
Stellt jeder Gewerbebetrieb auch ein Handelsgewerbe dar?
Als Existenzgründer ist es unerlässlich, genau über den rechtlichen Status deines Unternehmens Bescheid zu wissen. Um dabei alles richtig zu machen, solltest du diesen Artikel lesen!
Weitere wichtige Informationen findest du unter: https://gewerbeanmeldung.com
Was versteht man unter einem Gewerbebetrieb?
Bei einem Gewerbe handelt es sich um eine Tätigkeit, die auf Dauer ausgerichtet ist, selbstständig durchgeführt wird und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen sind die folgenden:
- Freie Berufe, also beispielsweise Tätigkeiten als Architekt, Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater
- Tätigkeiten, die lediglich ideelle Zwecke verfolgen und somit keine Gewinnerzielung beabsichtigen
- die Verwaltung deines Vermögens
- wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten
Was versteht man unter einem Handelsgewerbe?
Grundsätzlich kann jeder Gewerbebetrieb zum Handelsgewerbe werden, wenn der Betrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 II HGB). Das einzige Kriterium, das darüber hinaus erfüllt sein muss, ist, dass das Gewerbe eine bestimmte Größe erreicht.
Eine Eintragung ins Handelsregister begründet nicht den Status als Handelsgewerbe, vielmehr kommt es darauf an, dass der Betrieb eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Man spricht hier auch von einer deklaratorischen Wirkung der Eintragung ins Handelsregister, das heißt, du stellst eine rechtliche Situation klar bzw. zeigst sie an, begründest sie jedoch nicht.
Für die Beurteilung des Status als Handelsgewerbe ist jedoch lediglich das Gesamtbild entscheiden, das heißt, die Betrachtung aller relevanten Aspekte. Quantitative Faktoren, zahlenmäßig zu bezifferende Grenzwerte gibt es dazu also nicht.
Folglich lässt sich so nicht feststellen, welche Gewerbebetriebe zählengemäß nach dem HGB als Handelsgewerbe gelten.
Irrelevant ist des Weiteren, ob du als Inhaber tatsächlich auch diese kaufmännische Einrichtung vorgenommen hast.
Wann wird eine GbR zur OHG?
Die Entstehung der GbR
Eine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Für die Gründung ist ein schriftlicher Vertrag nicht erforderlich, die GbR entsteht automatisch.
Beispiele aus der Praxis haben gezeigt, dass bereits die Planung eines gemeinsamen Urlaubs oder die Aufteilung der Kosten für einen Mietwagen eine GbR begründen können.
Vielleicht ist diese Tatsache auch für dich überraschend, doch zahlreiche Urteile bestätigen sie. Ebenso bist du dir möglicherweise nicht des Umstands bewusst, dass so manche dieser Interessengemeinschaften sogar als Offene Handelsgesellschaft eingestuft werden können.
Die Entstehung der OHG
Im klassischen Fall bedarf die OHG der bewussten Neugründung durch mehrere Gesellschafter, die damit gemeinsam ein Handelsgewerbe ausüben möchten. Abgesehen davon kann sie sich jedoch auch aus einer GbR ableiten, und zwar ganz automatisch bzw. unbewusst.
Dazu muss die Gemeinschaft bürgerlichen Rechts eine gewerbliche Tätigkeit verfolgen und einen bestimmten Umfang erreichen. An dieser Stelle besteht also der Unterschied zwischen einer OHG und einem Kleingewerbe. Letzteres kann in Form der GbR ausgeübt werden, solange es sich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bewegt.
Die Kriterien eines Handelsgewerbes
Von einem Handelsgewerbe und damit einer OHG kann ausgegangen werden, wenn deine Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, du also nicht freiberuflich arbeitest. In § 18 I Nr.1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist ein Katalog an freiberuflichen Tätigkeiten aufgeführt.
Noch dazu muss das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht haben. Dazu gibt es grobe Orientierungskriterien, darunter einen Umsatz von mindestens 250.000 Euro, mehr als fünf Mitarbeiter zu beschäftigen sowie über ein Betriebsvermögen von mindestens 120.000 Euro zu verfügen.
