Die Selbstständigkeit als Hauptberuf oder zweites Standbein lockt zahlreiche Personen. Tatsache ist, dass sich nebenberuflich selbstständig zu machen eine gute Chance darstellt, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Planst du, ein nebenberufliches Gewerbe zu eröffnen, musst du allerdings gewisse Schritte und Vorschriften beachten.
Wie kannst du ein nebenberuflich Gewerbe anmelden? Was sind die Vor- und Nachteile von nebenberufliche Selbstständigkeit? Für detaillierte Informationen >
Inhalt
Der Trend für nebenberufliche Selbstständigkeit
Der Durchschnittsarbeiter ist bei einem Unternehmen angestellt, welches ihm ein fixes Dienstverhältnis bietet. Jedoch existiert inzwischen ein Trend zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. Sich selbstständig zu machen, während man einen Hauptberuf nachgeht, ist ein beliebter Weg der Existenzgründung.
In den letzten Jahren nahm die Anzahl an Personen, welche nebenberuflich eigenständig ein Unternehmen betreiben, stark zu. Nahezu die Hälfte aller Unternehmensgründungen ist bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit.
Hierbei zeigt die Statistik, dass mehr Frauen als Männer die nebenberufliche Selbstständigkeit wählen. Zugleich weist der Gründungsmonitor der KfW auf, dass der Kapitalbedarf für alle nebenberuflich Selbstständigen wesentlich niedriger ist.
Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit > Vor-und Nachteile
Planst du, ein eigenes Unternehmen zu eröffnen, bietet sich dies im Nebenberuf als zweites Standbein optimal an. Dabei erhältst du einige Vorteile gegenüber einer Selbstständigkeit als Hauptberuf. Die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet dir vor allem
- flexible Arbeitszeiten
- frei bestimmbares Einkommen
- Möglichkeit, eine Geschäftsidee auszuprobieren
- einen anderen Beruf zu ergreifen
Als Selbstständiger musst du deinen Verdienst und deine Arbeitszeiten eigenständig regeln. Bist du hauptberuflich Vollzeit angestellt, solltest du deshalb deine Arbeitszeiten auf deinen Hauptberuf ausrichten. Eine genaue Regelung, wie viele Arbeitsstunden pro Woche du in deinem eigenständigen Nebenberuf aufbringen darfst, ist nicht vorhanden.
Dennoch empfehlen wir dir, dass du maximal 18 Stunden pro Woche für dein zweites Standbein investierst. Ebenfalls musst du beachten, wie viel du verdienst. Ein nebenberufliches Gewerbe lässt sich als Kleinunternehmen beginnen und laufend erweitern. Als Kleinunternehmer unterliegst du jedoch bestimmten Regelungen, welche du beachten musst.
Zugleich giltst du nur so lange als selbstständig im Nebenberuf, solange du alleine die Teilselbstständigkeit ausübst. Stellst du einen Angestellten ein, wird dein Nebenberuf zum Hauptberuf.
Neben der freien Arbeitszeiteinteilung im Nebenberuf bekommst du mit deiner Selbstständigkeit zudem die Chance, deine Zeit zum Unternehmensaufbau oder zur Ausarbeitung einer konkreten Geschäftsidee mehr Zeit zu lassen. Außerdem senkt sich das Risiko eines Scheiterns.
Klappt deine Selbstständigkeit im Nebenberuf nicht, hast du immer noch den Hauptberuf, welcher dich vor einem Bankrott rettet. Ergänzend kann dich die nebenberufliche Selbstständigkeit vor der Arbeitslosigkeit bewahren.
Neben der Tatsache, dass du mit einem Nebenberuf dein bisheriges Einkommen erhöhen kannst, kann dich die Selbstständigkeit vor einer drohenden Arbeitslosigkeit retten. Hierzu kannst du deinen Nebenberuf um Hauptberuf machen und in Vollzeit selbstständig werden.
Anmeldung eines nebenberuflichen Gewerbes
Als Selbstständiger musst du dein Gewerbe auch im Nebenberuf verpflichtend anmelden. Nebenberuflich Gewerbe anmelden besitzt dabei dieselben Voraussetzungen und Möglichkeiten, wie Vollzeit ein Gewerbe anzumelden.
Bei der Gewerbeanmeldung musst du beachten, ob deine Teilselbständigkeit zu einem Gewerbebetrieb oder den freien Berufen gehört, da bei freien Berufen die Anmeldung nicht beim Gewerbeamt, sondern bei der zuständigen Kasse erfolgt.
Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir gerne, dein nebenberufliches Gewerbe anzumelden. Für einen schnellen Überblick findest du hier unsere praktische Checkliste. Gerne füllen wir mit dir die notwendigen Anmeldeformulare aus, damit du korrekt und vor allem schnell sowie einfach nebenberuflich Gewerbe anmelden kannst.
nebenberuflich Selbstständig sein – Was ist ihre Verantwortung?
Mit deiner Teilselbstständigkeit bekommst du nicht nur die Chance, eigenständig ein Gewerbe zu führen und eine Geschäftsidee umzusetzen. Zugleich unterliegst du nun mehreren Pflichten, welche du einhalten musst.
Zunächst kannst du die Teilselbständigkeit nicht in solchem Maße ausführen, dass dein Hauptberuf darunter leidet. Arbeitest du zum Beispiel zu viel in deinem Nebenberuf, wodurch deinen hauptberuflichen Pflichten nicht mehr ordnungsgemäß nachkommen kannst, musst du deine Arbeitszeiten und dein Engagement besser planen.
