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GewerbeAnmeldung - Gewerbe anmelden mit Gewerbeanmeldung Formular

Ist eine online Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich zu beantragen?

Gewerbe rückwirkend anmelden

Ist eine online Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich? Was wird benötigt zur Beantragung und Anmeldung?

Die Anmeldung deines Gewerbes ist eine unumgängliche Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs. Solltest du jedoch von diesem Weg abkommen, verrät dir dieser Artikel alles Wichtige, um teure Strafen zu vermeiden.

Gewerbeanmeldung rückwirkend beantragen – Gewerbeanmeldung rückwirkend anmelden

Der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung – Gewerbeanmeldung rückwirkend Bußgeld

Die Vorschriften des § 14 GewO (Gewerbeordnung) regeln eindeutig, zu welchem Zeitpunkt ein Gewerbe anzumelden ist:

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die Anmeldung muss also mit Aufnahme des Betriebs erfolgen, das heißt dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit.
Was man darunter versteht, lässt sich recht einfach definieren. Gemäß § 15 II EStG (Einkommenssteuergesetzes)

  • muss die Tätigkeit selbstständig sein, das heißt, du handelst eigenverantwortlich und ohne Weisungsgebundenheit
  • muss die Tätigkeit dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • musst du mit deinem Gewerbe am Wirtschaftsbetrieb teilnehmen, das heißt Waren liefern und Handel betreiben

Aufgrund des Kriteriums der Gewinnerzielungsabsicht sind bereits scheinbar ungewerbliche Handlungen Grundlage für die Anmeldungspflicht. Setzt du beispielsweise auf Werbebanner, so dient dies meist der Generierung von Einnahmen – und ist für die Annahme eines Gewerbes ausreichend. Schließlich sind auch Unternehmen mit nur geringen Einnahmen anmeldepflichtig, zumal das Gesetz einen Freibetrag für die Steuer vorsieht.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Voraussetzung, dass die gewerbliche Tätigkeit erlaubt sein muss.

Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich – Zeitraum

Zwar wird in der Praxis für die Anmeldung meist auch ein Verzug von einigen wenigen Tagen geduldet, im schlimmsten Falle aber kann eine Geldbuße von 1.000 Euro fällig sein. Davon sind sämtliche Anmeldungen betroffen, die nicht ordnungs- oder fristgerecht sind. Eine unzureichende Gewerbeanmeldung gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend behandelt.
Die Strafe von 1.000 Euro gilt als Höchstbetrag und wird nur selten ausgesprochen. In der Regel geht dem Bußgeld eine Abmahnung voraus. Extremfälle hingegen, beispielsweise eine stark verspätete Gewerbeanmeldung, können bis zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung führen.

Gewerbeanmeldung rückwirkend anmelden – Kulanz

Solltest du eine mit deinem zuständigen Gewerbeamt mündlich eine Frist auf Kulanz vereinbart haben, kannst du der Strafe vielleicht sogar noch entgehen. Am besten sind deine Erfolgsaussichten dabei, wenn du freundlich um Entschuldigung bittest und hoffst, mit einer Verwarnung davonzukommen. Den Versuch ist es jedenfalls wert, denn sonst ist dir ein Bußgeldbescheid sicher. Auch die Einlegung eines Einspruchs kann in manchen Fällen zumindest die Höhe der Strafe mindern. Des Weiteren wirkt es sich meist positiv auf die Strafe aus, die Anmeldung eigenständig und persönlich nachzuholen.
An dieser Stelle macht sich die Anmeldung vor Ort beim Amt grundsätzlich besser als eine online Gewerbeanmeldung.
Im Idealfall hast du zudem eine plausible Erklärung für deinen Verzug parat.
Für gewöhnlich kannst du ein Gewerbe auch für die Zukunft anmelden. Dabei gilt, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme des Betriebs maximal vier Wochen entfernt sein darf.

Gewerbeanmeldung – Ausgaben

Besondere praktische Relevanz hat die rückwirkende Anmeldung deines Gewerbes im Falle großer Ausgaben. Sofern du eine kostspielige Investition mit Betriebsrelevanz getätigt hast, kannst du sie als Ausgabe für dein Unternehmen geltend machen – und Steuern sparen. Dazu musst du dein Gewerbe allerdings offiziell angemeldet haben.

