Du möchtest ein Unternehmen anmelden, weißt aber noch gar nicht was für eins? Ist ein Nebengewerbe denn eine Rechtsform? Und wie sieht es mit einem kleinen Gewerbe aus? Fragen über Fragen und die Antworten kriegst du nur hier!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden lassen?
Ein Gewerbe anmelden kann man beim Gewerbeamt. Wenn man vor Ort erscheint, müssen Unternehmer zunächst eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die rund 20 bis 60 Euro kostet und sich je nach Stadt und Gemeinde unterscheiden kann. Außerdem sollte man noch folgende Dokumente bei sich haben:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Anschließend erhält man ein Formular vorgelegt, welches man vor Ort ausfüllen muss. Unter anderem hier wird klar, ob man ein Nebengewerbe anmelden kann. Denn man muss Angaben zum „Kleinunternehmer“ und zum Unternehmen selbst machen.
Es ist wichtig zu wissen, dass man weder ein kleines Gewerbe, noch ein Nebengewerbe als solches anmelden kann. Diese Rechtsformen gibt es nicht. Allerdings wird gefragt, ob man nebenberuflich das Gewerbe führen möchte. Das wiederum fällt dann unter den Zweig Nebengewerbe.
Anschließend werden die Informationen vom Gewerbeamt zum Finanzamt weitergeleitet. Von dem Amt der Finanzen erhält man dann einen steuerlichen Erfassungsbogen, welcher ausgefüllt zurückgeschickt werden muss.
Dort kann man angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen möchte. Erst dann, wenn man diese Option zieht, kann man als Kleinunternehmer gelten. Denn mit einem kleinen Gewerbe werden Leute beschrieben, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben.
Diese Leute nennt man auch Kleinunternehmer. Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, das man keine Umsatzsteuer zahlen muss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Man kann ein kleines Gewerbe auch als Nebengewerbe „verwenden“.
Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Kleingewerbe?
Zunächst einmal sollte man festhalten, das man beim Gewerbeamt gar kein Klein Gewerbe anmelden kann. Diese Art der Rechtsform für ein Gewerbe gibt es schlichtweg nicht. Ein Kleingewerbe, so wie es der Volksmund so kennt, ist vielmehr ein Produkt des Finanzamtes.
Vom Finanzamt erhält man nämlich den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort muss man unter anderem Angaben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Starthilfe für kleinere Gewerbe, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt worden sind.
Diese Voraussetzungen sehen unter anderem so aus, dass man mit einem Kleingewerbe im ersten Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro (früher 17.500 Euro) und im zweiten Jahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro haben muss, damit keine Umsatzsteuer gezahlt werden müssen.
So viel zu einem Kleingewerbe. Ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein. Ein Nebengewerbe könnte beispielsweise auch eine GbR oder eine UG sein. Also ein Gewerbe, welches nebenberuflich betrieben wird.
Unabhängig davon, ob man nun ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe anmelden möchte, muss man beides beim Gewerbeamt tun. Ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer hat eben den Vorteil, das es unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer gibt, die gezahlt werden muss.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe im Jahr sein?
Wenn man unter der Kleinunternehmerregelung gründet, dann gibt es keine Möglichkeiten mehr, viel Geld im Jahr zu verdienen? Falsch! Auch wenn der Name vielleicht etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Gewinne und Umsätze alles andere als klein.
Viele Leute dürften mit einem Kleingewerbe sogar weitaus mehr verdienen können, als mit dem eigentlichen Hauptjob. Mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss.
Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, das man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.
Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
Das Gewerbe beim Gewerbeamt eröffnen ist das eine, das andere wiederum die Frage, ob der Arbeitgeber seine Erlaubnis dafür geben muss. Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies auch frei ist tun zu können.
Da kann auch ein Arbeitgeber in bestimmten Bereichen nichts daran ändern. Außerdem gibt es in Deutschland kein Gesetz, welches den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt allerdings einige Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer dann doch dazu verpflichtet ist, den Arbeitgeber von der Anmeldung zu erzählen. Beispielsweise dann, wenn die vertragliche Situation das von einem so vorsieht.
Wenn man eine Klausel da stehen hat, die von einem genau das verlangt. Auch muss man das dann dem Arbeitgeber sagen, wenn man mehr Stunden für das Gewerbe benötigt und man auf der Arbeit etwas schwächelt und nicht mehr die Leistung erbringt, wie vor der Gewerbeanmeldung.
Denn das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass man auf der Hauptarbeit nicht mehr mit Leistungen glänzt. Auch muss man dann dem Arbeitgeber von der Anmeldung erzählen, wenn ein Interessenkonflikt herrscht, da beide Unternehmen in der selben Branche tätig sind.
Das wäre zum einen die Verfälschung des Wettbewerbs und zum anderen Wettbewerbsverzerrung, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern handelt.
Grundsätzlich sollte man sich auch folgendes vor Augen führen: falls der Arbeitgeber die Informationen rund um die Gewerbeanmeldung von einem anderen erhält, dann kann die Vertrauensbasis geschwächt werden, da der Arbeitnehmer dies als Grund ansehen könnte, weshalb du ihm nicht vertraust.
Werde dir dem ganzen bewusst und mache für dich selbst eine kleine Pro und Contra Liste. Vielleicht kann sich das Ganze auch von selbst regeln, wenn eins der oben genannten Punkte zutrifft und du das ohnehin dem Arbeitgeber sagen musst.
Fazit:
Nebengewerbe? Kleingewerbe? Warum nicht beides im einen? Als Kleingewerber kann man die Vorteile beider Welten genießen.
Dafür müssen diese Leute nichts anderes tun, als beim Finanzamt anzugeben, die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen zu wollen