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Der Erste Schritt: Wo kann man selbstständig ein Gewerbe anmelden?
Normalerweise muss man für die Anmeldung beim zuständigen Amt vorstellig werden. Doch mittlerweile gibt es auch die Online Gewerbeanmeldung. So kann man unabhängig vom Gewerbeamt das Gewerbe anmelden. Dafür muss man zunächst schauen, ob die Gemeinde überhaupt diesen Service anbietet.
Der Vorteil dieser Art der Gewerbeanmeldung liegt klar auf der Hand: man kann unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten und zu jeder Zeit die Anmeldung vornehmen. Vor allem für Leute, die aufgrund der Arbeit nur selten die Zeit dazu gefunden haben, ein Gewerbe anmelden zu können, eine ideale Möglichkeit.
Kann man online Gewerbeanmeldung beantragen?
Ja. Es gibt mittlerweile die Online Gewerbeanmeldung. Die Online Anmeldung dauert nur wenige Minuten und ist schnell erledigt. Hier muss man zunächst die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese kann man leicht per Bank einzahlen. Anschließend muss man einige Unterlagen vorweisen.
Diese muss man als Kopie hochladen. wie beispielsweise den Personalausweis, eine Melde Bestätigung und je nach dem auch ein polizeiliches Führungszeugnis. Für umweltbewusste Menschen ein sehr wichtiger Punkt: da man keine Info-Blätter erhält und auch das Gewerbeformular per Internet erledigen kann, trägt man so dazu bei, dass die Umwelt geschont wird.
Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, erhält das zuständige Amt die Benachrichtigung und verarbeitet sie. Ganz einfach und bequem von Zuhause aus. Doch leider gibt es bei dieser Art der Gewerbeanmeldung ein kleines Problem.
Zum einen wird dieser Service noch nicht überall Angeboten. Vermehrt wird dies in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens angeboten. Auch gibt es das Problem, dass nicht jedes Amt die elektronische Unterschrift akzeptiert.
Das bedeutet, dass man eigene Unterschrift dann entweder vor Ort oder per Post nachreichen muss. Ansonsten ist die Online Gewerbeanmeldung schon fast revolutionär und wird in Zukunft immer häufiger verwendet werden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Wenn man die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt beantragen möchte, dann sollte man vor allem darauf achten, dass man zunächst das Geld für die Bearbeitungsgebühr dabei hat. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Gemeinde und Stadt unterscheiden. Diesen betragt zahlt man immer und ist unabhängig von der Art des Gewerbes.
Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?
Es ist wichtig, dass man einige Unterlagen dabei hat. In erster Linie sind da der Personalausweis und die Melde Bestätigung zu nennen. Sofern das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon.
Beim Handelsregister selbst muss man vor der Anmeldung bei dem Amt des Gewerbes. Falls man noch nicht volljährig ist, benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Je nachdem, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, muss man zudem weitere Unterlagen dabei haben, wie beispielsweise ein Gesundheitszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein polizeiliches Führungszeugnis.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Klingt offensichtlich, doch in Großstädten kann es durchaus sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Als nächstes muss man recherchieren, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder ob man einen Termin benötigt. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man beispielsweise einen Termin hat, dann wird man auch sehr zügig dran kommen und nur wenig Zeit im Wartezimmer verbringen. Jedoch kann sein, dass der Andrang für eine Gewerbeanmeldung sehr groß sein kann, so dass man erst nach Wochen und Monaten einen festen Termin erhält.
Falls man jedoch vor Ort erscheinen kann, dann wird man sicherlich in den meisten Fällen auch dann das Gewerbe angemeldet haben. Jedoch kann man sich genauso sicher sein, dass man den halben Tag dort verbracht hat, weil der Andrang für die Anmeldung sehr hoch sein dürfte.
Ein kleiner Tipp: wenn man sehr früh vor Ort erscheint, ist es verhältnismäßig ruhiger, da die meisten Leute dann erst zur Arbeit fahren. Unabhängig davon, für was man sich selbst entscheiden würde, muss man zunächst schauen, welche Alternative das Gewerbeamt selbst anbietet.
