Eine nebenberufliche Selbstständigkeit anzupeilen, macht für viele Gründer Sinn. Nicht immer muss man unzufrieden mit seiner aktuellen Arbeit sein und dieses direkt verlassen.
Auch kann nur der Aspekt stören, dass man noch nicht den gewünschten Lohn erhält, doch das ist nur sekundär. Wenn man ein nebenberufliches Gewerbe anmeldet, dann kann man das Gehalt weiter aufbessern, ohne mit dem Chef reden zu müssen.
Inhalt
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden. In einigen Großstädten kann es sein, dass es mehrere Ämter gibt, wo man die Anmeldung vornehmen kann. Unter anderem auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer.
Als nächstes müsste man schauen, ob man vorher einen Termin beim Gewerbeamt benötigt oder ob es ausreicht, wenn man einfach vor Ort erscheint. Hat man auch dafür eine Lösung gefunden und ist am Tag der Gewerbeanmeldung angekommen, dann geht es wie folgt weiter.
Was kostet für die Gewerbeanmeldung?
Zunächst einmal muss man eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro. Diese Gebühren können sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Diese Gebühr zahlt jeder Gewerbetreibende, unabhängig davon, welche Rechtsform man als Gewerbe auch auswählen mag.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wie muss man Gewerbeanmeldung Formular ausfüllen?
Nachdem man dies auch erledigt hat, erhält man vor Ort ein Formular. Dieses Formular kann man entweder vor Ort oder mit nach Hause mitnehmen und dort ausfüllen. Es wäre aber sinnvoller, das Formular vor Ort auszufüllen, da bei offenen Fragen der Beamte behilflich sein kann.
Auf dem Formular muss man unter anderem angeben zum Gewerbetreibenden und zum Betrieb machen. Beispielsweise auch, ob man das Gewerbe nebenberuflich oder hauptberuflich führen möchte. Falls man das Gewerbe beispielsweise hauptberuflich führen würde, dann müsste man auch die Krankenversicherung aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem nebenberuflichen Gewerbe müsste man entweder gar nichts oder nur einen kleinen Betrag übernehmen. Dies wäre dann von den Einnahmen abhängig.
Wie kann man den Gewerbeschein bekommen?
Nachdem man das Formular ausgefüllt hat, wird dieses unterschrieben, gestempelt und kopiert. Die Kopie erhält dann der Gewerbetreibende. Diese Kopie fungiert dann von nun an als Gewerbeschein.
Dieser Schein erlaubt es dem Gewerbetreibenden allerdings noch nicht, mit der gewerblichen Tätigkeit direkt zu beginnen und Gewinne zu erwirtschaften. Dies kann man erst nach der Anmeldung beim Finanzamt. Dieses muss man nicht selber aufsuchen.
Das Gewerbeamt informiert die anderen Behörden selbst, unter anderem eben das Finanzamt, die IHK oder HWK und auch die Berufsgenossenschaften.
Falls du dich fragen solltest, ob du den Part mit der Kleingewerbe Anmeldung verpasst hast, dann kann ich dich beruhigen: ein Kleingewerbe anmelden muss man nämlich beim Finanzamt.
Wie sieht ein Gewerbeanmeldung Formular aus?
Gründer erhalten während der Gewerbeanmeldung ein Formular, welches am Ende der Anmeldung als kopierte Version als ein Gewerbeschein fungiert. Allerdings sind die meisten Leser auf dieser Seite noch kurz vor der Anmeldung und haben noch keinen genauen Plan, wie denn ein solcher Schein aussehen würde und welche Fragen auf einen warten könnten.
Daher erhältst du hier auf GewerbeAnmeldung.com einen kleinen exklusiven Einblick. Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Betrieb machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort muss man Dinge angeben wie:
Persönliche Daten des Betriebsinhabers
- wie der Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht man hat,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen muss man Angaben zum Betrieb. Darunter auch:
Angaben zum Betrieb
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt.
Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Kann man auch Online ein Gewerbe anmelden?
Ja. Es gibt die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung auch online durchzuführen. Dies ist sehr einfach. Vor allem für Leute, die aufgrund ihrer Arbeit nie dazu kamen, zu den entsprechenden Öffnungszeiten beim Gewerbeamt zu erscheinen, eine ideale Lösung.
