Dein Hobby ist es Fotos zu knipsen und willst damit dein Geld verdienen? Nun wie macht man sich denn damit selbstständig? Mal steht wo Gewerbe anmelden und auf einer anderen Seite fällt das Wort Freiberufler. Entweder musst du ein Gewerbe anmelden oder nicht.
Als Fotograf muss man doch eigentlich kein Gewerbe anmeldet laut dem Einkommenssteuergesetz, weil es ja von einer freiberuflichen Tätigkeit handelt. Oder nicht? Manchmal ist es immer nicht ganz eindeutig, wann man als Fotograf ein Gewerbe anmelden muss. Doch hier erhältst du alle erforderlichen Informationen.
Inhalt
Ist man als Fotograf nun ein Freiberufler?
In § 18 des Einkommenssteuergesetzes heißt es, dass es bei freiberuflichen Tätigkeiten von künstlerischen Tätigkeiten handelt, welches auch auf den Fotografen zutrifft.
Muss die Fotograf ein Gewerbe anmelden?
Manchmal kann der Fotograf auch unter die Kategorie der handwerklichen Tätigkeit zugeordnet werden und muss deshalb ein Gewerbe anmelden. Ein Hochzeitsfotograf müsste zum Beispiel ein Gewerbe anmelden, doch ein Bilderberichterstatter nicht. Man selbst kann nicht entscheiden, ob man von der Gewerbeanmeldung ausgenommen ist. Um diese Unklarheit aus dem Weg zu schaffen, sollte man sich erkundigen.
Im Besten Fall erfragt man dies beim Finanzamt, denn letztendlich entscheiden sie darüber, wie man vorgehen muss oder das Gewerbeamt leitet einen direkt zum Finanzamt. Falls es sich um eine gewerbliche Haupttätigkeit handelt, muss auf jeden Fall ein Gewerbe angemeldet werden und die Gewerbeanmeldung kann man nicht umgehen.
Wie meldet man sich beim Gewerbeamt als Fotograf an?
Die Anmeldung ist einfach und unkompliziert. Dafür muss man zuerst das für sich zuständige Gewerbeamt ausfindig machen, weil es ja nach Stadt mehrere Ämter geben kann oder andere Gemeinden, wo man sein Gewerbe anmelden muss.
Dabei sollte eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden, bevor man anfängt es auszuüben. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist die Rede, wenn sie nach außen hin sichtbar und selbstständig ausgeübt wird, mit der Absicht Gewinn zu erwirtschaften. Je nach Stadt kann es mehrere Ämter geben, wobei man das für sich zuständige finden muss.
Kann man auch die Gewerbeanmeldung Online anmelden?
Es kann auch sein, dass die Stadt die Möglichkeit anbietet sein Gewerbe online anzumelden. Dies hat den Vorteil, dass man jeder Zeit bequem von Zuhause aus sein Gewerbe anmelden kann. Der Ablauf ist der selbe wie vor Ort. Je nach dem für welche Rechtsform man sich entscheidet, läuft die Anmeldung anders ab.
Wenn man eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte, muss diese zuerst im Handelsregister eingetragen werden und erst dann kann man das Gewerbeamt aufsuchen.
Personengesellschaften können sich direkt beim Gewerbeamt anmelden ohne sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Beim Amt des Gewerbes füllt man das Formular zur Anmeldung aus und reicht die notwendigen Unterlagen ein. Seit einigen Jahren muss man nicht seine fachliche Kompetenz als Fotograf nicht nachweisen. Deshalb kann man es einfach gründen. In jedem Fall wird paar Unterlage benötigt.
Welche Unterlagen benötige man zur Anmeldung von Kleingewerbe?
- einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- als Minderjähriger benötigt man die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- falls man selbst nicht vor Ort erscheinen kann, muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann ebenfalls den Personalausweis, sowie eine Melde Bestätigung bei sich haben.
Gewerbeanmeldung: Gewerbeschein
Nach dem die Unterlagen eingereicht worden sind und man die Bearbeitungsgebühren gezahlt hat, bekommt man seinen Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist die offizielle Zulassung der Behörden und wird benötigt, um der Tätigkeit nachkommen zu dürfen. Den erhält man erst, wenn man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist bzw. das Formular ausgefüllt hat.
Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer
Ein Gewerbe, unabhängig von der Rechtsform, ist auch zur Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer verpflichtend und diese kann nicht gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft bei der IHK erfolgt automatisch und die IHK wird vom Gewerbeamt benachrichtigt. Für die Mitgliedschaft muss jährlich ein Beitrag vom Gewerbetreibenden gezahlt werden. Die Höhe der Kosten können von Gewerbe zu Gewerbe unterschiedlich sein. Die IHK überwacht und unterstützt das Gewerbe. Hier hat man Weiterbildungsmöglichkeiten für das Gewerbe oder kann sich Zertifikate einholen. Zertifikate sind immer von Vorteil und kommen bei den Kunden und Partnern gut an.
Wann muss man sich beim Gewerbeamt anmelden?
Die Anmeldung beim Gewerbeamt sollte am besten schon vor Beginn mit der Tätigkeit erfolgen, denn falls man sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann man mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese können mehrere Tausende Euros betragen und man müsste nicht gezahlte Steuern nachträglich tragen. Aus dem Grund sollte die Anmeldung schon vorher erfolgen, damit man auch auf der sicheren Seite ist.
Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt automatisch bei den Gewerbetreibenden, denn auch hier muss man sich beim Finanzamt anmelden. Vom Finanzamt erhält man den steuerlichen Erfassungsbogen, welches man ausfüllen und zurückschicken muss. Beim Bogen zur steuerlichen Erfassung kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Fotografie als Nebentätigkeit
Als Fotograf direkt die Kurve zu kriegen kann heut zu Tage schwierig sein, vor allem weil es schon viele auf dem Markt gibt. Das Risiko seinen Job zu kündigen und zu scheitern könnte hierbei groß sein. Doch hat man die Möglichkeit erstmal als Nebentätigkeit zu starten und muss nicht direkt den Job kündigen. Nachträglich kann man es immer noch in eine Haupttätigkeit ummelden.
Muss der Fotografie als Nebentätigkeit ein Gewerbe anmelden?
Bei der Fotografie als Nebentätigkeit kann es sein, dass man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muss und es nur lediglich bei der Steuererklärung angeben braucht. Dies sollte man erstmal beim zuständigen Finanzamt klären, bevor man überhaupt anfängt damit Geld zu verdienen. Wenn das Finanzamt eine Gewerbeanmeldung vorsieht, dann muss man dies auch tun und kann es nicht vermeiden.
Nebentätigkeit: Was muss man achten?
Bei einer Nebentätigkeit muss man darauf achten, dass die Leistung auf der Arbeit nicht nachlässt. Außerdem dürfen die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht verletzt werden. Ob man den Arbeitgeber von der Nebentätigkeit informieren muss, kann unterschiedlich aussehen.
Zuerst sollte man sich sein Arbeitsvertrag durchlesen. Falls im Arbeitsvertrag steht, dass man davon erzählen muss, dann sollte man dies auch tun. Vor allem sollte man es tun, um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu brechen. Bei der Nebentätigkeit darf kein Wettbewerb herrschen.
Wenn dies der Fall ist, könnte der Arbeitgeber die Tätigkeit verbieten. Wenn jedoch kein Wettbewerb herrscht und laut Arbeitsvertrag man den Arbeitgeber nicht informieren muss, ist es nicht verpflichtend.
Kann man als Fotograf die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
Unabhängig davon, für welche Rechtsform man sich entscheidet und welche Art von Gewerbe man anmeldet, kann man als Fotograf die Regelung eines Kleinunternehmers in Anspruch nehmen.
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Hilfe für Neugründer und soll den neuen Selbstständig gewordenen in den ersten zwei Jahren unterstützten und ihren Start erleichtern, in dem sie keine Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuer betragen 19% und sind die Mehrwertsteuer, wie wir es aus dem Alltag kennen.
Damit man keine Umsatzsteuer zahlt, muss man folgende Voraussetzungen erfüllen: Im ersten Geschäftsjahr darf man nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Geschäftsjahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Damit man tatsächlich keine Umsatzsteuer zahlt, müssen beide Umsatzgrenzen eingehalten werden. Wenn bereits schon im ersten Jahr mehr Umsatz erzielt worden ist, tritt die Regelung nicht mehr in Kraft.
Tipps um als Fotograf erfolgreich zu werden
Damit man auch schnell erfolgreich wird, sollte man für sich als Fotograf gut werden. Zuerst sollte man sich spezialisieren und genau wissen, was man fotografieren möchte. Am besten wirbt man heut zu Tage mit den Social Medien. Hier sollte man eine ansprechende Seite für den Kunden gestalten.
Wenn man bereits mit den Fotos überzeugen kann, hat man den Kunden so gut wie für sich gewonnen. Dabei sollte man auch seine Konkurrenz unter die Lupe nehmen und schauen, was man besser als sie machen kann.
Ganz wichtig bei den Aufträgen ist, dass man auf die Wünsche der Kunden eingeht und sie im Mittelpunkt stehen lässt. So fühlen sie sich besonders und wissen zu schätzen, dass man ihre Meinung für wichtig hält. Am Ende ist der zufriedene Kunde wichtig, denn die größte Werbung wird er für einen machen, in dem er seine Zufriedenheit mit seinem Umkreis teilt.
Fazit
Um als Fotograf durchzustarten ist gar nicht so schwer. Man muss keinen Abschluss mit sich bringen und braucht auch keinen hohen bürokratischen Aufwand betreiben, um ein Gewerbe anzumelden.
Zuerst muss nur die Frage geklärt werden, ob man ein Gewerbe anmelden muss. Wenn diese Frage geklärt worden ist, muss man nur die Tätigkeit anmelden. Wenn man sich zunächst unsicher ist, kann man eine Nebentätigkeit anmelden. Währenddessen kann man sich austesten und sich dem Markt anpassen.
Wenn man keine hohen Einnahmen am Anfang beabsichtigt, kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von den Umsatzsteuern befreien lassen.
Nachdem man sich sicher geworden ist und eine Zukunft mit dem Beruf vor Augen hat, kann man den Job immer noch kündigen und eine Haupttätigkeit anmelden. Also das einzige was man tun muss ist, sich ein Ziel vor Augen setzen, sein Ziel anmelden und schon losknipsen!