Wie kann man in Deutschland Automatenaufsteller werden?
Als Automatenaufsteller in Deutschland erhält jeder Interessent die Chance, selbstständig zu werden und ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Jedoch muss der Betrieb vor der Aufnahme jeglicher Geschäfte korrekt angemeldet werden.
Anders als bei der standardmäßigen Gewerbeanmeldung unterliegen Automaten besonderen Vorschriften. Möchtest du in Deutschland Aufsteller von Automaten werden, musst du somit sowohl dein Gewerbe anmelden wie alle Vorschriften und Richtlinien beachten.
Erlaubnispflicht für alle gewerblichen Automatenaufstellungen
Deutschlandweit steht es dir generell frei, ein Gewerbe anzumelden und selbstständig zu werden. Welches Gewerbe du letztendlich betreibst, bleibt dabei völlig dir überlassen. Folglich kannst du deine Selbstständigkeit als Automatenaufsteller starten.
Gleich wie bei jedem anderen Gewerbe ebenso musst du deinen Betrieb anmelden, um ihn legal führen zu dürfen. Sämtliche Aufsteller von Automaten jedoch müssen besondere Vorschriften beachten, damit sie ihr Gewerbe betreiben dürfen. Somit musst du im Zuge der Gewerbeanmeldung eine gesonderte Erlaubnis einholen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Aufsteller von Automaten werden in der Gewerbeordnung festgehalten und geregelt. Insbesondere musst du dabei die Paragrafen §14 sowie §33c beachten. Die Regelungen sind für dich zugleich nur ausschlaggebend, wenn du die Automaten als Hauptgewerbe aufstellst.
Sie gelten nicht für dich, wenn du sie im Rahmen eines Nebengewerbes betreibst und hierbei der sachliche wie räumliche Zusammenhang auf ein Nebengewerbe verweisen. In der Praxis ist dies beispielsweise für Inhaber von Tabakwarenladen der Fall. Dennoch solltest du immer deine persönlichen Voraussetzungen rechtzeitig prüfen.
Betreibst du Automaten nicht im Nebengewerbe sondern hauptgewerblich, solltest du zunächst Paragraf §33c beachten. In diesem Paragrafen steht, dass alle Aufsteller von
- Leistungsautomaten
- Warenautomaten
- Unterhaltungsautomaten
ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Aufstellung der Automaten vornehmen müssen. Die Anmeldung deines Gewerbes findet wie bei jedem anderen Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt.
Für die Anmeldung benötigst du alle notwendigen Unterlagen und persönliche wie geschäftliche Angaben zu deinem Unternehmen. Das Anmeldeformular bekommst du vor Ort beim Gewerbeamt oder per Download zur Verfügung gestellt.
Manche Gewerbeämter bieten die Anmeldung ebenso vollständig online an. Benötigst du Hilfe bei der Anmeldung deines Gewerbes, kannst du dich jederzeit an uns von Gewerbeanmeldung.com wenden. Wir helfen dir gerne bei allen Fragen und Problemen.
Mit unserer praktischen Checkliste hier kannst du zudem leicht feststellen, welche Schritte du tätigen musst und welche Unterlagen erforderlich sind.
Gewerbe anmelden für Automatenaufsteller
Sobald du das Formular für die Gewerbeanmeldung bekommst, musst du alle notwendigen Daten korrekt eintragen. Als Aufsteller von Automaten musst du dabei auch dein angebotenes Leistungsspektrum angeben.
Unter Leistungsspektrum wird verstanden, welche Arten von Automaten du für dein Gewerbe aufstellen lassen möchtest. Die Verpflichtung, bei allen zuständigen Behörden eine Gewerbeanzeige und somit eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich die verschiedenen Automaten gewerblich platziert werden sollen, ist zugleich inzwischen entfallen.
Paragraf §33c ist grundsätzlich für alle gewerblichen wie selbstständigen Aufsteller von Spielgeräten ausschlaggebend. Möchtest du ein Spielgerät aufstellen, musst du eine Erlaubnis besitzen.
Die Erlaubnis ist jedoch nur für Spielgeräte wichtig, welche technisch beeinflussbar sind und dadurch die Gewinnmöglichkeiten in Aussicht stellen. Seit Anfang September 2013 muss die IHK, die Industrie- und Handelskammer, durch eine gesonderte Unterrichtung die gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen.
Ergänzend zu der Unterrichtung durch die IHK musst du als Betreiber von Spielgeräten ein sogenanntes Sozialkonzept vorlegen. Im Sozialkonzept wird vermerkt, welche Maßnahmen alle potenziell schädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorbeugen können.
Benötigst du Hilfe beim Sozialkonzept, solltest du dich an öffentliche oder soziale Institutionen wenden. Unter anderem kann dir der Caritasverbund helfen. Gerne verweisen wir dich ebenfalls an passende Einrichtungen und Institutionen weiter.
