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Was sind Vorteile und Nachteile ein Nebengewerbe?
Ein Nebengewerbe anzumelden und sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu entscheiden ist für viele Gründer am Anfang ihrer Karriere sehr sinnvoll, da dies viele Vorteile mit sich bringen kann.
Das alte Athen beispielsweise war vor allem deshalb seiner Zeit voraus, weil es dort einem an nichts gemangelt hat und diese Leute so ihre Ganze Energie damit verbringen konnten, über bestimmte Dinge nachdenken zu können, um die Gesellschaft voranzubringen.
Genauso sieht es auch mit der Selbstständigkeit aus. Denn, durch die Einnahmen aus dem Hauptjob verspürt man keinen großen Druck, unbedingt etwas erreichen zu müssen und kann so in Ruhe das Gewerbe voranbringen.
Durch diese Ruhe kann man sich Zeit „erkaufen„, um zu schauen, ob die nebenberufliche Tätigkeit denn auch ein hohes wirtschaftliches Potenzial aufweisen kann oder eben nicht. Man muss nicht über jeden einzelnen Cent nachdenken und kann dieses frei investieren.
Außerdem kann jeder für sich selbst entscheiden, wie lange und wie viel Zeit man in sein neuestes Projekt stecken möchte. Diese Freiheit ist ein großer Anreiz für viele Neugründer. Nicht mehr vom Arbeitgeber abhängig zu sein und keine festen Strukturen zu haben, in denen die Kreativität erstickt.
Selbst wenn der Verlust eines Hauptjobs drohen sollte, was in unseren Zeiten keine Seltenheit mehr ist, hat man noch die Sicherheit, das Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umwandeln zu können. Wo sonst, außer bei einer Selbstständigkeit, könnte man so beruhigt in die Zukunft blicken können?
Ein weiterer Vorteil eines nebenberuflichen Kleingewerbes ist, dass die Einnahmen aus dem Hauptjob und die Einnahmen aus dem Nebengewerbe addiert werden und die finanzielle Sicherheit eines Einzelnen dadurch weiter ansteigt. Dadurch kann man sich selbst viel mehr gönnen, als bisher.
Unter anderem könnte man mehr Geld in die Hand nehmen und in das Projekt stecken, eventuell vielleicht zwei Mal, statt einmal einen Urlaub buchen.
Außerdem ist man durch die gestiegenen Einnahmen interessanter für Banken und würde so eher einen Kredit bzw. einen höheren Kredit bekommen, um sich so beispielsweise den Traum eines Eigenheims leisten zu können. Dinge, die vorher fast unmöglich erschienen, können so zur Realität werden.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.
Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wie viel ich Umsatzsteuer und Einkommenssteuer für Nebengewerbe zahlen?
Unabhängig davon, wie groß, klein oder auf welche Art ein Gewerbe betrieben wird, so muss man immer Steuern bezahlen. Jedes Gewerbe muss Gewerbesteuern, die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer bezahlen.
Allerdings kann es dennoch vorkommen, das man bei einem Nebengewerbe am Ende nur die Einkommenssteuer begleichen muss. Man kann in Deutschland nämlich einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Vom Finanzamt erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Falls ja, dann muss man keine Umsatzsteuer verrichten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese sind, dass man im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten unter 50.000 Euro bleibt.
Wie viel darf man nebenberuflich selbständig verdienen?
Wenn man ein Kleingewerbe beantragt hat, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert.
Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden. Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Arbeitgeber halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht.
Zwar kann der Arbeitgeber nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.
Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Kleingewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
Man kann, unabhängig der Art des Gewerbes, einen Gewinn von bis zu 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaften, ohne dabei Gewerbesteuern abführen zu müssen.
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland ist es klar geregelt, wer ein Gewerbe anmelden muss und wer nicht. Es gibt einige Berufsgruppen, die keine Gewerbeanmeldung benötigen.
Darunter gehören die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen: Zu diesen freiberuflichen Tätigkeiten zählen künstlerische, ärztliche oder heilpraktische Tätigkeiten und Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
- Ärzte,
- Zahnärzte,
- Anwälte,
- Designer,
- Ingenieure,
- Fotografen,
- Künstler,
- Schriftsteller,
- Künstler,
- und viele weitere.
