Welche Behörden verständigt das Gewerbeamt bei der Gewerbeanmeldung?
In Deutschland gilt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Meldepflicht beim Gewerbeamt. Lediglich bei den freien Berufen besteht hier eine Ausnahme. Ergänzend zur Anmeldung musst du als Gewerbetreibender bzw. Unternehmer noch andere Nachweise und Bescheinigungen erbringen.
Doch nach der Anmeldung bei deinem zuständigen Amt ist der Betriebsweg für dich noch nicht fertig. Dein zuständiges Amt verständigt nach der Gewerbeanmeldung andere Behörden, welche du gegebenenfalls ebenfalls aufsuchen und die Meldung dort durchführen musst.
Inhalt
Gewerbeanmeldepflicht in Deutschland
Für alle Gewerbe in Deutschland gilt die Anmeldepflicht beim zuständigen Amt. Unter einer gewerblichen Tätigkeit wird verstanden, wenn diese selbstständig sowie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeführt wird. Somit fallen alle Unternehmen, welche sich zum Beispiel aktiv an der Produktion oder am Handel beteiligen, darunter.
Möchtest du einen Gewerbebetrieb jeglicher Größe in Deutschland eröffnen, solltest du dein Gewerbe am besten schon vor der Aufnahme der eigentlichen Geschäftstätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Die rechtzeitige Anmeldung sorgt sowohl für eine Rechtssicherheit sowie der Verbindlichkeit gegenüber deinen Kunden. Erlaubnispflichtige Gewerbe dürfen zudem nicht ohne offizielle Zustimmung eröffnet und geführt werden.
Die Gewerbeanmeldepflicht beschränkt sich in Deutschland zugleich nicht auf Unternehmer mit einem Ladengeschäft. Auch gewerbliche Tätigkeiten über das Internet wie etwa der Verkauf von Waren müssen angemeldet werden.
In manchen Fällen meldet sich das Gewerbe- oder Finanzamt sogar eigenständig bei den Gewerbetreibenden. Wird das Gewerbe dennoch nicht beim zuständigen Amt in deiner Stadt oder deiner Gemeinde angemeldet, musst du mit einer Verwaltungsstrafe in einer Höhe von bis zu 3.600 Euro rechnen.
Das Finanzamt kann dir gegenüber zusätzlich eine Strafe verhängen, wenn du deine Einnahmen aus deinem Gewerbe nicht richtig versteuerst. Neben hohen Nachzahlungen werden ebenso Strafzahlungen verhängt.
Anmeldemöglichkeiten für alle gewerblichen Unternehmen
Damit du dein Gewerbe ordnungsgemäß anmelden kannst, musst du lediglich das Anmeldeformular richtig ausfüllen. Das Formular bekommst du
- direkt beim Gewerbeamt
- per Download im Onlineportal
- über eine reine Onlineanmeldung
Standardmäßig kannst du dir das Formular vor Ort abholen und auch gleich beim Amt ausfüllen. Möchtest du das Formular mit nach Hause nehmen und gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen, kannst du es entweder mit allen Unterlagen per Post einschicken oder persönlich vorbeibringen.
Ebenso füllen wir gerne mit dir gemeinsam das Onlineformular aus. Eine reine Onlineanmeldung ist jedoch noch nicht überall in Deutschland möglich. Du kannst dich eigenständig darüber informieren, in welchen Gemeinden du dein Gewerbe über das Internet anmelden kannst.
Wir sagen dir ebenfalls gerne, wo eine Onlineanmeldung möglich ist. Vor der Anmeldung solltest du zugleich unsere Checkliste hier durchsehen, damit du alle notwendigen Unterlagen bereit hast.
Versäumst du die rechtzeitige Anmeldung deines Gewerbes beim zuständigen Amt, kannst du diese häufig ohne eine Strafe nachholen. Die nachträgliche Anmeldung muss aber mit einem guten Grund passieren. Folglich musst du explizit darauf hinweisen, dass dein Gewerbe ohne vorherige Planungsphase und somit spontan gegründet wurde.
Ergänzend gilt die Anmeldepflicht nur für Hauptgewerbe. Jede nebengewerbliche Tätigkeit fällt gleichfalls unter die Anmeldepflicht. Als Kleinunternehmer kannst du jedoch von der sogenannten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, welche dir steuerliche Vorteile verschafft. Freibeträge bei der Gewerbe- und Lohnsteuer sorgen für keine großen Zusatzbelastungen für dein Nebengewerbe.
Weitere Schritte nach der Gewerbeanmeldung
Hast du dein Gewerbe mit dem Anmeldeformular erfolgreich bei deinem zuständigen Amt angemeldet und alle notwendigen Unterlagen eingereicht, bekommst du in der Regel innerhalb eines kurzen Zeitraums deinen Gewerbeschein.
Mit dem Gewerbeschein ist es dir offiziell gestattet, dein gewerbliches Unternehmen in Deutschland zu führen. Im Grunde ist dein Gewerbeschein dein unterschriebenes und gestempeltes Antragsformular.
