Wo melde ich ein Gewerbe an?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim zuständigen Gewerbeamt. Beim Gewerbeamt muss man das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen und abgeben. Zusätzlich benötigt man Unterlagen wie den Personalausweis oder Reisepass und bei ausländischen Staatsbürgerschaften eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Je nach dem welche Tätigkeit man ausüben wird, können auch Nachweise und Qualifikationen nötig sein oder zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis. Falls es sich zum Beispiel um eine Gründung einer GbR handelt, die von natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet wird, wird das Beiblatt Vertretungsberechtigte von der juristischen Person benötigt.
Also braucht man die Zustimmung der Gesellschafter. Erst nach dem die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist, darf man der Tätigkeit nachkommen, denn die Gewerbeanmeldung ist auch gleichzeitig die Zulassung der Behörde. Vorher ist es nicht erlaubt das Gewerbe zu betreiben.
Kann man ein online Gewerbeanmeldung beantragen?
Heut zu Tage gibt es auch die Möglichkeit, je nach dem in welcher Stadt man wohnt, dass eine Online-Anmeldung eines Gewerbes möglich ist. Dies bietet den Vorteil, dass man jeder Zeit sein Gewerbe anmelden kann und nicht erst auf einen Termin von der Behörde warten muss. Vor allem ist es auch von Vorteil, wenn man keine Zeit dafür findet, weil man noch hauptberuflich tätig ist und nicht unbedingt die Zeit dafür finden kann.
Welche Unterlagen benötigt man bei Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man ein Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Für viele ist die Gewerbeanmeldung Neuland. Demnach weiß man auch gar nicht, was einen bei einem Gewerbeamt überhaupt erwartet. Um deine Neugier zu befriedigen und auch, damit du dich besser darauf vorbereiten kannst, erhältst du einen Einblick auf das Formular bei der Gewerbeanmeldung.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zur Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind.
Wie kann ich Gewerbeschein bekommen?
Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Gewerbeschein gibt einem jedoch noch nicht die Möglichkeit, mit dem eigenen Gewerbe direkt anzufangen. Man darf nämlich erst dann Gewinne erwirtschaften, nachdem man die nötigen Papiere vom Finanzamt hat.
Wie kann man Gewerbeanmeldung bei Finanzamt?
Wenn man unerlaubt der Tätigkeit nachkommt, kann es zur Geldstrafe bekommen. Aus diesem Grund sollte die Anmeldung des Gewerbes rechtzeitig erfolgen. Nach dem man das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet hat, erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt.
In der Regel wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert und man bekommt Post vom Finanzamt mit der Steuer-ID und dem steuerlichen Erfassungsbogen. In manchen Fällen sollte man selbst das Finanzamt aufsuchen, weil es etwas Zeit in Anspruch nehmen könnte. Den steuerlichen Erfassungsbogen muss man sofort ausfüllen und zurückschicken.
Die Steuer-ID, die man vom Finanzamt bekommt, muss auf jeder Rechnung zu finden sein. Außerdem muss ein Gewerbe bei der Industrie- und Handelskammer und je nach Tätigkeit auch eventuell bei der Handwerkskammer angemeldet werden.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Jeder der sich selbständig machen und damit Gewinn erzielen möchte muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, damit man auch die Erlaubnis der Behörde hat der Tätigkeit nachzukommen. Eine Ausnahme dagegen bilden die Freiberufler. Sie sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Freiberufler sind katalogähnliche Berufe und sind nach § 18 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland klar geregelt. Dazu zählen zum Beispiel Berufe wie:
- Ärzte
- Architekten
- Ingenieure
- Heilpraktiker
und viele weitere Berufe. Freiberufler müssen sich direkt beim Finanzamt anmelden um ihrer Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Ob es sich wirklich um einen Freiberufler handelt, entscheidet letztendlich das Finanzamt. In manchen Fällen kann es sein, dass eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Wenn man einer freiberuflichen Tätigkeit nachkommen möchte, muss man seine fachliche Kompetenz nachweisen.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Eine Gewerbeanmeldung sollte im besten Fall schon vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden, denn erst wenn die Gewerbeanmeldung erfolgt ist, ist man von den Behörden dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen.
Zu dem sollte die Anmeldung eines Gewerbes immer dann erfolgen, wenn man damit Gewinn beabsichtigt. Damit man auch eine Rechnung ausstellen kann, benötigt man die Steuer-ID von Finanzamt. Damit man die Steuer-ID bekommt, muss auch die Gewerbeanmeldung erfolgt sein.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch rückwirkend bis zu 60 Monaten anzumelden. Für all diejenigen, die bereits eine gewerbliche Tätigkeit durchführen, bisher aber noch kein Gewerbe angemeldet haben, denen sei gesagt, dass diese aufatmen können. Dann muss man allerdings die bisher ausgefallenen Steuern nachzahlen, sowie einen festgelegten Zinssatz noch drauf.
Viele Ämter lassen bei eher kleinen Umsätzen eher milde walten und sprechen dann zusätzlich kein Bußgeld aus. Doch allein auf den guten Willen der Leute sollte man nicht vertrauen und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich nachholen.
Wie viel kostet ein Gewerbe jährlich?
Die Kosten von einem Gewerbe im Jahr hängen immer von der Art des Gewerbes ab. Die Kleingewerbe-Anmeldung sind nur einmalige Kosten, die beim Gewerbeamt anfallen. Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, aber belaufen sich auf rund 15 bis 50 Euro.
Ansonsten muss man als Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag bezahlen. Auch hier hängt die Höhe des Beitrages davon ab, um was für ein Art Gewerbe es sich handelt. Weitere Kosten könnten zum Beispiel Materialkosten und Miete der Räumlichkeit sein.
Fazit
Wer einer Gewerbeanmeldung nachkommen möchte kann dies entweder vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt tun oder aber auch online. Ob man die Gewerbeanmeldung online durchführen kann, hängt davon ab in welcher Stadt man wohnt und ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird.
Damit die Gewerbeanmeldung erfolgen kann, müssen alle Unterlagen vollständig abgegeben werden. Unterlagen wären der Personalausweis oder Reisepass, das Formular zur Gewerbeanmeldung und eventuell Nachweise und Qualifikationen. Freiberufler müssen sich direkt an das Finanzamt wenden. Sie sind von der Gewerbeanmeldung befreit. Ob es sich denn wirklich um einen freien Beruf handelt, entscheidet letztendlich das Finanzamt.
Nach dem man das Gewerbe angemeldet hat, ist man dazu berechtigt der Tätigkeit nachzukommen und kann starten. Abhängig von der Art des Gewerbes ist es kostengünstig zu gründen, denn manchmal müssen die Gesellschafter auch kein Mindestkapital aufweisen. Außerdem kann man ein Gewerbe auch nebenberuflich betreiben. Diese Angabe muss beim Formular angegeben werden.