Ist man jedoch soweit und am Tag X der Anmeldung angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Daraufhin muss man einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbe-Formular, welches man vor Ort ausfüllen kann. Man kann dies auch mit nach Hause nehmen und später dann per Post zurückschicken.
Es lohnt sich aber diese direkt vor Ort auszufüllen, da man zum einen dann sofort den Gewerbeschein in den Händen hat und zum anderen bei Fragen der Beamte direkt helfen kann.
Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an die anderen Behörden, unter anderem dem Finanzamt, die Industrie und Handelskammer und der Berufsgenossenschaft.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Um die Kleingewerbe Anmeldung beantragen zu können, muss man beim Finanzamt vorstellig werden. Nicht, dass man selbst vor Ort dort erscheinen muss. Dies übernimmt das Gewerbeamt für einen. Vielmehr ist hiermit gemeint, dass man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommt und diesen ausgefüllt zurück schicken muss.
Diesen Fragebogen erhält man sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung. Um nun das Kleingewerbe anmelden zu können, müssen Gewerbetreibende die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist eine Hilfe für Unternehmen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern man einige Bedingungen erfüllt.
Auch entfällt somit auch die Pflicht, dass das Unternehmen die Buchführung betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen muss. Einige sehr starke Argument für die Anmeldung eines Kleingewerbes.
Wenn man den Fragebogen in den Händen hält, wird man sehen, dass dieses mit sieben Seiten sehr lang und wahrlich ein kleiner Brocken ist. Umso mehr sollte man sich dafür auch Zeit lassen, bei der Beantwortung der Fragen. Neben der Kleinunternehmerregelung gibt es noch ein weiteres wichtiges Feld, auf das man ein besonderes Augenmerk legen sollte.
Nämlich auf dem, wo man die gewerbliche Tätigkeit genauer beschreiben. Hier ist es wichtig, dass man die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben so stimmen.
Falls sich im Laufe der Zeit etwas an dem Unternehmen und an seinen Aktivitäten geändert haben sollte, muss man dies ebenfalls schleunigst wie möglich beim Finanzamt melden.
Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, muss man auch eine Steuernummer beantragen. Wer ein Kleingewerbe anmelden hat lassen, der erhält in der Regel keine neue Steuernummer, man kann die eigene dafür verwenden. Außer, wenn man im Handelsregister eingetragen ist.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Kleingewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür müssen allerdings wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.
Im ersten Geschäftsjahr darf der Umsatz von 22.000 Euro und im zweiten Jahr der von 50.000 Euro überschritten werden. Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht das Leben eines Gründers, da hier der Verwaltungsaufwand sehr gering ist und man jede Menge Geld sparen kann. Man unterliegt nicht mehr dem strengen und komplexen Gesetzen der HGB, sondern der einfachen BGB.
Zudem benötigt man keine lästige Buchführung und auch die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses ist nicht von Nöten. In der Regel lohnt es sich daher, wenn man die Regelung zunächst einmal beansprucht. Allein auch schon deshalb, um zu schauen, ob die gewerbliche Tätigkeit denn auch einen wirtschaftlichen Profit verspricht. So kann man in Ruhe an dem Unternehmen arbeiten.
Wo meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass jeder, der die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, dies auch tun kann. Doch es gibt einige Leute, die dies gar nicht tun müssen.
Zu dieser Gruppe gehören die freien Berufe. Diese müssen lediglich beim Amt des Gewerbes vorstellig werden und vor Ort den steuerlichen Erfassungsbogen erhalten und ausfüllen.
Dadurch, dass diese Leute kein eigenes Gewerbe besitzen, müssen diese auch keine Gewerbesteuer zahlen und sind auch nicht dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Zu der Gruppe der freien Berufe gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere mehr.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss vor oder kurz vor der angestrebten Tätigkeit angemeldet werden. Jeder in Deutschland lebende Bürger, der eine Tätigkeit wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich zum Finanzamt müssen und Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne dabei die Gewerbeanmeldung als verpflichtende Folge zu haben. Alle anderen sind dazu verpflichtet die Gewerbeanmeldung vorzunehmen.
