Kann man Gewerbeanmeldung online machen?
Willkommen im digitalen Zeitalter! Immer mehr Behörden bieten den Service an, die Anmeldung beim Gewerbeamt auch von Zuhause aus durchführen zu können. Die Kleingewerbe anmeldung muss durchgeführt werden, unabhängig davon, ob man z b selber vor Ort erscheint oder die genannten Informationen persönlich abgibt. Ein Kleingewerbe online anzumelden hat den immensen Vorteil, das man einiges an Zeitsparen kann.
Es gibt keine langen Wartezeiten und Menschenmassen sind nur noch ein Relikt vergangener Tage. Außerdem kannst du die Gewerbeanmeldung unabhängig von den Öffnungszeiten deines zuständigen Gewerbeamtes erledigen.
Die meisten Online – Präsenzen geben dir vor, welche genauen Unterlagen du einreichen musst. In naher Zukunft wird es auch möglich sein, das Gewerbe auch ummelden und abmelden zu können. Da dieses Medium noch recht neu ist und Erfahrungswerte noch nicht die Norm darstellen, gibt es allerdings einige kleine Nachteile, die du ebenfalls kennen solltest.
Zum einen wird dieser Service noch nicht flächendeckend in ganz Deutschland angeboten. Das bedeutet, für einen Teil der Leser ist es immer noch ein muss, beim Gewerbeamt zu erscheinen. Damit eine Gewerbeanmeldung ihre Gültigkeit erhält, wird die Unterschrift vom Gründer verlangt.
Da dies allerdings online nicht möglich ist, muss der Gründer die Unterschrift, zumindest in einigen Städten, persönlich vor Ort oder per Post abgeben. Auch gibt es im Internet einige Webseiten, die mit trügerischen Mitteln versuchen die Leser bis über beide Ohren abzuziehen, auch darauf solltest du achten.
Solch dubiosen Seiten verlangen meistens eine gewisse Gebühr und titulieren sich selbst als Gewerbe -Experten und verlangen dafür einen kleinen Betrag. Wenn du diese Dienstleistung in Anspruch nimmst, wirst du meistens für ein Abo-Modell angemeldet und ehe du dich versiehst, musst du höhere drei-stellige Summen bezahlen.
Ob du jetzt dein Kleingewerbe online anmeldest oder persönlich beim Gewerbeamt erscheinst, bei beiden Optionen musst du die selben Unterlagen bereithalten. Der unterschied ist nur, dass das eine auf digitalem Wege geschieht. Was du als Gründer einer Mini – GmbH brauchst (so werden Kleingewerbe ebenfalls genannt) sind:
- den aktuellen Personalausweis oder ein Reisepass,
- eine Meldebescheinigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes werden weitere Dokumente wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder auch eine Handwerkskarte verlangt.
Nachdem das Formular ausgefüllt hast, erhälst du deinen Gewerbeschein. Allerdings ist dein Gewerbe immer noch nicht „online“. Denn erst einmal müssen deine Unterlagen an das Finanzamt weitergeleitet werden. Dies wird von dem Gewerbeamt für dich übernommen.
Innerhalb von sieben bis 10 Tagen erhälst du eine Nachricht vom Finanzamt. Du erhälst deine Steuernummer und bekommst einen steuerlichen Erfassungsbogen. Diesen musst du ausgefüllt zurückschicken.
Die Anmeldung beim Finanzamt wäre damit auch erledigt. Allerdings darfst du nicht vergessen, dass das Finanzamt genau prüft, um welche Art von Tätigkeit es sich bei deiner Arbeit genau handelt. Deshalb empfiehlt es sich auch, die Art der angemeldeten Tätigkeiten nicht zu eng zu fassen.
Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?
Nachdem man den Gewerbeschein vom Gewerbeamt abgeholt bzw. von Zuhause ausgedruckt hat, vergehen erst einige Tage, bis man die nächsten Unterlagen vom Finanzamt erhält. Freiberufler müssen selbst aktiv werden, da sie nicht gewerbepflichtig sind.
Als Gewerbetreibender wird dies vom Gewerbeamt übernommen. Falls innerhalb von wenigen Tagen und Wochen nichts vom Finanzamt kommen sollte, muss man selbst aktiv werden und diese zumindest anrufen. Vom Finanzamt erhält man die neue Steuernummer.
Für Leute die unter der Kleinunternehmerregelung gründen möchten, wird in einigen Fällen erlaubt, die eigene Steuernummer zu nutzen. Außerdem erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen.
Dieser hat insgesamt sieben Seiten und verlangt einige Informationen von einem. Dieses Formular muss ausgefüllt zurückgeschickt werden. Zunächst muss man allgemeine Angaben über sich selbst machen, wie z B:
- Name,
- Nachname,
- aktueller Beruf,
- Wohnort,
- Identifikationsnummer.
