Ein eigenes Gewerbe betreiben zu können, ist für viele Gründer auf der ganzen Welt eines ihrer größten, wenn nicht sogar der größte Traum schlechthin. In Deutschland, dem Land der Dichter und Denker kommt dann noch hinzu, dass wir eines der Länder sind, dass für Fortschritt, Technologie und Entwicklung stehen.
Daher genießen Gründer in der Bundesrepublik ein hohes Ansehen und auch der Staat versucht seinen Unternehmern unter die Arme zu greifen. Doch auch wenn vieles rosig erscheint, so müssen Gründer dennoch eine langwierige Prozedur bestehen, bevor man mit dem Gewerbe vollständig durchstarten kann. Verlieren wir also keine Zeit und beginnen mit den wichtigsten Fragen.
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Inhalt
Das Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Noch bevor man beim Gewerbeamt erscheinen muss, muss man vorher klären, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Einige Unternehmen müssen dies ohnehin tun und kommen nicht drum rum.
Beispielsweise dann, wenn diese mehrere Mitarbeiter haben, eine Buchführung betreiben müssen und als Kaufmann gelten. Dann sind diese Gewerbe dazu verpflichtet, im Handelsregister eingetragen zu werden. Sofern bei einem Unternehmer keines dieser Punkte zutrifft, dann muss dieser auch die gewerbliche Tätigkeit nicht im Handelsregister eintragen lassen.
Vor allem bei kleineren Gewerben ist dies der Fall. Wenn man Besitzer eines solchen Gewerbes ist, kann man die Registrierung dennoch tun, um einige Vorteile genießen zu können. Unter anderem diese:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein solches Gewerbe auch eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für kleine Unternehmen eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Welche Gewerbe sind beliebt?
Wer einen Betrieb betreiben möchte, der stellt sich auch des öfteren die Frage, was für ein Gewerbe man denn am besten aufmachen sollte. Eine pauschale Antwort hierfür gibt es leider nicht. Es kommt immer auf die individuelle Ausgangslage eines jeden Einzelnen an.
Wenn man bereits nur aufgrund einer potenziellen Idee bereits einige Investoren auf sich aufmerksam machen konnte, dann wäre es beispielsweise ratsam, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Wer noch nicht genau weiß, in welche Richtung es gehen soll, wie viele und was für Einnahmen man monatlich erwarten kann, der sollte wiederum eine Personengesellschaft gründen. Grundsätzlich gilt, dass die beliebtesten Gewerbe der Deutschen das Kleingewerbe und die GbR sind.
Mit knapp 6 Millionen gegründeten Betrieben sind diese auch die Gewerbe, welche mit Abstand am häufigsten Gegründet worden sind. Das besondere an einem Kleingewerbe ist beispielsweise, dass man dieses beim Finanzamt anmelden bzw. vom Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen muss.
Wenn man dies tut, dann muss man unter anderem keine Buchführung betreiben, denn diese wird ersetzt, man unterliegt nicht mehr den Gesetzen der HGB, sondern der BGB und unter bestimmten Voraussetzungen muss man auch keine Umsatzsteuer mehr zahlen.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR oder auch BGB-Gesellschaft genannt, gehört zu den Personengesellschaften und ist somit ein Gewerbe. Die Voraussetzung zur GbR-Gründung ist, dass sich mindestens zwei Gesellschafter zusammenschließen. Diese zwei Gesellschafter müssen nicht unbedingt natürliche Personen sein.
Es können auch auch zwei juristische Personen sich zu einer GbR zusammenschließen, oder aber auch eine natürliche und eine juristische. Das heißt jede Kombination ist möglich. Die Gründung einer GbR ist recht einfach und unkompliziert und aus diesem Grund zählt sie zu einer der beliebtesten Rechtsformen.
Wo muss man ein Gewerbe anmelden?
Wer die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, der muss beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung durchführen kann. Dann muss man erst einmal schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als nächstes müsste man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint oder einen Termin vorher benötigt.
Nachdem auch dies geklärt und man nun beim richtigen Gewerbeamt erschienen ist, geht es wie folgt weiter: man bezahlt zunächst eine Bearbeitungsgebühr, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Anschließend muss man einige erforderlichen Dokumente vorlegen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Nachdem man die erforderlichen Dokumente vorgezeigt hat, erhält man im Anschluss ein Gewerbeformular, welches man dann entweder vor Ort oder von Zuhause aus ausfüllen kann. In der Regel wäre es aber hilfreicher, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil der Beamte vor Ort direkt bei Fragen eingreifen und helfen kann.
Zum anderen auch allein schon deshalb, weil so die Gewerbeanmeldung etwas weiter nach hinten verschoben wird. Denn erst wenn man das Formular ausgefüllt hat, erhält man im Nachhinein den Gewerbeschein.
Das Formular enthält nur eine Seite. Auf diesem muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Nachdem man nun das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende, welche dann von nun an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein allerdings gibt einem noch nicht die Möglichkeit, mit dem Gewerbe bereits anfangen zu dürfen und Gewinne zu erwirtschaften. Das darf man nämlich erst nach der Anmeldung beim Finanzamt bzw. nachdem man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten hat.
