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Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss man beim Gewerbeamt anmelden. In Großstädten kann es sein, dass es mehrere Gewerbeämter gibt oder Institutionen, wo man sich anmelden kann, beispielsweise bei dem Ordnungsamt oder bei einer Handelskammer.
Gewerbe anmelden: Termin
In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt rein gelassen zu werden. Falls eine Terminvereinbarung nicht vonnöten ist, dann kann man sich sicher sein, dass man etwas Zeit im Wartezimmer verbringen wird.
Kann man auch Online anmelden?
Es gibt mittlerweile in immer mehr Städten die Möglichkeit, das Gewerbe auch über das Internet anzumelden. Für alle, die aufgrund der Arbeit nie wirklich dazukamen, sich bei dem Gewerbeamt in der Gemeinde anmelden zu können, ist dies ein immenser Vorteil. Alles bequem von Zuhause aus zu erledigen, das hat schon was.. Man müsste nur schauen, ob die eigene Stadt diesen Service anbietet.
Gehen wir jetzt vom klassischen Weg der Gewerbeanmeldung als Beispiel weiter vor. Man wurde ins Büro eingeladen und muss nun einige Unterlagen bei sich haben.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Nebengewebe?
- einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass,
- eine Melde-Bestätigung bzw. als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass weitere Dokumente verlangt werden, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, benötigt man hiervon einen Auszug,
- als Minderjähriger benötigt man außerdem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selbst vor Ort nicht erscheinen kann, kann man einer Person eine Vollmacht ausstellen. Diese Person muss dann ebenfalls einen Personalausweis und eine Melde Besätigung bei sich haben.
Bei der Anmeldung zahlt man einen Betrag von rund 20 bis 60 Euro. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Gewerbeanmeldung Formular ausgefüllt– was folgt nun?
Dann erhält man ein Formular gereicht, welches man füllen muss. Nachdem dieses Formular ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt wurde, erhält man eine Kopie von dieser, welche dann als Gewerbeschein fungiert. Das Gewerbeamt leitet dann die Informationen des Gewerbetreibendes weiter an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie an die Industrie- und Handelskammer.
Das Finanzamt meldet sich dann innerhalb von sieben bis zehn Tagen dann beim Gewerbetreibenden. Dieser erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung, sowie eine Steuernummer, für das Gewerbe. Wenn der Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt worden ist, kann man mit dem Gewerbebetrieb beginnen, Gewinne zu erwirtschaften.
Bis wann muss man die Gewerbeanmeldung fertig haben?
Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der klaren Absicht, einen Gewinn zu erhalten, so muss dieser das Gewerbe beim Amt des Gewerbes anmelden.
Was wird wen man nicht Gewerbe anmeldet?
Das außer acht lassen dieser Regel kann schwerwiegende Konsequenzen mit sich bringen. Unter anderem kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro und mehr verlangt werden. In München ist es gar so, dass ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden kann. Das ist nicht nur eine unfassbar hohe Summe, sondern würde viele Leute in den Ruin schicken.
Man sollte nicht vormachen, der Staat hat einen Blick auf unsere Finanzen und umso dubioser erscheint es, wenn wir monatliche Zahlungen erhalten, die allerdings nicht vom Hauptjob stammt. Es wäre umso tragischer, wenn irgendwer anders zum Finanzamt hingeht und einen „verpetzt“.
Die Konsequenzen wären immens. Rechtlich gesehen könnte man sogar von einer Steuerhinterziehung sprechen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man die Anmeldung für das Gewerbe vornimmt, denn Unwissenheit ist nicht straf mindernd.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Man hat allerdings das Glück, das man die Gewerbeanmeldung auch noch rückwirkend machen kann. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste dann abgesehen von dem Bußgeld, noch die ausgelassenen Steuern nachzahlen, sowie einen Zinssatz, der auf diese fallen würde.
