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Vorteile und Nachteile von Nebengewerbe
Für viele Gründer stellt das nebenberufliche Gründen eine ideale Alternative dar, bevor man überhaupt das Wagnis eingeht, direkt hauptberuflich selbstständig zu sein. Mit einem Nebengewerbe kann man in Ruhe schauen, ob die nebenberufliche Tätigkeit denn am Ende auch wirklich einen wirtschaftlichen Profit bedeuten kann.
Man ist nicht gezwungen, unbedingt immer Geld mit diesem Gewerbe zu verdienen und kann so an dem Unternehmen arbeiten. Bei einem Nebengewerbe entscheidet man zudem immer selbst, wann man an diesem weiter Arbeiten möchte. Morgens, Mittags oder Abends, keiner kann einem was vorschreiben und man ist auch nicht unter Druck.
Man hat die Freiheit zu entscheiden, wann, wie lange und wie intensiv man sich Zeit für das Gewerbe nimmt. Falls Mal der Verlust der eigentlichen Haupteinnahmequelle drohen sollte, so kann man das Nebengewerbe immer noch in ein Hauptgewerbe umwandeln.
Durch das vorher aufgebaute Fundament kann man dann viel einfacher und weiter am Unternehmen arbeiten und es weiter voranbringen. Eines der Hauptgründe, weshalb sich viele für ein Nebengewerbe entscheiden, ist der, dass man so das monatliche Einkommen weiter aufbessern kann.
Auch hat dieses zusätzliche Einkommen den Vorteil, dass man dies bei der Bank angeben kann, sofern die Einnahmen über einen bestimmten Zeitraum erzielt wurden. So kann man vielleicht einen höheren Kredit erhalten oder zumindest eher einen bekommen, wo man vorher noch ein Streichkandidat war.
So oder so, dass Aufstocken des bisherigen Einkommens ist ein erstrebenswertes Ziel. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn auch wenn man sich vor Augen hält, dass das zusätzliche Einkommen einem vieles ermöglichen kann, so muss dieses erst einmal verdient werden. Wir haben jedoch nur eine begrenzte Zeitspanne am Tag.
Für die meisten Gründer bedeutet das, dass die eigentliche Haupteinnahmequelle den Großteil des Tages ausmacht. Wenn man also die restliche freie Zeit damit verbringt, an dem eigenem Unternehmen zu arbeiten, dann führt dies unweigerlich dazu, dass man weniger Zeit für Familie, Freunde und das Privatleben hat.
Auch sollte man sich die Frage stellen, ob denn die investierte Zeit dafür ausreichen könnte, mit dem Nebengewerbe auch langfristig erfolgreich und einen Profit zu erwirtschaften. Auch sollte man den Umstand akzeptieren, dass man selbst noch aktuell einen Hauptjob ausübt.
Das bedeutet dann, dass man in der Regel nur begrenzt Zeit hat, um sich persönlich um Kunden zu kümmern und deren Wünschen zu entsprechen. Die Flexibilität kann darunter enorm leiden.
Wenn man dann einmal auch noch ein Image verpasst bekommt, welches nicht gerade gut daher kommt, dann ist man schneller am Boden der Tatsachen zurückgekehrt, als es einem lieb war. Wie jedes Investment, so ist auch das Nebengewerbe davon abhängig, das man einiges an Know-How, als auch an wirtschaftlichen Mitteln investiert.
Wenn man beispielsweise teure Computer angeschafft hat, eine kostspielige Seite hat erstellen lassen und meine kostenpflichtige Partnerschaft am Laufen hat, dann kann es einen umso härter treffen, wenn das Kleingewerbe am Ende doch nicht den erwünschten Erfolg bringt und man am Ende das ganze doch ablasen muss.
Das einzige was dann bleibt, sind die hohen Kosten, die vielleicht sogar irgendwann zu einem solch großem Schuldenberg verkommen sind, das darunter auch das private Leben darunter leidet. Denn in der Regel muss man dann die ganzen Kosten mit dem eigentlichen Gehalt ab bezahlen.
Doch das Leben geht weiter, so auch die weiteren Kosten, die auf einen zukommen, wie die Miete, Strom, Internet und das Einkaufen für die Küche. All diese Faktoren sollte man in seiner Überlegung mit rein nehmen. Auch wenn hier viele genannt worden sind, die sehr krass und extrem dargestellt sind, so sollte man sich dennoch darüber im Klaren sein, dass die Selbstständigkeit kein Zuckerschlecken ist.