Diesen muss man nicht selber anfordern, sondern das Gewerbeamt informiert automatisch nach der Gewerbeanmeldung die weiteren Behörden. Darunter auch das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften.
Auch bei den beiden anderen Behörden muss man nicht vorstellig werden, sondern der Gewerbetreibende wird dort automatisch angemeldet. Bei der IHK muss man die Mitgliedschaft als Gründer eines Gewerbes angehen und zahlt dafür eine jährliche Gebühr.
Die Berufsgenossenschaft ist für die gesetzliche Versicherung zuständig. Sofern man allerdings als Selbstständiger keine Mitarbeiter beschäftigt, dann muss man auch nichts bezahlen. Denn sich selbst müssen Selbstständige dort nicht anmelden.
Wie sieht ein Gewerbeschein aus?
Wer das erste Mal die Gewerbeanmeldung beantragen möchte, weiß noch gar nicht, wie ein solcher Gewerbeschein aussieht. Der Gewerbeschein ist nichts anderes, als das Ergebnis des Gewerbeformulars, welches man vom Gewerbeamt erhält und ausgefüllt hat.
Das ausgefüllte Formular wird so zum Gewerbeschein umfunktioniert. Damit du bestmögliche auf die jeweiligen Fragen antworten kannst und dabei deine wichtige Zeit nicht weiter unnötig verlierst, erhältst du hier einen kleinen exklusiven Einblick auf das Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo man unter anderem Angaben zur eigenen Person und zum Betrieb machen muss. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Betriebe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung beantragen?
Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln.
Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.
Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.
Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht.
Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Wo kann man ein kleines Gewerbe anmelden?
Wer ein Kleingewerbe anmelden möchte, der muss vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Nach der Gewerbeanmeldung dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man dann diesen Bogen vom Amt der Finanzen erhält.
Ist der Bogen dann aber da, merkt man sehr schnell, dass dieser mit sieben Seiten, im Gegensatz zum Gewerbeformular, ein kleiner Brocken ist. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich für die Beantwortung der Fragen auch ausreichend viel Zeit nimmt und diese nicht überhastet beantwortet. Insbesondere zwei Felder sind für Gründer sehr wichtig.
Das erste Feld handelt von der Kleinunternehmerregelung. Damit man das Gewerbe als Kleingewerbe gründen kann, muss man diese Regelung in Anspruch nehmen. Wenn man dies tut, dann muss man unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer mehr bezahlen, keine Buchführung betreiben und ist nicht der HGB untergeordnet.
Sofern man die Regel allerdings nicht in Anspruch nehmen sollte, dann darf man das für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden. Es ist daher sehr wichtig, dass man sich bereits von vorneherein bewusst wird, was man eigentlich möchte.
Ein weiteres wichtiges Feld, handelt von der gewerblichen Tätigkeit. Die gewerbliche Tätigkeit sollte bzw. muss man so ausführlich wie möglich beschreiben, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau überprüft, ob denn auch die Angaben auch wirklich richtig sind.
Nachdem man den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, muss man nur noch die Steuernummer beantragen und könnte dann mit dem Gewerbe beginnen, Gewinne zu erwirtschaften. An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Kleingewerbe benötigen keine Steuernummer. Diese nutzen einfach die Steuernummer, die sie seit Geburt an erhalten haben, auf den Rechnungen.
Muss jeder die Gewerbeanmeldung beantragen?
Nein. Es gibt einige Ausnahmen, die zwar auch selbstständige sind, jedoch kein Gewerbe anmelden müssen. Zu diesen Leuten gehören unter anderem die Freiberufler. Die Liste der freien Berufe ist lang. Darunter gibt es nämlich Berufe wie:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Fotografen.
In einigen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung benötigen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf ein Fotostudio aufmacht und Mitarbeiter einstellt. Dann müsste dieser auch ein Gewerbe eröffnen.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Jeder, der ein Gewerbe besitzt, der muss die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Man kann sich von dieser Pflicht nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so festgelegt worden ist. Man zahlt für die Mitgliedschaft eine jährliche Gebühr.
Kleingewerber zahlen rund 20 bis 60 Euro pro Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr. Dan kann es sein, dass noch weitere Kosten auf Gründer anfallen können, welche durch die IHK verursacht werden.
Wenn man beispielsweise die IHK Beitragsrechnung erhält. Das tragische an dieser Rechnung ist nicht nur, dass diese in manchen Fällen sehr hoch ausfallen kann und dadurch zum Beispiel Kooperationen und Neuanschaffungen nicht realisiert werden können, sondern dass diese Rechnung bereits im ersten Jahr auftreten kann.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Wer ein eigenes Gewerbe betreiben möchte, der muss viele Dinge dabei berücksichtigen. Als aller erstes ist wichtig, dass man die Tätigkeit, die man ausüben möchte, so schnell wie möglich anmelden muss, bevor man bereits den ersten Gewinn erzielt hat.
Dann muss man sich darum kümmern, ob man zu den Leuten gehört, die zu den freien Berufen gehört oder zu den Gewerbetreibenden. Je nachdem, muss man dann das Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen und dann beim Gewerbeamt vorstellig werden oder das Amt der Finanzen aufsuchen.