Wo kann man ein Nebengewerbe gründen?
Um die Gründung im Nebengewerbe beantragen zu können, muss man beim Gewerbeamt in der Stadt vorstellig werden. Das klingt in der Regel immer einfacher, als es in manchen Fällen ist. Warum?
Weil es vor allem in Großstädten durchaus vorkommen kann, dass es mehrere Wirtschaftsämter gibt, wo man die Anmeldung beantragen kann, beispielsweise beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Also lautet der erste Schritt zu schauen, welches Amt denn für einen zuständig ist. Als zweiten Schritt muss man schauen, ob man für die Gewerbeanmeldung einen festen Termin braucht oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint.
Nachdem man auch das erledigt hat, springen wir an den Tag der Anmeldung -> so geht es weiter: wenn man in das Büro hinein gebeten wird, muss man zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen.
Diese Gebühr kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem zahlt man diese Gebühr, diese ist unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes. Daraufhin müssen Gewerbetreibende noch einige Unterlagen vorzeigen.
Welche Unterlagen braucht man für eine Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, dass man mehrere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel eine Handwerkskarte, einen Eintrag vom Handelsregister, ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug davon,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Formular zur Gewerbeanmeldung
Nachdem man alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort ausfüllen oder mit nach Hause nehmen und dort die jeweiligen Fragen beantworten. Es lohnt sich aber, wenn man das Formular direkt vor Ort ausfüllt.
Zum einen weil man dann die Anmeldung auch an dem Tag abschließen kann, zum anderen auch deshalb, weil der Beamte vor Ort bei Fragen gerne behilflich sein dürfte. Grundsätzlich herrscht in den Wirtschaftsämtern ein gutes Klima gegenüber den Gründern.
Im Land der Dichter und Denker wird es immer wieder gern gesehen, wenn aufstrebende Unternehmer sich auf machen und die Welt von ihren Ideen aufmerksam machen möchten. Doch kommen wir zum Formular.
Dieses Formular besteht aus einer einzelnen Seite. Auf diesem muss man einige Angaben zum Gewerbetreibenden und zum Gewerbe selbst machen. Unter anderem eben auch, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe anmelden möchte. Nachdem man das Gewerbeformular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält der Gewerbetreibende, welches dann von da an als Gewerbeschein fungiert.
Dieser Schein erlaubt es einem Gründer noch nicht, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Wer sich bis hierhin fragt, wo man denn nun das Kleingewerbe anmelden kann, der muss nicht beim Gewerbeamt vorstellig werden.
Um das Kleingewerbe abschließend anmelden zu können, muss man vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten und dort die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Zwar werden Kleingewerber eher durch die Umsätze definiert, doch im Sprachgebrauch ist es üblich, dass man mit einem Kleingewerbe grundsätzlich die Unternehmen meint, die die Regelung in Anspruch genommen haben.
Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Bis wann man ein Nebengewerbe anmelden muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man bereits jetzt schon weiß, dass man auf jeden Fall eine nebenberufliche Selbstständigkeit anpeilt, der sollte schnellstmöglich beim Gewerbeamt erscheinen.
Ansonsten gilt für Gründer folgende Definition: wenn man eine Tätigkeit mehrere Male bewusst ausübt, mit der klaren Absicht der Gewinnerzielung, ohne das diese Tätigkeit dabei auf einem Angestelltenverhältnis beruht, der muss ein Gewerbe anmelden.
Falls man das nämlich nicht tut, dann kann man Bußgelder in höhe von rund 1000 Euro und mehr erhalten. In München ist es gar so, dass Bußgelder verteilt werden, die bis zu 50.000 Euro betragen können. Das würde für die meisten Gründer der finanzielle Ruin bedeuten.
Solche Thematiken sind unter anderem Gründe dafür, weshalb so viele Leute Angst vor der Selbstständigkeit haben, da sie befürchten, einen Fehler während der Gewerbeanmeldung zu machen und dadurch finanzielle Schaden erleiden können. Doch keine Panik, es gibt einen Ausweg aus dieser misslichen Misere.
Kann man rückwirkend Nebengewerbe anmelden?
