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Wie macht man die Online Gewerbeanmeldung?
Wir Leben in einer Zeit, in der das Internet uns auf der ganzen Welt ein stück näher gebracht hat. Menschen, die Kilometerweit von uns entfernt wohnen, können wir auf dem Smartphone ganz schnell per FaceTime anrufen.
Wir können Freelancer aus dem fernen Asien engagieren oder uns mit Leuten connecten, die nicht nur eine andere Sprache sprechen, sondern eine fast komplett andere Weltvorstellung besitzen. Der Siegeszug macht auch bei der Gewerbeanmeldung nicht halt.
In immer mehr Städten Deutschlands kann man die Gewerbeanmeldung auch per Online durchführen. Vorbei sind die Zeiten, in denen wir Stundenlang im Wartezimmer waren oder uns mühselig für einen freien Termin beim Gewerbeamt freuen konnten. Mittlerweile geschieht das meiste Online.
Das gute hierbei ist, das man nicht nur Kleingewerbe anmelden kann, sondern auch Kapitalgesellschaften wie eine GmbH mit der Online Anmeldung eröffnet werden können. Das ist bahnbrechend und gehört honoriert. Bei der Online Kleingewerbe Anmeldung benötigen wir die selben Dokumente, wie beim Gewerbeamt auch.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Man zahlt bei der Anmeldung eine Gebühr von rund 20 bis 60€. Nachdem das Formular ausgefüllt ist, kann man den Gewerbeschein als Kopie herunterladen.
Wie sieht der klassische Weg aus?
Für Leute, die in ihrer Stadt keine Möglichkeit haben, die Gewerbeanmeldung online durchzuführen, bei denen gilt, dass diese sich beim Gewerbeamt anmelden müssen. Auch hier muss man die gleichen Dokumente haben, wie bei der Online Anmeldung auch.
Mit Termin oder vor Ort?
Bei dem klassischen Weg kann es sein, dass man beim Gewerbeamt erst einmal einen Termin vereinbaren muss. Andere Gewerbeämter hingegen erlauben auch, einfach vor Ort zu erscheinen, dann allerdings muss man auch etwas längere Wartezeiten einplanen.
Leute, die keine Möglichkeit haben, vor Ort zu erscheinen, können ihre Dokumente entweder per Post schicken oder einer Person eine Vollmacht erteilen, die ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde-Bestätigung dabei haben muss.
Wie lange dauert die Anmeldung beim Gewerbeamt?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt dauert rund 30 bis 60 Minuten. Nachdem man rein gerufen und das Formular ausgefüllt hat, erhält man diesen direkt vor Ort. Die Informationen werden vom Amt des Gewerbes direkt an das Finanzamt weitergeleitet.
Wann muss man zum Finanzamt?
Die Anmeldung beim Finanzamt findet indem Sinne statt, dass diese sich eher bei dir melden. Das dauert in der Regel sieben bis zehn Tage. Falls sich in dieser Zeit keiner bei dir melden sollte, erst dann solltest du aktiv werden und mal dort nachfragen. Vom Finanzamt erhält man zum einen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, sowie die neue Steuernummer. Der Fragebogen ist sieben Seiten lang und muss ausgefüllt zurückgeschickt werden.
Fragebogen ausgefüllt- wie gehts weiter?
Wenn man diesen Fragebogen ausfüllt, sollte dies mit größter Aufmerksamkeit geschehen, denn hierbei kann man einige leichte Fehler begehen.
Als erstes geht es um die Kleinunternehmerregelung. Die meisten möchten ein kleines Gewerbe anmelden. Der Vorteil dabei ist, sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt worden sind, muss man keine Gewerbesteuern mehr abführen.
Dies muss man beim Fragebogen in Anspruch nehmen. Wenn man die Kleinunternehmerregelung verstreichen lässt, darf man diese erst nach fünf Jahren für dieses Gewerbe wieder in aktivieren.
Für Leute, die ohnehin von Anfang an mit sehr großen Umsätzen rechnen, sollten dies in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür sind, dass man im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro hat.