Erst nach der Ausstellung deines Gewerbescheins werden weitere Behörden und Verbände durch das Gewerbeamt informiert. Zu diesen Behörden gehören vorwiegend
- das Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
- die Handwerkskammer
- das statistische Landesamt
- die Gewerbeaufsicht
Während du die Gewerbeanmeldung selbstständig durchführen musst, übernimmt dein zuständiges Amt die restlichen Meldungen. Das Finanzamt beispielsweise meldet sich bei dir, um mit dir die steuerlichen Aspekte zu klären.
Spätestens ab diesem Punkt kannst du mit dem Finanzamt über die Kleinunternehmerregelung reden. Durch die Kleinunternehmerregelung entfällt für dich Umsatzsteuer. Zugleich vergibt dir das Finanzamt deine eigene Steuernummer.
„Zwangsmitgliedschaften“ für jeden Unternehmer
Die Anmeldung eines Gewerbes sorgt gleichzeitig dafür, dass du dich bei der IHK ein kostenpflichtiges Mitglied werden musst. Das Angebot der IHK kannst du dabei für dich gewinnbringend nutzen, indem du das Beratungs- und Schulungsangebot dort in Anspruch nimmst. Betreibst du ein Handwerksgewerbe, musst du gleichzeitig Mitglied bei der Handwerkskammer werden.
Ergänzend informiert dein zuständiges Amt die Gewerbeaufsicht. Der Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht ist vielseitig. Unter anderem überprüft sie die Örtlichkeiten auf ihre Sachgemäßheit. Gründest du zudem mit deinem Unternehmen ein Gewerbe, musst du dich verpflichtend bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Die Berufsgenossenschaft sichert dich im Falle von Berufsunfällen ab. Insofern du nicht allein dein Unternehmen führst und Mitarbeiter beschäftigst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen.
Die Meldungen, welche häufig nicht automatisch passieren, werden in der Regel nicht überprüft. Dennoch lässt sich in der Praxis immer häufiger beobachten, dass die jeweilige Behörde nach der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbetreibenden vorbeischaut und die getroffenen Angaben auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert.
Die Maßnahmen dienen den Städten und Kommunen als Schutz vor den sogenannten Briefkastenfirmen, welche für Betrügereien genutzt werden.
Pflichten für überwachungsbedürftige Gewerbe
Möchtest du ein überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, musst du nicht nur die Anmeldungen durchführen. Ebenso musst du ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug vorlegen. Unter die überwachungsbedürftigen Gewerbe fallen unter anderem
- Privatkrankenanstalten
- Spielhallen
- Pfandleihen
- Bewachungsgewerbe
- Versicherungsberater und -vermittler
- Reisegewerbe
Nur wenn du bei den überwachungsbedürftigen Gewerben alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen kannst, kannst du sie abschließen. Manchmal verlangt das Finanzamt von dir zusätzlich eine Unbedenklichkeitserklärung. Mit dieser Erklärung offenbarst du deine finanziellen Verhältnisse.
Anmeldegebühren für jedes Gewerbe
Führst du eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt aus, ist diese nicht kostenlos. Die Gebühren für die Gewerbeanzeigen unterscheiden sich dabei in jeder Gemeinde, sodass du in Deutschland mit verschieden hohen Kosten für die Anmeldung deines Gewerbes rechnen musst.
Durchschnittlich betragen die Kosten für die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten sowie eines Gewerbes zwischen 10 und 60 Euro. Meldest du hingegen dein Gewerbe um, musst du eine Gebühr von rund 20 Euro entrichten.
Dennoch musst du nicht bei jeder Gemeinde in Deutschland eine Gebühr bezahlen. Viele Gemeinden verzichten inzwischen auf die Gebühren, sodass die Anmeldung dort kostenlos ist. Manche Gewerbeämter verlangen außerdem für jeden Schritt eine eigene Gebühr. Somit musst du die Anmeldung sowie die Ummeldung deines Gewerbes einzeln bezahlen.
Die Gebühr bzw. Gebühren entrichtest du dabei stets direkt bei der Anmeldung vor Ort in deinem zuständigen Amt. Füllst du die Anmeldung über das Internet aus, musst du die Gebühr über das Webportal bezahlen.
Gewerbeanmeldung leicht gemacht
Meldest du dein Gewerbe bei deinem zuständigen Gewerbeamt an, übernimmt es für dich nicht immer automatisch die Verständigung bei weiteren Ämtern. Somit musst du selbst gegebenenfalls mit
- dem Finanzamt
- der Industrie- und Handelskammer bzw. IHK
- der Handwerkskammer
- dem statistischen Landesamt
- der Gewerbeaufsicht
in Verbindung treten. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, die für dich notwendigen Ämter festzulegen und geben dir Informationen, welche Unterlagen du benötigst und welche Ämter du wann kontaktieren musst.
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