Gründer können so ganz bequem von Zuhause aus die Anmeldung vornehmen. Ein Plus, das umweltbewusste Menschen freuen dürfte. Dadurch, dass man keine Infoblätter erhält, weil man diese Online einsehen kann, trägt man auch nicht dazu bei, dass die Umwelt geschädigt wird.
Bei dieser Art der Gewerbeanmeldung muss man ebenfalls die Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro beträgt. Diese kann man per Lastschrift einzahlen. Anschließend müssen dann die erforderlichen Dokumente als Kopie hochgeladen und abgeschickt werden.
Zum Schluss muss man dann das Formular ausfüllen und entsprechende Angaben machen. Nachdem auch dies erledigt ist, ist die Anmeldung auch beendet.
Wie lange dauert online Gewerbeanmeldung?
Das dauert lediglich nur wenige Minuten und dürfte maximal 15 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn die Online Gewerbeanmeldung schon revolutionär ist, so hat sie dennoch einige Makel.
Zum einen wird nicht überall die elektronische Unterschrift akzeptiert, wie es beispielsweise in Hamburg der Fall ist. Dann müsste man die Unterschrift entweder persönlich vor Ort abgeben und oder per Post abschicken.
Zudem wird die Online Gewerbeanmeldung noch nicht überall flächendeckend angeboten. Das bedeutet, dass sich Gründer erst einmal recherchieren müssen, ob die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde diesen Service anbietet.
Wo muss man ein Kleingewerbe anmelden?
Um ein Kleingewerbe anmelden zu können, benötigt man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt. Diesen muss man nicht selbst beantragen, sondern erhält diesen innerhalb von sieben bis zehn Tagen nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Wenn man den Bogen einmal in den Händen hält, merkt man schnell, dass dieser mit sieben Seiten ein echter Brocken ist. Dementsprechend ist es auch hier wichtig, dass man sich ausreichend viel Zeit nimmt und den Bogen ordentlich ausfüllt. Unter anderem muss man auch Angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte.
Diese Regelung ist eine kleine Hilfe für Gründer, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige wichtige Voraussetzungen erfüllt worden sind. Diese sehen wie folgt aus: man darf im ersten Geschäftsjahr nicht mehr wie 22.000 Euro Umsatz und im zweiten Jahr nicht mehr wie 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.
Diese Regelung hilft nicht nur dabei, Steuern einzusparen, sondern trägt dazu bei, dass Gründer eines Kleingewerbes keine Buchführung benötigen und Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Daher ist der Verwaltungsaufwand bei einem Kleingewerbe auch eher niedrig.
Falls man diese Regelung nicht zieht, dann kann man das bei einigen Ämtern für die kommenden fünf Jahre nicht mehr als ein Kleingewerbe anmelden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die gewerbliche Tätigkeit zu erwähnen.
Hierbei ist wichtig, dass man diese Tätigkeit so umfassend wie möglich beschreibt, da das Finanzamt im Nachhinein sehr genau kontrolliert, ob denn auch die Angaben wirklich so stimmen.
Falls nämlich die Angaben nicht stimmen sollten, dann können kleinere Bußgelder verhängt werden. Allerdings hat man die Möglichkeit, auch im Laufe der Zeit die Tätigkeit umzuschreiben.
Nachdem man den Bogen ausgefüllt und zurückgeschickt hat, kann man anfangen, mit dem Gewerbe Gewinne zu erwirtschaften. Eine neue Steuernummer erhalten Kleingewerbe nicht, da diese die Nummer auf Rechnungen benutzen, die jeder Bürger, seit der Geburt erhält.
Bis wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Bis wann man die Gewerbeanmeldung beantragen muss, ist in Deutschland klar geregelt. Wenn man ganz genau weiß, dass man eine gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, dann sollte man so schnell wie möglich das Gewerbe anmelden.
Falls man dies nämlich nicht tut, dann können harte Strafen folgen. Beträge von rund 1000 Euro und mehr sind keine Seltenheit. Beispielsweise werden in München Bußgelder in Höhe von rund 50.000 Euro ausgesprochen.