Wenn man dies allerdings nicht tut oder zu einem verspäteten Zeitpunkt, dann muss man mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und gar mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass die maximal verhängbare Strafe bei 50.000 Euro lieht. Das würde für die meisten von uns den Ruin bedeuten. Daher ist es umso wichtiger, dass man das nicht vor sich hinschiebt und direkt erledigt.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern müssen dann anhand des Umsatzes berechnet und dann zurückgezahlt werden. Zusätzlich dazu muss dann noch ein gewisser Zinssatz oben drauf gezahlt werden.
Und man darf nicht vergessen, dass die Ämter eben noch Bußgelder verhängen können. Zwar lassen diese bei eher geringeren Summen ein Auge zu, doch Unwissenheit und kleinere Umsätze allein sollten nicht als Ausrede herhalten. Deshalb einmal die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich erledigen und keine Sorgen mehr haben.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Allerspätestens dann, wenn man das Gewerbe angemeldet hat, macht man sich Gedanken darüber, welche Kosten eigentlich ein kleines Unternehmen verursacht. Beim Gewerbeamt werden bereits die ersten Kosten deutlich. Beispielsweise dann, wenn man angibt, ein Hauptgewerbe zu führen. Dann muss man die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Diese Kosten beginnen monatlich bei mindestens 200 Euro.
Das gute hierbei ist, dass man diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und somit am Ende des Jahres von der Einkommensteuer absetzen kann. Weitere Kosten fallen durch die Mitgliedschaft bei der IHK an. Diese Kosten betragen für kleinere Gewerbe rund 30 bis 70 Euro.
Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, betragen diese rund 150 bis 300 Euro jährlich. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Welche Steuern zahlt ein Gewerbe?
Auch ein Kleingewerbe zahlt Steuern. Zwar nicht viele, aber immerhin. Eines der signifikantesten Merkmale des Kleingewerbes ist, dass man hierbei die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen kann. Wenn man die erforderlichen Umsätze nicht überschreitet, die die Regelung vorgibt, dann muss man keine Umsatzsteuer für dieses Geschäftsjahr abführen.
Außerdem dürfen Unternehmen in Deutschland bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei die Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Dies gilt als Freibetrag. Bleibt da nur noch die Einkommensteuer.
Auch hier kann man etwas tricksen und diese zumindest auf ein Minimum reduzieren. Beispielsweise wenn man ein Hauptgewerbe hat und die private Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, kann man diese Zahlungen als Betriebsausgaben anrechnen lassen.
Man kann auf das Geschäftsjahr hochgerechnet bis zu 1900 Euro von der Einkommensteuer absetzen. Am Ende bleibt dann nur noch ein geringerer Betrag übrig, den jeder Kleinunternehmer mehr oder weniger gern bezahlen würde.
Wie viel kann man mit einem Gewerbe pro Jahr verdienen?
Noch vor der Gewerbeanmeldung fragt man sich, welche Gewinne und Umsätze mit einem Kleingewerbe überhaupt möglich sind. Noch bevor man mit der Recherche beginnt, denkt man in der Regel, dass die Summe nicht allzu hoch sein dürfte, liegt ja auch schließlich am Namen, oder? Nein.
Denn die erreichbaren Summen sind alles andere als klein! Diese dürften sogar das eigentliche Hauptgehalt der meisten Leser übertreffen. Denn mit einem Kleingewerbe kann man innerhalb eines Geschäftsjahres bis zu 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Also jede Menge Schotter!
Kann man mit einem Gewerbe leben?
Diese Aussage kann man nie pauschal treffen, doch was man durchaus sagen kann ist, das sofern der Lebensstandard nicht allzu hoch sein soll, dass man durchaus auch als eine kleine, vierköpfige Familie mit einem Kleingewerbe sehr gut durch die Runden kommen kann.
