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Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. Das klingt im ersten Moment einfacher, als es in Wirklichkeit ist. Zumindest in Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt. Dann muss man das zuständige Gewerbeamt erst einmal ausfindig machen. In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt die Gewerbeanmeldung abschließen zu können. Einige Ämter akzeptieren allerdings auch das bloße Erscheinen vor Ort. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Wenn man vor Ort erscheint, kann man die Gewerbeanmeldung noch am selben Tag beenden. Allerdings ist dann der Andrang sicherlich sehr groß, so dass man davon ausgehen kann, das man mehrere Stunden im Wartezimmer verbringen wird. Wenn man jedoch einen Termin hat, geht die Anmeldung beim Gewerbeamt ganz schnell, allerdings kann es sein, dass man mehrere Wochen und Monate warten muss, bis man dann endlich einen passenden Termin gefunden hat.
Wer sich fragt, ob es nicht noch eine dritte Alternative gibt, der sollte jetzt hellhörig werden, denn: es gibt sie! Die Online Gewerbeanmeldung ist nämlich am kommen und immer mehr Städte und Gemeinde bieten diesen Service an. Man kann ganz unabhängig der Öffnungszeiten die Gewerbeanmeldung vornehmen und alles bequem von Zuhause aus erledigen. Diese Art der Anmeldung macht das Gewerbeamt schon fast überflüssig.
Einziges Problem: noch wird diese Art der Anmeldung nicht überall angeboten. Daher wäre es ratsam erstmal zu schauen, ob auch die eigene Stadt den Online Service anbietet. Bei der Gewerbeanmeldung muss man zunächst einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro für die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Außerdem sollte man noch einige Dokumente bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie soll man das Formular für die Anmeldung des Kleingewerbes ausfüllen?
Man muss anschließend ein Formular ausfüllen. Bei dem Formular muss man angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Betrieb machen. Unter anderem auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe eröffnet. Bei einem Hauptgewerbe muss man die eigene Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem nebenberuflichen Gewerbe zahlt weiterhin der Arbeitgeber die Krankenkasse.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Wen man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende.
Wie bekommt man ein Gewerbeschein?
Die Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibenden an die anderen Behörden weiter. Darunter auch dem Finanzamt, der IHK und den Berufsgenossenschaften.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Um die Kleingewerbe Anmeldung abschließen zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt an. Wenn wir vom Kleingewerbe per se reden, dann meinen wir in der Regel ein Kleinunternehmen. Doch die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind grundsätzlich verschieden.
Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro müssen Kleinunternehmer auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt den bürokratischen Aufwand. Außerdem ergeben sich im Privatkundengeschäft Preisvorteile gegenüber Wettbewerbern, da eben die Umsatzsteuer weg fällt. Dagegen stammt der Begriff Kleingewerbe aus dem Handels- und Gewerberecht. Wegen des eingeschränkten Geschäftsumfanges muss ein Kleingewerbetreibender die Vorschriften des Handelsgesetzbuches nicht beachten. Das erspart Kleingewerbetreibenden die doppelte Buchführung. Doch was bedeutet das nun?
Umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Jedoch können Kleingewerbetreibende nur solange Kleinunternehmer sein, bis die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Also, nachdem wir das geklärt haben, geht es wie folgt weiter. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt dauert es rund sieben bis zehn Tage, bis man Post vom Finanzamt erhält. Dann erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen. Auf diesem muss man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Nachdem man alle erforderlichen Felder ausgefüllt und den Bogen zurückgeschickt hat, kann man als Kleingewerbe anfangen, Gewinne zu erwirtschaften. Man erhält keine neue Steuernummer für das Kleingewerbe. Man benutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger seit Geburt erhält.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wir Deutschen lieben es, wenn alle schön geregelt ist. Manche mehr, manche weniger. In Deutschland ist daher das meiste auch dementsprechend geregelt. Zum Beispiel eben auch, wie es denn mit der Gewerbeanmeldung aussieht. Auch hierfür gibt es klare Regeln. Wenn man also bereits von vorneherein weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man dies auch so schnell wie möglich beantragen.
Für alle anderen gilt folgendes: wer eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht, mit dieser Tätigkeit einen Gewinn zu erwirtschaften, ohne dabei in einem Angestelltenverhältnis zu sein, der muss ein Gewerbe anmelden.
Was wird wen man die Gewerbeanmeldung nicht vornimmt?
Falls man die Gewerbeanmeldung nämlich nicht vornimmt, dann erwartet einen ein saftiges Bußgeld. Gründer müssen bei einem solchen Vergehen mit bis zu 1000 Euro und mehr rechnen. Durch eine kleine Unachtsamkeit eine solche Summe zu bezahlen ist schon ein Ärgernis. Auch gilt die Aussage nicht, dass man dies durch Unwissenheit nicht getan hat. Man müsste dennoch das Bußgeld bezahlen.
Kann man ein Kleingewerbe auch online rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, auch noch rückwirkend ein Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls bezahlen müsste.
Für Leute, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise seit drei Monaten, aber bisher noch kein Gewerbe angemeldet haben, für die gilt ein solches Bußgeld noch nicht. Dennoch sollten auch diese Leute das Gewerbe anmelden und das so schnell wie möglich. Denn das Gewerbeamt lässt zwar bei eher kleineren Summen eher Milde walten, doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht. Daher ist die Gewerbeanmeldung sehr wichtig.
Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln. Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden. Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr.Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Weitere İnfos von Gebühren
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen. Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Unabhängig davon, ob man nun das Gewerbe online anmelden oder nicht, so muss man sich bewusst werden, dass damit eine Verantwortung auf den Gründer zu kommt, die er so bisher in seiner Laufbahn noch nie hatte.