Um ein Gewerbe anmelden zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Denn, bereits vor der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt muss man sich fragen, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht.
Dies kann einen erheblichen Einfluss auf die Außendarstellung des Gewerbes nehmen. Sicherlich hat sie aber Einfluss darauf, dass dadurch unter anderem auch die Kosten ansteigen werden.
Weitere wichtige Voraussetzungen sind, das man zunächst einmal schauen muss, ob man überhaupt zu den Leuten dazugehört, die ein Gewerbe anmelden müssen. Es gibt nämlich einige Personengruppen, die die Gewerbeanmeldung gar nicht beantragen müssen.
Auch sollte man sich die Frage stellen, ob man die nötigen finanziellen Mittel vorweisen kann, um ein bestimmtes Gewerbe gründen zu können. Beispielsweise bei einer Kapitalgesellschaft, wie es die eine GmbH ist, muss man ein Stammkapital von bis zu 25.000 Euro vorweisen. Bei einem Kleingewerbe hingegen kann man theoretisch auch mit null Euro beginnen.
Doch diese Frage muss eben geklärt werden. Doch es gibt eine Sache, die ist weitaus wichtiger, als all die genannten Punkte: die Idee, auf dass das Unternehmen aufgebaut werden soll.
Eines der häufigsten Gründe, weshalb Unternehmen scheitern, liegt unter anderem darin begründet, dass der Gewerbetreibende einfach zu wenig Fachwissen mitbringt und seine Branche nicht gut genug kennt.
Um wirklich kreativ sein zu können, muss man ein Großteil des vorherigen Wissens in der Branche aufsaugen, es hinterfragen und dann neu entwickeln. Das kann man allerdings nicht, wenn man sich Hals über Kopf einfach in ein Abenteuer stürzt und dann hofft, dass es schon irgendwie und irgendwann klappen wird.
Doch ein Unternehmer sollte in erster Linie so weit wie möglich rational handeln und sein Handeln oft genug überdenken. Vor allem deshalb, weil viele auch einiges an Geld investieren und dieses nicht einfach nur verbrennen möchten.
Das Hauptziel eines Unternehmers ist es, ein Produkt zu kreieren, welches exakt auf die Bedürfnisse und Wünsche seiner Zielgruppe einhergeht. Um langfristig auch im Kopf des Kunden zu gelangen, gibt es vier Möglichkeiten, dies zu bewerkstelligen:
- man muss der beste sein,
- man muss der erste sein,
- man muss der günstigste sein,
- oder man muss anders sein.
Der Beste sein? Als Beginner in einer Branche, wo große Konzerne mitfischen? Ein schwieriges Unterfangen und erst im Laufe einer längeren Zeitspanne möglich, wenn überhaupt. Der Erste sein? Ein probates Mittel, doch eine Nische zu finden, die noch unentdeckt ist, erfordert einiges an Kreativität.
Ein gutes Buch, welches beschreibt, wie man selbst eine ganz eigene Nische definieren kann, heißt Perfekt von Robert Greene. Der günstigste zu sein ist ebenfalls schwer, denn wenn man einen Konkurrenten hat, der sich nicht zu schade ist, den Preiskampf mitzugehen und auf finanzielle Ressourcen zurückgreifen kann, der hat einen klaren Vorteil. Als Start-Up hat man vor allem zu beginn einfach keine Chance.
Was bleibt einem also da? Anders zu sein! Dafür benötigt man zwar ein ausgeklügeltes Marketing, doch dies bedeutet nicht immer, dass damit auch große Kosten verbunden sind.
Man kann also mit sehr wenigen finanziellen Mitteln den Kunden davon überzeugen, zumindest das Unternehmen anders, als seine Mitbewerber wahrzunehmen. Darauf lässt sich aufbauen. Du siehst, lieber Leser, es gibt einige Bedingungen, die vorher erst einmal erledigt sein sollten, bevor es mit dem ganz großen Spaß eigentlich losgehen kann.
Inhalt
Wo kann man ein Gewerbe selbstständig anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man ebenfalls die Gewerbeanmeldung beantragen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder auch bei der Handwerkskammer.
Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung
Nachdem man das zuständige Amt erst einmal ausfindig machen konnte, muss man schauen, ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheinen kann oder einen vorher festgelegten Termin benötigt. Beides hat seine Vorteile, aber auch Nachteile, die wir uns einmal genauer anschauen.
Wenn man einen Termin vereinbaren muss, dann kann es sein, dass dieser aufgrund des Andrangs erst nach mehreren Wochen und Monaten frei ist. Nicht so schön, doch in Deutschland verständlich. Über sieben Millionen Betriebe sind in Deutschland angemeldet.
Jedes Jahr kommen neue Anträge dazu. Es ist daher verständlich, das im Land der Dichter und Denker mal etwas warten muss. Zumindest weiß man dann auch, dass man nicht solange Zeit im Wartezimmer verbringen muss.
Leute, die vor Ort erscheinen können, kennen dieses Problem nämlich zu gut. Auch hier ist der Andrang sehr hoch und der erste, der da ist, mahlt auch zuerst. Daher kann man sich auch auf eine lange Wartezeit einstellen.
