Wo kann man die Gewerbeanmeldung durchführen?
Ein Kleingewerbe anmelden kann man nicht beim Gewerbeamt. Was? Ja, richtig gelesen. Ein Kleingewerbe als solches gibt es gar nicht als Rechtsform. Vielmehr wird mit einem Kleingewerbe ein Unternehmen beschrieben, welches die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Jedes Gewerbe muss man bei dem Gewerbeamt anmelden. Man zahlt eine Bearbeitungsgebühr von rund 20 bis 60 Euro.
Welche Unterlagen benötigt man bei der Gewerbeanmeldung?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Melde Bestätigung oder als Nicht EU Bürger einen Aufenthaltstitel,
- je nach Art des Gewerbes kann es sein, das man weitere Dokumente benötigt, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister ist, einen Auszug davon,
- als Minderjähriger benötigt man zudem die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten,
- sofern man selber nicht vor Ort erscheinen kann, dann muss man einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann selbst auch einen Personalausweis und eine Melde Bestätigung dabei haben.
Worauf muss man Gewerbeanmeldung Formular beachten?
Nachdem man alle Unterlagen vorgezeigt hat, erhält man ein Gewerbeanmeldung-Formular welches man vor Ort ausfüllen muss.
Auf dem Formular muss man unter anderem Angaben zum Gewerbetreibenden, sowie zum Unternehmen machen. Ein Beispiel aus dem Formular wäre, das man auch Angeben muss, ob man ein Haupt- oder ein Nebengewerbe gründen möchte.
Denn je nachdem, für was man sich am Ende entscheidet, hat dies eine Auswirkung auf die eigene Krankenkasse. Bei einem Hauptgewerbe muss man nämlich die eigene Krankenkasse selbst bezahlen.
Kann man online Gewerbe anmelden?
Mittlerweile bieten immer mehr Städte die Online Anmeldung an. Das Gewerbe anmelden kann man dann bequem von Zuhause aus. Einziges Problem, noch wird diese Art der Online Anmeldung nicht überall angeboten.
Wie fülle ich die Gewerbeanmeldung Formular aus?
Eine Gewerbeanmeldung haben die meisten von uns noch nie gehabt und umso weniger wissen wir demnach auch gar nicht, was uns bei dem Gang zum Gewerbeamt erwartet. Damit du vollkommenen vorbereitet beim Gewerbeamt erscheinen kannst, erhälst du einen kleinen exklusiven Blick auf das Gewerbe-Formular.
Das Formular besteht aus einer einzelnen Seite, wo du Angaben zu deiner Person und zu deinem Gewerbe machen musst. Die ersten neun Fragen handeln vom Betriebsinhaber des Gewerbes. Dort musst du Dinge angeben wie:
- wie dein Vor- und Nachname lautet,
- welches Geschlecht du hast,
- Geburtstag und Geburtsland,
- Staatsangehörigkeit,
- Anschrift der Wohnung,
- Telefon/Mail
Von zehn bis 25 müssen Informationen rund um den Betrieb preisgegeben werden. Darunter auch:
- (falls vorhanden, Zahl der Gesellschafter sowie deren Namen),
- Anschrift des Gewerbes (bei Kleingewerben ist es meistens die eigene),
- ob im Neben- oder Hauptgewerbe gegründet werden soll,
- Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit,
- Art des angemeldeten Betriebes
Im letzten Abschnitt müssen bestimmte Angaben gemacht werden, die allerdings ein Großteil der Gewerbetreibenden nicht auszufüllen braucht, da es sich hierbei um sehr spezielle Fragen handelt. Beispielsweise um Gewerbe die eine Erlaubnis benötigen, in die Handwerksrolle eingetragen werden müssen oder sie Ausländer sind. Zum Schluss muss man Unterschreiben und das Datum angeben. Wenn das Formular gestempelt wird, erhält man eine Kopie von dieser, welcher dann als Gewerbeschein fungiert.
Wann muss man Gewerbeanmeldung machen?
Das Gewerbe anmelden muss man in der Regel vor oder kurz vor Start der gewerblichen Tätigkeit. Jeder, der in Deutschland eine Tätigkeit mehrere Male ausübt, mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, muss auch ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe meldet man beim Gewerbeamt an.
Ausgenommen von der Pflicht sind zum einen die Freiberufler, die lediglich bei dem Amt der Finanzen vorstellig werden muss, sowie Leute, die unter die Hobbyregelung fallen. Mit einem Hobby darf man bis zu 410 Euro im Jahr verdienen, ohne die Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.
Doch keine Panik: sofern das Gewerbe eher kleinere Umsätze erzielt, drücken die meisten Ämter ein Auge zu und erlassen einem das Bußgeld bzw. die höhe ist noch recht moderat. Doch allein darauf vertrauen sollte man nämlich nicht, weil man nie weiß, wie das gegenüber tickt. Daher sollte man auch ein Gewerbe so schnell wie möglich anmelden.
Kann man rückwirkend Gewerbe anmelden?
Es besteht die Möglichkeit, rückwirkend noch das Gewerbe anmelden zu können. Dafür hat man bis zu 60 Monate Zeit. Die ausgefallenen Steuern muss man dann allerdings zurückzahlen, sowie einen vorher bestimmten Zinssatz noch drauflegen.
Für alle anderen gilt diese Pflicht. Wer diese missachtet, kann mit einem Bußgeld in Höhe von rund 1000 Euro und weitaus mehr rechnen. Beispielsweise ist es in München so, dass Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden können. Das ist eine immens hohe Summe und würde für viele Leute den absoluten Kollaps und Ruin bedeuten.
Wie viel kann man mit einem Kleingewerbe verdienen?
Auch wenn der Name Kleingewerbe etwas anderes vermuten lässt, so sind die erreichbaren Zahlen alles andere als klein. Vielmehr ist es sogar so, dass diese Zahlen das Hauptgehalt bei weitem übertreffen könnten.
Doch lange auf die Folter spannen möchte ich dich auch nicht: mit einem Kleingewerbe kann man im Jahr bis zu 500.000€ Umsatz oder 50.000€ Gewinn erwirtschaften. Das sind immens hohe Zahlen und sollten verdeutlichen, was ein Kleingewerbe einem so viel ermöglichen kann.
Vor allem sollte man dabei nicht vergessen, das dies auch noch auf das eigentliche Gehalt addiert wird. Als Gründer hat man so vielmehr Planungssicherheit und einen viel größeren Geldbeutel, um auf alle Lagen reagieren und investieren zu können.
An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, das man auch diese Beträge versteuern muss. Neben der Gewerbesteuer fallen dann noch die Umsatzsteuer, sowie die Einkommenssteuer an.
Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist dann, dass man diese Umsatzsteuer bei einem Kauf nicht von der Steuer absetzen kann, was beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie bei einer GmbH es der Fall wäre.