Unternehmensformen einfach erklärt: Welche Rechtsformen gibt es und was steckt dahinter?
Für die erfolgreiche Gründung deines eigenen Unternehmens ist die richtige Wahl der Rechtsform entscheidend. Damit bei deinen ersten Schritten alles nach Plan verlaufen kann, solltest du diesen Artikel lesen.
Was versteht man unter einer Unternehmensform?
Eine Unternehmensform oder synonym auch Rechtsform gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen du deine Selbstständigkeit gestalten kannst.
Die Wahl der Unternehmensform ist keineswegs freiwillig.
Du musst aus einer Auswahl an Rechtsformen jene ausmachen, die auf das Konzept deiner Firma am besten passt. Dazu gilt es, bestimmte Strukturmerkmale zu beachten, die deine Haftung definieren, aber auch Vorgaben bezüglich der Organe, Steuern und des Kapitals mit sich bringt.
Bei den Unternehmensformen spricht man von einem Typzwang, das heißt, du kannst nur zwischen einer begrenzten Anzahl an Optionen wählen und beispielsweise keine eigene Rechtsform erschaffen. Lediglich einige Mischformen bieten dir etwas Spielraum.
Welche Unternehmensformen gibt es? Unternehmensform Übersicht/Unternehmensformen Deutschland
Grundsätzlich kann man zwischen drei Arten der Unternehmensform unterscheiden.
Einzelunternehmen
Unter einem Einzelunternehmen versteht man grundsätzlich Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende.
Es handelt sich um sämtliche Firmen, die von einer einzigen Person gegründet werden. Dies macht den Gründungsprozess auch zu einer vergleichsweise einfachen Angelegenheit, da er formlos erfolgen kann, schnell vonstattengeht und meist kostengünstig ausfällt.
Freiberufler beispielsweise müssen lediglich das Finanzamt kontaktieren, Gewerbetreibende zusätzlich noch einen Gewerbeschein ausfüllen. Komplexere bürokratische Abläufe wie der Gang zum Notar oder die Erstellung eines umfangreichen Gesellschaftsvertrags sind hier aber nicht notwendig.
Einzelunternehmer haften stets unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen, worin auch das private eingeschlossen ist.
Die fälligen Steuern sind die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer.
Ein Stammkapital wird nicht benötigt.
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform in Deutschland, nicht zuletzt, weil keine weiteren Gesellschafter benötigt werden und der Gründungsprozess unkompliziert ist.
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Nach dem Einzelunternehmen ist die GbR die einfachste Form der Gesellschaft. Sie wird gegründet, indem sich zwei Gesellschafter zusammenschließen. Es kann sich dabei sowohl um natürliche als auch juristische Personen handeln. Die Gesellschafter müssen dabei einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
So können sich beispielsweise zwei Anwälte oder Ärzte zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Kanzlei oder Gemeinschaftspraxis zusammenschließen. Der Zweck muss also nicht wirtschaftlicher Natur sein. Es reicht aus, dass die Gesellschafter gemeinsame Interessen verfolgen und nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen. Wichtiger ist außerdem, dass er im Gesellschaftsvertrag festgehalten wird.
Für die Gründung einer GbR benötigt man kein Stammkapital und der bürokratische Prozess geht schnell und unkompliziert über die Bühne, ein Notar muss nicht beauftragt werden.
Die Gesellschafter haften ohne Beschränkung und müssen die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer entrichten.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
In ihrer Grundform ähnelt die OHG der GbR, an entscheidenden Stellen unterscheiden sich die beiden jedoch voneinander. Auch die OHG kann durch zwei Gesellschafter gegründet werden. Sie müssen ebenfalls einen gemeinsamen Zweck verfolgen, der vertraglich festzuhalten ist. Anders als die GbR betreibt die OHG ein Handelsgewerbe, an das höhere Erwartungen gestellt werden.
So ist es üblich, dass das Handelsgewerbe einen Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro vorweisen kann und außerdem mehrere Mitarbeiter beschäftigt. Ein Stammkapital wird aber nicht benötigt.
Die Gesellschafter haften auch bei der OHG unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen und zahlen die gleichen Steuern wie eine GbR.
Kommanditgesellschaft (KG)
Obwohl die Kommanditgesellschaft in der heutigen Praxis eher ein Schattendasein fristet, kann sie dir wertvolle Vorteile eröffnen. Grundsätzlich handelt es sich um eine Sonderform der OHG, weshalb die KG auch deren Auflagen zu erfüllen hat.
Der entscheidende Unterschied besteht allerdings darin, dass bei der Kommanditgesellschaft zwei Arten von Gesellschaftern agieren, nämlich einerseits der Kommanditist und andererseits der Komplementär. Während der Kommanditist nur beschränkt haftet, handelt es sich beim Komplementär um einen Vollhafter.
