Für viele ist es ein Traum die Selbstständigkeit ausleben zu können. Auf eigenen Füßen stehen, der eigene Boss zu sein: für viele Menschen in der Bundesrepublik ist das ein Ziel, welches man über mehrere Jahre und Jahrzehnte verfolgt.
Jeder Anfang ist schwer und manchmal sehr kostenintensiv. Da kommt es vielen Gründern gelegen, ein Kleingewerbe zu eröffnen, welches kein Startkapital benötigt und sehr kostensparend ist. Bis zu einer gewissen Summe kann man sogar Steuerfrei verdienen. Was will man mehr?
Inhalt
Wie ein Gewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man zunächst das zuständige Gewerbeamt ausfindig machen. Dies hört sich in der Regel immer einfacher an, als es in Wirklichkeit ist, denn vor allem in Großstädten kann es sein, dass es dort mehrere Gewerbeämter gibt.
Viele Gewerbeämter verlangen vom Kleinunternehmer, das dieser vorher ein Termin einplant. Bei anderen Ämtern kann man auch einfach kurz vorbei schauen und die Gründung vornehmen. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile.
Kann man online Kleingewerbe anmelden?
Ja. Immer mehr Städte bieten den Service der Online Anmeldung an. Vor allem für Menschen, die aufgrund ihrer bisherigen Arbeit nie richtig die Zeit finden konnten, sich beim Gewerbeamt anzumelden, ist dies eine willkommene Abwechslung
Einziger Haken: diese Art und Umfang der Anmeldung gibt es noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland. In weiten Teilen Nordrhein-Westfalen und in einigen Großstädten hat man das Privileg der Online Gewerbeanmeldung.
Was braucht man für die Anmeldung des Kleingewerbes?
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente verlangt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte. All diese Dokumente verursachen weitere Kosten,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man persönlich nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht bescheinigen,
- eventuell einen Auszug aus dem Handelsregister, Kleingewerbe benötigen dies nicht.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Wenn man ein Kleingewerbe anmelden möchte, bekommt man ein Formular vorgelegt, welches man ausfüllen muss.
Wie muss man Anmeldung Formular ausfüllen?
Auf dem Gewerbe Formular müssen Angaben zum Gründer und zum Betrieb gemacht werden. Unter anderem auch, ob der Gründer ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnen möchte.
Als Hauptgewerbe ist es beispielsweise so, das man in der Regel die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlt. Für viele ist dies ein Kriterium, weshalb man sich für eine nebenberufliche Tätigkeit bzw. einem Nebengewerbe entscheidet. Dieses Prozedere dauert rund 30 Minuten.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem das Formular ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt und kopiert wurde, erhält man die Kopie, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Dieser Gewerbeschein erlaubt es dem Kleinunternehmer allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen.
Das darf man nämlich erst dann, wenn man den Bogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat, sowie die Umsatzsteuer – Identifikationsnummer.
Als klein Gewerbe beim Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich wird man als Kleinunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen bzw. es gibt keine Pflicht, deinen dazu veranlässt. Dennoch kann man sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, um einige Vorteile zu genießen, die wie folgt aussehen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sofern das Unternehmen denn im Register ist, wird es nicht mehr so wie nach der Gewerbeanmeldung sein. Das bedeutet unter anderem:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- das eine doppelte Buchführung, sowie eine strengere Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen mehr angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer.
Letztendlich musst du für dich selbst entscheiden, ob und inwieweit es sinnvoll für dich wäre, dein Unternehmen eintragen zu lassen. Sofern du allerdings die ganzen Vorzüge eines Kleinunternehmens genießen möchtest, worunter eben auch der geringere Verwaltungsaufwand und die wenigen unternehmerischen Verpflichten dazugehören, dann bleib auch bei dieser.
Bringt die nebenberufliche Selbstständigkeit Vorteile?
Ein Kleingewerbe anmelden ist die eine Sache, doch welche Art von Gewerbe soll man denn nun eröffnen? Wer sich dieser Frage stellen muss, dem wird diese kleine Pro und Contra Tabelle ganz nützlich sein. Vor allem dann, wenn man sich selbst noch als Kleingewerbe sieht, ist es ratsam, eher ein Kleingewerbe nebenberuflich zu starten.