Allerdings kann man auch an dem selben Tag zumindest das Gewerbe auch anmelden. Ein kleiner Trick, um eventuell nicht so lange warten zu müssen: erscheine entweder sehr früh am Morgen, am besten zu den Öffnungszeiten selbst oder komm nach der Mittagspause.
Zu diesen Zeiten sind die meisten entweder auf dem Weg zur Arbeit oder bereits wieder am Arbeiten. Dann ist es in den meisten Ämtern auch wieder etwas ruhiger. Es gibt noch eine dritte Alternative, um das Gewerbe anmelden zu können. Die Online Gewerbeanmeldung.
Kann man Online Gewerbeanmeldung durchführen?
Die Online Gewerbeanmeldung ist die Lösung, für die meisten Probleme! Leute, die aufgrund ihrer Arbeit (oder aufgrund eines gestörten Schlafrhythmus) es nie geschafft haben, zu den entsprechenden Öffnungszeiten oder Tagen beim Gewerbeamt zu erscheinen, können so das Gewerbe bequem von Zuhause aus anmelden.
Auch dauert die Anmeldung nur wenige Minuten und alles erforderliche wird schnell erledigt. Doch so löblich die Online Gewerbeanmeldung auch ist, so hat auch sie leider noch ihre Probleme. Zum einen akzeptieren nicht alle Ämter die elektronische Unterschrift. Dann müsste man diese nämlich noch nachreichen. Entweder persönlich vor Ort oder per Post.
Außerdem wird dieser Service noch nicht überall angeboten, so dass am Ende nicht jeder von der Online Gewerbeanmeldung profitieren kann. In Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies in der Regel der Fall.
Alle anderen Städte und Gemeinden müssen sich noch etwas in Geduld üben. Unabhängig davon, welche Alternative man selbst präferieren würde, muss man erst einmal schauen, welche Option denn das Gewerbeamt selbst anbietet. Doch gehen wir davon aus, dass wir nun an dem besagten Tag X angekommen sind und die Anmeldung kurz davor sind, abzuschließen.
Welche Kosten erwarte sich bei der Gewerbeanmeldung?
Man wird also in das Büro hinein gebeten und bezahlt dann auch recht zügig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Diese Gebühr ist keine Zahlung für eine Rechtsform eines Gewerbes, sondern eine, die die Kosten abdeckt, die man durch die Gewerbeanmeldung verursacht.
Doch dazu später mehr. Nachdem man diese Gebühr dann entweder vor Ort bezahlt oder von Zuhause aus per Online Banking überwiesen hat, muss man unter anderem folgende Unterlagen vorzeigen bzw. als Kopie auf der Seite hochladen:
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Papiere vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Gewerbeformular. Analog dazu vor dem Rechner. Dieses kann man dann entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dann später einreichen.
Es empfiehlt sich allerdings, wenn man das Formular vor Ort ausfüllt. Zum einen deshalb, weil sich die Anmeldung selbst so immer weiter verschiebt, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei anstehenden Fragen behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Betrieb und zum Gewerbetreibenden machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe führen möchte. Je nachdem, für welche Art des Gewerbes man sich entscheidet, entstehen bereits die ersten Kosten des Unternehmens.
Denn bei einem Hauptgewerbe ist es in der Regel so, dass man dann die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Monatliche Gebühren fangen da monatlich ab 200 Euro an und können weiter steigen, sind allerdings von den Einnahmen abhängig.
Es gibt jedoch einige Tricks, wie man diese Ausgaben von den Steuern wieder absetzen kann, so dass es am Ende doch nicht so dramatisch anhört, wie zu Beginn gedacht. Außerdem kann es sein, das Leute, die nebenberuflich ein Gewerbe betreiben, ebenfalls einen Teil der eigenen Krankenkasse übernehmen muss. Auch dies ist abhängig von den Einnahmen und unter anderem auch, was im Arbeitsvertrag drinsteht.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gründer. Diese Kopie dient dann von nun an als Gewerbeschein. Diese erlaubt es dem Gründer allerdings noch nicht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit voll durchstarten zu können.
Das kann man erst nach der Anmeldung beim Amt der Finanzen. Nach der Gewerbeanmeldung muss man als Gewerbetreibender nicht mehr selbst zum Finanzamt, sondern das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden.
Darunter das Finanzamt, die Industrie und Handelskammer, sowie die Berufsgenossenschaften. Dafür unter anderem auch die Bearbeitungsgebühr, du erinnerst dich? 😉
Falls du dich bis hierhin fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung überlesen hast, dann kann ich dich beruhigen: einen Augenoptiker musst du nicht aufsuchen. Denn ein Kleingewerbe meldet man nämlich nicht beim Gewerbeamt an, sondern beim Finanzamt.
Was muss man beachten wenn man ein Gewerbe anmelden möchte?
Selbstständige müssen sich bewusst werden, das die Tätigkeiten, die sie ausüben, dauerhaft bestand haben werden. Diese bedeutende Rolle, die ein Unternehmen in dem Leben des Gründers genießt, muss natürlich erst richtig erforscht werden.
Am aller wichtigsten ist hier, dass man die Schritte, die man für die Zukunft plant, alle notiert. Denn der langfristige Weg erfordert viel Zeit, Opfer, Tribute, Ehrgeiz und jede Menge Geduld. Als Unternehmer muss man wissen, dass Niederlagen und Fehler dazu gehören.
