Kann man ein Gewerbe online anmelden?
Ein Gewerbe online anzumelden ist möglich, dies ist aber Standort abhängig. Bevor man ein Gewerbe anmeldet, sollte man sich zuerst erkunden ob es in der jeweiligen Stadt angeboten wird. Diese Informationen findet man auf der Internetseite der jeweiligen Stadt.
Online Anmeldung ist möglich
In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ist dies online möglich. Dies online tun zu können, bringt einige Vorteile mit sich. Die Gewerbeanmeldung per online durchführen zu können, ist bereits ein sehr wichtiger Vorteil, da man es bequem von Zuhause aus machen kann.
Vorteile von Online Anmeldung Service
Es gibt keine lange Wartezeiten vor Ort und man kann selbst bestimmen, zu welchem Zeitpunkt man es macht. Dadurch kann die Anmeldung auch schneller erfolgen. Die Bearbeitungszeit variiert, je nach dem, um was für ein Gewerbe es sich dabei handelt.
Auch online muss man, wie vor Ort, die notwendigen Unterlagen abgeben. Unterlagen wie zum Beispiel das Formular zur Anmeldung und der Personalausweis, eventuell eine Meldebescheinigung und als nicht EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgestattung, wird auf jeden Fall benötigt.
Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt davon ab was genau man für ein Gewerbe anmelden möchte bzw welche Tätigkeit man ausübt oder welche Dienstleistung man anbietet. Die Kosten hierbei belaufen sich auf rund 10 bis 60 Euro und mehr.
Wo kann ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann sowohl online, als auch vor Ort angemeldet werden. Wer ein Gewerbe vor Ort anmelden möchte, muss erstmal einen Termin vereinbaren.
Bei der Gewerbeanmeldung des Gewerbes spielen verschiedene Ämter eine Rolle, wie z.B. das Gewerbeamt selber, das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) , die Berufsgenossenschaft und eventuell auch die Krankenkasse kann dabei eine Rolle spielen.
Die Anmeldung von Gewerbe beim Gewerbeamt
Die Gewerbeanmeldung erfolgt zuerst beim Gewerbeamt, wo man ein Formular zum anmelden ausfüllen muss. Ein Kleingewerbe muss man nicht unbedingt im Handelsregister eintragen, aber man hat die Möglichkeit es zu tun. Es hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Name des Unternehmens geschützt ist und nicht von Nachahmern kopiert werden kann.
Die Anmeldung von Gewerbe beim Finanzamt
Danach kommt das Finanzamt in Spiel. Die schicken einen Fragebogen und auch die Steuernummer. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung muss ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Nach dem dies erfolgt ist, ist die Mitgliedschaft bei der IHK gesetzlich verpflichtend.
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe anzumelden ist dann Pflicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt bzw. sobald die Tätigkeit aufgenommen wird oder auch schon bevor man mit der Tätigkeit beginnt.
Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine selbstständige und dauerhafte Tätigkeit, die mit Absicht auf Gewinn gerichtet ist. In manchen Fällen ist es sogar nicht erlaubt, ohne ein Gewerbeschein zu starten, wie beispielsweise in der Gastronomie. Jeder Selbstständige muss sich beim Gewerbeamt anmelden.
Es gibt, aber Ausnahmen bei denen dies nicht der Fall ist. Hierbei sollte man zwischen Freiberufler und Gewerbetreibenden unterscheiden, denn Freiberufler sind nicht von all dem betroffen. Freie Berufe sind nach dem Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 ganz klar definiert.
Dazu gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Es gibt vom Finanzamt geregelte Katalogberufe, die vom kleingewerbe-anmelden befreit sind. Diese Berufe kann man im EstG §18 finden. Also ist es zuerst nicht wichtig, wie viel man verdient, sondern was genau man macht.
Welches Gewerbeamt ist für Berlin zuständig?
Es gibt mehrere Behörden, die zuständig sind. Man kann zum Beispiel online ein Termin buchen im:
- Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
- Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
- Bezirksamt Neukölln
- Bezirksamt Spandau
Weitere Standorte sind Bezirksamt Pankow, Bezirksamt Reinickendorf und Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, an denen man ein Kleingewerbe anmelden kann. Aber auch hier hat man die Möglichkeit, dass die Gewerbeanmeldung online erfolgen kann.
Was braucht man für online Gewerbeanmeldung?
Mann muss im Online-Verfahren alles ausfüllen, was gefragt wird. Erforderliche Unterlagen sind der Personalausweis, Handelsregisterauszug (falls es sich um eine eingetragene Firma handelt), Zustimmungserklärung Gesellschafter (Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen) und Beiblatt Vertretungsberechtigte.
Weitere Informationen, wie beispielsweise schon oben genannt die Standorte, erforderliche Unterlagen, Formulare und Gebühren kann man auf der Website finden.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, wer ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies auch online tun. Dies ist zeitsparender, weil man bei der Gewerbeanmeldung keine Menschenmassen und Warteschlangen hat. Du bist nicht abhängig von Öffnungszeiten und kannst dein Gewerbe jederzeit online anmelden. Wichtig ist, dass man die benötigten Unterlagen vorweisen kann, darunter zählen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung oder als nicht EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung,
- je nach Art des Gewerbes benötigst du noch weitere Unterlagen wie ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis oder aber auch eine Handwerkskarte. All diese Kosten allerdings einen kleinen Aufpreis.
- Je nachdem wo du wohnst, musst du zwischen 10 und 60 Euro für den Gewerbeschein zahlen.
Nachdem du dein Gewerbeschein erhalten hast, erhälst du innerhalb von sieben bis zehn Tagen Post von dem Finanzamt, wo du deine Steuernummer und einen steuerlichen Erfassungsbogen erhälst. Wenn du diesen ausgefüllt zurückschickst, bist du so gut wie fertig.
Nach einer weiteren Woche musst du dich dann bei einer zuständigen IHK melden und dich auch bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet die beiden Mitgliedschaften anzutreten. Allerdings ergeben sich für dich keine signifikanten Mehrkosten. Sofern dein Gewerbe unter 5200€ erwirtschaftet, bist du sogar von den Beiträgen befreit.
Auch bei der Berufsgenossenschaft musst du keine Versicherungen bezahlen, sofern du keine Mitarbeiter hast. Falls du ein Nebengewerbe eröffnest und diese gewerbliche Tätigkeit nicht als Hauptberuflicher durchführst, ist dein aktueller Arbeitgeber dazu verpflichtet, deine Krankenkasse weiterhin zu bezahlen.
Ob du deinen Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung in Kenntnis setzen möchtest, ist ganz dir überlassen. Es gibt kein Gesetz, dass dich dazu verpflichtet, dies zu melden, sofern es deine vertragliche Situation nicht anders vorsieht.