Das ist zwar nicht die Norm, soll jedoch verdeutlichen, dass man mit der Gewerbeanmeldung nicht spaßen sollte, denn dies kann sich im schlimmsten Fall sehr negativ auswirken und den finanziellen Ruin für den einen oder anderen bedeuten.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Ja. Man kann rückwirkend ein Gewerbe anmelden. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Man müsste allerdings dann die bisher ausgelassenen Steuern nachzahlen.
Auf diese Steuern würde dann noch ein vorher festgelegter Zinssatz drauf gerechnet. Auch bedeutet die rückwirkende Gewerbeanmeldung nicht, das man kein Bußgeld mehr zahlen muss.
Dies obliegt bei den Ämter, ob diese es verhängen wollen oder nicht. Bei eher kleineren Beträgen lassen diese allerdings eher Milde walten. Doch allein darauf vertrauen sollte man nicht und die Gewerbeanmeldung so schnell wie möglich vornehmen.
Im Handelsregister eintragen lassen?
Zunächst einmal muss man wissen, dass kleinere Betriebe wie ein Kleingewerbe gar nicht dazu verpflichtet sind, im Handelsregister eingetragen zu werden. Doch wer dies dennoch tun möchte, kann unter anderem folgende Vorteile genießen:
- sofern der Bedarf gegeben ist, können Prokuristen beschäftigt werden,
- der Name des Unternehmens kann von Mitbewerbern nicht kopiert werden,
- man darf sich als Firma mit dem Firmennamen präsentieren,
- Kunden sowie Geschäftspartner können dadurch überzeugt werden.
Wenn ein Kleingewerbe einmal im Handelsregister eingetragen worden ist, dann verschwinden auch einige Vorteile, die ein Kleingewerbe eigentlich ausmachen. Der Kern eines Kleingewerbes verschwindet so fließend. Folgendes verändert sich:
- dass das Unternehmen nicht dem BGB, sondern dem HGB unterliegt, welches deutlicher strenger ist,
- durch das Eintragen lassen kommt es zur doppelten Buchführung, sowie einer strengeren Bewachung dieser sichergestellt werden muss, auf Geschäftsbriefen und im Impressum müssen zusätzliche angaben gemacht werden wie beispielsweise der genaue Ort des Firmensitzes, die genaue Firmenbezeichnung, das Registergericht und die jeweilige Nummer,
- die Kosten steigen weiter an, beispielsweise die Gebühren bei der IHK verdoppeln oder verdreifachen sich,
- man müsste bereits vor der Gründung bei dem Amt des Gewerbes den Eintrag anvisieren, was für viele Gründer eher nicht infrage kommt.
Falls man Vorhaben sollte, ein Kleingewerbe anzumelden und so die Vorteile eines solchen Gewerbes zu genießen, dann sollte man den Eintrag eher nicht in Betracht ziehen.
Wie viel kann man mit einer nebenberuflichen Tätigkeit verdienen?
Auch wenn es sich um ein nebenberufliches Gewerbe handelt, wie viel kann man damit verdienen? In der Regel handelt es sich bei einem solches Gewerbe um ein Kleingewerbe, welches die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat.
Hier gibt es klare Grenzen, wie viel man im Jahr verdienen darf. Und auch wenn der Name Klein vielleicht etwas anderes suggeriert, so sind die erreichbaren Summen alles andere als das. Sie sind sogar so hoch, dass diese das aktuelle Gehalt bei den meisten Lesern bei weitem übertreffen würden.
Man kann nämlich bis zu 500.000€ Umsatz bzw. 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Man darf hier allerdings nicht vergessen, dass man auch noch Steuern bezahlen muss. Dennoch bleibt am Ende jede Menge Geld übrig. Es ist daher ein lohnenswertes Geschäft, ein Kleingewerbe zu führen.
Nebenberufliche Selbstständigkeit Vor- und Nachteile?
Ein Nebengewerbe zu eröffnen und sich nebenberuflich selbständig zu machen kann immense Vorteile mit sich bringen. In erster Linie stehst du nicht unter Druck, da du ein Hauptjob hast, und hast so genügend Zeit, um herauszufinden, ob deine nebenberufliche Tätigkeit ein hohes Einnahme-Kapital hat.