Man lernt aus diesen und kann erst dann wirklich wachsen, wenn es einen Raum für Verbesserungen gibt. Diese Gedankenspielereien muss man sich bereits vor der Gründung vor Augen führen.
Diese können eventuell zum großen Teil mitbestimmen, ob das Unternehmern erfolgreich sein wird, Gewinne meistens eingefahren werden können und darüber hinaus, ob sich am Ende auch die gewerbliche Tätigkeit denn auch wirklich gelohnt hat.
Es ist wichtig, dass man dies immer wieder vor Augen hat. Die unternehmerische Idee ist sozusagen der Kompass und die Navigation übernimmt der Gründer.
Um die Navigation bestmöglichen gestalten zu können, muss sich der Gründer auch von vorneherein gut informieren. Unter anderem, bei welchem zuständigen Amt man sich anmelden muss. Wie man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig ausfüllt.
Wie man die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Einkommensteuer bezahlt. Wie man die Kosten bei der IHK und HWK bezahlt und rechnet. Ob man eventuell zu der Gruppe der freien Berufe bzw. Urproduktion gehört und man am Ende gar nicht ein Gewerbe anmelden muss. Das sind alles Dinge, auf die man als Gründer vor der Gewerbeanmeldung beachten sollte.
Diese Fragen sollten von vorneherein geklärt werden. Auch die Frage, ob man die finanziellen Mittel und die Zeit dafür hat, um dieses Projekt auf die Beine zu bringen, weiter fortzuführen und auch dann noch zu betreiben, wenn über einen längeren Zeitraum hinweg immer noch rote Zahlen geschrieben werden.
Je mehr Informationen man sammelt, umso besser kann man dann am Ende auch eine Strategie entwickeln, wie man dieses Problem am besten Umschiffen kann.
Wie sieht ein Gewerbeformular aus?
Jeder Gewerbetreibende wird irgendwann das Gewerbeformular zu Gesicht bekommen. Zeit ist hier ein sehr wichtiger Faktor.
Je besser man sich vor der Gewerbeanmeldung auf das Gespräch und das folgende Formular eingestellt hat, umso einfacher und schneller wird auch die Anmeldung abgeschlossen. Auf GewerbeAnmeldung.com erhältst du daher einen genaueren Einblick auf das Formular!
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende müssen dafür nicht selbst beim Finanzamt vorstellig werden, sondern erhalten diesen Bogen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung.
Falls sich innerhalb dieser Zeitspanne keiner melden sollte, dann sollte man selbst einmal aktiv werden und nachfragen, weshalb man bisher den Fragebogen nicht erhalten hat.
Nachdem man diesen allerdings bekommen und in den Händen hält, wird einem schnell klar, dass dieser, nicht wie das Gewerbeformular nur eine Seite enthält, sondern mit sieben Seiten ein wahrer Brocken ist.
Aufgrund der Tatsache, dass die meisten Begrifflichkeiten und Felder für einen Großteil der Gründer noch wie spanisch klingen, ist es auch wichtig, dass man sich hierfür auch sehr viel Zeit lässt, um keine unnötigen Fehler zu begehen. Auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man unter anderem auch das Kleingewerbe anmelden.
Dies tut man, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Diese Regelung ist eine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Umsatzsteuer bezahlen zu müssen, die Buchführung durch eine einfache Einnahme Überschuss Rechnung ersetzt wird und man nicht mehr dem HGB, sondern dem BGB untergeordnet ist.
Gleich dazu mehr, doch eins sollte man bereits jetzt schon wissen: dies ist eine enorme Vereinfachung der Pflichten für einen Gewerbetreibenden. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand enorm.
Auch für Leute, die bisher nicht geplant hatten, ein Kleingewerbe anzumelden, sollten zumindest diese als wichtige Option in betracht ziehen. Denn falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man für die kommenden fünf Jahre das Gewerbe nicht mehr als kleines Gewerbe anmelden.
Außerdem ein weiterer wichtiger Bereich ist das genaue Benennen der gewerblichen Tätigkeiten. Man sollte diese so genau wie möglich beschreiben, da das Finanzamt sehr penibel ist und genau schaut, ob man denn auch wirklich genau so handelt, wie alles angegeben worden ist.
Ein Beispiel: wenn man damit beginnt, Handys zu verkaufen, dann würde die Beschreibung Handy Verkauf ausreichen. Sofern man allerdings im Laufe der Zeit auch noch Tabelts mit in das Aufgebot rein nimmt, dann würde dies offensichtlich nicht mehr passen.
Daher muss man sich von vorneherein klar sein, in welche Richtung es mit dem Gewerbe hinsoll. Allerdings kann man auch die Beschreibung jederzeit ändern lassen, sofern Änderungen auftreten sollten.
Man muss es nur früh wie möglich ändern lassen. Bei dem Beispiel wäre dann die Beschreibung: elektronische Geräte mit Internetzugang und Kommunikation und mehr zum Verkauf völlig ausreichend und umfassend genug erklärt.
Nachdem man den Bogen abgeschickt hat, erhält man in der Regel dann die Steuernummer für das Gewerbe. Doch so besonders wie das Kleingewerbe nun ist, so ist auch das kuriose hierbei, dass man keine Steuernummer erhält.