In Deutschland gibt es einen Freibetrag von bis zu 24.500€. Das bedeutet, dass jedes Gewerbe bis zu dieser Summe Umsätze verdienen darf, ohne Gewerbesteuern abführen zu müssen. Allerdings würde diese Summe einen aus der Kleinunternehmerregelung rauswerfen und man müsste im nächsten Jahr wieder anpeilen, unter 22.000€ Umsatz zu bleiben.
Ein weiterer Fehler, den sehr viele beim Fragebogen machen, ist, die gewerbliche Tätigkeit nicht allzu genau anzugeben. Beispielsweise jemand beginnt sein Gewerbe mit dem Verkauf von Smartphones und gibt dies auch so an.
Im Laufe der Zeit allerdings wächst sein Kleingewerbe und er nimmt auch Tablets in sein Angebot auf. Dies würde dann allerdings nicht mehr zur Beschreibung des Gewerbes passen und man müsste dies umgehend dem Amt Melden, ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
Es wäre in diesem Beispiel daher viel sinnvoller, die gewerbliche Tätigkeit so umfassend wie möglich zu beschreiben. Wie elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets und allerlei technische Geräte Verkauf.
So würde man die kommenden Monate und Jahre Ruhe vor dem Finanzamt haben. Deshalb ist etwas Weitsicht von dir gefragt und du musst entscheiden, was du in Zukunft noch so alles planst.
Wer muss ein Gewerbe überhaupt anmelden?
In Deutschland herrscht die Gewerbefreiheit. Das bedeutet, jeder kann ein Kleingewerbe oder Gewerbe anmelden. Zudem gilt, dass jeder, der eine Tätigkeit mehrfach wiederholt ausübt, mit der klaren Absicht, Gewinne zu erzielen, Gewerbepflichtig wird.
Es gibt da allerdings zwei Ausnahmen, die von dieser Pflicht befreit sind. Das sind zum einen diejenigen, die unter die Hobbyregelung fallen. Das bedeutet, dass diese Menschen mit ihrer Tätigkeit einen Gewinn von unter 410€ pro Jahr haben.
Ebenfalls kein Gewerbe anmelden müssen Freiberufler. Diese gehören zu den Katalog- und Katalogähnlichen Berufen und sind nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass diese keine Gewerbesteuern bezahlen und auch die Mitgliedschaft bei der IHK nicht antreten müssen. Freiberufler müssen nur beim Amt der Finanzen vorstellig werden. Zu den Freiberuflern gehören:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Steuerberater,
- Anwälte,
- Schriftsteller,
- Journalisten,
- Künstler,
- und viele mehr.
Bis wann muss man die Kleingewerbe Anmeldung durchhaben?
Das Gewerbe anmelden muss man sofort. Unabhängig davon, um welche Art von Gewerbe es sich dabei auch handelt. Wenn man dies nicht online tun kann, dann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden. Man sollte die Anmeldung vor oder zeitnah zum Start der gewerblichen Tätigkeit machen.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man kann ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden, allerdings ist dann das Problem, dass Ämter ein Bußgeld aussprechen können. Diese Bußgelder können schnell Mal bis zu 1000€ und mehr Kosten. In Bayern zahlt man sogar einen Betrag von bis zu 50.000€.
Es ist daher umso wichtiger, dass man die Anmeldung so schnell wie möglich hinter sich bringt. Zwar lassen die meisten Ämter vor allem bei eher kleineren Umsätzen eher Milde walten und hängen nur eher kleinere Bußgelder, wenn überhaupt, doch allein darauf vertrauen sollte man nicht. Man hat die Möglichkeit ein Kleingewerbe auch noch rückwirkend von bis zu 60 Wochen anzumelden.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Wenn man das Wort Kleingewerbe hört, dann denkt man nicht an eine Halbe Million Umsatz pro Jahr, oder? Wer dennoch auf diese Summe getippt hat, liegt goldrichtig! Denn mit einem Kleingewerbe kann man nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften.
Das ist eine immense Summe, wenn man sich einmal vorstellt, welche Vorteile man nebenbei noch genießen darf. Hierbei darf man allerdings nicht vergessen, dass man auch einige Steuern abzugeben hat. Dennoch kann man jede Menge Geld mit einem solchen Unternehmen verdienen!
Was kostet ein Kleingewerbe im Jahr?
