Vor- und Nachteile der Selbstständigkeit?
Ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbständig machen kann sehr große Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal steht man nicht mehr unter einem enormen Druck, unbedingt auf Biegen und Brechen etwas erreichen zu müssen, da man weiterhin ein Haupteinkommen hat.
Damit hat man genügend viel Zeit, um herausfinden zu können, ob die nebenberufliche Tätigkeit überhaupt ein hohes Potenzial aufweist oder eben nicht. Man muss nicht über jeden Groschen nachdenken und kann so viel befreiter an dem Nebengewerbe arbeiten.
Man selbst entscheidet, wie lang und wie viel Zeit man in die nebenberuflichen Selbstständigkeit reinstecken möchte. Sofern eine Arbeitslosigkeit und der Verlust deines Jobs drohen würde, hättest du immer noch die Möglichkeit, dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umzuwandeln.
Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass das bisherige Einkommen durch das Nebengewerbe noch einmal deutlich angehoben wird und es einem Dinge ermöglichen kann, die vorher undenkbar waren. Allerdings hat jede Medaille ihre Kehrseite, genauso auch die nebenberufliche Selbstständigkeit.
Denn du musst dir zunächst einmal vor Augen führen, das du pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Stunden hast. Arbeitsstunden im Hauptjob können nicht reduziert werden, also muss man entweder weniger schlafen oder hat weniger Zeit für die Familie und das Privatleben.
Auch solltest du dir die Frage stellen, ob deine zu investierende Zeit dafür ausreichen könnte, erfolgreich eine nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten. Auch solltest du den Umstand in Betracht ziehen, das ein Nebengewerbe in den meisten Augen potenzieller Kunden oder Handelspartnern nicht wie ein Hauptgewerbe anerkannt wird und einige Verbindungen so eben nicht entstehen können.
Da du selbst in einem Hauptjob unterwegs bist, hast du selber nur begrenzte Zeit, dich persönlich um deine Kunden und um deren Wünsche zu kümmern. Darunter leidet die Flexibilität und das Unternehmen kann ein Image verpasst bekommen, welches es nicht mehr so schnell los wird.
Und wenn wir vom Worst-Case ausgehen, du wirst nebenberuflich selbstständig, hast hohe Kosten für die Anschaffung gezahlt oder hast einen Mietvertrag unterschrieben und am Ende merkst du einfach, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts für dich ist und sitzt dann auf den Schulden. Diese müsstest du dann mit deinem privatem Vermögen ab bezahlen. Dies kann zu Unruhen innerhalb der Familie führen.
Wo muss man die Hauptgewerbe und Nebengewerbe anmelden?
Ein Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an. In einigen Städten kann es sein, dass man dies auch beim Ordnungsamt oder bei der Handwerkskammer tun kann. In der Regel muss man einen Termin vereinbaren, um überhaupt zum Gewerbeamt zu können.
Einige wenige bieten es auch, wenn man einfach vor Ort erscheint. Beides hat seine Vor- und Nachteile. Wenn man vor Ort erscheint kann man an dem Tag die Gewerbeanmeldung hinter sich bringen, wird dann allervoraussicht nach den ganzen Tag beim Gewerbeamt verbracht haben.
Wenn man hingegen einen Termin hat, kommt man sehr schnell dran, muss aber wahrscheinlich mehrere Wochen und Monate warten, bis man überhaupt einen Termin ergattern kann. Wenn man allerdings beim Gewerbeamt angekommen ist, muss man in der Regel rund 40-50 Minuten für die Anmeldung einplanen.
Man muss zunächst eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro zahlen. Diese Summe kann sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden. Außerdem sollte man noch einige Unterlagen dabei haben.
Welche Unterlagen braucht man bei der Anmeldung des Nebengewerbes?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Wann muss man ein Nebengewerbe anmelden?
Unabhängig davon, ob man nun eine nebenberufliche Tätigkeit ausübt oder zur hauptberuflichen Selbstständigkeit zählt, haben beides gemeinsam: man muss zunächst beim Gewerbeamt vorstellig werden und die Gewerbeanmeldung beantragen lassen. Falls man die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht beantragen sollte, dann muss man mit krassen Konsequenzen rechnen, die es wirklich in sich haben können, je nachdem, wo man wohnt.
Ein Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und mehr können drohen. In München werden sogar bei Extremfällen bis zu 50.000! Euro verhängt. Dies würde für viele den finanziellen Kollaps bedeuten. Zwar ist diese Summe nicht die Norm, dennoch sollte dies einem verdeutlichen, wie wichtig die schnelle Anmeldung ist.
Kann man Gewerbe rückwirkend anmelden?
Man hat die Möglichkeit, ein Gewerbe auch noch rückwirkend anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Steuern, die bisher nicht gezahlt wurden, müssten dann berechnet und dann abgegeben werden.