Es fallen die gleichen Steuern an wie bei den anderen Personengesellschaften.
Kapitalgesellschaften
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH die wohl beliebteste und vertrauenswürdigste Rechtsform. Solltest auch du dazu tendieren, ist eine gute Planung gefragt, schließlich ist die GmbH ausgesprochen zeitaufwändig und kostenintensiv. Typisch für die Kapitalgesellschaft ist außerdem, dass du ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro nachweisen musst, um sie überhaupt gründen zu können.
Der Vorteil, den sie dir aber bietet, ist die Beschränkung der Haftung. Bei einer GmbH haftest du lediglich mit deiner Kapitaleinlage, dein Privatvermögen ist hingegen ausgenommen.
Eine weitere Besonderheit dieser Unternehmensform ist, dass du sie auch als Einzelperson gründen kannst. Dann spricht man von einer Ich-GmbH oder 1-Personen-GmbH.
Die für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung relevanten Steuern sind die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die Körperschaftssteuer.
Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Bei der UG (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Sonderform der GmbH. Sie eignet sich insbesondere für junge Gründer, vereint sie doch die Vorteile der GmbH mit dem bei Personengesellschaften üblichen Verzicht auf ein Stammkapital.
Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) musst du lediglich mindestens einen Euro als Stammkapital beitragen, um den Betrieb aufzunehmen und nur mit einer beschränkten Haftung planen zu müssen.
Nachteilig wirkt sich jedoch – ebenso wie bei der GmbH die Tatsache aus, dass du eine Menge bürokratischer Hürden nehmen musst, bis deine UG das Geschäft aufnehmen kann.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft unterliegt zahlreichen Formerfordernissen. Zudem muss die Organisation der Organe des Vorstands sowie des Aufsichtsrats auf die Beine gestellt werden. Aufgrund dieses enormen Aufwands eignet sich die AG als Rechtsform eher für große Unternehmer als für Existenzgründer.
Die AG zeichnet sich des Weiteren dadurch aus, dass Geschäftsanteile in Form von Aktien an ihre Aktionäre ausgegeben werden. Gründest du die AG hingegen alleine, hältst du auch 100 Prozent der Anteile.
Die Gründung einer AG setzt ein Stammkapital von mindestens 50.000 Euro voraus. Auch ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag muss vorliegen.
Ihre Haftung beschränkt sich auf das Vermögen des Unternehmens, sodass dein Privatvermögen nicht in Gefahr ist.
Die Limited by Shares
Die Limited ist keine deutsche Rechtsform, sondern eine mit der UG verwandte Unternehmensform des britischen Rechts. Dank der Niederlassungsfreiheit des europäischen Rechts kannst du deiner Firma aber auch die Form einer Limited geben.
Dann musst du den Unternehmenssitz jedoch auch im Vereinigten Königreich haben und die Vorschriften des britischen Rechts verfolgen. Deine Steuern zahlst du dennoch vorwiegend in Deutschland, wenn sich hier auch der Großteil deiner gesellschaftlichen Aktivität abspielt. Darüber hinaus ist eine Eintragung ins deutsche Handelsregister erforderlich, wie das bei sämtlichen Kapitalgesellschaften der Fall ist.
Die Haftung ist beschränkt, das Stammkapital beginnt ab einem Pfund (das entspricht etwa 1,10 Euro).
Fazit
Die Auswahl an Unternehmensformen ist zwar begrenzt, bisweilen jedoch schwierig zu überblicken, zumal jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile hat. Die beste Unternehmensform im absoluten Sinne existiert schlichtweg nicht. Stattdessen musst du intensiv recherchieren und dir genau überlegen, mithilfe welcher Gesellschaftsform du deine Geschäftsidee am besten zur Realität werden lassen kannst.
Um stets zu wissen, welche Gesellschaftsform am besten zu deinem Unternehmen passt, solltest du dir die folgenden Fragen stellen:
- Willst du die Firma auf eigene Faust gründen oder sollen weitere Gesellschafter beteiligt sein?
- Welches Risiko ist mit meiner Geschäftsidee verbunden?
- Möchtest du mit deinem gesamten Privatvermögen haften oder die Haftung lieber beschränken?
- In welcher Höhe kannst du Startkapital investieren?
- Welche bürokratischen Hürden möchtest du dir aufhalsen?
- Wie lange darf der Prozess dauern, bis das Unternehmen die Geschäfte aufnehmen kann?
Solltest du im Laufe der Unternehmensexistenz merken, dass die von dir gewählte Rechtsform nicht ideal ist, keine Bange. Für gewöhnlich kann die genaue Unternehmensform stets angepasst werden, zumal sich ein Unternehmen mit der Zeit wie von selbst verändern kann.
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