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Welches Gewerbe solltest du anmelden und Steuervorteile sichern?
Die Wahl deines Gewerbes kann dir bei der Anmeldung enorme Ersparnisse einbringen. Um bei der nächsten Steuerzahlung nicht wertvolles Potenzial zu verschenken, solltest du diesen Artikel lesen.
Die Bedeutung des Status als Kleingewerbe
Als Betreiber eines Kleingewerbes stehen dir mitunter beträchtliche Steuervergünstigungen zu, unabhängig davon, ob du es als Haupt- oder Nebenjob betreibst. Womöglich bist du dir gar nicht darüber im Klaren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann, da du bestimmte Ausgaben fälschlicherweise dem Privatbereich zuordnest.
Sogenannte geplante Investitionen eröffnen dir weitere Möglichkeiten, die Steuererklärung vorteilhafter zu gestalten. Darüber hinaus eröffnet dir die Umsatzsteuererklärung bisweilen sogar die Erstattung pauschaler Vorsteuern ohne Belege. Eines ist also klar: Deine Firma als Kleingewerbe zu strukturieren, bietet dir in Bezug auf die Steuer einen beträchtlichen Wert.
Versteckte Betriebsausgaben
Vielen Einzelunternehmern fällt es schwer, betriebliche und private Ausgaben voneinander zu unterscheiden. Zu oft verschwimmen die Grenzen zwischen diesen beiden Bereichen, zumal damit meist ein praktischer Nutzen verbunden ist.
Im Zuge eines privaten Einkaufs legst du auch noch Artikel aus deinem Betriebsbedarf in den Einkaufswagen und schon lassen sich die beiden Bereiche kaum noch unterscheiden.
Denkbar ist auch, dass du mit einem Bekannten, der ebenfalls selbstständig ist oder ein Gewerbe betreibt, zu eigentlich privaten Zwecken in ein Restaurant gehst. Im Laufe des Gesprächs kommt ihr allerdings auch auf Geschäftliches zu sprechen und wieder gehen Privates und Betriebliches Hand in Hand.
Was aber kannst du aus diesen Erfahrungen lernen und wie setzt du sie gewinnbringend in die Praxis um?
Die richtige Planung
Du kannst dem Finanzamt deine Ausgaben schon dann anzeigen, wenn du noch gar kein Gewerbe angemeldet hast. Wenn du dich beispielsweise im November dieses Jahr entscheidest, ab Januar selbstständig zu werden bzw. eine Gewerbetätigkeit aufzunehmen, kannst du dem Finanzamt die dieses Jahr entstandenen Kosten bereits mitteilen.
Dabei handelt es sich um die sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben. Diese damit verbundenen Verluste für dein Kleingewerbe verrechnet das Finanzamt mit deinen anderen Einkünften.
Die typischen Kosten
Gegenüber dem Finanzamt müssen sämtliche Kosten angezeigt werden, die in Verbindung mit einer geplanten Selbstständigkeit angefallen sind. Dazu zählen Gründerseminare und der Transport zu diesen, Telefonate, Literatur oder Arbeitsmittel wie Computer und Möbel.
Für die Erklärung der typischen Kosten ist die Vorlage von Belegen für gewöhnlich nicht erforderlich. Alles, was du tun musst, ist deine Betriebseinnahmen mit den -ausgaben zu verrechnen, daraus den Gewinn zu ermitteln und diesen dem Finanzamt mitzuteilen.
Solltest du in dieser Rechnung auch die vorweggenommenen Betriebseinnahmen berücksichtigen, sind der Einkommenssteuererklärung die entsprechenden Belege beizufügen, im Falle der Selbstständigkeit mit der Anlage S, für den Gewerbebetrieb mit der Anlage G.
Wann musst du keine Umsatzsteuer zahlen?
Vielen Unternehmern bereitet die Umsatzsteuer Probleme. Sicher fragst auch du dich, inwiefern du sie als Existenzgründer zu beachten hast. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen auch Umsatzsteuer entrichten, wird sie doch auf sämtliche Konsumgüter und Dienstleistungen aufgeschlagen. In § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden dennoch einige Ausnahmen genannt:
- Grundstücksverkäufe-, -vermietungen und -verpachtungen
- Versicherungen und Umsätze von Versicherungsvertretern
- medizinische Dienste
- Krankentransporte
- Betreuung und Pflegeleistungen
- etc.
Für Kleinunternehmer gilt jedoch eine besondere Regelung, sodass die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer selbst dann befreit, wenn du keine der in § 4 UStG aufgeführten Tätigkeiten ausübst.
Der Kleinunternehmer
Hast du mit deiner selbstständigen Tätigkeit im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient und wirst auch im laufenden Jahr nur Umsätze von maximal 50.000 Euro verzeichnen, so giltst du als Kleinunternehmer und kannst dich entsprechend beim Finanzamt mit deinem Gewerbe anmelden.