Auf Rechnungen benutzt man einfach die eigene private Steuernummer, die jeder Bürger von Geburt an kriegt. Auch erhält ein Kleingewerbe keinen besonderen Namen und wird nach dem Gründer benannt, mit dem Zusatz Firma.
Beispielsweise Max Mustermann Firma. Nachdem man auch das erledigt hat, kann man nun endlich beginnen, mit der gewerblichen Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.
Gibt es den Kleingewerbeschein?
Nein, es gibt keinen kleinen Gewerbeschein. Auch wenn dieser Mythos sehr weit verbreitet ist und sich immer noch hartnäckig hält, so gibt es keinen besonderen Gewerbeschein für ein Kleingewerbe.
Der Grund, weshalb immer noch sehr viele Leute davon ausgehen, dass es einen solchen Schein geben muss liegt darin begründet, weil man beim Gewerbeamt schnell erkennt, das man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als anmelden kann.
Da es dennoch Kleingewerbe gibt, nehmen daher viele Leute an, dass diese einen ganz eigenen Gewerbeschein haben. Doch dem ist nicht so. Was ein Kleingewerbe ausmacht, ist, dass man dieses auf dem steuerlichen Erfassungsbogen anmelden kann, indem man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
Mehr nicht. Jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, was für ein Gewerbe man anmelden möchte, erhält den ein und denselben Gewerbeschein. Punkt!
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Ein Kleingewerbe wird unter anderem auch deshalb so genannt, weil die Gründer eines solchen Gewerbes die Kleinunternehmerregelung für sich beansprucht haben.
Durch die Beanspruchung der Regelung entfallen einige Pflichten. Unter anderem müssen Kleingewerbe keine lästige Buchführung mehr betreiben und Jahresbilanzen veröffentlichen. Der Verwaltungsaufwand allein hier ist enorm hoch und der Druck umso höher. Die Buchführung wird ersetzt durch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Außerdem ist man nicht mehr an das strenge HGB gebunden, sondern dem BGB, was weitaus gelassenere Regeln hat. Doch eines der Hauptgründe für die Kleinunternehmerregelung ist der, dass man keine Umsatzsteuer mehr zahlen muss, wenn man einige Bedingungen erfüllt hat.
Kleinunternehmerregelung: Voraussetzungen
Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn man diese Ziele erreicht hat, dann zahlt man für das jeweilige Jahr jeweils keine Umsatzsteuer.
Wo kann man eine freiberufliche Tätigkeit anmelden?
In der Bundesrepublik herrscht die Gewerbeordnung GeWo. Das bedeutet, dass in Deutschland die Gewerbefreiheit herrscht. Jeder, der ein Gewerbe gründen möchte, kann dies auch tun.
Doch auf der anderen Seite gibt es Leute, die Anmeldung beim Gewerbeamt gar nicht vornehmen müssen, weil diese einfach nicht dazu verpflichtet sind. Es gibt sogar mehrere Personengruppen, die als Ausnahme gelten. Als erstes gäbe es da die Leute, die unter die Hobbyregelung fallen.
Das sind Leute, die ein Hobby nebenbei führen und damit kleine Gewinne erzielen. Man darf mit einer Leidenschaft bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne beim Gewerbeamt vorstellig werden zu müssen. Auch müssen die Leute, die in der Land und Forstwirtschaft, sowie der Urproduktion tätig sind, keine gewerbliche Tätigkeit anmelden.
Dann gibt es noch die freien Berufe bzw. die Freiberufler, die ebenfalls keine Gewerbeanmeldung benötigen. Freiberufler haben meistens einen Abschluss oder eine besonderes Zertifikat, was die Leute dazu befähigt, diese Tätigkeit ausüben zu können.
Freiberufler werden kategorisiert in Katalog- und Katalogähnliche Berufe. Früher gab es nur die Katalogberufe. Zu diesen Berufen gehören unter anderem Ärzte, Ingenieure, Anwälte und Zahnärzte. Also ein eher kleinerer Kreis an elitären Berufen.
Im Laufe der Zeit hat man dann die Katalogähnlichen Berufe hinzugefügt. Zu diesen gehören unter anderem Designer, Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, Künstler und viele weitere mehr. Also auch Berufe, die bei der breiten Bevölkerung recht ausgeprägt sind.
In manchen Fällen kann es sein, dass auch Freiberufler die Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Beispielsweise dann, wenn ein Fotograf nicht mehr privat arbeitet, sondern einen Laden eröffnet hat und Mitarbeiter einstellt.
Dann muss dieser unter anderem aufgrund dieser Faktoren die Anmeldung vornehmen. Ansonsten sind alle Freiberufler von der Pflicht befreit, die Gewerbeanmeldung vornehmen zu müssen.
Diese müssen lediglich beim Finanzamt vorstellig werden und dort den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Demnach zahlen Freiberufler auch keine Gewerbesteuer und sind auch nicht dazu verpflichtet, die Zwangsmitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt und sehr streng geregelt. Wenn man bereits weiß, dass man den Schritt mit der Gewerbeanmeldung machen möchte, dann sollte man sich nicht allzu lange Zeit lassen und diese so schnell wie möglich beantragen.
Ansonsten gilt die folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, dann muss man dieses schnellstmöglich anmelden.