Auf diese Steuern würde dann noch ein Zinssatz addiert werden, der ebenfalls beglichen werden muss. Das abgeben der Steuern würde allerdings nicht bedeuten, dass man keine Steuern nachzahlen müsste. Zwar drücken die meisten Ämter bei eher kleineren Beträgen eher Mal ein Auge zu, doch allein darauf verlassen sollte man sich nicht.
Wann gilt man als ein Nebengewerbe?
Eine genaue Definition, wann man als Nebengewerbe gilt, gibt es so in der Form eigentlich gar nicht. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an die man sich orientieren kann, um ungefähr zu erahnen, wann man als Nebengewerbe gelten kann.
Unter anderem darf man nämlich nicht mehr Arbeiten wie auf der Arbeit selbst. Das bedeutet, dass man Maximal 20 Prozent mehr pro Woche wie auf der eigentlichen Arbeit arbeiten kann. Eine Zahl bis zu 18 Stunden bis 20 Stunden pro Woche ist ein guter Richtwert, um noch als Kleingewerbe zu gelten.
Als Nebengewerbe Steuern zahlen?
Auch ein Nebengewerbe muss steuern zahlen. Dazu gehören die Gewerbesteuern, die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer. Allerdings kann man einen Betrag in Höhe von bis zu 24.500 Euro Gewinn erwirtschaften, bevor man Gewerbesteuern zahlen muss.
Außerdem muss man, solange man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen hat, keine Umsatzsteuer zahlen, sofern man die Voraussetzungen erfüllt hat.
Kann man gleichzeitig angestellt und selbstständig sein?
Ja, das geht. Dies nennt man auch nebenberufliche Selbststaendigkeit. In der Regel empfiehlt es sich, wenn man vorher ein Gespräch mit dem Arbeitgeber hat, um die eigene Situation darstellen zu können.
Viele Arbeitgeber verstehen eine nebenberufliche Selbstständigkeit als einen Schritt, um sich langfristig aus dem Unternehmen zu verabschieden und zur hauptberuflichen Selbstständigkeit zu wechseln.
Hier wäre es wichtig, dem Arbeitgeber die Angst zu nehmen, auch alleine deshalb schon, damit dieser nicht auf den Gedanken kommt, dich langfristig ersetzen zu wollen und dich kündigt, weil man nicht mehr mit dir rechnen kann.
Muss man dem Arbeitgeber von der Selbstständigkeit erzählen?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht. Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt.
Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht mehr vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Nebenberuflich Selbstständig – welche Kosten?
Die nebenberufliche Selbststaendigkeit kann auch einige Kosten verursachen. Diese sind allerdings minimal und von jedem finanzierbar, der ein kleines geregeltes Einkommen vorweisen kann.
Wenn man beschließt ein Nebengewerbe anmelden zu lassen, dann muss man die Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro bezahlen. Das sind allerdings nur einmalige Kosten.
Als Gewerbetreibender ist man verpflichtet, die Mitgliedschaft bei der IHK anzutreten. Auch hierfür muss man zahlen. Die Gebühr muss man jährlich abrichten und ist zum Teil auch Abhängig von den eigenen Einnahmen.
Allerdings sollte man mit bis zu 30 bis 70 Euro rechnen. Wenn der jährliche Umsatz allerdings unter 5200 Euro liegt, dann ist man von den Beiträgen befreit. Das wären auch die einzigen Fixkosten, die man, nachdem man das Nebengewerbe anmelden hat lassen, zahlen müsste.
Fazit
Wer sich selbstständig machen möchte, hat immer die Möglichkeit dazu. Bevor man mit der selbstständigen Tätigkeit beginnt, muss man zu erst ein Gewerbe anmelden. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn es mehrmals ausgeübt wird und damit Gewinn erzielt werden soll.
Erst nach dem man der Gewerbeanmeldung nachgekommen ist, darf man die Tätigkeit ausüben. Unabhängig davon ob man es Haupt- oder Nebenberuflich ausübt. Nach der Gewerbeanmeldung wird das Finanzamt vom Gewerbeamt informiert.
Anschließend kriegt man vom Finanzamt die Steuer-ID und den steuerlichen Erfassungsbogen zugeschickt. Den Bogen muss man sofort ausfüllen und zurückschicken. Im Fall der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es jedoch einige Punkte, die beachtet werden müssen.
Der wichtigste Aspekt, den man beachten muss ist, dass man keine Konkurrenz für den Arbeitgeber ist. Wer keine Konkurrenz für den Arbeitgeber ist, ist es nicht zwingen erforderlich den Arbeitgeber zu informieren. Das Nebengewerbe darf den Hauptberuf nicht beeinträchtigen.
Das heißt die man muss trotzdem der Arbeit nachkommen können und die gesetzlichen Arbeitszeiten laut dem Gesetz müssen trotzdem eingehalten werden. Die gesetzlichen Arbeitszeiten betragen 9 Stunden pro Tag.
Ob man dem Arbeitgeber von dem Nebengewerbe erzählen muss, ist immer situationsabhängig. In jedem Fall wäre es von Vorteil es zu erzählen, um das Vertrauen des Arbeitgebers nicht zu brechen.