Ob du deinem Arbeitgeber über deinen Nebenberuf informierst, bleibt dabei dir überlassen. In Deutschland existiert keine Pflicht, den Arbeitgeber über ein Teilselbständigkeit im Nebenberuf Bescheid zu geben.
Allerdings solltest du deinen Arbeitsvertrag genau durchgehen. In vielen Arbeitsverträgen für Vollzeitberufe sind Klauseln zur Regelung einer Nebentätigkeit enthalten. Dein Arbeitgeber darf dir dennoch prinzipiell eine Nebenbeschäftigung nicht verbieten. Neben den Klauseln musst bzw. darfst du
- alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse deines Hauptberufs wahren
- die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen beachten, sowohl Nebenberuf wie Hauptberuf
- deine Urlaubstage nicht für deine Teilselbstständigkeit nutzen
- bei einer Arbeitsunfähigkeit im Hauptberuf nicht deinem Nebenberuf nachgehen und die Heilung somit nicht durch ihn beeinträchtigen
Erzeugst du außerdem mit deinem nebenberuflichen Gewerbe ein Konkurrenzverhältnis zu deinem Arbeitgeber, musst du ihn über deine Tätigkeit informieren und seine Einwilligung einholen.
Tust du dies nicht, kann dein Arbeitgeber dir gegenüber eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen. Folglich ist dein Arbeitgeber in der Lage, dir aus Konkurrenzgründen deine Nebenselbstständigkeit zu verbieten.
Die Pflicht zur Sozialversicherung
Da du in deinem Hauptberuf bereits versichert bist, brauchst du für deinen Nebenberuf trotz Selbstständigkeit keine bzw. zusätzliche Sozialversicherung zu zahlen.
Jedoch musst du mit deiner Krankenkasse Rücksprache halten, da der Verdienst aus deiner Nebentätigkeit ebenso für den Beitrag berücksichtigt wird. Überschreitet dein Gesamteinkommen aus Hauptberuf und Nebenberuf gewisse Grenzen, kann es passieren, dass du Nachforderungen und somit Zahlungen erhältst.
Der Kontakt zur Krankenkasse ist dabei nicht nur für Personen mit einem Dienstverhältnis wichtig. Auch Studenten, welche sich neben ihrem Studium selbstständig machen wollen, müssen den Kontakt mit der Krankenkasse suchen.
Überwiegt deine nebenberufliche Selbständigkeit deinem Hauptberuf, wenn du zum Beispiel ein höheres Einkommen erzielst oder mehr Arbeitszeit aufbringst, kannst du bei der Krankenkasse den Status als Selbstständiger beantragen.
Der Status sorgt dafür, dass du versicherungsfrei wirst und dadurch keinen Beitrag für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen musst. Zudem bekommst du die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Die notwendigen Genehmigungen einholen
Neben einer verpflichtenden Gewerbeanmeldung und einem freiwilligen Einverständnis deines Arbeitgebers benötigst du für eine nebenberufliche Selbstständigkeit verschiedenste Genehmigungen.
Bei der Anmeldung deines Gewerbes musst du grundsätzlich deine Qualifikationen und Genehmigungen vorweisen. Hierbei unterscheidet sich die Nebenselbstständigkeit nicht von der regulären Selbstständigkeit.
Übst du eine Tätigkeit aus, welche der Erlaubnispflicht unterliegt und als solche in der Gewerbeordnung definiert ist, musst du rechtzeitig die Genehmigungen aussuchen. Unter anderem brauchst du eigene Genehmigungen für
- den Betrieb von Spielhallen
- Privatkrankenanstalten
- ein Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittlungen
- das Reisegewerbe
Du kannst jederzeit bei uns von Gewerbeanmeldung.com nachfragen, ob deine Geschäftsidee oder dein Nebenberuf eine bestimmte Genehmigung benötigt. Wir helfen dir gern und verraten dir ebenfalls, wie du an die benötigten Genehmigungen kommst.
Steuern in der nebenberufliche Selbstständigkeit
Du musst für dein Unternehmer immer Steuern zahlen, auch wenn es als Gewerbe im Nebenberuf geführt wird. Unter anderem können
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Vorsteuer
- Umsatzsteuer
anfallen. Die Rechtsform deines Unternehmens sowie seine Größe bestimmt letztendlich, welche Steuern für dich anfallen. Grundsätzlich musst du für die Umsätze und Gewinne aus deiner Nebentätigkeit Steuern zahlen.
Schon vor der Existenzgründung solltest du dich deshalb mit diesem Thema beschäftigen. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, kannst du dir steuerliche Vorteile verschaffen. Bei Fragen zum Thema Steuern helfen dir ebenfalls gerne.
eine nebenberufliche Selbstständigkeit jederzeit möglich
Du kannst nebenberuflich selbständig nicht nur eine Geschäftsidee ausprobieren und eine eigene Existenz gründen. Die besondere Form der Selbstständigkeit bietet dir verschiedene Vorteile wie
- einen Zusatzverdienst
- geringeres Risiko
- flexible Arbeitszeiten
- finanzielle Absicherung
Dennoch unterliegst du verschiedenen Pflichten wie einer Gewerbeanmeldung, dem Zahlen von Steuern und gegebenenfalls einer Anmeldung bei der Krankenkasse sowie einer Meldung bei deinem Arbeitgeber. Wir von Gewerbeanmeldung.com helfen dir jederzeit, deine Geschäftsidee nebenberuflich selbständig umzusetzen.
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