Falls man bereits eine gewerbliche Tätigkeit seit einigen Monaten ausübt, aber noch keine Gewerbeanmeldung beantragt hat, dann muss man dieses schnell noch anmelden. In erster Linie ist wichtig zu wissen, dass Unwissenheit nicht vor schlimmen Schäden nützt.
Denn die Ämter können nämlich Bußgelder verhängen, falls man die Anmeldung verspätet oder erst gar nicht angemeldet hat. Bis zu 1000 Euro und mehr können als Bußgelder verhängt werden. In München ist es gar beispielsweise so, dass Bußgelder, bei den aller schlimmsten Fällen, bis zu 50.000 Euro betragen können.
Dies ist nicht nur eine immens hohe Summe, sondern würde auch für den Großteil der Gründer den finanziellen Ruin bedeuten. Zwar sind solche Beträge nicht die Norm, dennoch sollte es einem zeigen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht lange warten sollte.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat die Möglichkeit, das Gewerbe im Nachhinein noch anzumelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Also eine sehr sehr lange Zeitspanne. Zwar können die Ämter auch dann noch ein Bußgeld verhängen, doch bei eher kleineren Beträgen lassen diese meistens eher Milde walten, allein darauf vertrauen sollte man allerdings auch nicht.
Falls man das Gewerbe bereits seit einigen Jahren führt und noch nicht angemeldet hatte, dann müssen die bisher ausgelassenen Steuern nachgezahlt werden. Auch müsste man dann einen zusätzlichen Zinssatz als Strafe draufzahlen. Doch dann hätte man auch dieses Problem endlich gelöst.
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Bevor man überhaupt die Gewerbeanmeldung beantragt, recherchiert man zunächst, welche Kosten denn ein solches Kleingewerbe verursachen könnte. Doch ein kleiner Spoiler direkt beim Start: der Name Kleingewerbe passt ganz gut, denn man könnte auch die Kosten als sehr klein bezeichnen.
Kosten für Gewerbeanmeldung
Da die meisten Gründer noch vor der Anmeldung stehen, macht es Sinn, die Bearbeitungskosten zu erwähnen, die man beim Gewerbeamt zahlen muss. Diese Gebühr begleicht man nur einmalig und tritt nicht jedes Jahr auf.
Die Gebühr beträgt rund 20 bis 60 Euro und kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Leute, die ein Hauptgewerbe führen, müssen in der Regel die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen.
Diese müsste man dann monatlich bezahlen und beginnen ab 200 Euro. Auch jemand, der nur ein Nebengewerbe führt, kann dazu verpflichtet werden, einen Teil der Krankenversicherung zu bezahlen. Das ist allerdings abhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht und wie die Einnahmen aussehen.
Im ersten Moment können diese Zahlungen erschreckend wirken, doch es gibt einen Trick: man kann nämlich diese Kosten als Betriebsausgaben angeben und von der Einkommensteuer absetzen. Bis zu 1900 Euro kann man so von den Steuern einsparen, was wiederum eine sehr hohe Summe ausmacht.
Falls man auf das Jahr nun hochgerechnet 2400 Euro zahlen müsste, so würde man nach den Steuern nur effektiv 500 Euro bezahlen. Das wären dann nur noch 50 Euro monatlich.
Weitere Kosten
Des Weiteren muss man noch die Gebühr bei der IHK für die Mitgliedschaft bezahlen. Diese zahlt man lediglich nur jährlich. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300 Euro. Je nachdem, wo man ansässig ist, unterscheiden sich die Gebühren bei der IHK.
Auch können die Gebühren weiter ansteigen und sind ebenfalls abhängig von den eigenen Einnahmen. Falls man auf das Jahr hochgerechnet unter 5200 Euro Umsatz erwirtschaftet haben sollte, zahlt man keine Gebühren.
Ansonsten gibt es kein entkommen, man kann sich von der Pflicht zu Zahlen nicht befreien lassen. Das wären auch bereits die einzigen Fixkosten, die man als Gründer zu bezahlen hätte.
Also lediglich eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro pro Monat. Natürlich können auch weitere Kosten enstehen. Z B dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Weiterbildungskurse besucht, Patente anmeldet, Partnerschaften eingeht, Versicherungen bezahlt oder Neuanschaffungen tätigt.
Doch das sind Kosten, die man erst dann bezahlen müsste, wenn sich das Unternehmen auf gesunden Beinen hält und der Kurs klar Richtung Erfolg zeigt.
Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?
Der Mythos ist weit verbreitet, das Kleingewerbetreibende wenig bis gar keine Steuern zahlen müssen. Doch stimmt das denn auch? Auch hier wieder ein Spoiler Alarm: ja, das stimmt!
Das Kleingewerbe ist nicht umsonst das beliebteste Gewerbe der Deutschen: man kann sehr gut verdienen, hat nur wenige Kosten, der Verwaltungsaufwand ist recht gering und auch Steuern zahlt man nur wenige. Doch welche Steuern zahlt überhaupt ein Kleingewerbe?
Da gibt es zum einen die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist wohl die bekannteste Steuer, die jeder Gewerbetreibende bezahlen muss. Man darf allerdings bis zu 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Erst ab dieser Summe zahlt man Gewerbesteuern. Wenn man das auf den Monat hinweg ausrechnen würde, dann kann man bis zu 2000 Euro monatlich verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Dieses Geschenk nimmt man dankend an! Dann gibt es noch die Umsatzsteuer.