In vielen Fällen, wo es um eher kleinere Umsätze geht, lässt das Finanzamt eher Gnade walten und verteilt keine oder eher geringere Bußgelder. Doch allein darauf sollte man nicht vertrauen und schnellstmöglich das Amt der Finanzen aufsuchen.
Was hat es mit dem Finanzamt auf sich?
Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, muss man beim Finanzamt vorstellig werden bzw. diese melden sich in der Regel innerhalb sieben bis zehn Tagen bei dir. Falls keine Rückmeldung erfolgt, dann erst sollte man selbst beim Finanzamt mal nachfragen.
Vom Amt der Finanzen erhält man zum einen die Steuernummer für das Gewerbe, sowie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser Bogen ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Dort müssen unter anderem Angaben gemacht werden, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Kleinunternehmerregelung: Ist eine Hilfe
Die Kleinunternehmerregelung ist eine kleine Hilfe für Gewerbetreibende, um keine Gewerbesteuern zu zahlen, sofern man bestimmte Voraussetzungen erfüllt hat.
Die Voraussetzungen hierfür sind, im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten unter 50.000 Euro zu bleiben. Erwirtschaftet man beispielsweise im ersten Geschäftsjahr einen Umsatz von 24.000 Euro, muss man zwar keine Gewerbesteuern zahlen, da man einen Freibetrag von 24.500 Euro erzielen darf, doch die Voraussetzung wird so nicht erfüllt und man muss versuchen, im nächsten Jahr unter 22.000 Euro zu bekommen.
Was wir wen man die Regelung nicht Anspruch nimmt?
Wenn man diese Regelung nicht Anspruch nehmen möchte, dann darf man diese in einigen Bundesländern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe nutzen. Außerdem muss man beim Fragebogen angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Hierbei ist es sehr wichtig, dass man die Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Amt der Finanzen sehr genau kontrolliert, ob die Angaben denn passen. Falls nicht, können Bußgelder drohen. Nachdem man den Fragebogen zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen.
Was kostet ein Gewerbe im Jahr?
Die Gewerbeanmeldung ist nur die halbe Miete und man muss das Gewerbe beim vollen betrachten. Das bedeutet eben auch, dass man sich auch darüber bewusst werden muss, welche Kosten anfallen können, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Kosten verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben.
Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen. Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind.
Gewerbetreibende: Mitglied bei der Industrie und Handelskammer
Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden. Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte.
Gibt es andere Kosten?
Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst. Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Dann gibt es noch eine Sache, die ich dir nicht vorenthalten möchte… es kann nämlich gut und gerne Mal vorkommen, das man bereits im ersten Jahr eine Beitragsrechnung von der IHK erhält, die es in sich hat… Vor allem dann, wenn Neuanschaffungen oder Koorperationen geplant waren, muss man diese mit ziemlicher Sicherheit für einige Monate nach hinten verschieben, um die Rechnung erstmal begleichen zu können.
Für Neugründer ein Desaster! Doch gut, dass du dich auf dieser Seite befindest… denn hier wird dir geholfen! Du hast nämlich die Möglichkeit (das wissen leider die meisten Leute nicht) als Personengesellschaft innerhalb einer festgelegten Frist der Rechnung zu widersprechen.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen, die so in Deutschland einmalig ist. Ausgewählte Experten überprüfen dann für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen.
Eine Möglichkeit der fast vollständigen Minimierung ist durchaus im Bereich des Möglichen. Zwar gibt es dafür, wie bei so vielem im Leben auch, keine Garantie, jedoch sprechen die bisher zahlreichen positiven Bewertungen und Erfahrungen eine deutliche Sprache. Wenn du ebenfalls von der IHK Gebührenberatung profitieren möchtest, dann klicke hier ->
Fazit:
Mittlerweile kann man in einigen Städten Deutschlands auch die Gewerbeanmeldung online beantragen. Dafür muss man lediglich die entsprechende Seite aufrufen, dort eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die benötigen Unterlagen als Kopie hochladen und das Gewerbeformular ausfüllen.