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Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist eine nach außen sichtbare selbstständige Tätigkeit, welche langfristig ausgeübt werden soll und ausgeübt wird mit der klaren Absicht Gewinn zu erzielen.
In Deutschland herrscht die Anzeigepflicht. Das heißt, dass ein Gewerbe auch angemeldet werden muss, wenn eins vorliegt. Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Dafür muss man sich beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Entweder muss man einen Termin vereinbaren oder man kann spontan erscheinen.Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.
Kann man auch Online anmelden?
Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach Rechtsform unterscheidet sich der Ablauf der Gründung.
Was wird wenn ein Kapitelgesellschaft handelt wird?
Falls es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen. Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, muss man zuerst einen Gesellschaftsvertrag abschließen und von einem Notar beurkunden lassen. Der beurkundete Gesellschaftsvertrag ist nötig, damit das Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden kann. Mit dem beurkundeten Gesellschaftsvertrag meldet man sich beim Gewerbeamt an.
Wo muss die Personelgesellschaften sich anmelden?
Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Welche Unterlagen genau gefordert werden, hängt davon ab, welcher Tätigkeit man nachkommen möchte. Es kann sein, dass zum Beispiel je nach Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert wird.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung ?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls es sich um eine juristische Person handelt, welche im Handelsregister eingetragen ist, wird ein Auszug davon benötigt
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
- bei juristischen Personen wird Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt
Was wird nach den Bearbeitungsgebühren?
Wenn mann dann noch die entsprechenden Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, kriegt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.
Industrie- und Handelskammer
Ein Gewerbe ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie– und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt.
Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an. Gewerbetreibende müssen auch jährlich Gewerbesteuern zahlen, welche auch unterschiedlich hoch sind.
Was genau ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ebenfalls ein Gewerbe. Hierbei kann man als Kleingewerbetreibender die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder man erzielt geringe Einnahmen. Mit einem Kleingewerbe darf im laufenden Jahr der Jahresgewinn nicht höher als 50.000 Euro sein. Aufgrund der geringen Einnahmen wird es Kleingewerbe genannt.
Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man anmelden, wenn eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt, welche wiederholt und langfristig ausgeübt wird mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Jeden Cent, den man verdient, muss man anmelden.
Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?
Die Anmeldung sollte schon im besten Fall vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann diese Konsequenzen mit sich tragen. Es kann Bußgeld in Höhe von mehreren Tausenden Euros drohen und man müsste auch die nicht gezahlten Steuern nachträglich zahlen.
Um den Stress mit den Behörden zu vermeiden, sollte man frühzeitig sein Gewerbe anmelden. Im Formular zur Gewerbeanmeldung kann man angeben, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte. Jeder, der möchte, hat die Freiheit ein Gewerbe anzumelden. Doch darf man erst beginnen, wenn es offiziell angemeldet ist.
Wer sind Freiberufler?
Wer zu den Freiberuflern zählt ist im Einkommenssteuergesetz in § 18 klar geregelt und können von den normalen Berufen abgegrenzt werden.
Freiberufler werden auch Katalog oder katalogähnliche Berufe genannt, weil sie in dem Katalog aufgelistet sind. Bei freien Berufen handelt es im Allgemeinen von wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten. Zu den freien Berufen gehören:
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Rechtsanwälte
- Notare und Patentanwälte
- Vermessungsingenieure und Ingenieure
- Architekten
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Heilpraktiker
- Journalisten und Bildberichterstatter
- Dolmetscher und Übersetzer
Und noch einige andere. Bei Freiberufler handelt es meistens von Berufen, welche meistens einen akademischen Abschluss oder ähnliches nachweisen können. Dies muss jedoch nicht unbedingt der Fall sein. Freiberufler zählen zu den Ausnahmen und sind keine Gewerbetreibende. Da sie keine Gewerbetreibende sind, sind sie auch von der Gewerbeanmeldung befreit und haben steuerliche Vorteile.
Wie meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Freiberufler müssen sich bei ihrem zuständigen Finanzamt anmelden. Bevor sie persönlich das Finanzamt aufsuchen, müssen sie erst dafür ein formloses Schreiben an das Finanzamt schicken. In dem formlosen Schreiben müssen sie kurz folgendes angeben: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Steuer-ID, welche Tätigkeit man ausüben möchte und wann man beabsichtigt zu beginnen. Anschließend schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu.
