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Einzelkaufmann und Einzelunternehmer – Was ist der Unterschied?
Die zwei Begriffe Einzelkaufmann und Einzelunternehmer werden häufig als Synonym verwendet. Dennoch existiert ein Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen. Während ein Einzelkaufmann als Einzelgründer ein Einzelunternehmer sein kann, muss er dies jedoch nicht sein. Gleichzeitig sind alle Einzelunternehmer Einzelkaufleute. Wir erklären dir gerne, wo die exakten Unterschiede zwischen den beiden Begriffen liegen und welche Vor- wie Nachteile sie beinhalten.
Definition Einzelkaufmann und Einzelunternehmer
Die Begriffe Einzelkaufmann und Einzelunternehmer werden häufig für die gleiche Tätigkeit und somit als Synonym verwendet. Dennoch gibt es zentrale Unterschiede zwischen Unternehmern und Kaufleuten. Der Kaufmann kann, muss aber nicht ein Unternehmer sein. Hingegen sind alle Unternehmer Kaufleute.
Generell gesehen handelt es sich bei Unternehmen um eine spezielle Rechtsform. Dieses wird von lediglich einer einzigen Person geführt. Dabei gilt das Unternehmen nur als eine Möglichkeit, alleine selbstständig zu werden. Ebenfalls existieren die Optionen als eingetragener Kaufmann mit dem Kürzel e.K, Kleinunternehmer oder als Freiberufler tätig zu sein.
Gelegentlich ist der Unternehmer auch unter den Begriffen Sologründer oder Solopreneur bekannt, obwohl dieser Begriff für Kaufleute gilt. Unternehmer ist zudem stets ein juristischer Begriff. Der Gründer kann Mitarbeiter beschäftigen, muss dies aber nicht zwingendermaßen tun.
Der Kaufmann hingegen gründet zwar alleine ein Unternehmen. Er wählt jedoch nicht zwingend die Rechtsform. Folglich stehen für Einzelunternehmen mehrere Rechtsformen wie etwa UG oder GmbH zur Auswahl.
Partner oder Angestellte sind nicht vorhanden. Der Großteil der in Deutschland gegründeten Unternehmen sind Einzelunternehmen. Nur ein geringer Anteil der Existenzgründer wählt für sein Unternehmen eine andere Rechtsform. Somit existieren in Deutschland statistisch betrachtet mehr Kaufleute als Unternehmer.
Rechtsformen für Einzelunternehmen
Möchtest du als Solounternehmer selbstständig werden, kannst du zwischen Unternehmer und Kaufmann bzw. Kauffrau entscheiden. Bestimmte Rechtsformen sind jedoch an den juristischen Begriff Unternehmen gebunden. Aus diesem Grund solltest du genau wissen, welche Unternehmensart dir Vor- und Nachteile bringt. Grundsätzlich wird zwischen
- Kleinunternehmer im Kleingewerbe
- Eingetragener Kaufmann
- Freiberufler
- Franchise
unterschieden.
Der Kleinunternehmer im Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe lässt sich in Deutschland schnell und unkompliziert gründen. Als Kleinunternehmer im Kleingewerbe giltst du, wenn du in deinem ersten Geschäftsjahr maximal 22.000 Euro Umsatz erzielst und der nachfolgende Gewinn maximal 50.000 Euro beträgt.
Ebenso benötigst du weder ein Mindestkapital noch Kapitaleinlagen. Hierbei solltest du zugleich beachten, dass du unbeschränkt mit deinem Privatvermögen haftest.
Der Eintrag im Handelsregister entfällt für Kleinunternehmer. Leitest du keinen gewerblichen Betrieb, bist du ein sogenannter „Kannkaufmann“. Dir steht es frei, dich freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dadurch erlangst du den Kaufmannstatus. Dein Gewerbe musst du trotzdem beim Gewerbeamt anmelden.
Nach der Anmeldung bekommst du einen Gewerbeschein, welchen du für den legalen Betrieb deines Unternehmens benötigst. Das Finanzamt schickt dir ergänzend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf diesem Fragebogen musst du die Kleinunternehmerregelung angeben, damit du als Kleinunternehmer von steuerlichen Vorteilen profitieren kannst. Die IHK bzw. HWK meldet sich gleichfalls bei dir.
Der eingetragene Kaufmann
Der Einzelkaufmann, häufig unter eingetragener Kaufmann mit der Abkürzung e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. bekannt, trägt sein Gewerbe im Handelsregister ein. Alle Betreiber eines gewerblichen Handels müssen die Eintragung verpflichtend durchführen.
Als Folge werden sie als „Istkaufleute“ bezeichnet. Die Gründung eines Unternehmens für Einzelkaufleute geschieht ähnlich wie jene eines Kleinunternehmers. Du benötigst kein Mindestkapital, aber haftest zugleich mit deinem Privatvermögen.
Kaufleute müssen trotz ihres Eintrags ins Handelsregister keine doppelte Buchführung machen. Somit entfällt für dich als Kaufmann oder Kauffrau die Pflicht hierzu. Die Buchführung ist zugleich an deinen Umsatz gebunden.