Die sogenannte Probezeit

Manche Gewerbeämter gestehen dir eine Art Probezeit zu. Darunter versteht man einige Monate (meist drei), innerhalb derer du die Anmeldung deines Gewerbes nach Beginn des Betriebs noch aufschieben kannst. Ein solcher Fall bedeutet eine rückwirkende Anmeldung deines Gewerbes, ohne die Zahlung eines Bußgelds.
Du darfst aber keinesfalls blind auf diese Probezeit vertrauen, schließlich ist sie nicht im Gesetz festgesetzt, sondern wird lediglich aus Kulanz von einigen Ämtern gewährt. Auch die genauen Umstände der rückwirkenden Anmeldung unterscheiden sich von Gewerbeamt zu Gewerbeamt. Daher solltest du dich unbedingt bei dem für dich zuständigen Amt darüber informieren, wie diese Anmeldung abzuwickeln ist.
Als maximaler Verzug werden gemeinhin 60 Monate angesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise nur geringen oder unregelmäßigen Gewinnen deines Unternehmens, kannst du dieses Einkommen bisweilen einfach über deine reguläre Steuererklärung angeben und die Betriebstätigkeit in der Folge einstellen.
Bei höheren und regelmäßigen Gewinnen ist jedoch Vorsicht geboten. In einem solchen Falle ist es ratsam, die Anmeldung sofort durchzuführen und die Probezeit umgehend abzubrechen. So minimierst du die Gefahr von Bußgeldern aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.

Der Sonderfall der Liebhaberei

Ein Gewerbe, das dauerhaft keine Gewinne verzeichnet und auch voraussichtlich keine Gewinne mehr erzielen wird, begeht Liebhaberei. Darunter versteht man einen Betrieb, der zumindest dem Anschein nach keine ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. In einem solchen Fall verlangt das Finanzamt die Rückzahlung seiner bisherigen Einkommenssteuererstattungen verzinst zurück.

Gewerbeanmeldung rückwirkend beantragen – Vorteile

Wenn du nun glaubst, eine rückwirkende Gewerbeanmeldung könne sich ausschließlich negativ auswirken, dann irrst du dich. Tatsächlich bringt ein Verzug bei der Anmeldung bisweilen auch einen Vorteil mit sich. Diesen kannst du allerdings nur nutzen, wenn du deine gewerbliche Tätigkeit gegen Ende des Jahres aufnimmst. In diesem Falle müsstest du eine vollständige Buchhaltung sowie einen Jahresabschluss für das alte Jahr erstellen, selbst wenn du nur wenige Wochen tätig warst. So kannst du davon profitieren, das Gewerbe erst im darauffolgenden Jahr anzumelden – rückwirkend also. Dies ist aber nur möglich, wenn die Einnahmen aus dem alten Jahr unregelmäßiger Natur sind, denn in der Handlung, regelmäßige Einnahmen nicht anzumelden, besteht eine Steuerstraftat.

Gewerbe rückwirkend ab- oder ummelden

Du kannst ein Gewerbe rückwirkend nicht nur an-, sondern auch ab- oder ummelden. Eine rückwirkende Abmeldung bedeutet, dass du den Betrieb ab dem angegebenen Zeitpunkt auch tatsächlich einstellen musst. Grundsätzlich wird dir dafür auch ein Spielraum von drei Monaten eingeräumt. Überziehst du diesen Zeitraum, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Fazit

  • Das Gewerbe ist gleichzeitig mit der Aufnahme des Betriebs anzumelden
  • Je nach zuständigem Amt kann dir ein Kulanzzeitraum von bis zu drei Monaten eingeräumt werden
  • Achte darauf, nicht in die Liebhaberei abzugleiten – das kann für dich teuer werden!
  • Auch eine Anmeldung für die Zukunft ist grundsätzlich möglich
  • Ein Gewerbe anzumelden erlegt dir nicht sofort unüberschaubare Verpflichtungen auf und ist darüber hinaus auch nicht mit ausufernden Kosten verbunden. Im Zweifelsfall lohnt es sich, das Gewerbe anzumelden und es dann einfach wieder abzumelden, falls das Geschäft nicht laufen sollte
  • Solltest du bereits in Verzug geraten sein, gestehe dein Fehlverhalten ein und hole die Anmeldung eigenständig und persönlich nach!

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