Alles in allem aber kann man sagen, dass die Selbstständigkeit in vielerlei Hinsicht das Leben eines jeden Einzelnen bereichern kann. Denn das positive überwiegt am Ende doch.
Wo kann man ein Nebengewerbe gründen?
Ein Nebengewerbe muss man, wie jedes andere Gewerbe auch, beim Gewerbeamt in der Stadt anmelden. n Großstädten kann es gerne Mal vorkommen, dass es mehrere Gewerbeämter gibt bzw. Orte wie das Ordnungsamt oder die Handwerkskammer, wo man bei manchen Gemeinden ebenfalls das Gewerbe anmelden kann.
Wie muss man Nebengewerbe anmelden?
Bevor man also das Nebengewerbe anmelden kann, sollte man das zuständige Amt für einen finden. In der Regel muss man beim Gewerbeamt einen Termin vereinbaren. Andere wiederum erlauben es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint.
Eine kurze Recherche reicht bereits um die Antwort zu erhalten. Wenn man also beim Amt erschienen und das Gewerbe anmelden möchte, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in höhe von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Formular zur Anmeldung beachten?
Daraufhin erhält man ein Gewerbeformular, welches man ausfüllen muss. Dort muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Nebengewerbe machen. Wenn dies ausgefüllt ist, wird das Formular unterzeichnet, gestempelt und kopiert.
Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie dient dann fortan als Gewerbeschein, gibt einem Gründer allerdings noch nicht die Möglich, mit der gewerblichen Tätigkeit Geld zu verdienen. Das darf man nämlich erst dann, wenn man beim Finanzamt vorstellig wurde.
Nachdem man die Gewerbeanmeldung beim Amt des Gewerbes hinter sich gebracht hat, werden die Informationen des Gewerbetreibenden weiter an das Finanzamt weitergeleitet. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen meldet sich dann das Finanzamt bei einem.
Man erhält dann den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist sieben Seiten lang und sollte mit größter Sorgfalt ausgefüllt werden. Sofern man auch nur einen kleinen Fehler macht, kann man ein Bußgeld kassieren, da das Finanzamt alles sehr genau überprüft.
Unter anderem muss man angeben, ob man die Option für die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Falls nicht, dann kann man diese Regelung für die kommenden fünf Jahre nicht mehr für dieses Gewerbe anwenden.
Was ist die Kleinunternehmerregulung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für Gründer, um keine Gewerbesteuern zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt worden sind. Auch muss man da angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Diese sollte man so umfassend wie möglich erklären, da man ansonsten mit einem Bußgeld rechnen kann. Wer ein Klein- bzw. Nebengewerbe hat, braucht in der Regel keine neue Steuernummer und kann seine private benutzen, falls man Rechnungen schreibt.
Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Ein Nebengewerbe anmelden sollte man schleunigst tun, wenn man weiß, das man wiederholte Male eine Tätigkeit ausgeübt hat, mit der klaren Absicht, Gewinne zu erwirtschaften. Ansonsten kann ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr drohen.
In der Landeshauptstadt Bayerns ist es gar so, dass man für das nicht oder zu späte Anmelden ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro erhalten kann. Dies ist eine mittelschwere bis ganz große Katastrophe. Daher ist es umso wichtiger, das man die Anmeldung auch so schnell wie möglich vornimmt. Unwissenheit schützt nämlich nicht vor Strafen.
Kann man ein Nebengewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, innerhalb von 60 Monaten das Gewerbe noch rückwirkend anmelden zu können. Dann kann es sein, dass man vielleicht nur ein kleines oder gar kein Bußgeld erhält, da die Ämter bei eher kleineren Beträgen eher Mal das Auge zudrücken. Allerdings müsste man dann die bisher ausgelassenen Steuern zurückzahlen. Auf diese Steuern müsste man dann noch zusätzlich einen Zinssatz draufzahlen.
Wann gilt man als ein Nebengewerbe?
Man gilt als nebenberuflich Selbstständig, wenn man neben dem eigentlichen Hauptjob einer eigenen selbstständigen Tätigkeit nachgeht.
Zwar kein Gesetz, doch eine unausgesprochene Wahrheit: man sollte bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht mehr verdienen, als wie beim eigentlichen Hauptjob.