Zum einen auch deshalb, weil man die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, zum anderen auch deshalb, weil das Einkommen vom Nebengewerbe zusätzlich zur Haupteinnahmequelle addiert wird.
Auch hat man daher keinen großen Erfolgsdruck und kann in Ruhe und mit großer Beständigkeit an seinem Unternehmen Arbeiten. Auch hat man die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie lang und wie viel man an seinem Gewerbe arbeiten möchte.
Allerdings darf man nicht vergessen, das jeder von uns nur eine begrenzte Zeit am Tag hat. Das bedeutet, das wenn man an seinem Kleingewerbe arbeitet, in der Regel die Familie weniger Zeit von einem bekommt.
Zudem ist es so, dass ein Kleingewerbe vor allem für Kunden nicht so attraktiv wirkt, wie ein richtiges Hauptgewerbe, welches non stop betrieben wird. Außerdem kann man durch die Zeitknappheit in der Regel nicht immer persönlich vor Ort beim Kunden erscheinen, dies kann bei einigen Fällen ausschlaggebend sein. Diese Argumente solltest du bei deiner Entscheidung mit einfließen lassen.
Wann muss man zum Finanzamt?
Als Kleingewerbetreibende muss man in der Regel nicht beim Finanzamt vorstellig. Nach der Gründung des Gewerbes leitet das Gewerbeamt die Informationen weiter an das Finanzamt.
Von denen erhält man einen steuerlichen Erfassungsbogen sowie eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer. Den Fragebogen sollte man so ausführlich wie möglich ausfüllen. Man muss beispielsweise Angaben zur gewerblichen Tätigkeit als Kleingewerbetreibende machen.
Dort ist es wichtig, das man die gewerbliche Tätigkeit umfassend schreibt, so dass man, falls eine zusätzliche Tätigkeit noch dazu kommen sollte, man nicht noch einmal beim Finanzamt eine Änderung melden muss.
Auch muss man beim Fragebogen unter anderem angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Kleingewerbetreibende, wo diese keine Gewerbesteuern bezahlen müssen.
Wenn man diese Option verstreichen lässt, dann darf man diese erst nach fünf Jahren wieder für das Kleingewerbe nutzen. Es ist daher ratsam, die Regelung in Anspruch zu nehmen. Verlieren kann man dadurch nämlich nichts.
Was macht man bei der Industrie und Handelskammer?
Nachdem man das Kleingewerbe angemeldet hat, gibt das Gewerbeamt den anderen Ämtern bescheid, unter anderem auch der Industrie und Handelskammer.
Bei der IHK wird man Pflichtmitglied. Das ist in Deutschland so festgehalten und kann nach der Gründung nicht rückgängig gemacht werden. Die Gebühren bei der IHK betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Gewerbe, welche im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar einen Betrag von 150 bis 300 Euro. Im ersten Moment können diese Mehrkosten sehr nervig sein, doch man sollte auch die positiven Seiten der IHK in Betracht ziehen, die da wären, das die IHK dem Kleinunternehmer sehr viele Möglichkeiten bietet, Weiterbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, um sich und sein Unternehmen weiter zu entwickeln.
Zudem kann man einige Zertifikate erlangen, die dem Ansehen des Unternehmens behilflich sein können. Es kann allerdings auch mal durchaus vorkommen, das man als Kleinunternehmer bereits im ersten Jahr von der IHK eine Beitragsrechnung erhält, die es gut und gerne Mal in sich haben.
Manchmal müssen dann etwaige Neuanschaffungen für einen Monat nach hinten verschoben werden, doch was kann man dagegen machen? Nun, man kann die Hilfe von GewerbeAnmeldung.com in Anspruch nehmen.
Was damit genau gemeint ist? Man hat als Personengesellschaft die Möglichkeit, dem Betrag zu widersprechen. Die Experten von GewerbeAnmeldung.com prüfen dann anschließend, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, richtig gelesen!
Es besteht tatsächlich die Option, das die Kosten fast vollständig gesenkt werden können. Zwar gibt es dafür, wie so bei vielem im Leben nicht, eine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine mehr als deutliche Sprache.
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Wer muss überhaupt die Kleingewerbe Anmeldung durchführen?