Mit diesem Status winkt dir eine enorme Entlastung hinsichtlich deines Arbeitsaufwands. Die Steuererhebung, Bereinigung durch die bezahlte Vorsteuer, die regelmäßigen Steuererklärungen sowie die Zahlung an das Finanzamt entfallen für dich als Kleinunternehmer vollständig.
Auch deine privaten Kunden profitieren, denn sie müssen keine Mehrwertsteuer bezahlen. Gleichzeitig verschafft dir diese Tatsache einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Konkurrenten.
Wann musst du keine Gewerbesteuer zahlen?
Jeder Gewerbetreibende muss grundsätzlich die Gewerbesteuer für seinen Gewinn bzw. Ertrag entrichten. Erfordert die Ausübung deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein, so liegt es nahe, dass auch du von dieser Pflicht betroffen bist. Dennoch sind manche Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit.
An dieser Stelle gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Solltest du Einzelunternehmer oder Teil einer Personengesellschaft sein und einen Jahresgewinn erwirtschaften, der unterhalb dieser Grenze liegt, so musst du die Gewerbesteuer nicht entrichten. Für sämtliche Kapitalgesellschaften gilt diese Ausnahmeregelung jedoch nicht.
Sie haben die Möglichkeit, den Unternehmerlohn als Betriebsausgabe abziehen zu dürfen. Kleinunternehmer steht diese Option nicht offen, weshalb der Freibetrag als Ausgleich dient. Neben Kleinunternehmern sind auch Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sowie Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbesteuer befreit.
Wie sparst du bei der Einkommenssteuer?
Für die Einkommenssteuer gilt Jahr für Jahr das gleiche Motto: Je höher dein Einkommen ist, desto wichtiger ist die Qualität deines Steuerberaters. Doch lasse dich davon nicht in die Irre führen. Auch als Kleinunternehmer oder Geringverdiener ist besondere Aufmerksamkeit bei der Einkommenssteuer unerlässlich.
Einspruch gegen Steuerbescheide erheben
Angaben des Bunds der Steuerzahler zufolge ist jede dritte Steuererechnung fehlerhaft. Sei es, dass nicht alle Aufwendungen als Werbekosten oder Sonderausgaben deklariert, Freibeträge nicht anerkannt oder schlicht etwas vergessen wurde, die Rechnungen sind selten vollständig.
Solltest auch du nachträglich noch eine wichtige Quittung finden, lohnt es sich, gegen die bereits eingereichte Steuererklärung Einspruch zu erheben. Auf diese Weise kann sie noch berücksichtigt werden – und du sparst dir Einkommenssteuern.
Verlorene und ausgebliebene Belege
Einen Beleg zu verlieren, kann durchaus einmal passieren. Möglicherweise wurde er dir auch einfach nicht ausgestellt. In einem solchen Fall solltest du für dich selbst jedoch eine eigene Quittung erstellen, um über einen Rechnungsbeleg zu verfügen. Derartige Belege kannst du dann bei der Erklärung der Einkommenssteuer einreichen und sie vom steuerrelevanten Einkommen abziehen lassen.
Senkung der Einkommenssteuer
Du kannst eine Vielzahl von Ausgaben von deiner Einkommenssteuer absetzen lassen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für eine Renovierung deiner Wohnung, sofern diese nicht der Vermieter selbst trägt. Auch die Kosten für einen Prozess, der für dich eine Existenzfrage bedeutet, kannst du von der Einkommenssteuer abziehen.
Dass die Ausgaben für eine Erstausbildung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können, dürfte dir vielleicht bekannt sein. Doch auch die Kosten für die Unterstützung bereits erwachsener Kinder oder deiner Eltern lassen sich als außergewöhnliche Belastungen von ihr abziehen.
Im Allgemeinen lohnt es sich, die Webseite deines Finanzamtes regelmäßig zu überprüfen. Oftmals werden dort Tipps gegeben, wie du noch mehr an Einkommenssteuern sparen kannst, insbesondere, wenn sich bestimmte Vorschriften geändert haben.
Falls du auch die Kosten für einen Steuerberater sparen möchtest, solltest du zumindest deine Steuern online oder mithilfe einer Software ausrechnen lassen. In diesem Zuge erhältst du meist wertvolle Tipps, was die Höhe der Abzüge für das entsprechende Steuerjahr betrifft. Diese werden nämlich Jahr für Jahr aufs Neue festgelegt.
Fazit
- Der Status als Kleinunternehmer bietet dir wichtige Steuervorteile
- Plane deine Betriebsausgaben genau und dokumentiere sie
- Dank des Freibetrags kannst du dich unter bestimmten Umständen sowohl von der Umsatzsteuer als auch der Gewerbesteuer befreien lassen
- Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, deine Einkommenssteuer zu senken. Mache beispielsweise eine Erstausbildung geltend oder ziehe Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen ab
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