Unterschiedliche Regelungen in allen Bundesländern
Generell musst du dein Gewerbe als Aufsteller von Automaten in jedem Bundesland in Deutschland anmelden. Die Details für die Erlaubnispflicht sowie die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit unterschieden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Somit kann es sein, dass du in einem Bundesland gewisse Unterlagen benötigst, welche in einem anderen wiederum nicht gebraucht werden.
Falls du dir nicht sicher bist, welche Regelungen für dein Bundesland zutreffen, kannst du dich entweder mit einem Beratungsgespräch bei der IHK oder dem Gewerbeamt erkunden, selbst eine Recherche durchführen oder uns von Gewerbeanmeldung.com fragen.
Am besten erkundigst du dich noch vor der Anmeldung deines Gewerbes, damit du nicht mit teils kostenintensiven Verzögerungen konfrontiert wirst.
Gewerbe als Automatenaufsteller anmelden – welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung deines Gewerbes als Aufsteller von Automaten brauchst du verschiedene Dokumente und Nachweise. Grundsätzlich benötigst du zum Aufstellen und Betreiben von Automaten
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- eine Kopie deines polizeilichen Führungszeugnisses
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- ein Sachkundennachweis der IHK
- Bescheinigungen des Amtsgerichts
Zunächst musst du deine persönliche Zuverlässigkeit mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Ergänzend musst du einen Sachkundenachweis der IHK einreichen.
Manche Kommunen verlangen von dir noch weitere Nachweise. Häufig handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Amtsgerichts. Konkret musst du in vielen Fällen eine Bescheinigung des Schuldnerverzeichnisses oder mögliche Insolvenzen sowie Konkurse vorlegen.
Hast du alle benötigten Unterlagen zur Hand, wenn du dein Gewerbe anmeldest, und besteht kein weiterer Prüfungsbedarf, kann die Anmeldung durch das Gewerbeamt bearbeitet werden. Durchschnittlich beläuft sich die Bearbeitungszeit auf rund vier Wochen.
War die Anmeldung erfolgreich, bekommst du anschließend die Kopie deiner Anmeldung als Gewerbeschein ausgestellt. Mit dieser formalen Berechtigung kannst du als selbstständige Tätigkeit nun offiziell Automaten aufstellen.
Die sonstigen gewerberechtlichen Voraussetzungen nicht vergessen
Mit der Anmeldung deines Gewerbes und dem Erhalt deines Gewerbescheins steht es dir theoretisch zu, Automaten aufzustellen. Dennoch musst du noch weitere gewerberechtliche Voraussetzungen beachten.
Vorwiegend darfst du auf die baurechtlichen Aspekte nicht vergessen. Gegebenenfalls musst du eine Nutzungsänderung beantragen, falls diese auf die von dir benutzen Geschäftsräume zutreffen sollte.
Als selbstständiger Automatenaufsteller unterstehst du der Pflicht, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Vorwiegend musst du sichergehen, dass alle von dir platzierten Automaten zunächst von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen wurden.
Ergänzend musst du beachten, dass sich die Gewerbeanmeldung für deine Automaten lediglich auf die reine Aufstellung beziehen. Der Ort der Aufstellung ist somit mit einer Genehmigung verbunden, welche geprüft oder erwirkt werden muss.
Das Ordnungsamt ist hierzu meist der richtige Ansprechpartner für dich. Stellst du mehr als einen Automaten oder ein Spielgerät auf, kann es sein, dass Gebühren erhoben werden. Die Gebühr hängt hierbei von der Anzahl der Automaten ab.
Zugleich musst du bei der operativen Tätigkeit darauf achten, dass an allen Geräten der vollständige Name, die aktuelle Anschrift und die Hauptniederlassung deiner Firma angebracht sind. Der Gesetzgeber versucht durch dieses Vorgehen, Transparenz oder Nachverfolgbarkeit sicherzustellen. Somit bist du verpflichtet, die Angaben zu machen.
Großer Aufwand für alle Automatenaufsteller
Mit Automaten kannst du im Haupt- oder Nebengewerbe selbstständig werden. Durch die Anmeldung von
- Leistungsautomaten
- Warenautomaten
- Unterhaltungsautomaten
ist es dir gestattet, als Automatenaufsteller tätig zu sein. Anders als beim herkömmlichen Gewerbe musst du jedoch gewisse Voraussetzungen beachten und mehrere Unterlagen einreichen. Vor allem benötigst du
- eine Kopie deines polizeilichen Führungszeugnisses
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
- ein Sachkundennachweis der IHK
- Bescheinigungen des Amtsgerichts
Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, wenn du Automaten aufstellen und somit dein eigenes Gewerbe anmelden möchtest.
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