Wenn man die Kleinunternehmerregelung beansprucht und auch die Bedingungen erfüllt hat, dann zahlt man auch hier keine Steuern. Und auch bei der Einkommensteuer kann man einiges als Betriebsausgaben angeben, so dass man auch da dann nur wenig Steuern zahlen muss.
Es kann dennoch sein, dass man eventuell einen kleinen vier stelligen Betrag am Ende des Jahres erhält, doch zum einen ist dies nicht sicher, da es auch weitaus geringer sein kann und zum anderen, hat man bis dahin auch sehr gutes Geld verdient.
Ein Kleingewerbe ist darüber hinaus ein sehr gutes Geschäft, da man auch keine großartigen Verpflichtungen hat und in Ruhe an seinem Unternehmen arbeiten können. Ohne Druck, ohne viel Stammkapital benötigen zu müssen.
Müssen auch Kleingewerbe die Steuererklärung abgeben?
Die eigene Steuererklärung abzugeben ist ja bereits eine große Last für viele Arbeitnehmer. Aber dann auch noch für das eigene Unternehmen aufzukommen, ist umso lästiger und die Angst, dabei etwas Falsch zu machen und dadurch jede Menge Schulden oder Bußgelder zu erhalten ist enorm.
Doch alles halb so wild. Sofern man die Einnahmen und Gewinne zur rechten Zeit dem Finanzamt mitteilt, dann ist man auf der sicheren Seite. Ein Kleingewerbe darf im Geschäftsjahr bis zu 500 000 Euro Umsatz oder 50 000 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dass das Unternehmen die aufwändige Buchführung dafür benötigt.
Falls diese Bedingungen erfüllt worden sind, können Kleingewerbetreibende die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung verwenden. Wenn dann die Zeit zur Steuererklärung gekommen ist, dann müssen Kleingewerbetreibende den Mantelbogen, die Anlage G und die Anlage EÜR ausfüllen. Das mag im ersten Moment zwar kompliziert klingen, doch in der Regel musst du nur genauere Angaben zu deinen Einnahmen und Ausgaben machen und einige Dokumente vorlegen.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe pro Jahr verdienen?
Ein Kleingewerbe bedeutet, nur kleine Kosten abzudecken. Bedeutet der Name allerdings auch, dass man nur kleine Gewinne einfahren kann? Nein, bei weitem nicht! Denn mit einem Kleingewerbe kann man sogar so viel Geld erwirtschaften, dass dies das eigentliche Gehalt bei weitem übertreffen sollte.
Mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Falls man diese überschreiten sollte, dann ist man zur Buchführung gezwungen bzw. wird dann nicht mehr kleines Unternehmen gesehen und muss sich dann beispielsweise der HGB unterordnen.
Man darf außerdem bei diesen ganzen Summen nicht vergessen, dass man hierbei auch einiges versteuern muss. Beispielsweise kommen auf einen die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer dazu. Dennoch können sich diese Umsätze sehen lassen und bedeuten vor allem eins: das monatliche Budget steigt um ein vielfaches an!
Sollte man ein Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen?
Manche Gründer wissen nicht ganz genau, ob sie das Kleingewerbe auch im Handelsregister eintragen lassen sollen. Denn wenn man diesen Schritt einmal geht, dann verliert man einige Vorteile, die nur ein Kleingewerbe besitzt.
Zum anderen erhält man Vorteile, die ein Kleingewerbe so nicht bieten kann. Zudem müsste man den Eintrag bereits vor der Gewerbeanmeldung beantragen, um beim Gewerbeamt mit einem Auszug vom Handelsregister zu erscheinen.
Alles in allem sollte man wissen, dass kleinere Unternehmen wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so immer mehr. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht mehr dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung beim Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Kleingewerbetreibende haben die Qual der Wahl und müssen die Entscheidung treffen, ob man diesen Schritt wagt oder eben nicht. Das gute hierbei ist, dass das für Kleingewerbe eine freie Entscheidung ist.
Sofern man von den Vorzügen eines Kleingewerbes profitieren möchte, worunter eben auch der geringe Verwaltungsaufwand und die geringen unternehmerischen Verpflichtungen dazu gehören, dann ist es ratsamer, einen Eintrag nicht anzustreben.
Ist die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer für jeden verpflichtend?
Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe besitzt, hat die Pflicht, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Dem kann man auch gar nicht widersprechen und muss man so hinnehmen.
Die jährlichen Gebühren für ein Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro. Für Gewerbe, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, das diese eine Summe von 150 bis 300 Euro aufbringen müssen. Wofür ist die IHK aber eigentlich gut?
Sie fördert die regionale Wirtschaft. Vor allem Kleingewerbe können sich von dem breiten Spektrum an Angeboten bei der IHK bedienen. Man kann nämlich viele Zertifikate oder Kurse in Anspruch nehmen. Diese wiederum können dem Kleingewerbe zugute kommen und dem Ansehen helfen oder durch das Wissen dem Unternehmer helfen, sein Gewerbe weiterzuentwickeln.
Nicht immer muss eine verpflichtende Anmeldung auf Anordnung des Staates schlecht sein. Doch eine Sache gibt es dann doch bei der IHK zu bemängeln.
