Wie kann ich ein Nebengewerbe anmelden?
Selbstständigkeit bedeutet, eigenständig einen Beruf nachzugehen und Geld zu verdienen. Während manche Selbstständige ihrer Tätigkeit als Hauptberuf durchführen, birgt dieses Vorhaben zahlreiche Risiken. Die nebenberufliche Selbstständigkeit hingegen bietet jedem Interessenten die Möglichkeit, einen angemeldeten Hauptberuf auszuüben und im Nebengewerbe einen zusätzlichen Verdienst zu erhalten. Doch wie meldet man ein Nebengewerbe in Deutschland richtig an?
Unterschied zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe
Entscheidest du dich, nebenberuflich selbstständig zu machen, musst du dein Gewerbe dementsprechend anmelden. In Deutschland existiert für jedes Gewerbe eine Anmeldepflicht.
Die Anmeldung für ein Gewerbe als Haupt- oder Nebengewerbe findet standardmäßig beim zuständigen Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde statt. Dort erhältst du ein Anmeldeformular, welches du entweder allein oder gemeinsam mit uns von Gewerbeanmeldung.com ausfüllen musst.
Viele Gemeinden und Städte bieten zusätzlich das Formular per Download an. Ebenfalls kannst du dein Gewerbe immer öfter sogar gänzlich über das Internet anmelden.
Auf dem Anmeldeformular musst du zahlreiche Fakten zu dir und deinem Gewerbe bekannt geben. Vor allem ist es wichtig, ob du ein Hauptgewerbe anmeldest und deine Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird oder ob du nur ein Nebengewerbe betreiben möchtest und dadurch nebenberuflich selbstständig bist.
Der wesentliche Unterschied zwischen Haupt- und Nebengewerbe liegt bei den wöchentlichen Arbeitsstunden. Du führst nur dann ein Nebengewerbe, wenn deine Wochenarbeitsstunden und somit dein gesamter Arbeitsaufwand nicht mehr als 18 Stunden beträgt.
Zudem existiert die Faustregel, dass dein Nebenerwerb sowohl wirtschaftlich wie zeitlich deinen Haupterwerb nicht überschreiten darf. Außerdem beschränkt sich der Begriff Nebengewerbe nicht auf eine Rechtsform, wodurch du Einzelunternehmer sein kannst oder eine GbR sowie eine GmbH gründen kannst.
Muss man den Arbeitgeber informieren?
Wenn du nebenbei selbstständig bist oder sein möchtest, übst du noch immer einen Hauptberuf aus. Dies bedeutet, dass du zum Beispiel hauptberuflich bei einer Firma angestellt bist.
Viele Personen, welche eine nebenberufliche Selbstständigkeit planen, fragen sich hierbei häufig, ob sie ihren Arbeitgeber über ihr Vorhaben informieren müssen.
Grundsätzlich steht es dir frei, dich im Nebengewerbe selbstständig zu machen. Dennoch darf dein eigenes Gewerbe nicht deine Pflichten als Arbeitnehmer verhindern, sodass du diese nicht vernachlässigen darfst.
Zugleich darfst du mit deinem eigenen Gewerbe nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers werden, da dir sonst Abmahnungen, Kündigungen oder gar eine Klage vor Gericht drohen können.
Falls du dir sicher bist, dass dies nicht auf dein eigenes Unternehmen zutrifft, kannst du jederzeit ein Nebengewerbe anmelden. Dennoch ist es ratsam, den eigenen Arbeitgeber von diesem Schritt zu benachrichtigen. In manchen Arbeitsverträgen sind bestimmte Regelungen zu diesem Vorhaben festgehalten, welche du beachten und einhalten musst.
Nebengewerbe anmelden in der Arbeitslosigkeit
Falls du arbeitslos sein solltest, steht es dir trotzdem, zu ein Nebengewerbe anzumelden. Anders als bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis können hierbei allerdings Probleme auftreten, falls du den Gründungszuschuss beantragst.
Möchtest du dein Vorhaben dennoch umsetzen, solltest du am besten mit einem Gründercoach sprechen. Das Gespräch kann dir helfen, die Förderung zu erhalten. Zudem solltest du ebenfalls
- die wöchentlichen Arbeitszeiten
- die monatliche Zuverdienstgrenze
beachten. Gleich wie bei einem Hauptberuf und einer nebenberuflichen Tätigkeit ist das Nebengewerbe bei einer Arbeitslosigkeit an einen maximalen wöchentlichen Arbeitsaufwand gebunden.
Du darfst maximal 15 Stunden pro Woche dein Nebengewerbe betreiben. Arbeitest du regelmäßig über die Grenze drüber, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Als Folge bekommst du auch keine Leistungen mehr zugesprochen.
Gleichfalls gilt für dich eine Zuverdienstgrenze. Pro Monat darfst du höchstens 165 Euro verdienen, um dein Arbeitslosengeld weiterhin in voller Höhe beziehen zu können. Überschreiten die Einkünfte aus deinem Nebengewerbe die Grenze, werden sie deinem Arbeitslosengeld angerechnet.