Um ein Kleingewerbe zu gründen, muss man eine wichtige Voraussetzung erfüllen. Und zwar, das man überhaupt zu der Personengruppe gehört, die zu den Gewerbepflichtigen gehört.
Von der Gewerbepflicht ausgenommen sind nämlich zum einen die, die unter die Hobbyregelung fallen. Das sind Leute, die mit einer Tätigkeit im Jahr unter 410 Euro erwirtschaften. Auch kein Kleingewerbe anmelden müssen Freiberufler nicht.
Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und sind somit auch von den Beiträgen von der IHK befreit. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Schriftsteller,
- Anwälte,
- Künstler,
- Journalisten,
- Schriftsteller,
- Zahnärzte,
- und weitere mehr.
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, dafür allerdings die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Es kann mühselig sein, immer nur darüber zu reden, wofür man eine Rechnung stellen muss, das noch die Steuer abgegeben werden muss oder auf einen noch mehr Kosten einprasseln.
Da kommt es einem auch gelegen, Mal darüber zu reden, wie viel man eigentlich verdienen. Das ist eine ganze Menge, auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt. Denn mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das dürfte bei den meisten Leuten sogar das Hauptgehalt übertreffen.
Wenn man dann noch überlegt, das man eventuell nur wenig bis keine Umsatzsteuer zahlen muss, die Gewerbesteuer vollständig einbehält und man bei der Einkommensteuer einiges Absetzen kann, dann wird offensichtlich, dass ein Kleingewerbe ein sehr lohnenswertes Geschäft sein kann.
Vor allem dürfte dies für Menschen interessant sein, die sich bisher die Frage gestellt hatten, ob man mit einem solchen Gewerbe denn auch den Lebensunterhalt verdienen könnte.
Mit einer solchen Summe definitiv möglich. Natürlich muss man das Geld auch erst verdienen und auch seine Steuer dann bezahlen, dennoch kann einiges überbleiben.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf man im ersten Geschäftsjahr nicht über 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Im zweiten Jahr darf man nicht mehr wie 50.000 Euro erwirtschaften. Falls man diese Umsätze überschreiten sollte, dann gelten für dieses Gewerbe andere Regeln, unter anderem wird man dann dazu verpflichtet, die Buchführung zu einzuführen.
Die Kleinunternehmerregelung wiederum vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Steuern sparen kann. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht.
Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man auch in aller Ruhe das Kleingewerbe aufbauen, ohne dabei einen hohen Verwaltungsaufwand zu haben. Auch ist diese Regelung ideal für Leute, die nebenbei ein wenig Geld, neben der eigentlichen Arbeit, verdienen möchten, ohne dabei zu viele Steuern zahlen zu müssen.
Wie viel zahlt man als Kleingewerbetreibende im Jahr?
Da die meisten Leser noch vor dem Kleingewerbe gründen stehen, wäre es hier ratsam, die Bearbeitungsgebühr bei der Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes mit aufzunehmen.
Diese betragen rund 20 bis 60 Euro und können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten.
Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr. Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr.
Falls man ein hauptberufliches Unternehmen führen sollte, dann muss man in der Regel auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Die kleinste Summe, die gezahlt werden muss, betragen rund 200 Euro. Studenten beispielsweise müssten in dem Fall nur 100 Euro bezahlen. Weitere Kosten hat ein Kleingewerbe nicht.
Sehr überschaubar und auch bezahlbar, oder? Ich hoffe diese kleine Auflistung hat dir zeigen können, dass Kleingewerbetreibende es mit einem Kleingewerbe wirklich gut haben. Falls du dich fragst, ob da nicht noch etwas dazu kommen könnte, dann ja, weitere Zahlungen können immer wieder auftreten.
Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, Mitarbeiter einstellt und deren Krankenversicherung begleicht, Patente anmeldet, Partnerschaften und Koorperationen eingeht, Weiterbildungskurse besucht oder Neuanschaffungen tätigt. Das sind alles potenzielle Kosten, die pro Jahr auftreten könnten und man im Überblick haben sollte.
Fazit:
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vorher beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Nachdem man die erforderlichen Schritte nach und nach dort abgearbeitet hat, wird das Finanzamt von der Selbstständigkeit informiert.
Anschließend erhält man dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von diesen, in Form von einem Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu gründen.