Es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, dass man als Kleingewerbe direkt im ersten Jahr ein Schreiben erhält, wegen einer Beitragsrechnung, die es in sich haben kann. Als kleines Gewerbe, welches die Anmeldung erst noch vor wenigen Monaten abgeschlossen hat, kann dies für irritierte Gesichter sorgen. Warum gerade jetzt?
Warum so viel? Etwaige Neuanschaffungen oder Koorperationen können für diesen Augenblick dann nicht mehr realisiert und auf die kommenden Monate geschoben werden. Doch noch ist nicht aller Tage Abend, denn du bist gerade auf der richtigen Seite gelandet…
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist, der Beitragsrechnung zu widersprechen. Genau dann kannst du unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Wir von GewerbeAnmeldung.com bieten nämlich die in Deutschland einmalige IHK-Gebühren-Beratung an. Bei dieser Beratung prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das der Betrag auf ein Minimum auf bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit einer 100% Minderung besteht.
Zwar gibt es dafür keine Garantie, wie bei vielem im Leben nicht, doch auch wenn die Summe nur einen erheblichen Teil sinken würde, wäre dies für die meisten Gründer schon ausreichend.
Die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen rund um die IHK-Gebühren-Beratung sprechen dabei eine deutliche Sprache. Sofern du ebenfalls von diesem einzigartigem Angebot profitieren möchtest, dann klicke hier.
Muss man dem Arbeitgeber von dem Gewerbe berichten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.
Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.
Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.
Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Vor und Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit?
Viele Gründer träumen davon, eines Tages ein eigenes Unternehmen zu besitzen. Dieser Schritt ist gar nicht so weit entfernt, wie wir immer meinen. Das Gewerbe anzumelden dauert nur wenige Stunden.
Doch innerhalb dieser einen Stunde und grundsätzlich bereits auch schon viel früher, muss man sich die Frage stellen, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte.
Je nachdem, für was man sich entscheidet, kann dies große Auswirkung auf das private Leben. Oder formulieren wir es so: unabhängig davon, für was man sich entscheidet, wird beides viel von einem Abverlangen.
In manchen Situationen erscheint es sinnvoller, wenn man hauptberuflich das Gewerbe betreibt, in manchen wiederum mehr, wenn man dies nebenberuflich angeht. Damit du einen besseren Überblick bekommst, schauen wir uns detailliert an, welche Vor- und Nachteile jeweils einen erwarten können.
Denn ein Risiko zu scheitern, kann es bei beiden geben. Vor allem auch dann, wenn man diese Aktivitäten nicht im Einklang mit dem Privatleben stehen. Doch ein Risiko ist nichts anderes, als ein Leck an Informationen. Je besser man also vorbereitet ist, umso besser kann man auch potenzielle Probleme angehen und diese leichter lösen.
Beginnen wir zunächst mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit. Für den Großteil der Gründer sollte ohnehin klar sein, dass man dieses Modell benutzen muss, weil man noch einer Arbeit nachgeht.
Es ist egal, ob man diese Arbeit nur solange ausüben möchte, bis das Gewerbe so hohe Einnahmen abwirft, das man in die hauptberufliche Selbstständigkeit wechselt oder ob man nur deshalb ein Nebengewerbe führt, um das eigene Gehalt weiter aufzubessern.
Egal, für welche Art man sich auch entscheiden mag, sie sind alle erstrebenswert und für jeden selbst richtig. Doch auch sollte man sich immer vor Augen halten, dass das eigene Unternehmen sehr harte Arbeit ist.
Auch wenn heutzutage immer und überall propagiert wird, dass man einfach nur ganz simple Regeln befolgen muss, damit man über Nacht den ganz großen Wurf schafft, so sollte man sich nicht von solchen selbsternannten Gurus blenden lassen.
Das sind meist selbst Leute, die in dieser Branche nichts außergewöhnliches geleistet haben und unerfahrenen Leuten etwas andrehen möchten. Bleibe fokussiert auf dein Ziel, vergleiche dich und deine Resultate nicht mit anderen und sei geduldig, über Nacht haben die wenigsten etwas erreicht.
Der Weg eines Unternehmers ist nie eben und voller Steine und Hindernissen geprägt. Doch so viel Off Topic reicht erst einmal. Eines der Hauptargumente, um eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzustreben, liegt darin begründet, dass man aufgrund der Hauptarbeit keinen allzu hohen Druck verspürt.
Man ist nicht dazu verpflichtet, sofort auf die schnelle direkt Ergebnisse bzw. Geld liefern zu müssen. So kann man in aller Ruhe herausfinden, ob die Idee, die man mit dem Unternehmen verfolgt, überhaupt ein wirtschaftliches Potenzial besitzt.
Zwar ist der Weg das Ziel, dennoch investieren wir nicht nur viel Zeit, Fleiß und in manchen Fällen auch Geld, um nur nebenbei etwas Spaß zu haben. Der wirtschaftliche Erfolg ist auch eines der Punkte, der uns reizt. Daher ist es auch umso wichtiger, dass man ein Gewerbe bzw. eine Branche erst einmal in Ruhe austesten kann, ohne dabei an jeden Cent Betrag denken zu müssen.
Ein sehr wichtiges Beispiel hierbei sind die alten Griechen. Das alte Athen war damals unter anderem auch deshalb seiner Zeit voraus, weil die Leute keinen großen Druck verspürten, Essen mit nach Hause zu bringen.