Überschreiten die Umsatzerlöse den Betrag von 600.000 Euro nicht und fällt dein Jahresüberschuss geringer als 60.000 Euro aus, genügt für dein Unternehmen eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Als Kaufmann oder Kaufmann führst du dein Unternehmen selbstständig. Du besitzt weder stille noch mitbestimmende Teilhaber. Möchtest du dennoch einen Geschäftspartner in Form eines eingetragenen Kaufmanns aufnehmen, musst du deine Rechtsform entweder in eine Personen- oder Handelsgesellschaft ändern. Für alle Gewerbe musst du zugleich eine Gewerbeanmeldung durchführen.
Der Freiberufler
Freiberufler gehören der sogenannten Gruppe der Freien Berufe an. Für Freiberufler entfällt der Eintrag ins Handelsregister, die Anmeldung eines Gewerbes und ergänzend die Gewerbesteuer.
Die für dich zuständige IHK gibt dir Auskunft über deinen Freiberuflerstatus, sodass du ihn jederzeit dort überprüfen lassen kannst. Das Finanzamt entscheidet final über den Status. Viele Freiberufler zählen zu den Katalogberufe. Als Freiberufler giltst du mit einer
- künstlerischen
- wissenschaftlichen
- schriftstellerischen
- erzieherischen
Tätigkeit.
Freiberufler müssen anderen Gründungsformalitäten als Gewerbetreibende führen. Je nach Beruf oder Branche musst du eine Zulassung bei der Standeskammer anfordern oder Mitglied bei der Künstlersozialkasse werden. Deine zuständige IHK sowie wir von Gewerbeanmeldung.com informieren dich gerne, welche Anforderungen du als Freiberufler erfüllen musst.
Das Franchise als Sonderfall
Unternehmer und Selbstständige benötigen grundsätzlich eine gute Geschäftsidee, auf welche sie ihr Unternehmen begründen möchten. Verfügst du jedoch über keine passsende Idee, kannst du auf das sogenannte Franchise zurückgreifen.
Beim Franchise benutzt du eine bereits bestehende Geschäftsidee, welche sowohl erfolgreich wie bewährt ist. Die Idee verwendest du, um deine eigene Filiale zu eröffnen. Der Vorteil im Franchise liegt darin, dass du das Know-how der erfahrenen Partner vor, während sowie nach der Gründung nutzen kannst.
Nachteil des Franchise ist, dass du dich an die Vorgaben sowie Richtlinien des Franchise-Gebers richten musst. Somit kannst du nicht selbstständig entscheiden, wie du deine Geschäftsidee umsetzt. Das Franchise bietet dir zugleich ein klar strukturiertes sowie erfolgreiches Geschäftsmodell.
Viele Franchise-Geber verlangen von dir jedoch einen Businessplan, damit sie von dir überzeugt werden. Benötigst du Hilfe beim Erstellen eines Businessplans, kannst du unsere praktische Checkliste hier nutzen oder uns von Gewerbeanmeldung.com direkt fragen. Die Rechtsform kann in vielen Fällen abgestimmt werden. Dies solltest du jedoch rechtzeitig klären.
Startkapital für Solounternehmer
Für die Gründung eines Einzelunternehmens entweder als Unternehmer oder Kaufmann wird stets ein entsprechendes Startkapital benötigt. Das vorhandene bzw. benötigte Kapital hat hierbei wesentlichen Einfluss auf die Rechtsform, da jede Rechtsform eine andere Höhe an Kapital benötigt.
Personen, welche ihr Unternehmer alleine gründen, müssen dabei das Eigenkapital alleine und selbstständig aufbringen. Hierbei benötigen sie kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
In der Theorie gründest du dein Einzelunternehmen somit mit 0 Euro Eigenkapital und sparst jene Summe zusammen, welche du für den Geschäftsaufbau benötigst. Mit Privateinlagen erhöhst du zudem dein Eigenkapital.
Der Unterschied zum Einzelkaufmann liegt im Bereich des Eigenkapitals. Gründet der Kaufmann gemeinsam mit anderen Gewerbetreibenden ein Unternehmen, können diese entweder Eigenkapital oder Fremdkapital zur Eröffnung.
Besitzt dein Unternehmen eine beschränkte Haftung, haftest du jedoch nicht mit deinem Privatvermögen. Somit kannst du für das Startkapital eigene Ersparnisse, Kredite oder Darlehen verwenden. Ist deine Geschäftsidee nicht erfolgreich, wird dein Privatvermögen nicht zur Deckung der Schulden herangezogen.
Wesentliche Unterschiede zwischen Kaufmann und Unternehmer
Während die Begriffe Einzelunternehmer und Einzelkaufmann im Alltag meist als Synonym verwendet werden, existieren wesentliche zwischen den beiden Bezeichnungen für Gewerbetreibende. Einzelkaufmänner können Unternehmer sein, sodass sie unter als
- Kleinunternehmer im Kleingewerbe
- Eingetragener Kaufmann
- Freiberufler
tätig sind. Einzelunternehmer sind dabei stets Kaufleute. Falls du Solounternehmer ein Gewerbe gründen möchtest, kannst du jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen. Wir erklären dir gerne die Unterschiede und helfen dir bei der Entscheidung, welche Gewerbebezeichnung passend für dich ist.
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