Der Bogen und die Unterlagen
Der Bogen zur steuerlichen Erfassungsbogen muss ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen abgegeben werden. Unterlagen, die benötigt werden, sind der gültige Personalausweis oder Reisepass und je nach Tätigkeit kann es sein, dass man seine fachliche Kompetenzen nachweisen muss anhand einer Qualifikation oder ähnlichem. Ein Nachweis kann gefordert werden, weil es sich manchmal um verantwortungsvolle Berufe handelt und man sie nicht einfach so ausüben darf.
Wer unterscheidet das eine freiberufliche Tätigkeit handelt?
Ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet der Beamte vor Ort, denn es kann auch hier Ausnahmen geben, die trotzdem ein Gewerbe anmelden müssen. Es hängt davon ab in welchem Zusammenhang man der Tätigkeit nachkommen möchte und genauere Informationen kriegt man beim Finanzamt. Das heißt, dass auch Freiberufler gewerblich unterwegs sein können und deshalb ein Gewerbe anmelden müssen. Darüber entscheidet das Finanzamt.
Was ist der Unterschied zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten?
Meistens liegt bei Freiberufler eine akademischer Abschluss vor und die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis. Die freiberufliche Tätigkeit ist auf den Wunsch des Kunden angepasst und es besteht ein engeres Verhältnis zum Kunden. Bei gewerblichen Tätigkeiten ist es eher das Gegenteil. Es handelt von einer Massenproduktion oder von einem Produkt, welches verkauft wird. Das Unternehmen wächst hierbei ganz schnell durch die hohen Einnahmen.
Muss eine freiberufliche Tätigkeit im Handelsregister eingetragen werden?
Eine freiberufliche Tätigkeit muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Jedoch besteht trotzdem die Möglichkeit und der Freiberufler kann es auf eigenen Wunsch tun.
Wann muss eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?
Ebenfalls wie bei einer gewerblichen Tätigkeit muss auch eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, wenn man einer nachkommen möchte, denn jede Einnahme, die erzielt wird, muss angemeldet sein.
Was wird wenn man die Anmeldung verspätet?
Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit sollte innerhalb von vier Wochen nach Beginn mit der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen. Wenn man der Anmeldung nicht rechtzeitig nachkommt, kann es sein, dass man nachträglich nicht gezahlte Steuern auf einem Schlag zahlen muss und darauf zusätzlich Zinsen berechnet werden. Dadurch können höhere Kosten entstehen, als die man eigentlich hätte tragen müssen. Um diese hohen Kosten zu vermeiden, sollte man der Anmeldung rechtzeitig nachkommen und es nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Wann geht man als Gewerbetreibender zum Finanzamt?
Als Gewerbetreibender muss man nicht selbst das Finanzamt aufsuchen. Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert. Daraufhin schickt das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss. Falls es länger dauer sollte, bis das Finanzamt sich meldet, kann man zur Sicherheit das Finanzamt aufsuchen und sich melden.
Was kostet es eine freiberufliche Tätigkeit zu gründen?
Die Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit kostet eigentlich rein gar nichts im Gegensatz zu einer gewerblichen. Bei einem Gewerbe kann es sein, dass man ein Stammkapital aufweisen muss, welches bei Freiberuflern nicht der Fall ist. Außerdem kostet die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, damit man den Gewerbeschein kriegt.
Wie viel kostet es bei der Anmeldung für die Freiberufler?
Die Anmeldung beim Finanzamt kostet den Freiberufler nichts, weil keine Bearbeitungsgebühren gezahlt werden müssen wie beim Gewerbeamt. Die Kosten der Gründung einer freiberuflichen Tätigkeit hängt letztendlich von der Tätigkeit ab.
Wenn man zum Beispiel als Fotograf sich anmelden möchte, bräuchte man nur eine Kamera zunächst. Bei Ärzten sieht dies anders aus. Sie bräuchten zum Beispiel eine Praxis, damit sie ihrer Tätigkeit nachkommen können. Also genaue Kosten kann man hierbei nicht nennen, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt nicht kostet.
Welche Steuern zahlt man als Freiberufler?
Da man als Freiberufler kein Gewerbe anmeldet, ist man schon von den Gewerbesteuern befreit. Wenn man als Freiberufler noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, zahlt man auch keine Umsatzsteuern. Das heißt, dass man als Freiberufler einen steuerlichen Vorteil hat.
Welche Behörden kommen noch für ein Freiberufler in Frage?
Neben dem Finanzamt kommen noch weitere Behörden in Frage, wo man sich als Freiberufler anmelden muss. Welche Behörden genau in Frage kommen, hängt von der Tätigkeit bzw. vom Beruf selbst ab. Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer entfällt für einen Freiberufler, denn die Anmeldung ist nur für Gewerbetreibende verpflichtend.
Welche Kammer müssen die Freiberufler anmelden?
Für Freiberufler gibt es bestimmte Kammer, wo sich anmelden müssen. Wer sich anmelden muss, hängt davon ab, ob der Beruf kammerpflichtig ist. Es gibt zum Beispiel die Rechtsanwaltskammer, Apotheken– oder Architektenkammer und weitere Kammern, wo man sich dann anmelden muss.
Die Standeskammer erfüllt im Grunde genommen den selben Zweck wie die IHK. Sie unterstützt und überwacht den Freiberufler in ihrer Tätigkeit. In einigen Fällen muss man sich auch zuerst eine Erlaubnis von der eigenen Standeskammer einholen, um etwas zu machen. Dies könnte sein, wenn man zum Beispiel Werbung machen möchte.
Ist der Standeskammer auch beim Anmeldung in der Versorgungswerk verplichtet?
Mit der Standeskammer ist auch die Anmeldung beim Versorgungwerks verpflichtend. Über das Versorgungswerk werden die Beiträge der Rentenversicherung gezahlt.
Es gibt für künstlerische Freiberufler eine Künstlersozialkasse
Für künstlerische Freiberufler gibt es extra die Künstlersozialkasse. Über die Künstlersozialkasse lassen sich nur die Künstler versichern. Außerdem müsse Freiberufler sich trotzdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, um abgesichert zu sein. Wenn man Mitarbeiter anstellen möchte, müssen sie erst angemeldet werden. Sie müssen zum Beispiel beim Finanzamt, bei der Versicherung und bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.
Wie kann man sich als Freiberufler versichern lassen?
Als Freiberufler hat man die Möglichkeit sich privat oder gesetzlich versichern zulassen. Wer als Freiberufler privat versichern lassen möchte, sollte bedenken, dass er im nachhinein nicht einfach wieder zur gesetzlichen wechseln kann. Deshalb sollte man sich damit auseinander setzen und auch mit der Versicherung sprechen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die Gesundheit ein entscheidender Faktor beim Treffen der Entscheidung.
Wie sieht der steuerlichen Erfassungsbogen aus?
Der steuerliche Erfassungsbogen ähnelt zum Teil dem Bogen zur Gewerbeanmeldung, nur bezieht dieser sich auf die finanziellen Aspekte einer Tätigkeit. Er wird sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Freiberufler ausgefüllt.
Den Bogen zur steuerlichen Erfassung kriegt man vom Finanzamt zugeschickt. Entweder nach der Gewerbeanmeldung automatisch oder wenn man als Freiberufler ein formloses Schreiben an das Finanzamt zugeschickt hat. Ohne dass man sich beim Finanzamt angemeldet hat, darf man keine Rechnungen ausstellen, denn manchmal kriegt man eine neue Steuer-ID, welche für das Gewerbe selbst sind. Diese ist dann auf den Rechnungen anzugeben. Der Bogen zur steuerlichen Erfassung sieht wie folgt aus:
Zuerst gibt man seine eigenen Informationen zur eigenen Person an:
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Identifikationsnummer
- Angaben zum Ehegatten (falls man verheiratet ist)
- Tätigkeit beschreiben, welche angemeldet wird
- Bankverbindung
- Angaben zum Steuerberater machen (falls man einen hat)
Im Anschluss folgen die Angaben zur Tätigkeit:
- Anschrift des Unternehmens
- Datum, wann man mit der Tätigkeit beginnen möchte
- Kammerzugehörigkeit
- Gründungsgrund: Handelt es von einer Neugründung oder Ummeldung? (meistens Neugründung)
Vostellen wie viel Einnahmen zu der Tätigkeit erzielen
Im weiteren Verlauf muss man angeben, wie viel Einnahmen man sich vorstellt mit der Tätigkeit zu erzielen. Hierbei muss man keine genauen Angaben bis auf den letzten Cent machen, weil man nicht genau weiß, wie viel man tatsächlich an Einnahmen erzielen wird. Es kann sein, dass die Erwartungen übertroffen werden und man mehr verdient als wie angegeben, welches aber nicht so schlimm ist.
Punkt vier: Angabe zur Gewinnermittlung
Punkt vier ist die Angabe zur Gewinnermittlung. Manche Punkte sind auf einige bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Bauunternehmer, ausgerichtet und müssen auch nicht ausgefüllt werden, wenn man nicht zu dieser Berufsgruppe zählt. Falls man Mitarbeiter beschäftigen möchte, gibt man es im sechsten Punkt diese an. Außerdem gibt man an, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte und davon profitieren will.