Die meisten Athener lebten im Wohlstand, daher konnten sie auch ihre Zeit damit verbringen, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie der Gesellschaft einen Nutzen bringen können. So ähnlich sieht es eben auch aus, wenn man einen festen Job und ein festes Gehalt sein eigen nennen kann.
Die Gedanken kreisen nicht bei dem Punkt, wie man schnellstmöglich irgendwie nur möglich Geld zu verdienen, sondern wo wirklich das Problem liegt und wie man es am Besten beheben kann. Negativ behafteter Stress führt nicht zu einer produktiveren Arbeitsweise.
Auch wenn viele glauben, das Stress sie motiviert, so ist dem nicht so. Vielmehr hat Stress etwas toxisches an sich. Positiver Stress, wo man sich selbst ein Zeitlimit setzt, kann zwar förderlich sein, doch darum ging es in unserem Beispiel hier nicht, sondern darum, das eine komplette Existenz davon abhängig ist. Morgens,
Abends oder doch lieber Mittags am Unternehmen arbeiten? Das ist jedem selbst überlassen. Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt. In unserer heutigen Zeit gibt es nicht mehr den alten, klassischen Weg, dass man bis zur Rente bei einem einzelnen Arbeitsplatz bleibt.
Immer häufiger wechseln wir auch die Arbeitsplätze. Manchmal sterben auch einige Berufe aus, das Unternehmen geht Insolvent oder aus privaten Gründen läuft es nicht mehr so gut.
Selbst also, wenn der Verlust des eigentlichen Jobs drohen könnte, so hat man immer noch die Möglichkeit, das Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Durch das aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen.
Der monetäre Gesichtspunkt ist ebenfalls ein sehr entscheidender Grund dafür, dass wir die Selbstständigkeit anpeilen. Durch eine nebenberufliche Tätigkeit können wir eine Summe dazu verdienen, die auf das bisherige Gehalt drauf gepackt wird.
So erhält man am Ende des Monats eine deutlich höhere Summe und kann sich somit auch mehr Leisten. Vielleicht ja einen längeren Urlaub, ein größerer Fernseher oder bloß ein neuer Tisch.
Die verschiedenen Optionen sind für Gründer unbegrenzt. Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden.
So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Wackelkanditat war. So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Auch wenn die Vorstellungen vor dem geistigen Auge sehr schön sein können, wo man im eigenen Garten sitzt, das Haus hinter einem mit seiner vollen Pracht glänzt und ein schicker Wagen in der Garage auf einen wartet, so müssen wir uns bewusst werden, dass wir nur eine bestimmte Zeitspanne Zeit haben, um an dem Unternehmen arbeiten zu können.
Der Tagesablauf der meisten Leser ist klar vorher bestimmt. Der Hauptjob nimmt einem acht bis zehn Stunden Zeit pro Tag weg. Schlafen muss man ja auch noch. Wenn man sich also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, so kann man davon ausgehen, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch wenn einige Gurus einem versuchen einzureden, dass man einfach nur weniger zu schlafen braucht, so ist dies keine langfristige Strategie, denn früher oder später wirkt sich dies auf die Produktivität und auf die Gesundheit aus. Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Kleingewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften.
Man kann es so sehen: das Unternehmen ist wie ein kleines Baby, das gepflegt werden muss und seine Zeit braucht. Wenn man allerdings nur wenig Zeit und Mühe investiert, dann wird das Wachstum vom Baby gestört. Ebenfalls Gedanken machen sollte man sich bei dem Fakt, dass für viele Potenzielle Kunden ein Kleingewerbe nicht den Reiz auslöst, wie beispielsweise ein größeres Unternehmen.
Auch werden nicht viele Leute Schlange stehen, um mit einem Kleingewerbe eine Koorperation eingehen zu wollen. Das sind alles Dinge, die man ebenfalls in die eigene Überlegung mit einfließen sollte. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden. Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war.
Wie jedes Investment, so ist auch das Kleingewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert. Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen.
Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist. Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Fazit:
Um ein Gewerbe anmelden zu können, muss man sich zunächst die Frage stellen, ob man das Unternehmen im Handelsregister eintragen möchte oder eben nicht. Dies ist der aller erste Schritt. Anschließend muss man beim zuständigen Gewerbeamt in der Stadt erscheinen und die Gewerbeanmeldung beantragen.
Nachdem man die Gebühr vor Ort bezahlt, die erforderlichen Dokumente vorgelegt und das Formular ausgefüllt hat, wird das Finanzamt, sowie weitere Behörden von der Anmeldung verständigt. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Auf diesem kann man unter anderem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, welches die Voraussetzung dafür ist, um ein Kleingewerbe zu sein. Wenn man auch diesen Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hat, kann man bereits damit beginnen, mit dem Unternehmen Gewinne zu erwirtschaften.
Doch die ganzen Pflichten sind noch nicht beendet. Man muss nämlich die Mitgliedschaft bei der IHK antreten, von der man sich auch nicht befreien lassen kann. Auch muss man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Doch sofern man keine Mitarbeiter hat, zahlt man hier keine Kosten, da man sich nicht selbst versichern muss. Das wäre auch alles. Der unternehmerischen Karriere steht nichts mehr im Wege.