Falls man verheiratet ist, muss man auch Angaben zu dem Ehepartner machen. Falls dies nicht der Fall ist, kann man diese Sparte auslassen.
Sehr wichtig auf dem Erfassungsbogen auszufüllen ist, die genaue Art der Tätigkeit des Gewerbes zu beschreiben. Man sollte daher die genaue Beschreibung nicht zu kurzfassen, da das Finanzamt genau überprüft, um was sich hierbei genau handelt.
Daraufhin folgen Informationen über die Bankverbindung. Auch kannst du auf dem Bogen angeben, ob du im Handelsregister eingetragen werden möchtest. Das hätte, vor allem für Leute die unter der Kleinunternehmerregelung profitieren möchten, sowohl positive als auch negative Seiten.
Man müsste unter anderem die doppelte Buchführung durchführen, die eigentlich der Vorteil eines Kleinunternehmens ist, kann aber dadurch im Auge des potenziellen Kunden wieder Relevanz gewinnen, weil das Unternehmen eher größer angesehen wird. Erst ab dann, darf man mit der gewerblichen Tätigkeit anfangen und Gewinne erzielen.
Nachdem auch der steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt und zurückgeschickt worden ist, beginnt die IHK Mitgliedschaft, die verpflichtend ist. Das sollte allerdings niemanden abschrecken. Zum einen sind die Beiträge recht moderat. Zum anderen bietet die IHK eine Anzahl Weiterbildungskursen an, die man nutzen kann, um dem Unternehmen weiter zu helfen.
Der Beitrag für Kleinunternehmer beträgt rund 30 bis 70€ im Jahr. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind beginnt der zu zahlende Betrag ab 150 bis 300€ . Die Kosten steigen allerdings gleichzeitig mit dem Gewinn.
Auch wenn man nur ungerne Geld abgibt, so sollte einem bewusst werden, dass das Unternehmen läuft und man daher diese Zahlungen tätigen kann. Unternehmen, die unter 5200€ innerhalb eines Jahres gewirtschaftet haben, bleiben Beitragsbefreit.
Zum Schluss muss man sich noch bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Berufsgenossenschaften sind für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Diese Versicherung ist nur für die Mitarbeiter verpflichtend, nicht für einen selbst.
Falls keine Mitarbeiter eingestellt sind, müssen auch keine Beiträge gezahlt werden. Auch die Freiberufler müssen sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden.
Kleingewerbe anmelden – welche Kosten fallen an?
Bei der Gewerbeanmeldung fallen einige Kosten an, die allerdings recht moderat ausfallen. Die Kosten können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden und betragen rund 10 bis 60 Euro.
Sofern weitere Dokumente verlangt werden, wie z.B ein Gesundheitszeugnis, fallen weitere Kosten von 20 Euro an. Auch das polizeiliche Führungszeugnis muss vorher beantragt werden und kostet 13 Euro. Für die Gewerbeanmeldung selbst wären das allerdings summa rum die Kosten, die gedeckt werden müssten.
Es fallen noch Kosten für die Mitgliedschaft bei der IHK an, die rund 30 bis 70€ kosten und nur jährlich bezahlt werden müssen. Für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, gilt, dass diese einen jährlichen Betrag von rund 150 bis 300€ begleichen müssen.
Fazit:
Ein Kleingewerbe online anmelden? In Zeiten wie diesen kein Problem mehr, würde man meinen. Leider bieten noch nicht alle Gemeinden und Städte diesen Service an. Doch diejenigen sich beim Gewerbeamt anmelden müssen, müssen nicht verzagen, denn das Gewerbe anmelden macht immer Spaß.
Aber auch bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden zu können ist ein riesiger Vorteil. Die Gewerbeanmeldung per online kann aktuell in den meisten Großstädten Deutschland, und in einem großem Raum Nordrhein-Westfalens durchgeführt werden.
In Hamburg muss allerdings darauf achten, dass die Unterschrift noch nachgereicht werden muss, weil diese dort diese Information noch von dir haben möchten. Doch auch das ist kein großer Akt und kann innerhalb weniger Minuten gemacht werden.
Das Kleingewerbe anmelden bzw. die Gewerbeanmeldung kostet rund 20 bis 60€, je nachdem, in welcher Stadt man wohnt. Was du unbedingt dabei haben musst, sind:
- der aktuelle Personalausweis bzw. ein gültiger Reisepass,
- eine Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltsgenehmigung,
- je nach Art des Gewerbes werden noch zusätzliche Dokumente verlangt, die unter anderem auch noch Kosten verursachen können, wie beispielsweise ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte.
Anschließend erhält man den Gewerbeschein. Dieser allerdings gibt einem noch nicht das Recht, direkt mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das findet erst dann statt, wenn du den steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt erhalten und ausgefüllt zurückgeschickt hast. Wenn auch diese Hürde gemeistert wurde, kannst du mit deiner Mini-GmbH loslegen!