Wer die Selbstständigkeit anpeilt, der ist kurz davor, seinen Traum zu verwirklichen. Den Traum, nebenberuflich selbstständig zu sein und nicht immer von der eigentlichen Arbeit abhängig zu sein und wer weiß, vielleicht wird irgendwann das Unternehmen so erfolgreich, dass man darauf ein hauptberufliches Gewerbe draus macht.
Bis es soweit ist, müssen Gründer allerdings einige wichtige Dinge beachten. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel. Die kleine Selbstständigkeit wird gerne unterschätzt, doch mithilfe dieser Selbstständigkeit kann man jede Menge Geld verdienen. Erfahre mehr ->
Nebenberufliche selbstständigkeit – Vor- und Nachteile?
Ob man sich nebenberuflich selbstständig machen soll – oder eben nicht, ist am Ende jedem selbst überlassen, es gibt jedoch einige gute Gründe, die sowohl dafür, als auch dagegen sprechen. Wir schauen uns in diesem Beitrag an, was du besonders beachten solltest.
Verglichen zu einem Hauptgewerbe, ist man bei einem nebenberuflichen Kleingewerbe nicht so unter Druck, mit dem Unternehmen unbedingt große Gewinne erzielen zu müssen. Man ist nicht abhängig von den Einnahmen, da man weiterhin einem Job nach geht.
So hat man unter anderem auch genug Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Selbstständigkeit ein wirtschaftliches Potenzial besitzt. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt.
Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen. Morgens, Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen? Das ist jedem selbst überlassen.
Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das nebenberufliche Gewerbe hat. Vor allem in unserer heutigen Zeit ist das Arbeitsklima sehr angespannt und viele Jobs drohen in naher Zukunft aus zu sterben.
Selbst wenn der Verlust des eigentlichen Jobs also drohen sollte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe, in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es voranbringen.
Ein sehr wichtiger Vorteil und für die meisten Gründer eines der wichtigsten überhaupt, ist der Fakt, dass durch das nebenberufliche Gewerbe ein nettes Sümmchen verdient wird, welches auf das aktuelle Gehalt dazu addiert wird. So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten.
Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch. Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden.
So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.
Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden.
Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war. Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert.
Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.
Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.
Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Wo kann man ein Gewerbe gründen?
Um sich nebenberuflich selbstständig machen zu können, muss man zunächst beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden und dort die Anmeldung beantragen.
Dort angekommen, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Nachdem man die Gebühr bezahlt hat, muss man einige erforderliche Unterlagen vorzeigen. Unter anderem:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Man hat die Möglichkeit, das Formular auch mit nach Hause zu nehmen und dieses dort auszufüllen. Doch das ist eher unpraktisch.
Zum einen verzögert sich die Gewerbeanmeldung um einige Tage, zum anderen kann der Beamte bei Fragen direkt vor Ort helfen. Doch dies ist jedem selbst überlassen. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt.
Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung bei dem Finanzamt.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein ganz normales Gewerbe, wie jedes andere auch. Nur hat dieses einige Besonderheiten aufzuweisen, die andere wiederum nicht haben.
Denn ein Kleingewerbe bzw. der Kleingewerber muss keine Umsatzsteuer bezahlen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Auch muss man keine Buchführung betreiben und man unterliegt nicht mehr so strengen Gesetzen.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Amt des Gewerbes, sondern beim Amt der Finanzen beantragen. Damit das Gewerbe als Kleingewerbe angesehen wird und die Regeln dafür beanstandet werden können, muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dies kann man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ankreuzen.
Das Finanzamt schickt den Fragebogen nach der Anmeldung beim Gewerbeamt innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Falls innerhalb dieser Zeitspanne nichts beim Gewerbetreibenden angekommen sein sollte, erst dann sollte man selbst aktiv werden und einmal nachfragen, woran es gerade hakt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist sieben Seiten lang. Selbsterklärend also, dass man sich hierfür einiges an Zeit nehmen sollte, um alle Fragen sorgfältig zu beantworten. Unter anderem muss man auch Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Falls man die Umsätze überschreiten sollte, dann gelten die ganz normalen Regeln für das Kleingewerbe auch und man zahlt ganz normal die Umsatzsteuer. Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen.
Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig. Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für das Gewerbe als Option betrachten.
Außerdem muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung außerdem noch angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Hierbei sollte man darauf achten, das Gewerbe so umfassend wie möglich zu beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn auch so stimmen.
Muss man den Chef vom klein Gewerbe erzählen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar die Gewerbeanmeldung annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Bis wann muss man eine nebenberufliche Tätigkeit anmelden?
Wann man in Deutschland ein Gewerbe anzumelden hat, ist klar geregelt. Wenn man nämlich eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man ein Gewerbeamt aufsuchen.
Und das am besten so schnell wie möglich. Denn, wenn man die Anmeldung verspätet oder gar nicht ausführt, dann droht ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und sogar mehr. Ein krasseres Beispiel, damit du den ernst der Lage besser verstehst: in München werden Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro verhängt.
Zwar ist das nicht die Regel und nur bei den aller härtesten Fällen verhängt worden, doch diese Summe zeigt, das damit nicht zu spaßen ist. Man kann ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden. Dafür hat man 60 Monate Zeit.
Falls man über Jahre hinweg verspätet die Anmeldung vornimmt, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern wird noch ein bestimmter Zinssatz als Strafe drauf gerechnet.
Dies hindert die Ämter allerdings nicht daran, Bußgelder auszusprechen. Zwar lassen diese bei eher kleineren Beträgen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Anmeldung bei dem Gewerbeamt so schnell wie möglich vornehmen.