Inhalt
Kann man ein Gewerbe online anmelden?
Jain! Immer mehr Städte in der Bundesrepublik pirschen mit den Hufen und wollen ihren Internet Service Online nehmen. Einige Städte und sogar ein Bundesland sind hierbei federführend vorne.
In Großstädten wie Hamburg, München oder Berlin kann man sein Gewerbe online anmelden. Nordrhein-Westfallen ist das Bundesland, mit den meisten Städten, die die Gewerbeanmeldung online bereitstellen.
Genauso, wie du zum Gewerbeamt gehst und einige Unterlagen dabei haben musst, so musst du auch bei der Gewerbeanmeldung im Online Bereich deine Informationen hochladen. Was du unbedingt brauchst sind:
- eine Kopie deines aktuellen Personalausweises oder deines Reisespasses,
- eine Kopie deiner Meldebestätigung oder als Nicht-EU-Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art deines Gewerbes kann es sein, das du noch weitere Dokumente hochladen musst, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis oder eine Handwerkskarte.
Nachdem du alle wichtigen Daten eingegeben hast, kannst du in den meisten Fällen den Gewerbeschein herunterladen. In einigen Städten ist es allerdings noch nicht möglich, dass die Gewerbeanmeldung Online vollständig alleine ausreicht.
Beispielsweise muss man in Hamburg noch die eigene Unterschrift abgeben. Ob du selbst beim Gewerbeamt erscheinst oder deine Unterschrift per Post schickst, ist dir überlassen. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung unterscheiden sich von Stadt zu Stadt und betragen rund 20 bis 60 Euro.
Vor- und Nachteile einer online Kleingewerbe-anmeldung?
Ein Kleingewerbe anmelden und dafür extra zum Gewerbeamt gehen? Nicht mehr heute! Wir Leben im Zeitalter des Internets. Da trifft es sich gut, das wir mittlerweile auch den Service angeboten bekommen, unsere Anmeldung bequem von zu Hause aus durchführen zu können.
Eines der größten Vorteile ein Gewerbe im Internet anzumelden ist, das man seine Zeiten komplett flexibel einteilen kann. Wenn man zum Gewerbeamt geht, gibt es das Problem, das einiges an Zeit vergehen kann, aufgrund einer langen Wartezeit. Manche Gewerbeämter wollen fixe Termine vereinbaren, andere wiederum haben nur an bestimmten Tagen auf und das auch meistens eher Mittags.
Daher ist es vor allem für Menschen vorteilhaft, die tagsüber aufgrund ihrer Arbeit verhindert sind. Diese können Online unabhängig von all dem ihren Traum eines eigenen Gewerbes erfüllen. Außerdem erhält man keine Info-Blätter oder sonstige Bögen und verschwendet kein Papier und kann dabei helfen, die Umwelt zu schonen.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich sofort, nachdem das wirtschaftliche Interesse besteht, eine Tätigkeit auszuführen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis steht.
Falls deine Tätigkeit lediglich einen Gewinn von 410 Euro innerhalb eines Jahres generiert, bist du von der Gewerbeanmeldepflicht befreit. Alles darüber hinaus muss beim Gewerbeamt gemeldet werden.
Kann man rückwirkend (online) Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann rückwirkend und online angemeldet werden. Man hat dafür bis zu 60 Monaten Zeit. Allerdings sollte man sich nicht so viel Zeit lassen, denn das Finanzamt kann ein Bußgeld verhängen, welches bis zu 1000 Euro und mehr kosten kann. Zwar lassen die meisten Ämter bei eher kleineren Beträgen die Sache etwas ruhiger angehen, dennoch bist du verpflichtet, so schnell wie möglich dein Gewerbe so schnell wie möglich anzumelden.
Was und für wen ist die Kleinunternehmerregelung?
Du hast es bestimmt schon Mal irgendwo gehört und dich gefragt, was denn genau die Kleinunternehmerregelung ist. Im wesentlichen ist die Kleinunternehmerregelung eine kleine Starthilfe für Gewerbetreibende. Die Regelung beinhaltet zwei wichtige Komponente:
1. Die vereinfachte Buchführung, durch die sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung und
2. die Möglichkeit zur Umsatzsteuerfreien Rechnungserstellung und dadurch der Wegfall von der Umsatzsteuervoranmeldung.
Die vereinfachte Buchführung: Das Thema Buchhaltung ist sicherlich das große Grauen für viele Menschen, wenn sie an ein eigenes Gewerbe denken. Das schöne an der Kleinunternehmerregelung ist daher das die Buchhaltung im Grunde weg fällt bzw. für jeden machbar wird. Sie wird in diesem Fall ersetzt durch die Einnahmeüberschussrechnung.
Dafür musst du nichts weiter tun als alle Einnahmen und alle Ausgaben aufzulisten die entsprechenden Rechnungen aufzuheben. Deinen Gewinn, also deinen Einnahmeüberschuss trägst du auf einen Extrablatt auf deiner ganz normalen Steuererklärung ein und reichst deine Einnahmeüberschuss mit ein. Das war es dann auch.
Umsatzsteuerfreie Rechnungen: Wenn du als Kleinunternehmer Rechnungen erstellst, erhebst du keine Umsatzsteuer. Damit entfällt für dich die Umsatzsteuervoranmeldung und somit dann auch das unterjährige Abführen von Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Damit dein Kunde auch weiß, warum auf deiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, wird stets ein Hinweis mit auf die Rechnung geschrieben. Dieser muss wörtlich oder sinngemäß lauten: Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz).
Allerdings gibt es auch einen Nachteil an der Kleinunternehmerregelung. Wer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, der ist auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet das du die gezahlte Umsatzsteuer auf Waren, beispielsweise für ein Laptop, welches du extra für deinen Betrieb gekauft hast, nicht vom Finanzamt zurückerstattet bekommst.
Hast du zum Beispiel vor allem zu Beginn deiner unternehmerischen Tätigkeit hohe Kosten, kriegst du diese als Kleinunternehmer nicht zurückerstattet. Deshalb solltest du dir genau überlegen, welche Form eines Unternehmens für dich die beste ist. Als Einstieg in die Unternehmenswelt und vor allem bei geringen Kosten, ist die Kleinunternehmerregelung eine sinnvolle Entscheidung.
Wer darf die Kleinunternehmerregelung verwenden?
Von der Kleinunternehmerregelung darf nur derjenige profitieren, dessen Gewerbe innerhalb des ersten Geschäftsjahres max 22.000€ Umsatz erzielt und um zweiten 50.000€ . Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht mehr als Kleinunternehmer angesehen und die Regel verfällt für einen.
Fazit:
Beim Gewerbeamt anmelden? Nicht mehr in diesem Jahrhundert! Gewerbe anmelden online lautet die Zukunft! Das Gewerbe anmelden kann man mittlerweile bequem von zu Hause aus.
Immer mehr Gemeinde bieten diesen Service an. Die Anmeldung beträgt rund 20 bis 60 Euro und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt. Du brauchst eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses, eine Meldebestätigung und musst diese nur noch hochladen.