Krankenversicherung – ein wichtiges Thema für Selbstständige
Alle deutschen Bürger unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass du dich entweder bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung anmelden musst.
Als Selbstständiger besitzt du grundsätzlich die Wahl, welche Art der Versicherung du wählst. Dennoch besteht ein Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Hauptgewerbe. Als Arbeitnehmer bist du standardmäßig über den Arbeitgeber versichert. Im Hauptgewerbe musst du dich hingegen selbst versichern.
Bist du durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit gesetzlich versichert, kannst du deine Versicherung nicht wählen. Die Wahlfreiheit besteht bei dir erst, sobald deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
Frage am besten bei deinem ausgewählten Versicherungsträger nach, wie hoch diese Grenze ist. Zugleich solltest du beachten, dass deine Einkünfte sich auf die Versicherungskosten auswirken können. Während diese für eine private Krankenversicherung nicht relevant sind, bilden sie die Grundlage bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Amtsweg für ein Nebengewerbe
Der Amtsweg, um ein Nebengewerbe anmelden zu können, beschränkt sich nicht nur auf das Gewerbeamt. Je nach Gewerbe musst du gegebenenfalls mehrere Ämter aufsuchen und dein Gewerbe dort vermerken.
Mit unserer praktischen Checkliste hier bekommst du einen ersten Überblick, welche Schritte du wann tätigen musst und welche Unterlagen du benötigst.
Einen wesentlichen Einfluss auf deinen Amtsweg bildet die gewählte Rechtsform deines Gewerbes. Sie entscheidet letztendlich, ob du nur den Eintrag beim Gewerbeamt durchführen musst oder auch einen Eintrag im Handelsregister machen musst. Grundsätzlich kann es passieren, dass du dein Nebengewerbe
- beim Gewerbeamt
- beim Finanzamt
- bei der Industrie- oder Handelskammer
- beim Arbeitsamt
- bei der Berufsgenossenschaft
melden musst.
Verpflichtet ist der Eintrag beim Gewerbeamt. Mit deiner Anmeldung bekommst du dort ebenso deinen Gewerbeschein. Bei der Anmeldung beim Gewerbeamt wirst du stets zwecks Neben- und Hauptgewerbe gefragt.
Falls du dir nicht sicher bist, ob du zuvor einen Eintrag im Handelsregister machen musst, solltest du bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen.
Machst du dich nebenbei selbstständig, schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung beim Gewerbeamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Diesen musst du verpflichtend ausfüllen und zurückschicken.
Zugleich teilt dir das Finanzamt deine Steuernummer zu. Falls du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest, kannst du dies ebenso am Fragebogen vom Finanzamt angeben. Gerne füllen wir von Gewerbeanmeldung.com den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeinsam mit dir aus, falls du Hilfe benötigen solltest.
Planst du, in deinem Nebengewerbe Angestellte zu beschäftigen, musst du zusätzlich beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt die Nummern.
Du musst sie bereits besitzen, bevor du deinen ersten Mitarbeiter einstellst. Gleichzeitig ist sie für die Anmeldung bei der Krankenkasse und für die Sozialversicherung relevant. Im Nebengewerbe treten Mitarbeiter jedoch eher selten auf.
Als Gewerbetreibender musst du verpflichtendes Mitglied bei der IHK werden. Diese Pflicht entfällt für Personen mit einem Nebengewerbe nicht. Du musst dich eigenständig bei deiner zuständigen IHK melden.
Nach der Meldung bekommst du von der Kammer weitere Informationen mit einem eigenen Schreiben. Hingegen musst du nicht unbedingt Mitglied bei der HWK werden, da diese ausschließlich für Handwerksberufe zuständig ist. Zählt dein Nebengewerbe zu einem Handwerksberuf, must du dich auch bei der HWK melden.
Ergänzend musst du dich mit deinem Nebengewerbe bei der Berufsgenossenschaft eintragen. Für zahlreiche Branchen existiert eine eigene Berufsgenossenschaft, wobei sie alle grundsätzlich für die gesundheitlichen Aspekte in einem Unternehmen zuständig sind.
Bereits innerhalb einer Woche nach der Gründung deines Unternehmens musst du dich bei deiner zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Lediglich besteht eine Ausnahme bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie bei Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
Ein Nebengewerbe einfach anmelden
Falls du ein Nebengewerbe eröffnen möchtest, musst du nahezu dieselben Schritte wie bei einem Hauptgewerbe durchführen. Somit musst du unter anderem
- dich beim Gewerbeamt anmelden
- den Fragebogen des Finanzamts ausfüllen
- die IHK bzw. HWK sowie die Berufsgenossenschaft verständigen
Gerne helfen wir von Gewerbeanmeldung.com dir, wenn du nebenbei selbstständig werden möchtest und unterstützen dich beim Amtsweg sowie bei der Abgabe der Formulare und Unterlagen.
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