Eine weitere Berufsgruppe, die kein Gewerbe anmelden muss, sind diejenigen, die der Urproduktion arbeiten. Bei der Urproduktion handelt es sich um Erwerbstätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Naturerzeugnissen bzw. Rohstoffen beschäftigen. Dazu zählen unter anderem die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und der Gartenbau sowie die Fischerei, die Jagd und der Bergbau.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Man muss die Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen lassen. In Großstädten kann es gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt bzw. Orte wie das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer, wo man bei manchen Gemeinden ebenfalls das Gewerbe anmelden kann. Bevor man also das Nebengewerbe anmelden kann, sollte man das zuständige Amt für einen finden.
In der Regel muss man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Eine kurze Recherche reicht bereits um die Antwort zu erhalten.
Wenn man also beim Amt erschienen und das Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Ebenfalls muss man noch folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss Formular zur Gewerbeanmeldung beachten?
Daraufhin erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Nebengewerbe machen. Wenn dies ausgefüllt ist, wird das Formular unterzeichnet, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende.
Diese Kopie dient dann fortan als Gewerbeschein, gibt einem Gründer allerdings noch nicht die Möglich, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.
Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft.
Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Wer ein Klein- bzw. Nebengewerbe hat, braucht in der Regel keine neue Steuernummer und kann seine private benutzen, falls man Rechnungen schreibt.
Wann muss man ein Kleingewerbe spätestens anmelden?
Ein Nebengewerbe anmelden sollte man schleunigst tun, wenn man weiß, das man wiederholte Male eine Tätigkeit ausgeübt hat, mit der klaren Absicht,
Gewinne zu erwirtschaften. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen. In der Landeshauptstadt Bayerns ist es gar so, dass man für das nicht oder zu späte Anmelden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten kann.
Dies ist eine mittelschwere bis ganz große Katastrophe. Daher ist es umso wichtiger, das man die Anmeldung auch so schnell wie möglich vornimmt. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafen.
Kann man rückwirkend Gewerbeanmeldung beantragen?
Man hat die Möglichkeit, innerhalb von 60 Monaten das Gewerbe rückwirkend anmelden zu können. Dann kann es sein, dass man vielleicht nur ein kleines oder gar kein Bußgeld erhält, da die Ämter bei eher kleineren Beträgen eher Mal das Auge zudrücken.
Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch zusätzlich einen Zinssatz draufzahlen.
Welche Kosten muss man bei einem Kleingewerbe zahlen?
Als nebenberufliche Tätigkeit mit einem Kleingewerbe ist sehr kostengünstig und für viele einfach zu finanzieren. Dies ist eines der Hauptgründe, weshalb es ideal ist, eine solche nebenberufliche Tätigkeit zu starten.
Pro Jahr hat man nämlich nur die Kosten bei der IHK. Dort muss jeder Gewerbetreibende die Mitgliedschaft antreten. Die Kosten hierbei betragen rund 30 bis 70 Euro im Jahr.
Die Gebühren können allerdings steigen, das ist abhängig von den Einnahmen. Sollte man allerdings im Jahr einen Umsatz unter 5200 Euro vorweisen, dann muss man keine Gebühren bezahlen.
Es kann allerdings auch sein, das man bereits im ersten Jahr einen hohen Betrag zahlen muss, wenn zum Beispiel die Beitragsrechnung der IHK ankommt. Diese kann es in manchen Fällen in sich haben. In solchen Fällen kannst du aber auf uns zählen. Denn wir bieten die IHK Gebührenberatung an.
Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob man die Kosten auf ein Minimum von 0 Euro reduziert werden können. Ja, du hast richtig gelesen, eine fast vollständige Annullierung ist möglich.
Als Personengesellschaft hat man nämlich die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist dem Ganzen zu widersprechen. Dann kannst du die IHK Gebührenberatung in Rate ziehen. Zwar gibt es keine Garantie für Erfolg, doch die bisher zahlreichen Erfahrungen und Bewertungen sprechen hier eine deutliche Sprache. Wenn das dein Interesse geweckt haben sollte, dann klicke hier ->
Es kann sein, dass auch noch weitere Kosten kommen können, diese sind allerdings eher als Investition zu verstehen und weniger als Ausgaben.
Zum Beispiel dann, wenn man eine Räumlichkeit anmietet, eine Partnerschaft eingeht, Mitarbeiter einstellt, Patente anmeldet oder man Neuanschaffungen tätigt. Auch dann muss man einen hohen Betrag zahlen, allerdings bedeutet das auch, dass der Gewinn dadurch steigen kann.
Muss man den Arbeitgeber von der Selbstständigkeit informieren?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Nebengewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so verlangt. Wenn man eine Klausel hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man zusätzliche Stunden für das Gewerbe benötigt und man so auf der Arbeit nicht das gesamte Potenzial abrufen kann. Das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt.
Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind. Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.