Was versteht man unter einem Kleingewerbe? Kleingewerbe – Was ist das?
Der Begriff des Kleingewerbes bezeichnet ein Unternehmen, das seine gewerbliche Tätigkeit in geringem Umfang ausübt. So kann es die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Gemäß der Definition des § 1 II HGB versteht man darunter alle Unternehmensformen, die nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern. So ominös diese Legaldefinition für dich klingen mag, gemeint ist damit, dass nur natürliche Personen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts ein Kleingewerbe unterhalten können.
Wenn das Kleinunternehmen wächst, kann es zu einer GmbH umfirmiert oder aber auch eine neue Firma mit der Rechtsform der GmbH gegründet werden. Damit wird aus dem Kleingewerbe als GbR eine OHG in Form der GmbH. Anschließend wird das Unternehmen auch im Handelsregister eingetragen.
Die Anmeldung des Kleingewerbes
Für die Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich an dein zuständiges Gewerbeamt wenden. Bei dieser Stelle kannst du dich zu einem späteren Zeitpunkt auch ab- oder ummelden.
Als nächster wichtiger Ansprechpartner gilt das Finanzamt. Es kommt meist auf dich zu, damit du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst und so eine Steuernummer zugewiesen bekommen kannst.
Nur mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kannst du innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen steuerfrei kaufen und verkaufen.
Der nächste Schritt ist die Wendung ans Arbeitsamt. Es stellt dir eine Betriebsnummer aus, sofern du Mitarbeiter in deinem Kleingewerbe beschäftigst.
In der vierten Etappe der Anmeldung musst du die Station der IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. der HWK (Handwerkskammer)durchlaufen. Die IHK ist für dich zuständig, falls du weder Freiberufler bist noch ein Handwerk oder eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübst.
Schließlich muss noch die Eintragung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen, und zwar binnen einer Woche nach der Gründung deines Kleingewerbes.
Die Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes
Wenn du dich selbstständig machen möchtest, ist es natürlich auch wichtig, genau abwägen zu können, ob das Kleingewerbe auch die geeignetste Unternehmensform für dich ist. Bist du beispielsweise als Freiberufler tätig, erhältst du einen Sonderstatus, der mit bestimmten Vorteilen verbunden ist.
So musst du dich weder beim Gewerbeamt anmelden noch im Handelsregister eintragen lassen. Die Anmeldung eines Kleingewerbes hängt nicht von deiner Branche oder Tätigkeit ab. Meldest du das Kleingewerbe jedoch in deinem Namen an, musst du es auch nach außen hin repräsentieren.
Außerdem obliegt dir die Zahlung der Einkommenssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer.
Wie sehen aber ganz konkret die Vor- und Nachteile des Status als Kleingewerbe aus?
Die Vorteile eines Kleingewerbes
- der Nachweis einer einfachen Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend
- die Anmeldung erfolgt formlos und ist vergleichsweise kostengünstig
- du brauchst kein Startkapital für die Gründung deines Kleingewerbes
Die Nachteile eines Kleingewerbes
- ein Kleingewerbe eröffnet bei der Firmierung nur geringen Gestaltungsspielraum, da Kleingewerbetreibende mit Vor- und Nachnamen bezeichnet werden, aber keine firmenähnlichen Zusätze tragen dürfen
- als Kleingewerbetreibender haftest du mit deinem Privatvermögen
Fazit
- eine Gewerbetätigkeit muss auf Dauer ausgelegt sein, selbstständig durchgeführt werden und eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen
- der Status als Handelsgewerbe richtet sich nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebs und erfordert eine Einrichtung in kaufmännischer Weise
- die Eintragung ins Handelsregister hat deklaratorische Wirkung
- eine GbR entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen
- eine OHG erfordert die bewusste Neugründung durch mehrere Gesellschafter zur Ausübung eines Handelsgewerbes
- ein Kleingewerbe unterliegt weniger strengen Auflagen als ein Handelsgewerbe, bietet jedoch bisweilen weniger Freiräume und sieht die Haftung mit deinem Privatvermögen vor
welche gewerbebetriebe zählen gemäß hgb zu einem handelsgewerbe
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