Ja. Man hat nämlich die Möglichkeit, ein Gewerbe rückwirkend gründen zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Falls man bereits über einen sehr langen Zeitraum keine Gewerbeanmeldung vorgenommen hat, dann muss man die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen. Auf diese Steuern käme dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf, den man dann ebenfalls noch bezahlen müsste.
Wer muss überhaupt ein Gewerbe anmelden?
Nicht jeder muss ein Nebengewerbe anmelden. Es existieren nämlich einige Berufe, die von der Pflicht, eine Gewerbeanmeldung beantragen zu müssen, befreit sind. Diese Leute nennt man auch die Freiberufler.
Auch die Leute, deren gewerbliche Tätigkeit in der Urproduktion, das heißt Land- und Forstwirtschaft, tätig sind, müssen kein Nebengewerbe anmelden. Die Freiberufler werden unterteilt in die Katalog- und Katalogähnlichen Berufen.
Zu den Katalogberufen, die als erstes gesetzlich festgehalten wurden, sind Berufe wie Ingenieure, Ärzte und Anwälte vertreten. Anschließend kamen die Katalogähnlichen Berufe, wo eher Berufe zu finden sind, die die breite Masse an Menschen haben.
Darunter sind Berufe wie Fotografen, Designer, Künstler, Schriftsteller und Journalisten. Auch müssen Leute, die unter die Hobbyregelung fallen, kein Gewerbe anmelden. Das sind Leute, die mit einem Hobby bis zu 410 Euro im Jahr verdienen können, ohne die Anmeldung des Gewerbes durchführen zu müssen.
Was ist der Unterschied zwischen einem kleinen Gewerbeschein und einem normalen?
Wenn man das Formular bei der Gewerbeanmeldung vor sich liegen hat, sieht man, dass man ein Kleingewerbe gar nicht als Rechtsform als solches ankreuzen kann.
Daher vermuten viele Leute, dass ein Kleingewerbe ein ganz eigenes Formular benötigt bzw. einen eigenen Schein hat. Doch dem ist nicht so. Es gibt nur einen Gewerbeschein, denn jeder erhält, ob als nebenberuflicher selbstständiger oder als Gesellschafter einer GmbH.
Die Annahme, dass es noch einen zweiten Schein liegt eben darin begründet, dass viele Annehmen, dass Kleingewerbetreibende vom Finanzamt noch einen Bogen erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und eine Nebengewerbe?
Grundsätzlich meinen ein Nebengewerbe und ein Kleingewerbe das gleiche. Denn in der Regel werden Nebengewerbe als Kleingewerbe betrieben. Mit einem kleinem Gewerbe werden eben jene Gewerbe bezeichnet, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Die Bedingung sieht so aus, dass man im vorherigen Geschäftsjahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro erzielen darf.
Falls man sich noch im ersten Jahr befinden sollte, dann bedeutet, dass man in diesem Jahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften darf. Wenn dies so gegeben ist, dann zahlt man keine Umsatzsteuer.
Die weiteren Vorteile eines Kleingewerbes sind, dass dieser nicht dazu verpflichtet ist, die doppelte Buchführung betreiben zu müssen. Zudem ist sie nicht der HGB, sondern der BGB untergeordnet, was eine lockere Gesetzeslage bedeutet.
Wann gilt man als ein Nebengewerbe?
Man gilt als nebenberuflich Selbstständig, wenn man neben dem eigentlichen Hauptjob einer eigenen selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Ein weiter Faktor dafür lautet, dass man weniger verdient, als im eigentlichen Hauptjob, wobei man das nicht genau bemessen kann und man beispielsweise für höhere Einkünfte nichts könnte.
Auch sollte man nebenberuflich nicht so viel Arbeiten, wie bei dem eigentlichen Hauptjob. Ein grober Schätzwert liegt dabei wöchentlich bei 15 Stunden oder 18 Stunden pro Woche. Ab 20 Stunden pro Woche ist man bereits hart an der Grenze angekommen.
Ein Richtwert, der fälschlicherweise immer wieder angegeben wird, ist, das man wöchentlich nur 165 Euro mit einem Nebengewerbe verdienen darf. Das stimmt nicht und sollte sofort aus den Köpfen gestrichen werden.