Aufgrund der Tatsache, dass man bis zu 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften kann, wären dies bis zu 4000 Euro monatlich Einnahmen. Allerdings müssen diese auch erst einmal verdient werden und zum anderen darf man nicht vergessen, dass man hier auch noch die Steuern mit berechnen muss.
Doch auch dann würde ein sehr großer Betrag übrig bleiben. Die viel größere Problematik bei einem Kleingewerbe wäre vielmehr, dass man für die Banken nicht so attraktiv genug wäre, um einen hohen Kredit zu erlangen. Um dies zu entgehen müsste man das Kleingewerbe entweder umwandeln, in eine Rechtsform, die Banken interessant finden.
Dann müsste man allerdings Berücksichtigen, dass wieder mehr Kosten anfallen können und auch die Steuern ansteigen. Zudem wird der Verwaltungsaufwand viel höher. Oder aber man geht her und sucht sich einen Job, wo man einen Vertrag über mehrere Jahre bekommt. Wenn man selbst ein hohes Eigenkapital aufweisen kann, dann kann man zumindest so die Chancen erhöhen, einen Kredit zu erhalten.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Nachdem man die Gewerbeanmeldung hinter sich hat, werden einige Behörden informiert, unter anderem auch die IHK. Die IHK ist dafür zuständig, die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Beispielsweise sorgt sie dafür, dass Bahngleisen schneller repariert werden, was wiederum dafür sorgen kann, dass wieder vermehrt Kunden schneller an Orte gelangen, wo Leute ihre Geschäfte betreiben.
Auch bietet die IHK sehr viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und Zertifikate zu erhalten. Diese kommen dem Unternehmen zugute. Für diese Leistung zahlen Gewerbetreibende eine jährliche Gebühr. Kleinere Gewerbe zahlen rund 30 bis 70€ im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen 150 bis 300€ im Jahr. Der Beitrag unterscheidet sich jeweils von Stadt zu Stadt und kann weiter steigen, wenn auch die Einnahmen vom Unternehmen steigen. Gewerbe, die einen Umsatz von unter 5200€ haben, sind von der Pflicht befreit, Gebühren zahlen zu müssen.
Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend und man kann sich von dieser auch nicht befreien lassen. Allerdings muss jeder die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, das ist gesetzlich so in Deutschland geregelt und kann nicht umgangen werden.
Dann gibt es noch eine eher unschöne Seite der IHK, die vor allem Neugründer hart treffen kann. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung. Bereits im ersten Jahr kann man eine solche Rechnung erhalten, die es in sich haben kann. Manchmal muss man dann Neuanschaffungen und geplante Investitionen aufs erste auf Eis legen, um diese Rechnung zu begleichen.
Doch keine Panik, mit dieser kurzen Anleitung kannst du dem Ganzen entgehen: Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung widersprechen.
Dann kannst du hergehen und die IHK Gebührenberatung von uns für dich nutzen. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0€ gesenkt werden können.
Ja, richtig gelesen lieber Leser, eine fast vollständige Minimierung der Kosten ist im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür keine Garantie, allerdings sprechen die bisher zahlreichen Bewertungen und Erfahrungen eine deutlich positive Sprache. Falls du gerne mehr über die IHK Gebührenberatung erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt in der Stadt eröffnen. Bei der Gewerbeanmeldung selbst ist es wichtig, dass man alle erforderlichen Unterlagen parat hat und auch das Geld, für die Bearbeitungsgebühr.
Vor Ort erhält man dann ein Formular, welches man ausfüllen muss. Ist auch dieser Schritt erledigt, so hat man die Gewerbe Eröffnung geschafft. Doch damit ist noch nicht aller Tage Abend. Denn darauf erhält man Post vom Finanzamt, in Form des steuerlichen Erfassungsbogens. Ist auch dieser ausgefüllt und abgeschickt worden, so kann man dann endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne einzufahren.