Das ersten Mal selbstständig macht
Wer gerade zum ersten Mal sich selbstständig macht, kann anfangs mit dem Bogen überfordert sein. Man kann sich unsicher sein beim Ausfüllen. Doch auf GewerbeAnmeldung.com wird einem die Unsicherheit genommen, denn wir helfen dir bei Allem. Angefangen mit deinen Papieren, die du beim Gewerbeamt oder Finanzamt angeben musst. Gemeinsam füllen wir deine Dokumente aus und du musst sie dann nur noch bei deinem zuständigen Amt abgeben.
Wir helfen dir nicht nur dabei deine Unterlagen auszufüllen, sondern bieten auch die IHK Gebühren Beratung für den Gewerbetreibenden an. Hierbei versuchen wir die Gebühren bis auf null Euro zu senken. Diese Kosten können entscheidend sein, wenn man gar nicht so hohe Einnahmen erzielt. Wir begleiten dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit und sind in jeder Situation für dich da.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und wer kann sie anmelden?
Die Regelung eines Kleinunternehmers kann jeder in Anspruch nehmen. Das heißt sowohl Gewerbetreibende als auch einem Freiberufler steht das Recht zu die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch zu nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständigen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie von den Umsatzsteuern befreit werden. Es entlastet sie, weil sie dadurch zunächst weniger Steuern zahlen und ihre Kosten senkt.
Wie kann man von den Umsatzsteuern befreien?
Damit man von den Umsatzsteuern befreit wird, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Wenn die Umsatzgrenze bereits im ersten Jahr überschritten wird, kann man die Regelung nicht in Anspruch nehmen.
Das heißt es müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden, damit man auch tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlen muss. Wenn man als Freiberufler oder Gewerbetreibender weiß, dass man keine hohen Summen an Gewinn bzw. Einnahmen erwirtschaften wird in den ersten zwei Geschäftsjahren, kann man die Regelung in Anspruch nehmen und die Umsatzsteuer sparen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Jeder Kleingewerbetreibende kann ein Kleinunternehmer sein, aber nicht jeder Kleinunternehmer muss ein Gewerbetreibende sein. Deshalb muss man hier diese zwei Begriffen voneinander unterscheiden.
Nicht jeder, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, muss ein Gewerbetreibender sein. Das beste Beispiel hierfür ist das beste Beispiel der Freiberufler. Im Gegensatz kann aber ein Kleingewerbetreibender ein Kleinunternehmer sein, wenn man die Regelung in Anspruch nimmt.
Kann man als Freiberufler trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn der Freiberufler nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet ist, kann er trotzdem ein Gewerbe anmelden. Folgende Rechtsformen stehen ihm zur Wahl:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnergesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wenn sich mehrere Freiberufler zusammenschließen, handelt es automatisch von einer Partnergesellschaft.
Wem gehört die Gbr?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den Personengesellschaften. Die Gründung erfolgt von mindestens zwei Personen. Das heißt, dass eine GbR nicht alleine gegründet werden kann. Bei Freiberuflern müssen beide in ihrer Tätigkeit freiberuflich sein, um es zu gründen. Ein Gesellschaftsvertrag ist hierbei nicht verpflichtend. Auch muss man die GbR nicht im Handelsregister eintragen lassen und deshalb ist die Gründung auch ganz einfach.
Kann man GmbG angemeldet werden und wer darf anmelden?
Auch eine GmbH kann angemeldet werden, aber nicht jedem freien Beruf ist es erlaubt. Dafür muss man sich zuerst erkundigen, ob man es gründen darf. Wenn ja, dann steht einem nichts im Weg. Dafür muss die GmbH aber erstmal im Handelsregister eingetragen werden. Dafür muss man einen Gesellschaftsvertrag abschließen, welcher vom Notar beurkundet werden muss.
Nach der Eintragung ist man der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtet. Das heißt, dass dadurch die steuerlichen Vorteile verloren gehen. Der Freiberufler muss dann auch hier Gewerbesteuern zahlen. Der Vorteil bei einer GmbH ist, dass man nicht mit seinem privaten Vermögen haften kann und geschützt ist, weil die Gesellschaft mit seinem eigenen Vermögen haftet. Eine GmbH muss einen Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen.
Der Nachteil für ein Freiberufler ist, wenn er ein Gewerbe anmeldet, dass er keinen steuerlichen Vorteil mehr hat, weil man die Gewerbesteuern zahlen müsste. Bevor man also ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich erkundigen, ob es Sinn ergibt bzw. es sich lohnen würde.
Kann man auch nebenberuflich als Freiberufler tätig sein?
Auch als Freiberufler hat man die Möglichkeit eine Nebentätigkeit anzumelden und muss nicht direkt eine Haupttätigkeit anmelden. Dadurch hat man den Vorteil, dass man sich in Ruhe austesten kann, bevor man direkt seinen Job aufgibt. Am Anfang ist einem das Risiko zu hoch zu scheitern und möchte nicht direkt den Job kündigen und alles auf Spiel setzen.
Kleine Ziele ersetzen
Wer sich unsicher ist, sollte zuerst die freiberufliche Tätigkeit neben dem Hauptjob ausüben, um sich austesten zu können. Beim Austesten muss man nicht auf Anhieb erfolgreich werden und sofort die höchsten Einnahmen erzielen. Man kann sich kleine Ziele setzen und langsam seine Tätigkeit optimieren und die Einnahmen steigern. Durch die Haupteinnahmequelle ist man finanziell abgesichert und braucht sich keine Sorgen um die finanzielle Existenz machen. Durch die zusätzliche Einnahmequelle ist man sogar kreditwürdiger.
Außerdem hat man ebenfalls genug Zeit, um den Markt zu erkunden, um seiner Konkurrenz voraus zu sein, seine Tätigkeit dem Markt anzupassen, für sich zu werben und eventuell Kunden für sich zu gewinnen. Dabei könnte man auch die Lücken im Markt füllen.
Wenn man sich mit der freiberuflichen Tätigkeit im Nachhinein sicher ist, kann man es nachträglich immer noch in eine Haupttätigkeit ummelden. Ob es sich um eine Haupt- oder Nebentätigkeit handelt, gibt man im steuerlichen Erfassungsbogen an.
Muss man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren?
Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, ist situationsabhängig und kann ganz unterschiedlich sein. Jedoch sollte man nicht vergessen, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen. Als erstes sollte man sich seinen Arbeitsvertrag anschauen und nachlesen, ob etwas über eine Nebentätigkeit niedergeschrieben ist. Wenn ja, dann muss man den Arbeitgeber informieren.
Es kann sein, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit verbietet, wenn Wettbewerb herrscht oder die Arbeit beeinträchtigt wird. Jedoch herrscht in Deutschland die Gewerbefreiheit, welches man im Hinterkopf behalten sollte. Das heißt, dass jeder das Recht hat sich selbstständig zu machen. Falls im Vertrag nichts über eine nebenberufliche Tätigkeit steht, muss man nicht zwingend den Arbeitgeber informieren. Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht festgehalten ist, sollte man den Arbeitgeber informieren, um das gute Verhältnis und das Vertrauen nicht zu beeinträchtigen.
Bei einer nebenberuflichen Tätigkeit muss man darauf achten, dass man seine Arbeit nicht vernachlässigt und auch die Leistung auf der Arbeit nicht beeinflusst wird, denn man ist dazu verpflichtet seinen Job nachzukommen. Zu dem muss man beachten, dass man auch die gesetzlichen Arbeitszeiten einhält und das Arbeitsgesetz nicht verletzt.
Vorteile einer freiberuflichen Tätigkeit
Freiberufler haben einen großen Vorteil, wenn sie ihre Tätigkeit anmelden. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und sind auch von der Zahlung der Gewerbesteuern befreit. Dadurch haben sie einen großen steuerlichen Vorteil und auch die Gründung der freiberuflichen Tätigkeit ist ganz unkompliziert. Vor allem haben sie ein Vorteil, wenn man als Freiberufler auch die Regelung des Kleinunternehmers in Anspruch nimmt. Dadurch ist man auch von den Umsatzsteuern befreit.
Wenn man keine Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt, kann man eine Menge an Geld schon sparen. Doch sollte man die Voraussetzungen der Regelung beachten und die Umsatzgrenzen einhalten. Für die Buchhaltung eines Freiberuflers genügt die einfache Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR). Ein weiterer Vorteil ist, dass man zuerst auch als Nebentätigkeit starten kann. Dafür muss man nicht direkt den Job aufgeben und hat genug Zeit sich auszutesten. Gleichzeitig heißt dies auch eine zusätzliche Einnahmequelle, welches bei Kreditinstituten gut ankommt.