Gleichzeitig bist du nicht so sehr von diesen Einnahmen abhängig und kannst befreiter an diesem Nebengewerbe arbeiten. Du kannst auch selbst die Entscheidung treffen, wie lang und wie viel Zeit du in der nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken willst.
Sofern dir eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hast du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren.
Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit. Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast.
Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben. Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten.
Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden.
Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen abbezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Ist die Mitgliedschaft bei der IHK für ein nebenberufliches Gewerbe verpflichtend?
Ja. Jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Man kann sich von dieser Pflicht auch nicht befreien lassen, da dies gesetzlich so verpflichtend ist. Die IHK ist dafür da, um die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Wer glaubt, damit hat sich das auch, der täuscht sich: die IHK bietet nämlich viele Weiterbildungskurse an, wo man Zertifikate erlangen kann. Dies wiederum kann dem Ansehen des Unternehmens helfen, um attraktiver für potenzielle Kunden zu werden.
Für diese Leistungen erwartet die IHK natürlich auch eine kleine Gebühr. Kleingewerbe zahlen rund 30 bis 70 Euro im Jahr. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zahlen eine Gebühr in höhe von 150 bis 300 Euro. Die Gebühren können weiter ansteigen und sind abhängig von den Einnahmen.
Falls das Gewerbe einen Umsatz von unter 5200 Euro hat, ist man sogar von den Gebühren befreit. Das wären auch die einzigen Kosten, die anfallen. Außer dann, wenn die IHK mal wieder seine unschöne Seite zeigt..
Denn vor allem im ersten Geschäftsjahr kann es sein, dass man eine Beitragsrechnung erhält, die es in sich haben kann. Dann kann man in der Regel auch geplante Koorperationen oder Neuanschaffungen auf kommende Monate verschieben, da man zunächst diese Rechnung begleichen muss.
Doch einen Ausweg aus dieser misslichen Lage gibt es auch, wenn du unsere Hilfe in Anspruch nimmst. Denn als Personengesellschaft hat man die Möglichkeit, dieser Rechnung zu widersprechen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
Dann kannst du hergehen und unsere IHK Gebührenberatung in Anspruch nehmen. Hier prüfen Experten für dich, ob die Möglichkeit besteht, ob die Kosten auf ein Minimum von bis zu 0 Euro gesenkt werden können.
Ja, dies ist im Bereich des Möglichen, doch eine Garantie gibt es hierfür nicht. Jedoch sprechen die bisherigen Erfahrungen und Bewertungen eine deutliche Sprache. Falls du gerne mehr darüber erfahren möchtest, dann klicke hier ->
Kann der Arbeitgeber das Gewerbe verbieten?
In Deutschland herrscht keine Pflicht, wo der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber von gewerblichen Tätigkeiten unterrichten muss. Ausnahmen kann es dennoch geben.
Wenn beispielsweise die vertragliche Situation das von einem so verlangt, da bestimmte Klauseln einen dazu verpflichten, von gewerblichen Tätigkeiten zu berichten. Auch muss man dem Arbeitgeber von dem Kleingewerbe erzählen, wenn diese im Interessenkonflikt mit dem aktuellen Unternehmen ist, da beide in der selben Branchen aktiv sind.
Wenn man zudem durch die nebenberufliche Selbstständigkeit sehr erschöpft ist und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringen kann, ja auch dann muss man dem Arbeitgeber bescheid geben.
Zudem sollte man berücksichtigen, vielleicht auch einfach von selbst von der Gewerbeanmeldung zu erzählen. Es kann auch durchaus Mal vorkommen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein gewisses Misstrauen entgegenbringt, wenn dieser nichts von der nebenberuflichen Tätigkeit erwähnt.
Diese kleinen Spannungen können das Arbeitsklima erheblich schwächen, sodass am Ende dann eine schlechte Leistung wegen dem Kleingewerbe angegeben wird und nicht daher, weil die Motivation aufgrund des Behandelns des Chefs ungerecht war.
Fazit:
Wer ein Nebengewerbe gründen möchte, kann viele Vorteile genießen, wie zum Beispiel keine doppelte Buchführung durchführen zu müssen. Auch ist der Start nicht kostenintensiv und ein Startkapital wird nicht benötigt. Der Verwaltungsaufwand ist sehr gering und man bekommt die Krankenkasse weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt.