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Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Man muss zunächst beim zuständigen Gewerbeamt vorstellig werden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es wirklich ist. Bei eher kleineren Gemeinden noch kein Problem, kann es vor allem in Großstädten sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen lassen kann. Einige Ämter erlauben es, wenn man einfach vor Ort erscheint und dann im Wartezimmer platz nimmt.
Wiederum andere Ämter hingegen eine feste Terminvereinbarung wünschen. Beides hat seine Vor.- und Nachteile. Wenn man einfach vor Ort erscheinen kann, dann kann man sich auch sicher sein, das man an dem Tag auch den Gewerbeschein in den Händen halten wird. Allerdings kann man sich genauso sicher sein, dass man den gesamten Tag beim Gewerbeamt verbringen wird. Wenn man jedoch einen festen Termin hat, dann wird man nicht so viel warten müssen, zumindest nicht beim Amt des Gewerbes. Warten muss man dennoch, vielleicht sogar viel länger als gedacht. Da es sehr gut sein kann, dass der Andrang in größeren Städten recht groß sein dürfte.
Kann man auch Online anmelden?
Die mittlerweile am kommen ist, ist die Online Gewerbeanmeldung. Man kann unabhängig der Öffnungszeiten und ganz bequem von Zuhause aus die Gründung eines Unternehmens vornehmen. Einziges Manko hier: noch wird dieser Service nicht überall angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens kann man diese Art der Gründung vornehmen. Da diese Vorgehensweise noch nicht der Norm entspricht, versuchen wir weitern den klassischen Weg zu beschreiben.
Wenn man also nun beim Gewerbeamt erschienen ist, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man paar Dokumente bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung ausfüllen?
Nachdem man die benötigten Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeformular, welches man vor Ort ausfüllen muss. Falls sich irgendwelche Fragen ergeben sollten, dann kann man auch vor Ort den Beamten fragen.
Die Gründung dauert in der Regel bis zu 40 Minuten. Das Formular ist nur eine Seite lang. Gefragt werden die Daten zum Gründer, sowie zum Betrieb. Unter anderem wird hier bereits die Frage geklärt, ob man eine nebenberufliche oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit gründet. Je nachdem, für was man sich entscheidet, können Mehrkosten entstehen. Denn bei einem Hauptgewerbe muss man in der Regel die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Nachdem man das Formular dann ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Dieser Kopie dient dann zukünftig als Gewerbeschein. Mit diesem kann man allerdings noch nicht beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften. Dafür muss man zunächst den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückschicken.
Beim Finanzamt muss man sich nicht selber melden, da das Gewerbeamt dies für einen übernimmt. Auch werden weitere Behörden informiert, wie die Industrie und Handelskammer sowie die Berufsgenossenschaften. Falls du dich fragen solltest, ob du den Abschnitt Kleingewerbe anmelden verpasst haben solltest, dann kann ich dich beruhigen, das hast du nämlich nicht. Denn die Kleingewerbe Anmeldung geschieht nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Finanzamt.
Wo kann man ein Kleingewerbe gründen?
In der Regel meldet sich das Finanzamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Aufmerksamkeit ausgefüllt werden. Dabei kann man sich auch einiges an Zeit lassen.
Muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, wo diese keine Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Was wird wen man die Regelung nicht beansprucht?
Falls man diese Regelung nicht beansprucht, dann kann man dies für die kommenden fünf Jahre nicht mehr ziehen. Das bedeutet, das Gewerbe wird dann wie jedes andere auch behandelt. Auch muss man auf dem Bogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht. Hierbei ist darauf zu achten, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein kontrolliert, ob das angegebene auch wirklich der Wahrheit entspricht.
Falls sich in der Zukunft etwas an dem Bereich geändert haben sollte, muss man dies unverzüglich angeben. Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man daraufhin eine Steuernummer. Beim Kleingewerbe ist es allerdings so, dass man keine bekommt. Vielmehr benutzt man die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt an erhält, auf den Rechnungen.
Bis wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erwirtschaften, ist dazu verpflichtet, die Anmeldung beim Gewerbeamt zu beantragen.
Was wird wenn man die Anmeldung nicht an die Gewerbeamt beantragt?
Falls man dies nicht tut, droht ein hohes Bußgeld. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen. Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.
Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?
Man kann auch rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss. Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht.
Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja, auch für Kleingewerbetreibende gilt, das die Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend ist. Viele wissen gar nicht, welche Aufgaben die IHK überhaupt hat und welche Vorteile man durch die Nutzung der Angebote erhalten kann.
Was versucht IHK?
Die IHK versucht in der Regel die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Dies versucht sie, indem sie beispielsweise Bahngleise repariert, damit Leute schneller von A nach B können und so potenzielle Kunden vor Geschäfte bringen können.
Was bietet IHK noch?
Die IHK bietet auch sehr viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Diese wiederum helfen dem Unternehmen, an Reputation zu gewinnen und interessanter für Kunden zu werden. Für diese Angebote verlangt die IHK auch eine jährliche Gebühr. Kleingewerbe zahlen Gebühren von rund 30 bis 70 Euro. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr von rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite an der IHK, die vor allem zu beginn der unternehmerischen Karriere sehr schmerzhaft sein kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben.
Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik… GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen.
Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben. Zwar gibt es dafür keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Falls du mehr Informationen benötigst, dann klicke hier ->
Vorteile eines Kleingewerbes?
Kleingewerbe sind nicht dazu verpflichtet, das Handelsgesetzbuch als Grundlage ihres Handelns zu nutzen, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Gewerbeordnung und der Steuer- und Sozialgesetze. Die HGB ist sehr umfangreich und komplex, deshalb ist es ein großer Vorteil, wenn man als Kleingewerbe sich nicht so tief in die Materie einlesen muss.
Das Kleingewerbe hat den entscheidenden Vorteil, das man für dieses kein Mindestkapital benötigt. Auch muss das Kleingewerbe nicht im Handelsregister eingetragen werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, das die IHK Gebühren pro Jahr dann geringer ausfallen. Bei einem Kleingewerbe kommt es nicht zur doppelten Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses entfällt.
Außerdem kann man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass man einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro erwirtschaften kann, ohne die Gewerbesteuer abführen zu müssen, dann ist dies umso besser für einen.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man mehr Umsatz gemacht haben sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen. Eine perfekte Gratwanderung.
Als Kleingewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Ein Kleingewerbe gründen und dann im Handelsregister eintragen lassen? Zwar nicht üblich, dennoch kann es sich für einige Kleingewerbe lohnen, diesen Schritt zu gehen.
Ein Kleingewerbe beispielsweise löst bei einem potenziellen Kunden nicht diesen Wow-Effekt aus, den Kapitalgesellschaften wie eine GmbH auf Leute haben. Doch wenn man angibt, ein Besitzer eines Kleingewerbes zu sein und dennoch im Handelsregister ist, weil man von beiden Seiten den größtmöglichen Nutzen haben möchte, dann kann dies wiederum ein ganz schlauer Schachzug sein. Zunächst einmal muss man aber wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Darf die Kleingewerbe selber entscheiden?
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist. Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Wie hoch darf der Umsatz beim Kleingewerbe sein?
Die erreichbaren Summen sind bei einem Kleingewerbe immens. Wer annahm, dass der Name klein gleichbedeutend damit ist, das man auch nur wenig verdienen kann, der täuscht sich, aber gewaltig. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Geschäftsjahr erwirtschaften. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch Steuern zahlen muss.
Allerdings darf man in Deutschland bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Also im besten Fall, zahlt man weder die Gewerbesteuer, noch die Umsatzsteuer, sofern man die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe erfüllt hat.
Welche Kosten hat ein Kleingewerbe?
Beim Kleingewerbe von großen Kosten zu sprechen, ist eine Lüge. Natürlich kommen einige Kosten auf den Gründer zu, doch diese sind im überschaubaren Rahmen. Selbst Studenten, die nicht so viel Zeit und Geld haben, können problemlos ein Kleingewerbe betreiben, da die Kosten eines Kleingewerbes sehr niedrig sind. Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen. Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Mitgliederschaft bei IHK
Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betrage rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht. Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder? Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben.
Gibt es andere Zahlungen?
Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt.
Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte. Als Kleingewerbetreibender sollte man diese Zahlungen mit Stolz hinnehmen, denn das bedeutet, dass das Fundament bereits steht und man den nächsten Schritt Richtung Wachstum angepeilt hat.
Muss der Kleingewerber seinem Arbeitgeber von der Selbstständigkeit erzählen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar mein Gewerbe annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern.
Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust. Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Mit einem Kleingewerbe Selbstständig machen? Eine sehr gute Idee, den ein kleines Gewerbe ist prädestiniert für Neugründer, wie keine andere Rechtsform. Denn mit einem Kleingewerbe kann man sehr gutes Geld verdienen und zahlt dabei auch noch nur wenige Steuern.
Ich weiß, in Deutschland zwar kaum zu glauben, doch das Kleingewerbe kann auch ein solches Wunder vollbringen. Vor allem besticht das Kleingewerbe durch einen sehr geringen Verwaltungsaufwand und der Möglichkeit, nicht direkt gebunden zu sein. Man kann eine gewerbliche Tätigkeit in Ruhe austesten und am Ende dann ohne eine große Investition getätigt zu haben, wie schließend, so wie es einem gefällt.