Das bedeutet nicht, das nebenberuflich selbstständige vom Arbeitgeber abhängig sind, doch dieser hat einen größeren Einfluss, als einem Lieb sein kann, sofern der Vertrag auf seiner ist. An und für sich darf man bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auch nicht mehr Arbeiten, wie auf der eigentlichen Arbeit.
Wenn man im Internet jetzt beispielsweise nachschauen würde, wie genau die Stunden pro Woche auszusehen haben, dann bekommt sehr viele Zahlen als Beispiel: 15 Stunden, 18 Stunden oder auch 20 Stunden werden hierbei genannt. Keins dieser Zahlen ist wirklich aussagekräftig.
Früher sagte man, dass 18 Stunden bereits eine Grenze wären, mittlerweile geht man davon aus, das man nicht mehr wie 20% zusätzlich mehr zur eigenen Arbeit arbeitet. Ein Richtwert, der fälschlicherweise immer wieder angegeben wird, ist, das man wöchentlich nur 165 Euro mit einem Nebengewerbe verdienen darf. Das stimmt nicht und sollte sofort aus den Köpfen gestrichen werden.
Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
In Deutschland gibt es die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Nebengewerbe anmelden möchte, dies auch tun darf. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Wie viel kann man mit einem nebenberuflichen Gewerbe verdienen?
Man kann sehr viel durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit dazu verdienen. So viel, das es sogar das des Hauptjobs bei weitem übertreffen kann. Allerdings sollte man nicht vergessen, das man auch hierbei noch Steuern zahlen muss.
Als Gewerbetreibender darf man nämlich einen Freibetrag von bis zu 24.500 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Sofern man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und die erforderlichen Umsätze einhält, muss ebenfalls keine Umsatzsteuer bezahlen.
Voraussetzung dafür ist, das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000 Euro Umsatz und im zweiten unter 50.000 Euro Umsatz bleibt. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, gilt das Gewerbe dann als Kleingewerbe. Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr verdienen. Eine unfassbar hohe Summe.
Nebengewerbe ausgeübt trotzdem bei der IHK?
Jeder, der ein Gewerbe besitzt, unabhängig davon, ob dies eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, ist dazu gesetzlich verpflichtet, bei der IHK Mitglied zu sein. Es gibt da kein entkommen.
Die jährlichen Beträge für Kleinunternehmen belaufen sich dabei auf rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen die im Handelsregister eingetragen sind sogar auf 150 bis 300 Euro. Die jährliche Gebühr kann weiter steigen, abhängig von dem Jahresumsatz. Bei einer jährlichen Summe von unter 5200 Euro ist man von dem Beitrag befreit.
Die IHK bietet aber zum Ausgleich viele Weiterbildungsprogramme und Zertifikate an, um das Unternehmen aufwerten zu können. Es kann allerdings auch Mal vorkommen, das man von der Handelskammer eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich hat und vor allem für Leute, die nebenberuflich selbstständige sind finanziell weh tun kann.
Wenn beispielsweise eine Neuanschaffung her muss und dann solch eine Rechnung auftaucht, kann dies sogar den Ruin bedeuten. Innerhalb einer festgelegten Satzung hat man Zeit, dem zu widersprechen.
Damit du dies nicht allein tun musst und von Experten unterstützt wirst, haben wir auf GewerbeAnmeldung.com eine IHK-Gebührenberatung, in der wir für dich prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten auf ein Mindestmaß von 0 Euro zu senken.
Du hast richtig gehört, bis zu 0 Euro sind drin. Zwar gibt es dafür keine Garantie, doch die bisher zahlreichen positiven Erfahrungen und Bewertungen der Tester spricht eine ganz deutlich positive Sprache. Sofern du weitere Informationen benötigst, klicke ganz einfach hier.
Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?
Das Gewerbe anmelden ist nur die halbe Miete, denn mann kann als nebenberuflich selbstständige reicht es nicht nur aus, die Gewinne zu zählen. Der Staat möchte auch etwas davon.
Deshalb zahlt man auch einige Steuern, die da wären: die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Doch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und die erforderlichen Umsätze nicht übersteigt, dann zahlt man keine Umsatzsteuer. Außerdem können die Gewerbesteuern wegfallen, sofern der Gewinn nicht über 24.500 Euro liegt.
Fazit:
Ein Nebengewerbe gründen ist die ideale Voraussetzungen, um selbstständig die eigenen ersten Schritte im Unternehmertum zu starten. Wie man ein Nebengewerbe gründen und dabei auch noch jede Menge Geld sparen kann, erfährst du nur hier. Erfahre mehr ->