Das Besondere an einem Kleingewerbe ist, dass dieses nur sehr geringe Kosten verursacht. Da die meisten Leser noch vor ihrer Gewerbeanmeldung stehen, sollten wir die einzigen Fixkosten erwähnen, die es gibt. Das sind die Bearbeitungsgebühren beim Amt des Gewerbes, die rund 20 bis 60€ betragen.
Die einzigen laufenden Kosten, die man hingegen hätte, sind die, wenn man ein Hauptgewerbe angemeldet hat und die Krankenkasse dann aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Diese Kosten würden rund 200€ monatlich bzw. jährlich dann 2400€ betragen. Jedoch kann man diese Kosten von der Einkommensteuer absetzen, indem man diese als Betriebsausgaben angibt. Bis zu 1900€ kann man so dann von der Steuer absetzen.
Weitere Kosten, die anfallen, sind die, durch die Mitgliedschaft bei der IHK. Als Kleingewerbetreibende und Besitzer eines Kleingewerbes muss man die Mitgliedschaft bei der IHK antreten. Die IHK möchte von seinen Mitgliedern ebenfalls Gebühren erhalten. Diese betragen für Kleingewerbe rund 30 bis 70 Euro pro Jahr.
Unternehmer, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, zahlen sogar einen Beitrag von 150 bis 300 Euro pro Jahr. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen würden.
Natürlich können auch weitere Zahlungen auftreten, wenn man z B eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet, Neuanschaffungen tätigt oder Partnerschaften eingeht. Doch diese Kosten gelten nicht für alle Gewerbetreibende und sind daher sehr individuell.
Muss jedes Unternehmen bei der IHK Mitglied werden?
Nicht jeder Unternehmer, doch jeder Gewerbetreibende, ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflicht, von der man sich nicht befreien lassen kann.
Man muss es so hinnehmen, wie es ist. Das ist unter anderem eines der Gründe, weshalb so viele Gewerbetreibende gegen die IHK sind. Zwar sind die Gebühren relativ günstig, und dennoch gleichzeitig nervig. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70€ Gebühren im Jahr.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar 150 bis 300€ im Jahr. Auch können diese Gebühren weiter anwachsen und sind abhängig von den eigenen Einnahmen.
Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt.. Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?
Der Glaube ist weit verbreitet, dass das beliebteste Gewerbe der Deutschen von den Steuern befreit ist, doch stimmt das? Schauen wir uns das einmal genauer an: Wenn man als Kleingewerbe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann muss man keine Umsatzsteuer zahlen, wenn man im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000€ Umsatz (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000€ Umsatz erwirtschaften. Falls die Grenze übersteigt werden sollte, dann dann gilt die Regelung nicht und man müsste versuchen, dies im kommenden Jahr wieder zu erreichen.
Was wird wen ich die Regelung nicht ziehe?
Es ist wichtig zu wissen, dass man die Option für die Regelung sofort ziehen muss. Ansonsten kann man dies nämlich für die kommenden fünf Jahre für dieses Unternehmen nicht beantragen. Damit wären die Umsatzsteuer bereits umgegangen worden.
Außerdem darf man in Deutschland einen Freibetrag von 24 500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen. Am Ende müsste man nur noch die Einkommensteuer zahlen, wo man einige Betriebsausgaben mit angeben und somit diese auch absetzen kann. Es stimmt also, dass man bei einem Kleingewerbe sehr viele Steuern sparen kann. Doch vollständig von der Steuer befreit ist ein Kleingewerbe jedoch nicht.
Muss man dem Arbeitgeber vom Gewerbe berichten?
Das Gewerbe bei dem Amt des Gewerbes eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Anmeldung. Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt.
Man muss dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Fazit:
Gewerbetreibende müssen nicht mehr im Gewerbeamt auf irgendwelche Leute warten oder wegen ungünstiger Öffnungszeiten verärgert sein. Mittlerweile kann man eine Gewerbeanmeldung auch online abschließen. Einziger Wermutstropfen.
Dieser Online Service wird noch nicht überall in Deutschland angeboten. Vor allem in Großstädten und in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens ist dies der Fall. Doch alle anderen müssen nicht traurig sein, denn immer mehr Städte wollen die Online Gewerbeanmeldung in naher Zukunft anbieten.