Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist die Namensfindung für dein Unternehmen. Mit den Tipps dieses Artikels gelingt dir diese Entscheidung mühelos.
Auf dem Pfad von einer klugen Geschäftsidee hin zu einem erfolgreichen Unternehmen spielt die Namensgebung eine entscheidenden Rolle, schließlich fungiert der Name deines Unternehmens als seine Visitenkarte und definiert die Erwartungshaltung deiner Kunden.
Oft spricht man auch von der sogenannten Corporate Identity, dem Gesamtprodukt aus den Design-, Kommmunikations- und Verhaltensaspekten eines Unternehmens. Selbstverständlich möchtest du als Kleinunternehmer auch größeren Unternehmen in dieser Hinsicht in nichts nachstehen.
Dabei hast du allerdings keine komplette Freiheit, denn es gilt, bestimmte Vorgaben zu beachten. Auch die Rechtsform deines Unternehmens musst du in diesem Zuge berücksichtigen. Des Weiteren beeinflussen bestehende Markenrechte den Rahmen, innerhalb dessen du den Firmennamen aussuchen kannst.
Inhalt
Die Firma
Die Bezeichnung der Firma stellt einen handelsrechtlichen Begriff dar. Damit ist gemäß § 17 HGB der Name gemeint, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt, nicht aber das Unternehmen als ganzes.
Er muss ins Handelsregister eingetragen werden. Als grundlegender Zweck des Firmennamens gilt es, das Unternehmen eindeutig zu identifizieren, indem es gleichzeitig von anderen Unternehmen unterschieden wird.
So fungiert der Firmenname auch als wichtiges Marketingelement, schließlich bleiben nur jene Unternehmen im Gedächtnis, die dem Namen nach auch klar zugeordnet werden können.
Nach § 18 I HGB muss die Firma zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Außerdem dürfen in der Firma gemäß § 18 II HGB keine Angaben enthalten sein, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.
Das Einzelunternehmen
Von dieser Firma hingegen abzugrenzen sind die sogenannten Unternehmensbezeichnungen. Darunter versteht man jene Namen von Unternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind.
Ein derartiges Unternehmen verfügt also nicht über eine Firma im Sinne des HGB. Dennoch kannst du diesen Namen für dein Unternehmen nicht frei wählen, sondern musst bestimmte Vorschriften beachten.
Die Inhaberschaft
Bei einem jeden Unternehmen muss stets die Inhaberschaft eindeutig feststellbar sein. Dies kann auf zwei Arten und Weisen geschehen.
Für Kaufleute kann im Handelsregister nachgesehen werden, mit wem man geschäftliche Beziehungen unterhält.
Sollte das Unternehmen, wie im Falle von Nicht-Kaufleuten, über keinen Eintrag im Handelsregister verfügen, so muss sich der Name des (voll haftenden) Inhabers aus dem Namen des Unternehmens ergeben.
Aus diesem Grund solltest du stets darauf abstellen, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Falls ja, stehen dir größere Freiheiten bei der Namenswahl offen. Falls nein, musst du genau darauf achten, dass der Name des Inhabers auch wirklich aus dem Unternehmensnamen hervorgeht.
Beispiel – Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister (Kaufleute)
Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind, können den Namen ihrer Firma aus Fantasienamen, Sachelementen, Namen oder Mischformen dieser bilden. Dies trifft für sämtliche Rechtsformen gleichermaßen zu.
Die Unternehmensform muss ebenfalls verpflichtend angegeben werden, schließlich verweist sie auf weitere Angaben im Handelsregister. Kaufleute tragen die Bezeichnung
eingetragener Kaufmann bzw. eingetragene Kauffrau oder eine entsprechende Abkürzung in ihrem Namen.
Beispiel: Laura Hansen e. K
Beispiel – Unternehmen ohne Eintrag im Handelsregister (Nicht-Kaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende)
Grundsätzlich müssen sowohl Vor- als auch Nachname auftauchen. Ausgenommen sind Freiberufler, bei denen der Familienname ausreichend ist.
Beispiel: Immobilienmakler Klaus Huber
Der Eigenname darf um Bezeichnungen der relevanten Branche, Buchstabenkombinationen und Fantasiebegriffe ergänzt sein. Für BGB-Gesellschaften gilt eine Sonderregelung. Bei ihnen müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter genannt werden. Hinzu kommen optional Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen und Fantasienamen.
Beispiel: Max Mayer & Valerie Sander, Steuerberater GbR
Besteht die Gesellschaft aus zwei oder mehr Gesellschaftern, reicht die Angabe mit den Zunamen unter dem Zusatz „& Co.“.
Sämtliche Fantasienamen und Branchenbezeichnungen gelten nicht als Teil des offiziellen Unternehmensnamens. Hier ist für dich Vorsicht geboten: Bevor du derartige Elemente verwendest, solltest du unbedingt überprüfen, ob diese Bezeichnungen nicht schon als Firma oder Marke eingetragen sind.