Muss man dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
Es ist die Frage aller Fragen für die meisten nebenberuflichen Gründer: hat der Arbeitgeber etwas zu sagen und kann dieser sogar die Gewerbeanmeldung annullieren? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Für viele Gründer eine sehr wichtige Frage und Voraussetzung, um überhaupt ein Nebengewerbe anmelden zu können: bezahlt man Chef meine Krankenversicherung weiterhin?
Bei einem Nebengewerbe grundsätzlich schon. Es kann aber bei einigen Ausnahmen der Fall sein, dass man einen Teil der Krankenversicherung mit bezahlen muss. Dies ist aber jedoch zum einen von den eigenen Einnahmen abhängig, vor allem aber davon, ob dies im Vertrag so schriftlich festgehalten worden ist.
Wie viel kann man mit einem nebenberuflichen Gewerbe verdienen?
Wenn man ein Neben gründen möchte, was für viele Gründer nebenberuflich Sinn ergibt, dann kann man jede Menge Geld verdienen, auch wenn der Name das nicht unbedingt suggeriert. Bevor wir allerdings zu den genauen Zahlen kommen, muss allerdings noch einiges geklärt werden.
Es kann nämlich sein, dass man dies in Absprache mit dem Chef halten muss, weil es die vertragliche Situation so vorsieht. Zwar kann der Chef nicht bestimmen, wie viel man nebenbei verdient, allerdings kann er verlangen, das man nicht mehr Arbeitet, wie auf der Arbeit, da man ansonsten beispielsweise zu erschöpft wäre für die eigentlichen Hauptaufgaben.
Das heißt, dass man so vielleicht nicht gesamte Summe erreichen könnte, die ein Nebengewerbe eigentlich erlaubt. Denn die Höhe ist immens. Man kann nämlich bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.
Das ist eine überaus große Summe, die viele nicht Mal mit dem Hauptjob erreichen könnten. Umso erstrebenswerter ist es auch, langfristig gesehen, irgendwann aus einem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe zu machen.
Nebengewerbe ausgeübt trotzdem bei der IHK?
Wer die Gründung im Nebengewerbe angestrebt und dabei gedacht hat, dass dieser von der IHK dann vielleicht befreit wird, der hat sich zu früh gefreut. Denn die Mitgliedschaft bei der Industrie und Handelskammer ist für alle Gewerbetreibenden in Deutschland verpflichten und von dieser Pflicht kann man sich nicht befreien lassen, da dies per Gesetz beschlossen ist.
Für diese Mitgliedschaft verlangt die IHK auch einige Gebühren. Bevor du dich wegen diesen Zahlen aufregst, lass uns erst einmal anschauen, wofür die IHK eigentlich steht und welche positive Eigenschaft sie zumindest hat. Also, die IHK versucht die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Wie fragst du dich? Diese Frage möchten wir nicht beantworten, da dies schwarzer Humor wäre (bei näherer Recherche wirst du verstehen warum). Was aber wirklich gut an der IHK ist, ist, dass sie viele Weiterbildungskurse anbietet. Zwar gegen Geld, doch nach erfolgreichem Bestanden des Kurses erhält man jeweils ein Zertifikat, welches in unternehmerischen Kreisen hohes Ansehen genießt.
Durch diese Zertifikate kann man also das eigene Unternehmen weiter aufwerten. Für diese Leistung(en) erwartet die IHK auch einige Zahlungen. Kleine Gewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen sogar rund 150 bis 300 Euro pro Jahr.
An dieser Stelle würde ich lieber schreiben wollen, dass damit bereits alles über die IHK gesagt worden wäre, doch dem ist leider nicht so.. denn die IHK hat eine sehr unschöne Seite an sich. Die Rede ist von der IHK Beitragsrechnung.
Diese Rechnung kann es ganz schön in sich haben. Vor allem wenn man gerade dabei ist, Neuanschaffungen zu tätigen oder Koorperationen einzugehen, muss man diese höchstwahrscheinlich über mehrere Wochen hinweg verschieben. Doch keine Panik…
GewerbeAnmeldung.com fragen. Denn es gibt eine Möglichkeit, dem ganzen zu entkommen. Als Personengesellschaft kann man nämlich innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Du kannst hergehen und unsere IHK Gebührenberatung für dich beanspruchen.
Dort prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, das die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können. Ja, du hast richtig gelesen, die Möglichkeit, dass man sogar gar nichts zahlen muss, ist gegeben.
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Wie viel zahlt man bei einem klein Gewerbe?
Wer nebenberuflich selbstständig ist, der wird sich auch die Frage stellen, welche Kosten denn auf ihn zu kommen könnten. Hier bereits eine kleine Entwarnung: die Kosten belaufen sich auf einem sehr kleinem Minimum. Sogar ein Student mit Bafög könnte sich ein Nebengewerbe locker leisten.
Zählen wir Mal alle relevanten Kosten auf: Da die meisten Leser noch vor der Anmeldung eines Gewerbes stehen, kann man auch die Bearbeitungsgebühr mit in die Aufzählung rein nehmen. Diese beträgt rund 20 bis 60 Euro und der Preis kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Allerdings muss man diese Gebühr nur einmalig bezahlen. Je nachdem, ob man das Gewerbe hauptberuflich oder nebenberuflich führen möchte, muss man auch die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Bei einem hauptberuflichen Gewerbe beginnen die Kosten ab 200 Euro monatlich.
Studenten, die nicht über die Familie versichert sind, müssten einen Betrag von rund 100 Euro monatlich bezahlen. Abhängig von den Einnahmen kann es sein, dass man auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit einen kleineren Teil der Kosten übernehmen muss.
Zusätzliche Kosten sind die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK. Für ein Kleingewerbe betragen diese Kosten rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen rund 150 bis 300 Euro im Jahr.
Das wären auch bereits die einzigen Kosten, die fix anfallen würden. Sehr überschaubar, wenn man bedenkt, dass bei den meisten Gründern die Krankenversicherung ohnehin vom Arbeitgeber bezahlt wird und die Bearbeitungsgebühr lediglich einmal anfällt.
Natürlich können auch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise dann, wenn man eine Räumlichkeit mietet, Mitarbeiter einstellt und deren Versicherung bezahlt, Patente anmeldet, Weiterbildungskurse besucht, Webseiten eröffnen lässt, Partnerschaften eingeht oder Neuanschaffungen tätigt. Jedoch kann man mit diesen Zahlen nicht rechnen und können sich von Gründer zu Gründer unterscheiden.
Welche Steuern zahlt ein kleines Gewerbe?
Wer nebenberuflich selbstständig und ein kleines Gewerbe angemeldet hat, der kann von sehr vielen Steuervorteilen profitieren. Wenn man beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, dann spart man unter anderem die Umsatzsteuer, sofern vorher einige Bedingungen erfüllt worden sind.
Des Weiteren kann man, unabhängig von der Rechtsform des Gewerbes, bis zu 24.500 Euro verdienen, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen. Das ist der aktuelle Freibetrag in Deutschland. Eine sehr hohe Summe, wenn man bedenkt, wenn man diese Summe auf das Jahr runterrechnen würde, ca. 2000 Euro ergibt.
Sofern man keine Mitarbeiter hat, muss man auch keine Lohnsteuer bezahlen. Was bleibt, ist die Einkommensteuer. Doch auch hier kann man einiges an Steuern sparen.
Wenn man die private Versicherung aus der eigenen Tasche bezahlt, dann kann man diese am Ende des Jahres auf der Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben. So kann man bis zu 1900 Euro von der Steuer absetzen. Also, auch kleinere Unternehmen müssen Steuern zahlen, jedoch kann man durch cleveres taktieren hierbei sehr viel Geld sparen.
Fazit:
Wer ein Nebengewerbe anmelden will, und das, obwohl er vielleicht aktuell Arbeitslos ist, kann dies trotzdem machen, denn die Bundesagentur für Arbeit ist dies gegenüber sehr besonnen.
Um nun das Nebengewerbe anmelden zu können und als solches Nebengewerbe gelten zu können, ist es wichtig, dass man versucht, nicht mehr wie 15 Stunden pro Woche in diese Unternehmung zu stecken.
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