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Für wen ist die Gewerbeanmeldung?
Ein Gewerbe muss der anmelden, der gewerblich unterwegs ist. Ein Gewerbe ist im wirtschaftlichen Verkehr tätig und handelt von einer selbstständigen und langfristigen Tätigkeit, welche auf Gewinn ausgerichtet ist.
In dem Fall muss beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Nach der Gewerbeanmeldung kriegt der Gewerbetreibende seinen Gewerbeschein und hat die offizielle Berechtigung der Tätigkeit nachzukommen. Gewerbetreibende müssen sich auch bei der IHK anmelden bzw. werden zu Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer.
Wann muss man eine Gewerbeanmeldung beantragen?
Ein Gewerbe muss man anmelden, sobald eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Wer der Gewerbeanmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit teuren Konsequenzen rechnen. Es kann dem Gewerbetreibenden Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen und zusätzlich müssen alle Steuern nachträglich gezahlt werden.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Es gibt noch die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend anzumelden. Dafür hast du bis zu 60 Wochen Zeit. Dennoch solltest du nicht so viel Zeit verstreichen, denn es kann bei einigen Behörden durchaus Mal vorkommen, dass du für die Versäumnis ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und mehr geahndet werden kannst.
Zwar lassen viele Gewerbeämter vor allem bei eher kleineren Beträgen Milde walten, trotz allem solltest du nicht darauf hoffen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich hinter dich bringen und die benötigten Informationen beim Gewerbeamt und beim Finanzamt abgeben.
Wer muss kein Gewerbe anmelden?
Es gibt allerdings Ausnahmen wann kein Gewerbe angemeldet werden muss:
- Freiberufler
- Es kann auch einige Ausnahmen geben, aber das entscheidet das Gewerbeamt
Was ist ein Gewerbeschein?
Den Gewerbeschein kriegt man vom Gewerbeamt. Es ist die offizielle Zulassung vom Gewerbeamt, damit man der Tätigkeit nachkommen darf. Ohne diesen ist es nicht erlaubt der Tätigkeit nachzukommen. Um den Gewerbeschein zu kriegen, muss man en Gewerbe anmelden.
Freiberufler brauchen kein Gewerbeschein, weil sie kein Gewerbe anmelden müssen. Freiberufler sind ihrer Tätigkeit nicht gewerblich und aus diesem Grund sind sie von der Gewerbeanmeldung befreit.
Wer sind Freiberufler?
Freiberufler sind im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen deutlich abgegrenzt werden. Im Gesetz sind alle Berufe aufgelistet und somit ist verständlich, wer zu den Freiberuflern gehört.
Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt und sind aufgelistet. Bei Freiberuflern handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Folgende Berufe gehören zu den freien Berufen:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Dolmetscher und Übersetzer
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Und einige andere Berufe mehr
Bei freien Berufen handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt an.
Dafür müssen sie zuerst ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem sie kurz die Tätigkeit beschreiben und wann man anfangen möchte. Außerdem muss man seine eigenen Namen und Vornamen, seine Anschrift und die eigene Steuer- ID angeben. Anschließend kriegt man vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt, welchen man ausfüllen und zurückschicken muss.
Was braucht Freiberufler für Anmeldung?
Beim Finanzamt benötigt man den gültigen Personalausweis oder Reisepass und zusätzlich muss man eventuell seine Tätigkeit anhand einer Qualifikation oder ähnlichem nachweisen (z.B. akademischer Abschluss), weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Aufgaben handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Es kann auch sein, dass weitere Unterlage gefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Dies hängt von der Tätigkeit ab, die man ausüben wird. Die freiberufliche Tätigkeit muss binnen vier Wochen nach Beginn erfolgen.
Da Freiberufler kein Gewerbe anmelden, sind sie auch von den Gewerbesteuern befreit und sie werden nicht zum Mitglied bei der IHK. Doch es gibt kammerpflichtige Berufe, welche sich bei ihrer zuständigen Standeskammer anmelden müssen.
Zu dem gibt es auch für Künstler die Sozialkasse, wo sie sich versichern lassen. Wer sich zunächst unsicher ist, kann auch als Nebentätigkeit mit der freiberuflichen Arbeit starten. Im Nachhinein kann man die Tätigkeit immer noch in eine hauptberufliche umwandeln.
Was ist der steuerliche Erfassungsbogen?
Der Bogen zur steuerlichen Erfassung füllen nicht nur Freiberufler aus, sondern auch Gewerbetreibende. Der steuerliche Erfassungsbogen bezieht sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit.
Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man nicht mit der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit beginnen, denn in einigen Fällen kriegt man eine neue Steuer-ID für das Gewerbe selbst. Diese muss auf den Rechnungen, die ausgestellt werden, angegeben werden. Folgende Angaben werden gemacht:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man in einer eingetragenen Partnerschaft ist)
- Tätigkeit, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater (falls man einen hat)
Danach folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund (meistens Neugründung)
Des Weiteren muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Es ist selbstverständlich, dass man am Anfang dazu keine genauen Angaben machen kann und muss man auch nicht unbedingt, weil man nicht sofort abschätzen kann, wie viel man genau gewinnen wird. Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung.
Manche Punkte betreffen nicht jeden, so wie der fünfte. Dieser muss nur von Bauunternehmer ausgefüllt werden. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man diese im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte, um sich von den Umsatzsteuern befreien zu lassen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und für wen ist sie?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann ebenfalls jeder in Anspruch nehmen und nicht nur Gewerbetreibende. Auch Freiberuflern steht das Recht zu, diese in Anspruch zu nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man jedoch folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen und man zahlt die Umsatzsteuer. Es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden also auch die Grenze im zweiten Jahr.
Wenn man als Freiberufler weiß, dass man keine hohen Einnahmen erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen und seine Kosten senken.
Fazit
Wer in Deutschland ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht ist klar geregelt. Wer nicht zu den Freiberuflern gehört muss ein Gewerbe anmelden. Diese erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und man kriegt den Gewerbeschein. Erst dann darf man auch der Tätigkeit nachkommen. Freiberufler melden sich beim Finanzamt an.
Sie füllen den steuerlichen Erfassungsbogen aus und können dann mit der Tätigkeit beginnen. Sie müssen sich innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden.
Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen. Für die Gewerbetreibenden ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend. Bei Freiberuflern gibt es kammerpflichtige Berufe, welche sich bei der zuständigen Standeskammer anmelden müssen.
Bevor man also direkt das Gewerbeamt aufsucht, sollte man schauen, ob man zu den Freiberuflern zählt. Spätestens beim Finanzamt wird entschieden, ob man doch ein Gewerbe anmelden muss, denn es kann auch Ausnahmen bei Freiberuflern geben, wo sie ein Gewerbe anmelden müssen.