solltest du das Verbot dringend beachten, um nicht mit Strafen oder einem Gewerbeverbot konfrontiert zu werden.
Gründung eines Reisegewerbes
Um ein eigenes Reisegewerbe zu gründen, gehst du gleich vor wie bei jedem anderen Gewerbe ebenfalls. Somit musst du schrittweise planen, bevor du dein Gewerbe starten kannst. Von der Geschäftsidee bis zum Gewerbestart kann es dabei mehrere Monate dauern.
Einen Businessplan erstellen
Zunächst musst du über eine gute Geschäftsidee verfügen, welche dir garantiert, dass deine Produkte oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Danach solltest du einen Businessplan erstellen.
Für Reisegewerbetätige empfiehlt es sich immer, einen Businessplan inklusive Finanzplan zu kreieren. Nur dadurch kannst du dir vor Augen führen, welche Voraussetzungen du für dein Unternehmen treffen und mit welchen Kosten du rechnen musst.
Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, falls du Fragen zur Erstellung eines Businessplans hast. Unsere praktische Checkliste hier zeigt dir ebenso auf, welche Schritte du beachten musst.
Die Anmeldung beim Gewerbeamt: Darauf müssen sie achten!
Nachdem du einen Businessplan erstellt hast, kannst du dein Gewerbe anmelden. Alle Reisegewerbetätigen wie etwa Schausteller, Marktkaufleute oder Handwerker ohne festen Sitz unterliegen der Anmeldepflicht für Gewerbe in Deutschland.
Somit müssen sie ihr Gewerbe beim Gewerbeamt in ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Für die Anmeldung benötigst du das Anmeldeformular, welches du vor Ort beim Gewerbeamt oder per Download zur Verfügung gestellt bekommst. Manche Gemeinden und Städte ermöglichen dir zugleich, dein Gewerbe komplett online anzumelden.
Reisegewerbekarte für die Anmeldung im Reisegewerbe
Benötigst du Hilfe bei der Ausfüllung des Anmeldeformulars, kannst du dich an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt musst du das Anmeldeformular unterschrieben abgeben. Das gestempelte Formular gilt für dich als Reisegewerbekarte.
Anders als ein normales Gewerbe benötigst du als Reisegewerbetätiger eine Erlaubnis für deinen Stand. Nur mit dieser Erlaubnis ist es dir gestattet, einen eigenen Stand zu betreiben. Die Erlaubnis bekommst du beim Ordnungsamt. In manchen Fällen müssen Reisegewerbetreibende ebenso das Bauamt kontaktieren.
Da du als Gewerbetreibender auch Steuern zahlen musst, sendet dir das Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
Ergänzend vergibt das Finanzamt dir deine Steuernummer. Du musst den Fragebogen ausfüllen und erneut absenden. Falls du dein Gewerbe nur als Kleingewerbe betreiben möchtest, musst du am Fragebogen die Kleinunternehmerregelung vermerken.
Pflichten für Reisegewerbetreibende
Jedes Gewerbe in Deutschland muss den Gewerbeschein besitzen, damit es legal betrieben werden kann. Als Reisegewerbetätiger musst du jedoch nicht nur im Besitz der Reisegewerbekarte sein, sondern diese immer mit dir führen. Kommt es zu Kontrollen, musst du die Karte vorzeigen können. Führst du sie nicht mit dir oder hast du sie verloren, sodass der Gewerbeschein nicht vorzeigbar ist, musst du mit einer Geldstrafe rechnen.
Zugleich ist die Anmeldung eines Reisegewerbes nicht kostenlos. Jeder Reisegewerbetreibende muss eine Verwaltungsgebühr entrichten. Die Höhe der Gebühr unterscheidet sich je nach angestrebter Tätigkeit. Durchschnittlich beträgt sie zwischen 30 Euro und 400 Euro.
Wichtige Unterlagen für Reisegewerbetreibende
Für die Anmeldung deines eigenen Reisegewerbes und für den Erhalt der Reisegewerbekarte musst du mehrere Unterlagen erbringen. Die Unterlagen musst du alle bei der Anmeldung vorlegen.
Was brauche ich für die Anmeldung?
Neben dem Formular benötigst du einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mitsamt Lichtbild. Ebenfalls musst du einen Auszug aus dem Handelsregister und ein Führungszeugnis vorlegen.
Der Handelsregisterauszug ist nur Pflicht, falls dein Gewerbe dort eingetragen wurde. Den Reisegewerbeschein bekommst du zudem nur mit einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Möchtest du als Reisegewerbetreibender eine Tätigkeit mit Lebensmittel ausüben, brauchst du noch weitere Bescheinigungen. Wichtig für dich ist eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ohne die Bescheinigung stellt dir das Gewerbeamt die Reisegewerbekarte nicht aus.
Abschließend musst du ein Lichtbild vorlegen und die Verwaltungsgebühr bezahlen. Hast du noch Fragen zu den Unterlagen, welche du alle für dein Gewerbe benötigst, kannst du diese entweder an dein zuständiges Gewerbeamt oder an uns von Gewerbeanmeldung.com stellen.
Reisegewerbetätiger werden ohne Reisegewerbekarte
Für Reisegewerbetätige existieren zahlreiche Ausnahmen, sodass sie nicht für jedes Gewerbe eine Reisegewerbekarte benötigen. Hierbei handelt es sich meist um Tätigkeiten, welche dem Reisegewerbe ähneln.
Beispielsweise musst du den Gewerbeschein nicht besitzen, wenn du gelegentlich auf verschiedenen Veranstaltungen wie etwa öffentlichen Festen, Messen oder Ausstellungen bist und die zuständige Behörde dir die Erlaubnis erteilt hat, dass du deine Ware dort feilbieten darfst.
Auch bei selbstgewonnenen Erzeugnissen aus der Land- oder Forstwirtschaft, dem Obst-, Gemüse- oder Gartenbau, der Imkerei oder der Geflügelzucht musst du keine Gewerbeanmeldung durchführen.
Ebenso hat die Einwohnerzahl deines Ortes oder deiner gewerblichen Niederlassung Einfluss auf die Gewerbekarte. Besitzt die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner, kannst du dort ohne Gewerbeschein deine Tätigkeit ausüben.
Verteilst du auf öffentlichen Plätzen, Straßen oder Wegen Druckwerke, musst du ebenfalls keine Reisegewerbekarte besitzen. Dennoch solltest du beachten, dass das Verteilen von Druckwerken nicht überall in Deutschland ohne Genehmigung gestattet ist. Frage am besten bei der Verwaltung in der Stadt nach, ob du eine Erlaubnis benötigst.
Reisegewerbetreibender werden leicht gemacht
Der Begriff Reisegewerbe beinhaltet zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten. Unter anderem wirst du zum Reisegewerbetreibender als
- Vertreter an der Haustür
- Verkäufer im Bauchladen
- Gewerbetreibende mit einem mobilen Stand
- Gewerbetreibender durch Herumziehen, zum Beispiel Handwerker
Gleich wie bei jedem anderen Gewerbe ebenfalls musst du eine Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen und eine Gewerbekarte bekommen. Die Reisegewerbekarte musst du jedoch immer bei dir führen, wobei es Ausnahmetätigkeiten gibt. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du Fragen zur Anmeldung deines eigenen Reisegewerbes hast.
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