Ein Nebengewerbe wird neben der Haupteinnahmequelle betrieben. Grundsätzlich gilt, das du nicht mehr wie 18 Stunden in der Woche an deinem Gewerbe arbeiten darfst, damit du als Gründer eines Nebengewerbes gilst. Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber von deinem Gewerbe zu berichten, außer in deinem Vertrag ist eine Klausel, die dies von dir verlangt. Auch musst du in einigen Fällen deinem Arbeitgeber Bericht erstatten, sofern ein Interessen Konflikt oder du in Konkurrenz mit ihm stehen solltest. Auch solltest du dir im Klaren sein, dass das nicht berichten von deinem Arbeitgeber als Misstrauen deinerseits werten kann.
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