Eine Partnerschaftsgesellschaft muss den Namen von mindestens einem ihrer Gesellschafter führen. Außerdem sind die in der Partnerschaft vertretenen Berufe und der Zusatz „und Partner“, „Partnerschaft“ oder „Partnergesellschaft“ verpflichtend.
Die Geschäftsbezeichnung
Entscheidest du dich bei der Unternehmensgründung für eine Rechtsform, die nicht der Eintragung ins Handelsregister bedarf, kannst du eine sogenannte Geschäftsbezeichnung nutzen.
Sie unterscheidet sich vom Firmennamen insofern, als dass sie im Geschäftsverkehr nur eine zusätzliche Bedeutung hat. Es handelt sich dabei um einen Wahlnamen, der wirtschaftliche Bedeutung entfaltet: Er dient der Identifikation des eigenen Unternehmens sowie der Abgrenzung von anderen.
Im Unterschied zum Firmennamen, der für den Geschäftsverkehr eingesetzt wird, dient die Bezeichnung in erster Linie Werbezwecken. Richtest du dich mit einer Werbemaßnahme an unbestimmte Empfänger, so reicht es dazu aus, nur die Geschäftsbezeichnung anzugeben.
Überhaupt kannst du die sie in der Werbung, auf Einkaufstüten, Werbegeschenken oder Logos deines Unternehmens nutzen, ohne dies mit einem Zusatz kennzeichnen zu müssen.
Es gilt nur zu beachten, dass du damit nicht die Namensrechte eines anderen Unternehmens verletzt.
Besonderheiten für Freiberufler
Solltest du freiberuflich tätig sein, musst du besondere Vorsicht walten lassen. In der Theorie ist die freiberufliche Tätigkeit klar von der gewerblichen abgegrenzt, und auch die Praxis hat diesen Rechtsbereich durch zahlreiche Urteile eindeutig ausgestaltet.
Entscheidest du dich jedoch für eine Unternehmensbezeichnung, die beispielsweise das Element EDV-Beratung enthält, kann dein Status als Freiberufler in Gefahr geraten: Gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt der Begriff EDV-Beratung als starker Indikator einer gewerblichen Tätigkeit.
Wenn du also nicht vorsichtig bist, kannst du trotz deines Charakters als Freiberufler wie ein Gewerbetreibender behandelt werden und musst somit eine Gewerbesteuer entrichten.
Um an dieser Stelle sämtliche Zweifel auszuräumen, solltest du einen Namen wählen, der die freiberufliche Natur deiner Tätigkeit eindeutig zum Ausdruck bringt. Beispiele sind in dieser Branche Signalbegriffe wie Ingenieur oder Informatik.
Tipps für die Namensfindung
Abgesehen von rechtlichen Bedenken wie beispielsweise der Verletzung von Namensrechten gilt es auch Kriterien zu beachten, die marketingstrategischer Natur sind.
Eine einfache Schreibweise des Namens kommt dir zugute, indem ihn sich potenzielle Kunden leicht merken können und dein Unternehmen zum Beispiel im Zuge einer Online-Recherche schnell wiederfinden.
Hast du den internationalen Markt ins Auge gefasst, solltest du sicherstellen, dass der Name auch in anderen Sprachen und Aussprachen funktioniert.
Des Weiteren wirst du dein Unternehmen sicherlich im Internet repräsentieren wollen, schließlich ist die Online-Sphäre aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken.
Umso wichtiger ist es also, dass sich der Name deines Unternehmens auch für eine Domain gut eignet. Wie macht er sich in Verbindung mit einer .de- oder .com-Top-Level-Domain? Apostrophe und Umlaute können dabei hinderlich sein, wohingegen du zumindest über den Nutzen eines Bindestrichs nachdenken solltest.
Schließlich ist auch die Ausrichtung an deiner Zielgruppe für die Wahl des Namens entscheidend. Welche Altersgruppe nimmst du ins Visier? Richtet sich dein Unternehmen eher an Männer oder Frauen?
Es gibt bestimmte Signalwörter, die spezifische Demografien ansprechen. Betreibst du beispielsweise ein Fitnessstudio, so dürfte ein Name wie FreshFitness eher ein jüngeres Publikum anlocken, während eine Namensgebung wie iocus exercitatio wohl bei älteren Menschen besser ankommt.
Fazit
- Du kannst den Namen deines Unternehmens nicht einfach nach Belieben wählen, sondern musst bestimmte Vorschriften beachten
- Das Unternehmen muss durch den Namen klar identifiziert werden
- Es dürfen keine irreführenden Namen verwendet werden
- Stelle sicher, dass der Name deines Kleingewerbes keine bestehenden Markenrechte verletzt. Dazu solltest du eine Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durchführen
- Die Inhaberschaft muss aus dem Namen hervorgehen
- Bist du Freiberufler, sollte dich deine Bezeichnung deines Geschäfts nicht in den Bereich der gewerblichen Tätigkeit bringen
- Wähle einen einfachen, eingängigen Namen, der dein Unternehmen repräsentiert, auch in anderen Ländern sowie als Domain funktionieren kann und deine Zielgruppe anspricht
Weitere Gewerbe Themen: