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Wo muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Um ein Nebengewerbe anmelden zu können, muss man zunächst beim Gewerbeamt in der jeweiligen Stadt vorstellig werden. In einigen Städten kann es durchaus vorkommen, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann.
Dann gilt es, das zuständige Gewerbeamt ausfindig zu machen. Ist dies erledigt und man selbst vor Ort, dann zahlt man zunächst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von rund 20 bis 60€. Dies kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden.
Was braucht man für Anmeldung des Nebengewerbes?
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie z B ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie kann man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man die erforderlichen Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Formular, welches man ausfüllen muss. Beim Formular muss man unter anderem Angeben, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Bei einem Hauptgewerbe müsste man beispielsweise die Krankenkasse aus der eigenen Tasche bezahlen. Auch bei einem Nebengewerbe kann es sein, das man verpflichtet wird, einen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit zu zahlen. Dies ist allerdings abhängig von den eigenen Einnahmen.
Wie kann man ein Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular dann vollständig ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben und gestempelt. Die Kopie dieses Formulars erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun als Gewerbeschein.
Dieser erlaubt es einem allerdings noch nicht, mit dem Nebengewerbe direkt Geld zu verdienen, das darf man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Nachdem man das Gewerbe angemeldet hat, werden weitere Behörden informiert.
Dazugehören neben dem Finanzamt, auch die IHK und die Berufsgenossenschaften. Falls man plant, ein Nebengewerbe in Form eines Kleingewerbes zu eröffnen, dies tut man nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Finanzamt.
Wo kann man ein Kleingewerbe anmelden?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man so, indem man auf dem Bogen zur steuerlichen Erfassung, den man vom Finanzamt bekommt, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Anmeldung beim Gewerbeamt, erhält man Post vom Finanzamt. Dieser ist mit sieben Seiten ein kleiner Brocken.
Es ist daher wichtig, dass man sich hierfür ausreichend viel Zeit nimmt und alle Fragen so ausführlich wie möglich beantwortet. Unter anderem muss auf dem Bogen angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Dies ist die Voraussetzung dafür, um ein kleines Gewerbe anmelden zu können.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Bedingungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man muss im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro und im zweiten Jahr einen Umsatz von unter 50.000 Euro Umsatz erreichen.
Wurden diese Zahlen eingehalten, zahlt man keine Umsatzsteuer. Ein weiterer Vorteil eines Kleingewerbes ist, das dieses nicht dazu verpflichtet wird, die lästige Buchführung zu betreiben und Jahresbilanzen zu veröffentlichen.
Außerdem unterliegen Kleingewerbe nicht dem kompliziertem HGB, sondern dem einfacheren BGB. Des Weiteren muss man auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, wie die gewerbliche Tätigkeit denn genau aussieht.
Es ist hier wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben so stimmen. Falls sich im Laufe der Zeit etwas an der Tätigkeit ändern sollte, dann muss man dies schleunigst dem Finanzamt melden.
Nachdem man nun den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man mit der gewerblichen Tätigkeit beginnen. Man erhält beim Kleingewerbe keine neue Steuernummer, sondern nutzt auf Rechnungen die private Steuernummer, die jeder Bürger, seit der Geburt erhält.
Was sind Voraussetzungen für ein Nebengewerbe?
Man gilt als nebenberuflich Selbstständig, wenn man neben dem eigentlichen Hauptjob einer eigenen selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Ein weiter Faktor dafür lautet, dass man weniger verdient, als im eigentlichen Hauptjob, wobei man das nicht genau bemessen kann und man beispielsweise für höhere Einkünfte nichts könnte.
Auch sollte man nebenberuflich nicht so viel Arbeiten, wie bei dem eigentlichen Hauptjob. Ein grober Schätzwert liegt dabei wöchentlich bei 15 Stunden pro Woche. Ab 20 Stunden pro Woche ist man bereits hart an der Grenze angekommen. Ein Richtwert, der fälschlicherweise immer wieder angegeben wird, ist, das man wöchentlich nur 165 Euro mit einem Nebengewerbe verdienen darf. Das stimmt nicht und sollte sofort aus den Köpfen gestrichen werden.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe sein?
Man kann sehr viel durch eine nebenberufliche Tätigkeit dazu verdienen. So viel, das es sogar das des Hauptjobs bei weitem übertreffen kann. Allerdings sollte man nicht vergessen, das man auch hierbei noch Steuern zahlen muss. Als Gewerbetreibender darf man nämlich einen Freibetrag von bis zu 24.500€ Gewinn pro Jahr erwirtschaften, ohne Gewerbesteuern zahlen zu müssen.
Sofern man auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und die erforderlichen Umsätze einhält, muss ebenfalls keine Umsatzsteuer bezahlen. Voraussetzung dafür ist, das man im ersten Geschäftsjahr unter 22.000€ Umsatz und im zweiten unter 50.000€ Umsatz bleibt. Wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, gilt das Gewerbe dann als Kleingewerbe. Mit einem Kleingewerbe kann man bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn im Jahr verdienen. Eine unfassbar hohe Summe.
Hat das Kleingewerbe kosten?
Die Kleingewerbe Anmeldung ist nur die halbe Miete. Denn ein Gewerbe bloß anmelden, können die meisten, es dann aber auch weiter fortführen und die ganzen Zahlungen abdecken, das wird dann wiederum schwer.
Eins sei vorneherein gesagt: ein Kleingewerbe ist vor allem daher sehr beliebt bei Gründern, weil sie eben keine hohen Zahlungen verursacht und zudem der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist, im Vergleich zu anderen Gewerben. Zunächst kommen die Kosten bei der Gewerbeanmeldung, die rund 20 bis 60 Euro betragen.
Je nachdem, ob man ein Hauptgewerbe hat, muss man zusätzlich noch die eigene Krankenkasse bezahlen, was eben Mehrkosten sind. Als Gewerbetreibender ist man dazu verpflichtet, Mitglied bei der Industrie und Handelskammer zu werden.
Die jährlichen Gebühren für Kleingewerbe betragen rund 30 bis 70 Euro und für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, muss man einen Betrag von rund 150 bis 300 Euro begleichen. Das wären in Summe die einzigen fix Kosten, die man in dem ersten Jahr hätte. Man sollte allerdings auch weitere Kosten im Blick haben, die entstehen können, wenn das Unternehmen wächst.
Beispielsweise müssen Räumlichkeiten gemietet oder Mitarbeiter eingestellt werden, Partnerschaften können entstehen, man kann ein Patent anmelden, man benötigt vielleicht eine Webseite oder Neuanschaffungen stehen an.
Das sind alles Kosten, die man nicht im Blick hat, aber die schnell in den Fokus rücken können. Man sollte solche Kosten allerdings mit Stolz hinnehmen, denn diese bedeuten nichts anderes als, dass das Unternehmen gut dabei ist und man Schritt für Schritt vorankommt. Als Gewerbetreibende muss man diese als Investition sehen.
Darf der Arbeitgeber mir mein Nebengewerbe verbieten?
In Deutschland herrscht die Gewerbeordnung GeWo, die besagt, dass jeder die Freiheit besitzt, ein Gewerbe anzumelden, wenn er es denn möchte. Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Ob man ein Nebengewerbe anmelden möchte oder nicht, ist jedem selbst überlassen, doch was man sagen kann, ist, dass man mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit keinen großen Fehler begeht.
Denn man kann so in Ruhe schauen, ob das Gewerbe denn auch das wirtschaftliche Potenzial hat, um es weiterhin auszuüben. Auch verdient man so ein nettes Stückchen Geld dazu, was einem einen schöneren Lebensstandard ermöglichen kann.
Das gute hierbei ist, dass der Verwaltungsaufwand sehr niedrig ist und auch die Steuern, die gezahlt werden müssen, recht gering ausfallen.